Patienten­eigentum Klinik haftet für verschlampte Wert­sachen

Patienten­eigentum - Klinik haftet für verschlampte Wert­sachen

Wert­sachen weg. Kommt jemand als Notfall ins Kranken­haus, muss die Klinik auf Kleidung und Wert­sachen der Patientin oder des Patienten aufpassen. © Getty Images / SDI Productions

Wer im Kranken­haus liegt, ist häufig nicht in der Lage, auf seine Wert­sachen aufzupassen. Ein neues Urteil stärkt die Rechte von Patienten, falls etwas wegkommt.

Ein Kranken­haus haftet in vollem Umfang dafür, dass Kleidung, Geldbeutel, Haus­schlüssel, Brille und die teuren Hörgeräte einer 95-jährigen Patientin verschwunden sind. So urteilte das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 26 U 4/23). Die alte Dame erhält rund 5 100 Euro ersetzt.

Die Patientin kam mit dem Rettungs­wagen in die Notaufnahme. Verschiedene Unter­suchungen wurden durch­geführt, liegend fuhr man sie zum Röntgen und zurück in die Notaufnahme, danach auf die Station. Ihre Sachen landeten in Plastikbeuteln – und verschwanden.

Patientin konnte selbst nicht aufpassen

Das Kranken­haus hatte die Sachen der Dame in Obhut genommen und ist daher verantwort­lich, trotz einer gegen­teiligen Klausel im Behand­lungs­vertrag. Die Patientin hatte keine Möglich­keit, selbst auf ihre Sachen aufzupassen.

In erster Instanz hatte die Frau deutlich weniger zugesprochen bekommen, weil das Kranken­haus nicht für Brille und Hörgeräte aufkommen wollte. Doch das Gericht sagt: Bei diesen medizi­nischen Hilfs­mitteln muss die Neuanschaffung ohne Abzug finanziert werden. Alles andere würde die Geschädigte unzu­mutbar belasten.

Tipp: Werden Ihnen während eines Kranken­haus­auf­enthalts persönliche Gegen­stände gestohlen, ist der Diebstahl möglicher­weise in Ihrer Hausratversicherung abge­deckt, besonders, wenn dafür Schublade oder Schrank aufgebrochen wurden. Checken Sie das Klein­gedruckte in den Bedingungen.

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