Steuer-ABC für Existenzgründer

Tipps

Firmengerüst. Sie können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Dabei ist zu beachten, dass jede unterschiedliche finanzielle und rechtliche steuerliche Folgen hat.

Familienvertrag. Steuern sparen können Unternehmer oder Freiberufler durch Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen. Besonders lukrativ ist der Minijob: Der beschäftigte Verwandte kassiert bis zu 400 Euro im Monat steuer- und sozialabgabefrei. Der Firmenchef zahlt dafür pauschal 100 Euro (25 Prozent) für Sozialabgaben und Steuern. Diese Abgaben kann er als Betriebsausgaben abziehen. Wichtig: Für die steuerliche Anerkennung müssen die Verträge wie unter Fremden üblich geschlossen sein.

Umsatzsteuer. Existenzgründer, die nach der Kleinunternehmerregel umsatzsteuerbefreit sind, können freiwillig die Normalbesteuerung wählen. Das lohnt, wenn sie viel in die Firma investieren müssen. Dann können sie von der Umsatzsteuer, die sie von ihren Kunden kassiert haben, die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) für Investitionen (Betriebsausgaben) ungekürzt abziehen.

Steuerplan. In der Regel zahlen Jungunternehmer anfangs keine oder kaum Steuern. Das kann sich aber drastisch ändern, wenn die Geschäfte gut laufen. Darauf sollten sie sich rechtzeitig einstellen, damit eine hohe Steuernachzahlung sie nicht in Schwierigkeiten bringt.

Belege. Bewahren Sie alle Geschäftsunterlagen sorgfältig auf, auch die Vorbereitung Ihrer Existenzgründung. Diese Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben, die sich steuermindernd auswirken.

Infos. Broschüren und Ansprechpartner finden Sie unter www.bmwi.de unter dem Stichwort „Existenzgründer“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bietet auch telefonisch Förderberatung unter 0 18 88/6 15-76 49, -47 34, -72 04, -76 55, für die Förderung durch das Arbeitsamt 0 180 5/52 69 21.

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