Fehler passieren – auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Jeder Patient hat das Recht, seine Behandlung juristisch und medizinisch auf Fehler überprüfen zu lassen. Der Weg zu einer Entschädigung ist jedoch oft lang. Hier erfahren sie, wie Patienten vorgehen können, wenn sie fürchten, Opfer eines Arztfehlers geworden zu sein, wo sie sich beraten lassen können und welche Fristen zu beachten sind.
Jeder Patient hat das Recht, seine Behandlung juristisch und medizinisch auf Fehler überprüfen zu lassen. Haben Sie einen Verdacht, verlangen Sie Informationen. Ärzte sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen, kann hilfreich sein.
Beweise sichern.
Um Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, müssen Sie belegen, dass ein Fehler passiert ist, Sie einen Schaden dadurch erlitten haben und der Schaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Sichern Sie Beweise. Notieren Sie, wer an der Behandlung beteiligt war, wie Sie aufgeklärt wurden und gegebenenfalls Name und Anschrift von Mitpatienten.
Beratung.
Kostenfreien Rat bekommen Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung (patientenberatung.de). Als Rechtsschutzversicherter sollten Sie Ihren Versicherer informieren. Wollen Sie einen Anwalt einschalten, sollte dieser auf Medizinrecht spezialisiert sein.
Medikamente vertauscht, Kompresse nach Operation im Körper des Patienten vergessen, leere Sauerstoffflasche bei Beatmungspatienten verspätet bemerkt: Im krankenhausübergreifenden Fehlermeldesystem CIRS („Critical Incident Reporting Systems“) können Mitarbeitende solche Fehler anonym eintragen. Sie werden dann ausgewertet und Fachleute geben Tipps, wie die Patientensicherheit verbessert werden kann.
Ganz vermeidbar sind medizinische Fehler nicht. Ist etwas schiefgelaufen, haben Patientinnen und Patienten das Recht zu erfahren, was passiert ist. Kommen Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Nur die wenigsten Betroffenen unternehmen etwas
Doch die Zahlung erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen ihre Ansprüche selbst geltend machen und rechtlich verfolgen. Das erfordert viel Energie, oft mehrere Jahre Zeit und meist anwaltliche Unterstützung. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit schätzt, dass allein in Krankenhäusern jährlich etwa 200 000 Behandlungsfehler passieren. Nur die wenigsten Betroffenen unternehmen in einem solchen Fall etwas. Im Jahr 2018 prüfte der Medizinische Dienst der Krankenkassen rund 14 000 Mal den Verdacht auf einen Ärztefehler, den gesetzlich Versicherte ihrer Kasse gemeldet hatten. In etwa jedem fünften Fall kam der zu dem Schluss, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden. Bei den acht ärztlichen Gutachterkommissionen landeten im gleichen Zeitraum rund 6 000 Fälle. Sie erkannten etwas häufiger – nämlich in jedem vierten Fall – an, dass Fehler passiert sind, die zu einer Schädigung des Patienten führten.
Ihr Recht beim Kunstfehler – Rechtsratgeber der Stiftung Warentest
Unser ausführlicher Rechtsratgeber begleitet Patienten vom Verdachtsfall bis zum Prozess. Ob falsche Diagnose, Behandlungsfehler oder Operationsfehler – hier finden Sie Antworten auf alle rechtlichen Fragen und zum richtigen Verhalten vor Gericht. Stiftung Warentest 2017, 160 Seiten, 19,90 Euro.
Was Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers beweisen müssen
Um einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen, müssen Patienten beweisen,
dass ein Fehler passiert ist, das heißt, die allgemein anerkannten medizinischen Standards nicht eingehalten wurden,
dass sie einen Schaden erlitten haben
und dass der Behandlungsfehler diesen Schaden verursacht hat.
