Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Das gilt auch für Kleinschäden. Die Kosten für den Anwalt muss die Gegenseite bezahlen. Denn der durchschnittliche Autofahrer ist juristischer Laie und weiß gar nicht, worauf er alles Anspruch hat. Bei den Versicherern hingegen sitzen erfahrene Juristen. Zwischen beiden Parteien soll „Waffengleichheit“ herrschen (Amtsgericht Pforzheim, Az. 2 C 590/01).
Ausnahme: Anders kann das in Ausnahmefällen sein, wenn es sich um absolute Kleinigkeiten handelt, niemand verletzt wurde und die Schuldfrage vollkommen klar ist (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 3/94).
-
- Nach einem Unfall kürzen viele Versicherer dreist die Erstattung. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Tricks sie nutzen und gibt Hinweise, wie Betroffene mehr bekommen.
-
- Auf dem Parkplatz vorm Supermarkt gegen ein anderes Auto gefahren? Dann wegzufahren, kann teuer werden und sogar den Führerschein kosten.
-
- Vier Monate lang nahm sich ein Autobesitzer einen Mietwagen, nachdem ihm ein anderer in seinen Pkw gefahren war. So lange hatte es gedauert, bis die gegnerische...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Alles richtig erzählt, aber an zahlreichen Realitäten unterschiedlichster Schadensabwicklung vorbei. Nicht die meisten, sondern die schlimmsten Unfälle passieren im "übersichtlich" maßnahmengeregelten Schnellverkehr (auf Autobahnen, also selten ohne Polizei und Notfalldienste). Bei zahlenmäßig ungleich größeren Blechschäden im Stadt- und Regionalverkehr - mit oder ohne Polizeibeteiligung - kann man dagegen zunehmend die Erfahrung machen, dass sich über Schuldfragen die beteiligten Versicherer erst später untereinander "verständigen". Vorsicht deshalb mit angeblich sofort "beanspruchbaren" Anwälten, Gutachtern, Leihwagen etc., wenn man am Ende nicht auf der Hälfte seiner Auslagen oder einem anderen prozentualen Betriebsgefahren-Schadensanteil sitzen bleiben und deswegen nicht mehr klagen will.