
Bestattung. Ein würdiger Rahmen ist die letzte Möglichkeit, etwas für einen Verstorbenen zu tun. © Getty Images / Franky De Meyer
Über eigene Beerdigungswünsche zu sprechen, fällt schwer. Doch im Todesfall ist es für trauernde Angehörige eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.
Viele Entscheidungen sind zu treffen
Angehörige, die einen lieben Menschen verlieren, müssen kurz nach dessen Tod nicht nur den Verlust verschmerzen. Sie müssen auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeisetzung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen? Für viele Angehörige ist es eine Hilfe, zu wissen, was der Verstorbene selbst gewollt hätte. Denn die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglichkeit, etwas für den Verstorbenen zu tun.
Das bietet unser Test Bestattungsvorsorge
Treuhandverträge unter der Lupe. Wir haben vier Treuhandgesellschaften untersucht. Sie verwalten das Geld von Vorsorgenden, die schon zu Lebzeiten ihre Bestattung bezahlen wollen. Dabei interessierte uns: Wie transparent sind die Verträge? Was kosten die Dienste der Treuhänder? Wie sicher ist das hinterlegte Geld? Die Finanztest-Tabelle zeigt, welche Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss gelten, ob Kosten anfallen, wie das Geld verzinst wird und wie das angelegte Geld im Insolvenzfall gesichert ist.
Bestattungsverfügung als Formular. Wenn Sie Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes bei der Organisation der Beisetzung entlasten möchten, sollten Sie eine Bestattungsverfügung hinterlegen. Dort halten Sie schriftlich fest, wie Sie beigesetzt werden möchten oder welche Trauerfeier Sie sich wünschen. Unsere Musterverfügung zum Ausfüllen hilft Ihnen dabei.
Bestattungsformen im Überblick. Mit der Veränderung der Gesellschaft – weniger religiöse Bindungen, mehr Singles, verstreut lebende Familienmitglieder – wandelt sich auch unsere Bestattungskultur. Wir zeigen, Möglichkeiten, die es für die letzte Ruhestätte gibt – von traditionell bis modern.
Tipps für den Trauerfall. Wir sagen, wie Sie das zu Lebzeiten für die Beerdigung zurückgelegte Geld vor dem Sozialamt schützen, ob es möglich ist, diesen Schutz auch mit Sterbegeldversicherungen und Sperrkonten zu erreichen, und wie Sie einen guten Bestatter finden. Unsere FAQ beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Bestattung.
Seine eigenen Wünsche mitteilen
Der Verlust eines lieben Menschen kann auch ein Anlass sein, über eigene Wünsche nachzudenken – um sicherzustellen, dass die eigene Bestattung so erfolgt, wie man es möchte, vielleicht aber auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Wer seine Vorstellungen dazu mitteilt, trifft eine Bestattungsverfügung – so heißt es im Juristendeutsch. Sie kann zum Beispiel den Wunsch enthalten, nach dem Tod auf keinen Fall verbrannt oder auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt zu werden.
Schon jetzt an den Tod denken?
Wer sich mit Fragen rund um Tod und Bestattung zum ersten Mal beschäftigt, mag sich schnell überfordert fühlen – nicht nur emotional. Was ist wichtig? Was ist möglich? Was gilt, wenn ich nichts regele? Auf den folgenden Seiten will Finanztest dazu anregen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – möglichst im Gespräch mit Angehörigen.
Tipp: Wer sich kümmert, wenn sich niemand kümmern kann und welche Rechte und Pflichten mit einem Friedhofsgrab verbunden sind, klärt unser Test Grabpflege. Noch ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Schnelle Hilfe im Trauerfall. Er unterstützt Sie bei allen anfallenden Schritten im Trauerfall und enthält viele Checklisten und Musterschreiben.
Oft reicht eine Bestattungsverfügung
Welche Art der Vorsorge sinnvoll ist, hängt natürlich von der persönlichen Lebenssituation ab: Möchte jemand seinen Angehörigen im Todesfall Entscheidungen abnehmen, reicht ihm womöglich eine Bestattungsverfügung. Andere möchten heute schon ihre eigene Bestattung planen und bezahlen. Das kann sinnvoll sein, wenn jemand keine Angehörigen hat oder es ihm wichtig ist, seinen Kindern keinesfalls die Bestattungskosten aufzuerlegen.
Bestattungsvorsorge im Test
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung regeln, auch die Bezahlung. Bis zum Tod des Kunden kann das Geld für die Bestattung von Treuhandgesellschaften verwaltet werden. Der Vertragsabschluss mit ihnen ist nur über einen Bestatter möglich. Wir haben die drei größten Treuhandgesellschaften getestet und beispielhaft einen kleinen Anbieter:
- BT Bestattungstreuhand,
- Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand,
- Deutsches Institut für Bestattungskultur,
- HBT Bestattungsvorsorge Treuhand.
Unser Test zeigt: Das Kundengeld ist in drei von vier Fällen gut geschützt, doch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen zum Teil deutliche Mängel auf.
Bestattungsvorsorge: 10 500 Euro sind nicht überzogen
Ein Vorsorgevertrag für eine Erdbestattung über 10 500 Euro muss nicht aufgelöst werden, bevor eine Frau Anspruch auf Sozialleistungen hat, entschied das Verwaltungsgericht Münster (Az. 6 K 4230/17), die Grenze des Angemessenen sei nicht überschritten. Das Sozialamt muss das von der Bewohnerin eines Pflegeheims beantragte Pflegewohngeld zahlen.
-
- Wer im Pflegeheim lebt und Sozialhilfe bezieht, darf seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht überhöht sind, gehört...
-
- Durchschnittlich 23 Jahre müssen sich Angehörige hierzulande um die Pflege eines Friedhofsgrabs kümmern. So lange beträgt die durchschnittliche Ruhezeit der...
-
- Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)
Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.