
Youtuber. Mit Workout-Videos bringt Pamela Reif (24) ihre rund 7 Millionen Follower in Form. Und der 28-jährige Rezo machte mit dem Video „Zerstörung der CDU“ Furore. Er hat rund 1,75 Millionen Follower. © Quelle: youtube, screenshots Stiftung Warentest
Auftritte in sozialen Medien wie Youtube, Facebook oder Instagram können lukrativ sein und das Finanzamt auf den Plan rufen. Stiftung Warentest erklärt die Steuerregeln.
Influenzer: Längst kein unbekannter Berufszweig mehr
Wer sich auf Youtube, Instagram oder anderen digitalen Kanälen eine Fangemeinde aufgebaut hat, kann mit Produktplatzierungen und Werbung Geld verdienen. Viele Follower abonnieren Kanäle beliebter Influencer, kostenlose Produkte kommen ungefragt ins Haus, Werbeanfragen folgen.
Längst ist Social Media Marketing kein unbekannter Berufszweig mehr. Influencern wie Pia Wurtzbach, Bianca Claßen oder Rezo folgen Millionen Menschen.
Das macht auch das Finanzamt hellhörig. Selbst wenn das Bloggen und Posten von Fotos und Videos als Hobby beginnt, kann es sich schnell zur Einkommensquelle entwickeln. Dieses Geld muss versteuert werden. Was gilt, wenn es um teure Gratisprodukte, Reisen oder andere Dienstleistungen geht? Welche steuerlichen Pflichten gibt es?
Womit verdienen Influencer überhaupt ihr Geld?
Social-Media-Akteure teilen je nach Plattform (Blogs, Youtube, Instagram, TikTok) in Videos, Fotos oder Texten ihre Meinung, Gedanken oder einfach ein Stück Privatsphäre mit anderen. Je mehr Follower oder Abonnenten sie haben, also Menschen, die ihnen regelmäßig folgen, desto erfolgreicher sind sie.
Die hohe mediale Reichweite ist interessant für Unternehmen. Sie lassen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Werbebotschaften über Influencer an relevante Zielgruppen verbreiten. Das ist lukrativ. Je nach Zahl der Follower liegt der Verdienst pro Beitrag zwischen 1 000 und 10 000 Euro und mehr.
Einnahmen auch über Affiliate-Marketing
Neben dem Geld für Werbevideos und -fotos erzielen Influencer auch Einnahmen aus Kooperationen mit Unternehmen oder mit sogenanntem Affiliate-Marketing. Dabei werben Influencer für ein Produkt und verlinken es auf ihrem Kanal mit einem Shop, in dem es direkt gekauft werden kann. Für jeden Kauf fließt Provision.

Instagram und Tiktok. Die 19-jährigen Zwillinge Lisa und Lena Mantler sind für ihre Lippensynchronisation von Musikvideos bekannt – unter anderem auf dem Portal TikTok. Auf Instagram teilen sie ihren Tagesablauf mit 15,9 Millionen Followern. Die 31-jährige Pia Wurtzbach (links) hat rund 12,4 Millionen Follower. Werbepartner der Mode- und Kosmetikindustrie bestimmen die Beiträge auf ihrem Profil. © Quelle: Instagramm / TicToc, screenshots Stiftung Warentest
Wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob jemand Geld als Arbeitnehmer oder Influencer verdient: Wer ein zu versteuerndes Einkommen, also Einnahmen abzüglich Ausgaben und eventueller Freibeträge pro Jahr über dem Grundfreibetrag von aktuell 10 347 Euro hat, muss grundsätzlich Steuern zahlen. Da das Finanzamt bei Influencern von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht, besteht in der Regel auch die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, sobald die gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Sogar dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt.
Gilt das auch, wenn es nur ein Nebenjob ist?
In den meisten Fällen ja, denn die Freigrenze ist sehr niedrig. Wer hauptsächlich andere Einkünfte hat, etwa als Angestellte in einem Unternehmen, und sich nur nebenberuflich als Influencerin in den sozialen Netzwerken tummelt, darf nebenbei nur bis 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Zwischen 410 und 820 Euro greift ein Härteausgleich. Das heißt, es fallen zwar Steuern an, aber noch nicht in voller Höhe. Erst ab 820 Euro sind die zusätzlichen Einnahmen voll zu versteuern (hier finden Sie alle Steuerinfos rund um den Nebenjob).
Influencer: Geschenke oder Gratisprodukte versteuern?
Nicht immer fließt Geld. Influencer bekommen üblicherweise kostenlose Produkte von den Firmen zugeschickt. Das Sortiment reicht von Luxusmode und Kosmetik über Reisegutscheine bis hin zu Diätgetränken und Feinkostspezialitäten. Influencer platzieren diese geschickt in ihren Postings.
Doch was wie ein Geschenk aussieht, zählt steuerlich als Betriebseinnahme. Auch gratis Hotelübernachtungen oder Reisen müssen mit dem für sie üblichen Preis versteuert werden. Deren Höhe ist nicht immer so einfach zu bestimmen, es sei denn, der übliche Preis der Geschenke ist bekannt.
Tipp: Erhalten Sie ein Gratisprodukt, recherchieren Sie in einem Onlineshop oder im Einzelhandel den Verkaufspreis und notieren Sie ihn in Ihren Aufzeichnungen.
Was gilt, wenn Sachen zurückgeschickt oder verlost werden?
Viele Social-Media-Akteure verschenken oder verlosen gratis erhaltene Produkte. Werden etwa die Turnschuhe direkt nach den Fotoaufnahmen verschenkt, kommt es zu keiner steuerpflichtigen Entnahme in das Privatvermögen, es muss nichts versteuert werden.
