Park­schaden Beule beim Einparken – so verhalten Sie sich richtig

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Park­schaden - Beule beim Einparken – so verhalten Sie sich richtig

Gemein­sam inspizieren. Wer einen Park­schaden verursacht, muss eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten. © Getty Images / Guido Mieth

Beim Ein- oder Ausparken den Abstand falsch geschätzt, schon ist ein anderes Fahr­zeug touchiert. Auch gering­fügige Schäden dürfen Sie nicht ignorieren. Das ist zu tun.

Sie benötigen:

  • Führer­schein
  • Fahr­zeug­schein
  • Daten Ihrer Kfz-Versicherung
  • Formular Unfall­bericht
  • Kamera

Schritt 1

Halten Sie an und bleiben Sie am Ort. Wenn der Fahrer des beschädigten Fahr­zeugs in der Nähe ist, tauschen Sie mit ihm Personalien und Versicherungs­daten aus. Fehlende Angaben können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer (0 800/250 26 00) abfragen. Bei geringen Sach­schäden können Sie den Unfall selbst regeln, ohne die Polizei zu rufen. Es empfiehlt sich, gemein­sam ein Protokoll zu erstellen, in dem Zeit­punkt, Ort und Hergang erfasst sind. Dafür eigenen sich der Europäische Unfall­bericht oder Unfall­protokolle der Versicherungen. Am besten hat man ein Formular im Hand­schuhfach. Sinn­voll ist, Fotos von beiden Autos und den Beschädigungen zu machen.

Schritt 2

Ist der Fahrer des beschädigten Wagens nicht in der Nähe, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit auf ihn zu warten. Was „angemessen“ heißt, ist allerdings nicht fest­gelegt. Das hängt von Tages­zeit, Ort und von der Schwere des Unfalls ab. Die Bayerische Polizei empfiehlt, mindestens eine halbe Stunde zu warten.

Schritt 3

Falls sich in dieser Zeit niemand meldet, dürfen Sie sich entfernen. Hinterlassen Sie aber Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahr­zeug, etwa auf einem Zettel an der Front­scheibe. Sie müssen außerdem den Halter des Fahr­zeugs unver­züglich verständigen. Wenn Sie ihn nicht kennen oder nicht wissen, wie Sie ihn erreichen, informieren Sie eine nahe gelegene Polizei­dienst­stelle über den Parkunfall und Ihre Beteiligung. Das können Sie auch telefo­nisch oder online machen. Dazu notieren Sie sich das Kenn­zeichen des Fahr­zeugs und den Stand­ort.

Schritt 4

Den Schaden am anderen Fahr­zeug müssen Sie inner­halb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung schriftlich melden. Inner­halb von 14 Tagen sollten Sie auch die Versicherung informieren, die für den Halter des beschädigten Fahr­zeugs zuständig ist.

Tipp: Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest ermitteln Sie die besten Tarife genau für Ihren persönlichen Bedarf.

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Schmittsson am 08.08.2017 um 10:19 Uhr
In dem Artikel wurde das Sarkasmusschild vergessen

Das läuft doch nie so ab, vor allem in größeren Städten. In welcher Traumwelt lebt ihr?