Bestattungs­vorsorge So planen Sie den Abschied nach Ihren Wünschen

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Bestattungs­vorsorge - So planen Sie den Abschied nach Ihren Wünschen

Bestattung. Ein würdiger Rahmen ist die letzte Möglich­keit, etwas für einen Verstorbenen zu tun. © Getty Images / Franky De Meyer

Über eigene Beerdigungs­wünsche zu sprechen, fällt schwer. Doch im Todes­fall ist es für trauernde Angehörige eine Erleichterung, wenn sie wissen, was zu tun ist.

Viele Entscheidungen sind zu treffen

Angehörige, die einen lieben Menschen verlieren, müssen kurz nach dessen Tod nicht nur den Verlust verschmerzen. Sie müssen auch viele Entscheidungen treffen: Wo und wie soll der Verstorbene bestattet werden? Soll es eine Beerdigung im Sarg sein oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeiset­zung? Welcher Rahmen ist für eine Trauerfeier angemessen? Für viele Angehörige ist es eine Hilfe, zu wissen, was der Verstorbene selbst gewollt hätte. Denn die Organisation der Bestattung ist die letzte Möglich­keit, etwas für den Verstorbenen zu tun.

Das bietet unser Test Bestattungs­vorsorge

Treu­hand­verträge unter der Lupe. Wir haben vier Treu­hand­gesell­schaften untersucht. Sie verwalten das Geld von Vorsorgenden, die schon zu Lebzeiten ihre Bestattung bezahlen wollen. Dabei interes­sierte uns: Wie trans­parent sind die Verträge? Was kosten die Dienste der Treuhänder? Wie sicher ist das hinterlegte Geld? Die Finanztest-Tabelle zeigt, welche Voraus­setzungen für einen Vertrags­abschluss gelten, ob Kosten anfallen, wie das Geld verzinst wird und wie das angelegte Geld im Insolvenzfall gesichert ist.

Bestattungs­verfügung als Formular. Wenn Sie Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes bei der Organisation der Beiset­zung entlasten möchten, sollten Sie eine Bestattungs­verfügung hinterlegen. Dort halten Sie schriftlich fest, wie Sie beigesetzt werden möchten oder welche Trauerfeier Sie sich wünschen. Unsere Muster­verfügung zum Ausfüllen hilft Ihnen dabei.

Bestattungs­formen im Über­blick. Mit der Veränderung der Gesell­schaft – weniger religiöse Bindungen, mehr Singles, verstreut lebende Familien­mitglieder – wandelt sich auch unsere Bestattungs­kultur. Wir zeigen, Möglich­keiten, die es für die letzte Ruhe­stätte gibt – von traditionell bis modern.

Tipps für den Trauerfall. Wir sagen, wie Sie das zu Lebzeiten für die Beerdigung zurück­gelegte Geld vor dem Sozial­amt schützen, ob es möglich ist, diesen Schutz auch mit Ster­begeld­versicherungen und Sperr­konten zu erreichen, und wie Sie einen guten Bestatter finden. Unsere FAQ beant­worten die wichtigsten recht­lichen Fragen rund um das Thema Bestattung.

Seine eigenen Wünsche mitteilen

Der Verlust eines lieben Menschen kann auch ein Anlass sein, über eigene Wünsche nach­zudenken – um sicher­zustellen, dass die eigene Bestattung so erfolgt, wie man es möchte, vielleicht aber auch, um seine Angehörigen zu entlasten. Wer seine Vorstel­lungen dazu mitteilt, trifft eine Bestattungs­verfügung – so heißt es im Juristen­deutsch. Sie kann zum Beispiel den Wunsch enthalten, nach dem Tod auf keinen Fall verbrannt oder auf einem bestimmten Friedhof beigesetzt zu werden.

Schon jetzt an den Tod denken?

