
Hörgeräte helfen. Die kleinen Geräte können aber sehr teuer sein. Versicherungen versprechen Unterstützung bei Verlust oder Beschädigung.
Hörgeräteversicherungen ersetzen einen Teil der Kosten, wenn die alten Hörhilfen kaputt oder verloren gehen. Doch die Absicherung ist nicht immer notwendig. Die Stiftung Warentest hat Hörgeräteversicherungen untersucht und erklärt, wann sich der Abschluss lohnt.
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Angebote oft beim Hörakustiker
Hörgeräteversicherungen werden manchmal mit angeboten, wenn sich jemand neue Hörgeräte anschafft (zum Servicetest Hörgeräteakustiker). Die Hörakustiker haben üblicherweise ein festes Angebot. Die Kunden wählen bei ihnen also nicht zwischen mehreren Tarif-Varianten. Frei zu wählen sind nur Tarife, die sie direkt beim Versicherer abschließen können. Die Experten von Finanztest haben sich beide Varianten angesehen und analysiert.
Das bietet der Test Hörgeräteversicherungen
Testergebnisse. Die Übersicht zeigt Preise und Leistungen von 8 Hörgeräteversicherungen – darunter Angebote bei den Akustikern Amplifon, Apollo, Geers, Gerland und Kind. Außerdem gibt es eine Einschätzung zur Höhe des Eigenanteils, den Kunden unter Umständen in bestimmten Schadensfällen zahlen müssen.
Tipps und Hintergrund. Der Artikel zeigt, wann sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung lohnt und wann Kunden darauf verzichten können. Der Test informiert zudem, was die Krankenkassen für Hörgeräte zahlen und auf welchen Leistungsumfang gesetzlich Versicherte Anspruch haben.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 09/2020.
Das bieten Hörgeräte-Versicherungen
Fast alle Tarife zahlen etwas bei Kauf oder Reparatur eines neuen Hörgeräts, wenn das alte Hörgerät etwa durch einen Sturz beschädigt wurde oder verloren ging – allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme und abzüglich des Anteils der Krankenkasse sowie möglicher Selbstbeteiligungen.
Schäden durch Verschleiß sind dagegen fast nie gedeckt. Zudem zahlt die Versicherung nicht, wenn andere Verträge wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden können.
Hörhilfen von der Krankenkasse
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten, wenn diese ärztlich verordnet sind. Allerdings zahlen die Kassen immer nur einen Festbetrag (zum Vergleich Krankenkassen). Wer sich für eine teurere Versorgung entscheidet, muss die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Im Allgemeinen zahlen die Krankenkassen alle sechs Jahre für neue Hörgeräte – bei Verschlechterung zahlt die Kasse schon früher.
Hörgeräte und die private Krankenversicherung
Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls eine Versorgung mit Hörhilfen (zum Vergleich Private Krankenversicherung). Wie viel die Versicherung zahlt, ist hier aber abhängig vom jeweiligen Tarif der Krankenversicherung.
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