Nicht nur als selbstständige Fahrradkuriere müssen sich Existenzgründer ganz schön abstrampeln, um ihr Unternehmen in Schwung zu bekommen. test.de gibt Tipps für den Start in die Selbstständigkeit.
Starthilfe vom Arbeitsamt
Der erste Weg bei der Gründung einer Ich-AG führt zum Arbeitsamt. Schon ein Tag Arbeitslosigkeit reicht aus, um bis zu drei Jahre lang Zuschüsse zu bekommen. Im ersten Jahr gibts 600, im zweiten 360 und im dritten noch 240 Euro monatlich. Alternativ können Arbeitslose vom Start in die Selbstständigkeit an sechs Monate lang das so genannte Überbrückungsgeld kassieren. Es entspricht in der Höhe Arbeitslosengeld oder -hilfe, wie sie der angehende Unternehmer als Arbeitsloser bereits erhält oder erhalten würde. Entscheidend ist der Verdienst vor dem Verlust des letzten Jobs. Eltern erhalten in etwa 67, Kinderlose 60 Prozent vom letzten Nettogehalt.
Anmelden beim Amt
Wenns um ein Gewerbe geht, führt der zweite Weg zum Ordnungsamt. Dort gibts auf jeden Fall einen Gewerbeschein. Für manche Tätigkeiten ist außerdem eine besondere Erlaubnis erforderlich. Das Ordnungsamt meldet die Unternehmensdaten ans Finanzamt. Freiberufler wie etwa Journalisten, Künstler, Rechtsanwälte und Ärzte sparen sich den Weg zum Ordnungsamt, müssen dafür aber beim Finanzamt eine so genannte steuerliche Anmeldung abgeben. So oder so fragt das Finanzamt nach, mit wie viel Umsatz und Gewinn zu rechnen ist. Nach diesen Angaben bemessen die Beamten die monatlichen Steuervorauszahlungen ans Finanzamt.
Steuerplanung mit Gewinn
Schwieriger ist die Frage nach der Umsatzsteuer. Wer pro Jahr nicht mehr als 17 500 Euro einnimmt, ist befreit. Doch das ist oft gar nicht günstig. Grund: Wer selbst Umsatzsteuer zahlt, darf die Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmen zahlen muss, abziehen. Besser noch: Wer über die Rechnungen anderer Unternehmen mehr Umsatzsteuer zahlt, als er selbst von seinen Kunden kassiert, erhält die Differenz vom Finanzamt erstattet. Wenn größere Investitionen nötig sind, kann die Umsatzsteuererstattung viel Geld ausmachen. In solchen Fällen können Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung beantragen.
Plus und Minus
Die Abrechnung mit dem Finanzamt ist für Kleinunternehmer nicht sonderlich kompliziert. Eine regelrechte Buchführung ist erst ab 30 000 Euro Gewinn oder 350 000 Euro Umsatz pro Jahr nötig. Bis dahin reicht zur Gewinnermittlung eine einfache Einnahme-Ausgabe-Rechnung. Einnahmen und Ausgaben im fraglichen Zeitraum werden jeweils addiert und die Ausgabensumme von der Einnahmensumme abgezogen. Nur Anschaffungen von jeweils mehr als 410 Euro müssen gesondert behandelt werden. Die Kosten solcher Investitionen müssen auf die Jahre der Nutzung verteilt und dann über die Jahre jeweils anteilig steuerlich geltend gemacht werden.
Erfolg mit Folgen
Schwieriger werden Management und Steuererklärung, wenn die Ich-AG wächst und gedeiht, große Investitionen anstehen, Partner beteiligt und Mitarbeiter angestellt werden sollen. Wenn der Kleinunternehmer über sich hinauswächst, muss er darüber nachdenken, ob eine Gesellschaftsgründung sinnvoll, eine Beschränkung der Haftung nötig und die Einführung einer regelrechten Buchführung überfällig ist. Da führt an einer gründlichen individuellen Beratung kein Weg vorbei. Als Anlaufstellen eignen sich Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern.
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