Auch geringwertige Warenproben von unter 10 Euro netto je Probe bleiben steuerfrei. Sie werden als Streu- beziehungsweise Werbeartikel eingestuft (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, „Sachzuwendungen“).
Die Steuerpflicht für Influencer entfällt auch, wenn sie die Waren an den Werbepartner zurücksenden oder das Unternehmen diese pauschal versteuert – sofern der Wert nicht höher als 10 000 Euro ist. Schickt eine Firma mehrere pauschal versteuerte Produkte in einem Wirtschaftsjahr, darf der Gesamtwert 10 000 Euro nicht überschreiten.
Gibt es eine Dokumentationspflicht?
Eine Pflicht gibt es nicht. Alle Einnahmen, egal, ob Gratisprodukte oder gesponserte Beiträge, sollten Influencer dennoch akribisch dokumentieren. Eine einfache Excel-Tabelle reicht aus. Bei Nachfragen des Finanzamts können sie damit alle Einnahmen lückenlos belegen.
Hat das Unternehmen für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen pauschal Steuern abgeführt, ist ein Nachweis besonders wichtig, etwa in Form eines Kooperationsvertrags. Daneben ist es sinnvoll, auch alle Ausgaben lückenlos aufzulisten.
Ab wann müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?
Es gibt zwar keine klare Definition, wann genau aus einem Hobby ein Beruf wird. Doch wenn die Follower-Zahlen steigen und erste Kooperationsfragen eingehen, sollten Influencer handeln. Wer regelmäßig als Influencer tätig ist und Einnahmen erwirtschaftet, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, reicht aus. Sie liegt vor, sobald die Einnahmen höher sind als die Ausgaben oder sie nachweislich das Ziel sind. Die Folge: Influencer müssen sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, in der Regel am Wohnsitz. Die Anmeldung kostet rund 20 Euro. Die Preise variieren je nach Amt.
Müssen Influencer ihre Tätigkeit dem Finanzamt melden?
Nachdem die Gewerbeanmeldung erledigt ist, sollte im zweiten Schritt der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt werden. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit oder der Eröffnung des Gewerbes beim Finanzamt sein. Seit Anfang des Jahres ist das nur noch elektronisch möglich. Mit dem Fragebogen prüft das Finanzamt, mit welchen Steuerarten die Social-Media-Aktivitäten steuerlich zu erfassen sind und vergibt eine entsprechende Steuernummer.
Tipp: Sie können denelektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung am besten online unter „Mein Elster“ ausfüllen. Hier finden Sie alle Infos zur Steuererklärung mit Elster.
Wird neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer fällig?
Influencer müssen in ihrer Steuererklärung neben dem Hauptvordruck die Anlage G ausfüllen. Darin wird der Gewinn aus der Influencer-Tätigkeit eingetragen. Dieser wird mit einer Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR ermittelt. In dem Fall besteht grundsätzlich die Pflicht, die Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben, etwa über „Mein Elster“.
Neben Einnahmen zählen auch Ausgaben, etwa für Hosting-Anbieter, Porto, Produktionskosten für Videos, um den Gewinn zu ermitteln. Erst wenn der Gewinn auf volle Hundert Euro abgerundet höher als 24 500 Euro ist, fallen Gewerbesteuern an. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der Gemeinde anhand des dort geltenden Satzes festgelegt.
Tipp: Gezahlte Gewerbesteuer wird bei der Einkommensteuer bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet – und mindert so gegebenenfalls die Einkommensteuer.
Sind Influencer-Aktivitäten nicht künstlerisch statt gewerblich?
Schreiben Influencer Kolumnen, veröffentlichen Podcasts oder bloggen journalistische Texte, fotografieren oder drehen Videos und verdienen mit künstlerischen oder journalistischen Inhalten Geld, könnte auch eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen. Folge: Es fallen keine Gewerbesteuern an.
In diesem Punkt könnte es im Einzelfall zum Streit mit dem Finanzamt kommen. Die Behörde geht regelmäßig bei einer Tätigkeit als Influencer von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb aus, weil größtenteils Einkünfte aus Werbung und Marketing erzielt werden. Insofern wird die Argumentation in der Regel schwierig sein.
Sind auch Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig?
Influencer, Bloggerinnen, Youtuber sind Unternehmer, sobald sie selbstständig sind und wiederholt eine gewerbliche Tätigkeit ausüben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ob jedoch monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig sind, ist abhängig vom Umsatz.
Soweit die Umsätze plus die darauf entfallende Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 22 000 Euro lagen und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50 000 Euro sein werden, können Influencer von der sogenannten Kleinunternehmerregel Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer können sie sich auf Antrag befreien lassen. Sie bieten dann ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer an und sind nicht verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Im Gegenzug können sie für selbst empfangene Leistungen keine Vorsteuer geltend machen.
Was passiert, wenn Influencer ihre Steuerpflichten nicht erfüllen?
Viele Social-Media-Akteure unterschätzen den steuerlichen Aspekt ihres Tuns. Sind sie nachlässig, drohen einschneidende Folgen. Denn die Umsätze mithilfe der sozialen Medien rücken zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden.
Über Internetrecherchen und Auskunftsersuchen an Geschäftspartner erhalten Finanzinspektoren leicht einen Einblick in die finanziellen Aktivitäten.
Zeigen Influencer ihre Einkünfte nicht ordnungsgemäß an, kann das Finanzamt zu ihren Lasten die Einnahmen schätzen. Damit riskieren sie Steuernachzahlungen, hohe Zinszahlungen sowie Bußgelder. In Extremfällen kann ihnen wegen Unzuverlässigkeit das Gewerbe untersagt werden, und es können sogar Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung drohen.
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