
Gemeinsam inspizieren. Wer einen Parkschaden verursacht, muss eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten. © Getty Images / Guido Mieth
Beim Ein- oder Ausparken den Abstand falsch geschätzt, schon ist ein anderes Fahrzeug touchiert. Auch geringfügige Schäden dürfen Sie nicht ignorieren. Das ist zu tun.
Sie benötigen:
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Daten Ihrer Kfz-Versicherung
- Formular Unfallbericht
- Kamera
Schritt 1
Halten Sie an und bleiben Sie am Ort. Wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs in der Nähe ist, tauschen Sie mit ihm Personalien und Versicherungsdaten aus. Fehlende Angaben können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer (0 800/250 26 00) abfragen. Bei geringen Sachschäden können Sie den Unfall selbst regeln, ohne die Polizei zu rufen. Es empfiehlt sich, gemeinsam ein Protokoll zu erstellen, in dem Zeitpunkt, Ort und Hergang erfasst sind. Dafür eigenen sich der Europäische Unfallbericht oder Unfallprotokolle der Versicherungen. Am besten hat man ein Formular im Handschuhfach. Sinnvoll ist, Fotos von beiden Autos und den Beschädigungen zu machen.
Schritt 2
Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nicht in der Nähe, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit auf ihn zu warten. Was „angemessen“ heißt, ist allerdings nicht festgelegt. Das hängt von Tageszeit, Ort und von der Schwere des Unfalls ab. Die Bayerische Polizei empfiehlt, mindestens eine halbe Stunde zu warten.
Schritt 3
Falls sich in dieser Zeit niemand meldet, dürfen Sie sich entfernen. Hinterlassen Sie aber Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug, etwa auf einem Zettel an der Frontscheibe. Sie müssen außerdem den Halter des Fahrzeugs unverzüglich verständigen. Wenn Sie ihn nicht kennen oder nicht wissen, wie Sie ihn erreichen, informieren Sie eine nahe gelegene Polizeidienststelle über den Parkunfall und Ihre Beteiligung. Das können Sie auch telefonisch oder online machen. Dazu notieren Sie sich das Kennzeichen des Fahrzeugs und den Standort.
Schritt 4
Den Schaden am anderen Fahrzeug müssen Sie innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung schriftlich melden. Innerhalb von 14 Tagen sollten Sie auch die Versicherung informieren, die für den Halter des beschädigten Fahrzeugs zuständig ist.
Tipp: Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln Sie die besten Tarife genau für Ihren persönlichen Bedarf.
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Das läuft doch nie so ab, vor allem in größeren Städten. In welcher Traumwelt lebt ihr?