Das sind hohe Hürden, doch Rechtsanwalt Maximilian Adelung von der Münchener Kanzlei Friese und Adelung ermutigt Betroffene: „Jeder hat das Recht, seine Behandlung juristisch und medizinisch auf Fehler hin zu überprüfen.“
Klar im Vorteil sind hier Patienten, die rechtsschutzversichert sind. Doch auch ohne eine solche Police gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu minimieren. In aussichtsreichen Fällen vereinbaren manche Anwaltskanzleien mit ihren Mandanten ein Erfolgshonorar. Das bedeutet: Die Betroffenen müssen nur dann etwas bezahlen, wenn der Anwalt für sie eine Entschädigungszahlung erreicht – meist einen prozentualen Anteil des erzielten Betrags.
Ein Gutachten kostet Patienten nichts
Ein ärztliches Gutachten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Entschädigung. Wird es vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder einer Schlichtungsstelle der Ärztekammern erstellt, müssen Patienten dafür nichts bezahlen. Bestätigen die Gutachter einen Schaden durch einen Behandlungsfehler, sollten Patienten das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen. Ob und in welcher Höhe sich daraus etwa ein Schmerzensgeld durchsetzen lässt, ist schwer abzuschätzen.
In jedem fünften überprüften Fall Behandlungsfehler
20 105 Fälle prüften Gutachter der Ärzteschaft und der Gesetzlichen Krankenkassen 2018. Etwa jedes fünfte Gutachten bestätigte, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden (Quellen: Bundesärztekammer, Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Schwieriger Nachweis von Kunstfehlern
Auch bei schweren Folgeschäden ist es nicht einfach zu unterscheiden: Handelt es sich um eine Komplikation, wie sie bei jeder Erkrankung und bei jedem medizinischen Eingriff eintreten kann? Oder haben Ärzte, Pflegekräfte oder das Krankenhaus tatsächlich die Regeln der medizinischen Kunst außer Acht gelassen? Selbst wenn ein solcher Fehler vorliegt, müssen Patienten erst noch belegen, dass ihre gesundheitliche Beeinträchtigung genau genau auf diesen Fehler zurückzuführen ist – und nicht etwa auf die Erkrankung selbst.
Forderung nach neuen Beweisregeln für Patienten
Der AOK-Bundesverband fordert deshalb neben beschleunigten Verfahren und besseren Informationsrechten, die Beweislast zugunsten der Patienten zu ändern. „Die Mediziner müssen dann beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre. Das ist nur sehr selten möglich“, erklärt der Berliner Fachanwalt für Medizinrecht Joachim Laux. Bislang kehrt sich die Beweislast nur in bestimmten Fällen um, vor allem bei drei Arten von Fehlern.
Fehlertyp 1: Unvollständige Aufklärung
Der Fehler liegt vor, wenn Ärzte vor einer Behandlung nicht alle geeigneten Behandlungsmöglichkeiten mit dem Patienten besprechen und auf Erfolgsaussichten und Risiken hinweisen. Ist etwa eine Behandlung mit Physiotherapie anstelle einer Wirbelsäulenoperation möglich? „Erfahrungsgemäß ist die Aufklärung vor Operationen selten vollständig, sagt Laux. „Patienten sollten sich eine Kopie des Aufklärungsbogens aushändigen lassen.“
Fehlertyp 2: Fehler bei der Befundaufnahme
Wenn Ärzte gebotene Untersuchungen nicht machen oder veranlassen. Beispiel: Jemand kommt mit extremen Kopfschmerzen in die Notaufnahme und wird mit Schmerztabletten direkt wieder nach Hause geschickt. Stellt sich später heraus, dass er eine Hirnblutung hatte, haftet der Arzt.
Fehlertyp 3: Grober Behandlungsfehler
Wenn klar gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde. Wann das der Fall ist, sagt das Patientenrechtegesetz jedoch nicht.
