- Unfallbericht. Legen Sie vorsorglich ein Formular des Europäischen Unfallberichts ins Handschuhfach. Den bekommen Sie im Internet Verkehrsanwaelte.de.
- Angaben. Sie müssen der Polizei nur Personalien und Versicherung nennen. Sagen Sie besser nichts zum Unfall. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – auch nicht, wenn Sie sicher sind, Schuld zu haben.
- Beweise. Sichern Sie Beweise, am besten mit Fotos.
- Gutachter. Lehnen Sie den Sachverständigen der Versicherung ab. Bestehen Sie darauf, selbst einen Experten zu wählen.
- Regulierung. Vorsicht, wenn die gegnerische Versicherung Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Bei der Schadendirektregulierung fallen oft einige Ansprüche unter den Tisch.
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Anspruch auf den Anwalt
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Alles richtig erzählt, aber an zahlreichen Realitäten unterschiedlichster Schadensabwicklung vorbei. Nicht die meisten, sondern die schlimmsten Unfälle passieren im "übersichtlich" maßnahmengeregelten Schnellverkehr (auf Autobahnen, also selten ohne Polizei und Notfalldienste). Bei zahlenmäßig ungleich größeren Blechschäden im Stadt- und Regionalverkehr - mit oder ohne Polizeibeteiligung - kann man dagegen zunehmend die Erfahrung machen, dass sich über Schuldfragen die beteiligten Versicherer erst später untereinander "verständigen". Vorsicht deshalb mit angeblich sofort "beanspruchbaren" Anwälten, Gutachtern, Leihwagen etc., wenn man am Ende nicht auf der Hälfte seiner Auslagen oder einem anderen prozentualen Betriebsgefahren-Schadensanteil sitzen bleiben und deswegen nicht mehr klagen will.