Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt, glauben viele Betroffene, das sei so etwas wie ein Gerichtsurteil. Doch das ist der Brief keineswegs. Das Gericht prüft nicht einmal, ob die erhobene Forderung überhaupt rechtens ist – es stellt den Bescheid einfach auf Antrag aus. Der angebliche Schuldner muss selber prüfen, ob die Rechnung stimmt. Falls nicht, kann er widersprechen.
Sinn des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, Gläubigern die Möglichkeit zu geben, offene Forderungen schnell und billig einzutreiben, ohne einen Gerichtsprozess zu führen. Denn wenn der Empfänger auf den Bescheid überhaupt nicht reagiert, wird die Forderung „tituliert“. Das heißt: Der Gläubiger kann den Betrag per Gerichtsvollzieher eintreiben. Betroffene sollten deshalb immer auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Dafür bleiben zwei Wochen Frist.
Einem unrechtmäßigen Mahnbescheid zu widersprechen, ist ganz einfach. Das Formular ist dem Mahnschreiben schon beigefügt. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Das Mahnverfahren wird damit abgebrochen und geht in ein normales Gerichtsverfahren über.
Dann muss die Firma, die den Bescheid beantragt hatte, ihre Forderung dem Gericht gegenüber begründen. Abzockerfirmen lassen es erfahrungsgemäß gar nicht erst so weit kommen.
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Ich habe ähnliche Erfahrungen mit der Böttcher AG und dem Inkassobüro Creditrefom gemacht.
Zumindest bei Böttcher AG müsste man mal prüfen, ob ein Fall von gewerbsmäßigem Betrug vorliegt.
Zu denen kann man sich einfach mal die negativen Bewertungen auf Trustpilot anschauen, dann bekommt man ein Gefühl für deren Geschäftsgebaren.
Der absolute Hammer, das Inkasso Büro Intrum Financial aus Heppenheim, will eine Forderung von Vattenfall Europe Salsa von mir 3562,59€ einklagen und im gleichen Atemzug will das Tesch Inkassobüro für Vattenfall Europe von mir 337€ einklagen und dabei habe ich kein minus bei Vattenfall, da ich dort Kunde bin.Einfach nur ecklig und hinterhältig, lg und einen schönen Tag gewünscht Dirk