Eine Strafanzeige ist der falsche Weg
Manchmal sind Patienten oder ihre Angehörigen so wütend und verzweifelt, dass sie zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Arzt stellen. Das sei aber meist nicht sinnvoll, warnt Rechtsanwalt Joachim Laux: „Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Sache häufig für längere Zeit behindert oder gar blockiert. Ärzte dürfen im Strafverfahren die Aussage verweigern und können Unterlagen zurückhalten. Die Möglichkeiten der Patienten und ihrer Anwälte sind dadurch stark eingeschränkt.“
Ärzte sind keine Pfuscher
Bei allem Schmerz und Ärger sollte man nicht vergessen: Die Zahl der Fehler liegt gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle im Promillebereich, und das, obwohl Ärzte oft unter extremen Bedingungen arbeiten. Die Bundesärztekammer schrieb uns auf Anfrage: „Zeit für das Gespräch mit den Patienten, für den fachlichen Austausch sowie für die Reflexion des eigenen Handelns tragen entscheidend dazu bei, Fehler zu vermeiden. Diese Zeit fehlt jedoch häufig. Stattdessen steigt die Arbeitsintensität: Wochenarbeitszeiten zwischen 60 und 80 Stunden sind für Ärzte in Kliniken keine Seltenheit.“
Was Patienten zu ihrer eigenen Sicherheit im Krankenhaus und in der Arztpraxis beitragen können, zeigt das Aktionsbündnis Patientensicherheit in verschiedenen Broschüren und Informationsblättern zur Patientensicherheit.
Tipp: Informationen rund um Ihre Rechte als Patient bietet unsere Themenseite Medizinrecht.
Behandlungsfehler – der Weg zu Ihrem Recht
Eine Klärung mit dem Arzt versuchen
Sind Sie unsicher, ob bei Ihrer Behandlung etwas schiefgelaufen sein könnte? Bitten Sie Ihren Arzt um ein Gespräch, stellen Sie konkrete Fragen, etwa: Warum wurde ich auf die Intensivstation verlegt? Kam es zu einem ungeplanten Eingriff? Ärzte sind verpflichtet, Patienten auf Nachfrage zu sagen, wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Es kann hilfreich sein, bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen. Wenn Sie sich sicher sind, dass ein Fehler passiert ist, ist es besser, vorbereitet ins Gespräch zu gehen: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie mit dem Arzt sprechen.
Die Patientenberatung nutzen
Hilfe bieten die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (patientenberatung.de) und Verbraucherzentralen (verbraucherzentrale.de). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, informieren Sie diese und suchen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht auf (anwaltsauskunft.de), am besten eine Kanzlei, die nur für die Patientenseite arbeitet.
Patientenakte, Röntgenbilder – alle Unterlagen anfordern
Haben Sie einen Anwalt, besorgt dieser alle nötigen Akten. Haben Sie keinen, fordern Sie selbst eine Kopie Ihrer Patientenakte mit allen Röntgenbildern, OP-Berichten oder Laborbefunden an. Befürchten Sie, dass Arzt oder Klinik mauern, schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein und setzen Sie eine Frist. Sie können sich auf Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Dort heißt es, Behandler müssen unverzüglich Einsicht in die vollständige Akte gewähren. Alle Details im Special Einsicht in Patientenakten.
Beweise für den Kunstfehler sichern
Vor Gericht helfen genaue Schilderungen. Schreiben Sie Gedächtnisprotokolle, solange Ihre Erinnerung frisch ist: Welche Ärzte haben zu welchem Zeitpunkt was mit Ihnen besprochen? Wer hat operiert, wer war für die Narkose verantwortlich? Wann fanden welche Untersuchungen statt, was wurde Ihnen geraten? Wie wurden Sie über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt? Notieren Sie eventuell Namen und Anschriften von Mitpatienten, die als Zeugen dienen können.
Kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Gesetzlich Versicherte haben das Recht auf ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Dafür müssen Sie nichts bezahlen. Alternativ können Sie ein Schlichtungsverfahren der Ärztekammer einleiten. Die Ärzteschaft hat eigene Stellen eingerichtet, um mögliche Behandlungsfehler begutachten zu lassen. Für Patienten fallen auch hier keine Kosten an. Nähere Informationen und Kontaktadressen finden Sie auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Beachten Sie: Solange ein Schlichtungsverfahren läuft, können Sie keine rechtlichen Schritte unternehmen. Fällt ein solches Gutachten zu Ihren Ungunsten aus, schmälert das Ihre Chancen bei einem späteren Gerichtsverfahren.
