Vorsorge für die Bestattung

Check­liste: Geld aus anderen Quellen

Vorsorge für die Bestattung - Eine Ster­begeld­versicherung ist selten sinn­voll

Trauerfall. Bestattungen sind häufig teuer, und das früher gezahlte Ster­begeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht mehr. © Getty Images / Rosmarie Wirz

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Woher Geld im Todes­fall kommen kann

Es gibt eine Reihe staatlicher und privater Quellen, die im Todes­fall Geld für eine Bestattung auszahlen. Wer folgende Punkte durch­geht, braucht vielleicht gar keine Ster­begeld­versicherung mehr. Was es nicht mehr gibt, ist das früher von Krankenkassen gezahlte Ster­begeld an Hinterbliebene. Es ist seit dem Jahr 2004 aus dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen.

Sterbe­viertel­jahr. Hat der oder die Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen, zahlt die Deutsche Renten­versicherung nach dem Tod an die Witwe oder den Witwer drei Monate lang die Rente in voller Höhe weiter. Das gilt für Verheiratete und einge­tragene Lebens­part­nerschaften. Das Geld fließt nicht auto­matisch, sondern muss beantragt werden. Für Beamte gibt es im Beamten­versorgungs­recht von Bund und Ländern ähnliche Rege­lungen.

Ster­begeld der gesetzlichen Unfall­versicherung. Kommt es zu einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufs­krankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Ster­begeld. Im Jahr 2023 betrug es pauschal 5 820 Euro in den alten und 5 640 Euro in den neuen Bundes­ländern. Die Höhe wird jähr­lich angepasst.

Betriebliche Sterbekasse. Einige Betriebe bieten ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen eine Sterbe­vorsorge an. Sinn­voll ist zu prüfen, ob es Verträge aus früheren Jahr­zehnten gibt.

Risiko­lebens­versicherung. Gibt es eine Risikolebensversicherung, steht im Todes­fall meist eine größere Summe zur Verfügung, von der gegebenenfalls die Beerdigungs­kosten beglichen werden können. Achtung: Die Verträge haben eine begrenzte Lauf­zeit, viele enden vor dem 70. Geburts­tag.

Private Unfall­versicherung. Private Unfallpolicen enthalten manchmal zusätzlich eine Todes­fall­leistung, zum Beispiel 10 000 Euro, wenn ein Unfall ursächlich für den Tod gewesen ist.

Tipp: Manche Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanz­amt erkennt als außergewöhnliche Belastung angemessene Ausgaben bis zu 7 500 Euro für Begräbnis, Grabstätte oder Grab­stein an, wenn sie den Wert des Erbes über­steigen. Ausgaben sind mit Belegen und Erbschein nach­zuweisen.

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  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 16:32 Uhr
    Antwort "Sterbegeldversicherung/manchmal sinnvoll"

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe alles aufmerksam gelesen in ihren Heften zum Thema Sterbegeldvers. Warum sie aber nochmal negativ nachhaken und das über fast 3 komplette Seiten (Heft 05.2024) erschliesst sich mir nicht ganz. Und das Herr W. eine Versicherung verklagt, obwohl im Vertrag steht das Tochter oder Ehemann das Geld bekommen und die liebe Tochte unter fadenscheinigen Argumenten sich nicht ausweisen will, das ist der Knaller. Und der andere Herr Hell. auf Seite 6, der meint alles richtig gemacht zu haben in Sachen kapitalbildene Versicherung, naja. Ich habe eine kapitalbildene Versicherung und ich bin happy, dass diese bald ausgezahlt wird und das steuerfrei !!! Ich würde mich wirklich ärgern wenn ich wüßte der Staat bekommt von meinem sauer ersparten Geld noch mal Geld für sein teilweise wahnwitzigen Projekte. Und das der liebe Staat immer noch mehr Steuern will und das auch von den Bürgern die sparen für ihr Alter, das wissen sie doch auch. (Kapitalertragssteuer)....

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.04.2024 um 14:27 Uhr
    Sterbegeldversicherung/manchmal sinnvoll

    @Paule-Berlin: Eine Sterbegeldversicherung ist nicht immer, aber manchmal nützlich, für eine Bestattung vorzusorgen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu haben wir im Kapitel 5 (s. Inhaltverzeichnis) einen Entscheidungsbaum entworfen, mit dessen Hilfe Sie abschätzen können, ab wann sich die Versicherung für Sie lohnt und ob nicht andere Wege der Vorsorge besser sind. Wer dort bis zum Ende des Baums vordringt, für den kann sich die Versicherung lohnen.

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:44 Uhr
    Warum Sterbegeldversicherung viele positive Punkte

    Ich kenne persönlich einen Fall: Sterbegelvers. abgeschlossen (1 Jahr Wartezeit) - Tod nach ca. 1 1/2 Jahren - VS wurde voll ausgezahlt und völlig problenlos
    Vorteil einer Sterbegeldversicherung
    - auch abschließbar wenn das Ende schon abzusehen ist (keine Gesundheitsfragen) - Risiko für Kunden gering im schlimmste Fall bekommt er sein Geld zurück innerhalb der Wartezeit - Risiko für Versicherung hoch, das die versicherte Person frü verstirbt und die volle Summe ausgezahlt wird
    - keine Streit unter den Erben möglich, da im Vertrag geregelt ist wer das Geld bekommt und es jederzeit änderbar ist
    - Ideal für Menschen die wenig oder kein Geld haben und die nicht wollen dass die Familie oder Freunde im Todesfall zur Spende aufrufen
    - Versicherungssumme zählt als Schonvermögen bei Beanspruchung von stattlicher Hilfe

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:41 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Paule-Berlin am 18.04.2024 um 10:21 Uhr
    Für wenige sinnvol und Rentner verklagt HDI

    Liebe Testene Ich verstehe nicht woher der Hass kommt gegenüber den Sterbegeldversicherungen. Erst ihr Artikel, der nur wenig postives über Sterbegeldversicherung zu berichten hat. Dann in der Ausgabe noch einmal 2 Betroffene, die auch nur Ärger hatten mit der Sterbegeldvers.. Der eine Herr, der auch noch einmal die Finanztest aus 90er-Jahren lobt, wegen der "tollen"Tipps in Sachen kapitalbildener Versicherung. Und natürlich bei der Sterbegeldvers. es viel zu wenig Geld gab beim Tod der Eltern. Der andere Herr hat den HDI verklagt, weil die sich an die Regeln hält. Es standen die Tochter und der Ehemann als Bezugsberechtigte im Vertrag. Und jeder weiß das dann auch beide ein Recht haben auf die Versicherung. Und ach die Tochter weigerte sich den PA vorzulegen und deswegen begann Herr W. einen Rechtsstreit mit der Versicherung. Was für ein Wahnsinn und dann nach 2 Jahren gab es endlich das Geld und das alles nur weil die Tochter sich nicht ausweisen wollte.