
Trauerfall. Bestattungen sind häufig teuer, und das früher gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht mehr. © Getty Images / Rosmarie Wirz
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Testergebnisse für 32 SterbegeldversicherungenWoher Geld im Todesfall kommen kann
Es gibt eine Reihe staatlicher und privater Quellen, die im Todesfall Geld für eine Bestattung auszahlen. Wer folgende Punkte durchgeht, braucht vielleicht gar keine Sterbegeldversicherung mehr. Was es nicht mehr gibt, ist das früher von Krankenkassen gezahlte Sterbegeld an Hinterbliebene. Es ist seit dem Jahr 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gestrichen.
Sterbevierteljahr. Hat der oder die Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung nach dem Tod an die Witwe oder den Witwer drei Monate lang die Rente in voller Höhe weiter. Das gilt für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Das Geld fließt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Für Beamte gibt es im Beamtenversorgungsrecht von Bund und Ländern ähnliche Regelungen.
Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es zu einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. Im Jahr 2023 betrug es pauschal 5 820 Euro in den alten und 5 640 Euro in den neuen Bundesländern. Die Höhe wird jährlich angepasst.
Betriebliche Sterbekasse. Einige Betriebe bieten ihren Mitarbeitern und deren Angehörigen eine Sterbevorsorge an. Sinnvoll ist zu prüfen, ob es Verträge aus früheren Jahrzehnten gibt.
Risikolebensversicherung. Gibt es eine Risikolebensversicherung, steht im Todesfall meist eine größere Summe zur Verfügung, von der gegebenenfalls die Beerdigungskosten beglichen werden können. Achtung: Die Verträge haben eine begrenzte Laufzeit, viele enden vor dem 70. Geburtstag.
Private Unfallversicherung. Private Unfallpolicen enthalten manchmal zusätzlich eine Todesfallleistung, zum Beispiel 10 000 Euro, wenn ein Unfall ursächlich für den Tod gewesen ist.
Tipp: Manche Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt als außergewöhnliche Belastung angemessene Ausgaben bis zu 7 500 Euro für Begräbnis, Grabstätte oder Grabstein an, wenn sie den Wert des Erbes übersteigen. Ausgaben sind mit Belegen und Erbschein nachzuweisen.
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Testergebnisse für 32 Sterbegeldversicherungen-
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Danke für die schnelle Antwort. Ich habe alles aufmerksam gelesen in ihren Heften zum Thema Sterbegeldvers. Warum sie aber nochmal negativ nachhaken und das über fast 3 komplette Seiten (Heft 05.2024) erschliesst sich mir nicht ganz. Und das Herr W. eine Versicherung verklagt, obwohl im Vertrag steht das Tochter oder Ehemann das Geld bekommen und die liebe Tochte unter fadenscheinigen Argumenten sich nicht ausweisen will, das ist der Knaller. Und der andere Herr Hell. auf Seite 6, der meint alles richtig gemacht zu haben in Sachen kapitalbildene Versicherung, naja. Ich habe eine kapitalbildene Versicherung und ich bin happy, dass diese bald ausgezahlt wird und das steuerfrei !!! Ich würde mich wirklich ärgern wenn ich wüßte der Staat bekommt von meinem sauer ersparten Geld noch mal Geld für sein teilweise wahnwitzigen Projekte. Und das der liebe Staat immer noch mehr Steuern will und das auch von den Bürgern die sparen für ihr Alter, das wissen sie doch auch. (Kapitalertragssteuer)....
@Paule-Berlin: Eine Sterbegeldversicherung ist nicht immer, aber manchmal nützlich, für eine Bestattung vorzusorgen. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Hierzu haben wir im Kapitel 5 (s. Inhaltverzeichnis) einen Entscheidungsbaum entworfen, mit dessen Hilfe Sie abschätzen können, ab wann sich die Versicherung für Sie lohnt und ob nicht andere Wege der Vorsorge besser sind. Wer dort bis zum Ende des Baums vordringt, für den kann sich die Versicherung lohnen.
Ich kenne persönlich einen Fall: Sterbegelvers. abgeschlossen (1 Jahr Wartezeit) - Tod nach ca. 1 1/2 Jahren - VS wurde voll ausgezahlt und völlig problenlos
Vorteil einer Sterbegeldversicherung
- auch abschließbar wenn das Ende schon abzusehen ist (keine Gesundheitsfragen) - Risiko für Kunden gering im schlimmste Fall bekommt er sein Geld zurück innerhalb der Wartezeit - Risiko für Versicherung hoch, das die versicherte Person frü verstirbt und die volle Summe ausgezahlt wird
- keine Streit unter den Erben möglich, da im Vertrag geregelt ist wer das Geld bekommt und es jederzeit änderbar ist
- Ideal für Menschen die wenig oder kein Geld haben und die nicht wollen dass die Familie oder Freunde im Todesfall zur Spende aufrufen
- Versicherungssumme zählt als Schonvermögen bei Beanspruchung von stattlicher Hilfe
Kommentar vom Autor gelöscht.
Liebe Testene Ich verstehe nicht woher der Hass kommt gegenüber den Sterbegeldversicherungen. Erst ihr Artikel, der nur wenig postives über Sterbegeldversicherung zu berichten hat. Dann in der Ausgabe noch einmal 2 Betroffene, die auch nur Ärger hatten mit der Sterbegeldvers.. Der eine Herr, der auch noch einmal die Finanztest aus 90er-Jahren lobt, wegen der "tollen"Tipps in Sachen kapitalbildener Versicherung. Und natürlich bei der Sterbegeldvers. es viel zu wenig Geld gab beim Tod der Eltern. Der andere Herr hat den HDI verklagt, weil die sich an die Regeln hält. Es standen die Tochter und der Ehemann als Bezugsberechtigte im Vertrag. Und jeder weiß das dann auch beide ein Recht haben auf die Versicherung. Und ach die Tochter weigerte sich den PA vorzulegen und deswegen begann Herr W. einen Rechtsstreit mit der Versicherung. Was für ein Wahnsinn und dann nach 2 Jahren gab es endlich das Geld und das alles nur weil die Tochter sich nicht ausweisen wollte.