Schmerzensgeld und Schadenersatz – Höhe verhandeln
Die Gutachter stellen nur fest, ob Ihnen ein Schaden aus einem Behandlungsfehler entstanden ist. Über die Höhe von Schmerzensgeld und Schadenersatz müssen Sie mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes oder der Klinik verhandeln. Spätestens jetzt ist es Zeit, zum Anwalt zu gehen. Einige Kanzleien bieten eine erste Einschätzung des Falls kostenlos an.
Betreuungskosten im Urlaub gehören zum Schadenersatz
Ist ein Krankenhaus wegen eines Behandlungsfehlers verpflichtet, Pflege- und Betreuungskosten zu tragen, dann gilt das zum Beispiel auch für eine Urlaubsreise der geschädigten Patientin, urteilte der Bundesgerichtshof. Eine junge Frau war aufgrund eines medizinischen Fehlers von Geburt an schwerbehindert. Sie machte mit drei Betreuungspersonen eine Woche Urlaub in einem spezialisierten Hotel auf Gran Canaria. Die obersten Richter entschieden: Die Klinik muss die Mehrkosten von rund 4 900 Euro erstatten. Auch Betreuungskosten im Urlaub gehören zum Schadenersatz, der der Geschädigten gemäß ihrer Vereinbarung mit der Klinik zusteht (Az. VI ZR 316/19).
Verjährungsfristen beachten
Um Ansprüche geltend zu machen, haben Sie eine Frist von drei Kalenderjahren. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn Sie vermuten oder erfahren, dass ein Arztfehler vorliegt. Das kann auch Jahre nach der Behandlung sein. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, während ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer läuft oder wenn Ihr Anwalt mit der Gegenseite fristhemmende Vereinbarungen trifft.
Dieses Special ist erstmals im Oktober 2011 auf test.de erschienen. Es seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 6. August 2020.
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Mir ist es 2012 so gegangen, ich musste mich einer HWS OP unterziehen, ich habe Bandscheiben Cage gebraucht. 2 Wochen später ist der Cage wieder nach vorne gekippt, so dass ich nicht mehr richtig schlucken konnte. Erst nach 6 Wochen konnte ich nochmal operiert werde aber anstatt der Chirurg den Cage ersetzt hat, hat Er ihn abgefräst. Das hätte Er nicht tun dürfen laut der Firma die die Cage herstellen. Ich bin nach der OP in eine Titan und Latex Kreuzallergie gefallen und auch in ein Koma. Ich musste mich danach einer neuen HWS OP unterziehen. Es wurde das Material entfernt und mit einem Knochen aus meinem Beckenkamm ersetzt. Meine Titan Werte sind hoch geblieben und ich kann auch keine Titan Ummantelten Tabletten nehmen, da ich sofort darauf reagiere. 2015 wurde mein Fall abgeschmettert mit der Begründung es würde keine Titan Allergie geben, aber ich wurde vor ein paar Wochen eines besseren belehrt.Mein Arzt hat gesagt dass die Titan Allergien immer mehr zunehmen. Wie geht das denn ?
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Mir ist es 2012 so gegangen, ich musste mich einer HWS OP unterziehen, ich habe Bandscheiben Cage gebraucht. 2 Wochen später ist der Cage wieder nach vorne gekippt, so dass ich nicht mehr richtig schlucken konnte. Erst nach 6 Wochen konnte ich nochmal operiert werde aber anstatt der Chirurg den Cage ersetzt hat, hat Er ihn abgefräst. Das hätte Er nicht tun dürfen laut der Firma die die Cage herstellen. Ich bin nach der OP in eine Titan und Latex Kreuzallergie gefallen und auch in ein Koma. Ich musste mich danach einer neuen HWS OP unterziehen. Es wurde das Material entfernt und mit einem Knochen aus meinem Beckenkamm ersetzt. Meine Titan Werte sind hoch geblieben und ich kann auch keine Titan Ummantelten Tabletten nehmen, da ich sofort darauf reagiere. 2015 wurde mein Fall abgeschmettert mit der Begründung es würde keine Titan Allergie geben, aber ich wurde vor ein paar Wochen eines besseren belehrt.Mein Arzt hat gesagt dass die Titan Allergien immer mehr zunehmen. Wie geht das denn ?