Wer sich mit Fragen rund um Tod und Bestattung zum ersten Mal beschäftigt, mag sich schnell über­fordert fühlen – nicht nur emotional. Was ist wichtig? Was ist möglich? Was gilt, wenn ich nichts regele? Auf den folgenden Seiten will Finanztest dazu anregen, sich mit dem Thema auseinander­zusetzen – möglichst im Gespräch mit Angehörigen.

Tipp: Wer sich kümmert, wenn sich niemand kümmern kann und welche Rechte und Pflichten mit einem Friedhofs­grab verbunden sind, klärt unser Test Grabpflege. Noch ausführ­lichere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Schnelle Hilfe im Trauerfall. Er unterstützt Sie bei allen anfallenden Schritten im Trauerfall und enthält viele Check­listen und Muster­schreiben.

Oft reicht eine Bestattungs­verfügung

Welche Art der Vorsorge sinn­voll ist, hängt natürlich von der persönlichen Lebens­situation ab: Möchte jemand seinen Angehörigen im Todes­fall Entscheidungen abnehmen, reicht ihm womöglich eine Bestattungs­verfügung. Andere möchten heute schon ihre eigene Bestattung planen und bezahlen. Das kann sinn­voll sein, wenn jemand keine Angehörigen hat oder es ihm wichtig ist, seinen Kindern keinesfalls die Bestattungs­kosten aufzuerlegen.

Bestattungs­vorsorge im Test

Mit einem Bestattungs­vorsorgever­trag lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beiset­zung regeln, auch die Bezahlung. Bis zum Tod des Kunden kann das Geld für die Bestattung von Treu­hand­gesell­schaften verwaltet werden. Der Vertrags­abschluss mit ihnen ist nur über einen Bestatter möglich. Wir haben die drei größten Treu­hand­gesell­schaften getestet und beispielhaft einen kleinen Anbieter:

  • BT Bestattungs­treu­hand,
  • Deutsche Bestattungs­vorsorge Treu­hand,
  • Deutsches Institut für Bestattungs­kultur,
  • HBT Bestattungs­vorsorge Treu­hand.

Unser Test zeigt: Das Kundengeld ist in drei von vier Fällen gut geschützt, doch die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen weisen zum Teil deutliche Mängel auf.

Bestattungs­vorsorge: 10 500 Euro sind nicht über­zogen

Ein Vorsorgever­trag für eine Erdbestattung über 10 500 Euro muss nicht aufgelöst werden, bevor eine Frau Anspruch auf Sozial­leistungen hat, entschied das Verwaltungs­gericht Münster (Az. 6 K 4230/17), die Grenze des Angemessenen sei nicht über­schritten. Das Sozial­amt muss das von der Bewohnerin eines Pfle­geheims beantragte Pflege­wohn­geld zahlen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2021 um 14:22 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

@Doc-Brown03: Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden das PDF entsprechend korrigieren. (PH)

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr
Musterverfügung enthält Fehler

Die Musterverfügung ist ein tolles Hilfsmittel zur Erstellung einer eigenen Bestattungsverfügung. Leider enthält das PDF-Formular einen Fehler. Die beiden Auswahlkästchen zu Punkt 7 "Trauermahl" sind verknüpft mit mit dem Auswahlkästchen zu Punkt 9 "Grabmahl/Grabstein". Das hat zur Folge, dass beim Ausfüllen im Adobe Reader nur ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 oder das Auswahlkästchen zu Punkt 9 ausgewählt werden kann. Sobald ein Auswahlkästchen zu Punkt 7 ausgewählt wird, wird das Auswahlkästchen bei Punkt 9 gelöscht und umgekehrt.
Natürlich kann man das fehlende Kreuz auch nach dem Drucken auf dem Papier anbringen. Ich würde mir aber trotzdem eine Korrektur des Fehlers wünschen, denn wenn ich später die Bestattungsverfügung am Computer ändern möchte, muss ich die manuelle Korrektur jedes mal nachvollziehen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich mir in einigen Jahren dessen noch bewusst bin.
Vielen Dank im Voraus

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Doc-Brown03 am 12.04.2021 um 12:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.