
Durchschnittlich 23 Jahre beträgt die Ruhezeit auf Friedhöfen. In dieser Zeit muss das Grab gepflegt werden. Wenn Hinterbliebene wegziehen oder zu krank sind, um sich zu kümmern, kann die Grabpflege durchaus zur Last werden. Die Stiftung Warentest erklärt, auf welche Angebote Angehörige in diesem Fall zurückgreifen können und welche Rechte und Pflichten mit einem Friedhofsgrab verbunden sind. Außerdem haben wir uns erstmals Dauergrabpflegeverträge angesehen.
Wenn die Grabpflege zu beschwerlich wird
Viele Angehörige pflegen regelmäßig ein Grab. Sie fahren an heißen Sommertagen zum Friedhof, gießen die Pflanzen auf dem Grab und zupfen regelmäßig Unkraut oder schneiden Sträucher. Doch auf welche Angebote können Angehörige zurückgreifen, wenn sie sich nicht mehr selbst um die Pflege eines Grabes kümmern können? Sie können dann entweder eine Gärtnerei mit den Arbeiten beauftragen, die sie selbst nicht schaffen, zum Beispiel Gießen oder Pflanzen. Sie können aber auch einen Jahresgrabpflegevertrag abschließen.
Das bietet der Grabpflege-Test der Stiftung Warentest
Testergebnisse. Die Stiftung Warentest hat Treuhandverträge für Dauergrabpflege von zehn regionalen Anbietern geprüft. Wir sagen, wie hoch die Abschlussgebühren sind und ob es Mängel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt.
Hintergrund und FAQ. Wir erklären, was alles zur Grabpflege dazugehört, wer für die Pflege einer Grabstätte zuständig ist und wer die Kosten tragen muss. Außerdem sagen wir, wann sich Grabpflegekosten von der Steuer absetzen lassen. Eine Tabelle zeigt, welche Kosten für die Grabpflege auf Angehörige zukommen können – je nachdem, welche Leistungen man in Anspruch nimmt. Wir nennen Preisbeispiele für Urnengräber sowie Einzel- und Doppelgräber.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Heftartikel aus Finanztest 1/2019.
Jahresgrabpflegevertrag: Grabpflege im Abo
Ein Jahresgrabpflegevertrag funktioniert wie ein Abonnement: Zu Vertragsbeginn werden die Leistungen mit einer Gärtnerei festgelegt, zum Beispiel dreimal im Jahr eine jahreszeitliche Bepflanzung sowie regelmäßige Grabpflege. Der Vertrag ist häufig unbefristet und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Auftraggeber erhält einmal im Jahr eine Rechnung oder zweimal eine Teilrechnung.
Dauergrabpflegevertrag: Grabpflege wird im Voraus bezahlt
Die dritte Möglichkeit wäre ein Dauergrabpflegevertrag. Der Auftraggeber zahlt die Grabpflege für die gesamte Ruhezeit im Voraus. Das Geld wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet. Sie bezahlt regelmäßig die Friedhofsgärtnerei. So lässt sich die Grabpflege auch schon zu Lebzeiten organisieren.
Treuhandgesellschaften für Dauergrabpflege im Test
Wer die Pflege eines Grabes für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte verbindlich regeln möchte, braucht einen Dauergrabpflegevertrag. Ihn schließt er mit einer Friedhofsgärtnerei und einer regionalen Treuhandgesellschaft ab. Die Kosten für die jahrelange Grabpflege zahlt er im Voraus an die Treuhand. Sie verwaltet das Geld und bezahlt regelmäßig den Gärtner. Die Stiftung Warentest hat erstmals zehn Verträge solcher Treuhandgesellschaften untersucht. Wir wollten wissen, wie sicher das Geld der Kunden bei solchen Vorkasse-Verträgen ist. Außerdem haben wir ermittelt: Welche Kosten entstehen dem Auftraggeber beim Abschluss und welche laufend?
Tipp: Wie Sie schon zu Lebzeiten ihre eigene Bestattung regeln und das Geld dafür von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen können, zeigt unser Test Bestattungsvorsorge.
Ratgeber und Leitfaden für Hinterbliebene

Ein Todesfall innerhalb der Familie oder des engsten Freundeskreises versetzt Hinterbliebene oft in einen Schockzustand. Und doch gibt es gerade in der ersten Zeit vieles zu regeln und zu entscheiden. Der Ratgeber Schnelle Hilfe im Trauerfall nimmt Hinterbliebene an die Hand und führt sie durch alles, was jetzt ansteht:
- Wie organisiere ich Begräbnis und Trauerfeier?
- Was muss ich als Erbe tun? Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen und wann?
- Was passiert mit den Daten des Verstorbenen im Internet?
- Wie beantrage ich Witwenrente oder andere Hinterbliebenenrenten? Wie läuft das mit den Auszahlungen aus der Lebensversicherung?
- Wie komme ich an die Bankkonten des Verstorbenen, um Rechnungen zu bezahlen?
Alle Themen sind übersichtlich aufbereitet, darüber hinaus helfen Checklisten und Musterschreiben bei allen wichtigen Formalitäten. Dieses Buch ist eine verlässliche Stütze in einer Zeit, in der man alles andere als Organisatorisches und Finanzielles im Kopf hat.
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- Hinterbliebene müssen neben ihrer Trauerbewältigung oft noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Dabei können sie oft mit einer Erstattung rechnen.
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- Immer mehr Friedhöfe erlauben gemeinsame Gräber für Mensch und Tier. Ab März 2020 ist dies in Hamburg möglich. Hier lesen sie die Details der neuen Bestattungsregelung.
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- In Bestattungswäldern und auf Friedhöfen werden zunehmend biologisch abbaubare Urnen beigesetzt. Doch die mit den Urnen begrabene Totenasche kann...
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Eddy62: Ich hoffe doch man hat eine entsprechende Bewertung z.B. auf Google über diesen Scharlatan im Internet veröffentlicht !!!
Eine Beisetzung ist big Bussiness. Reine Beutelschneiderei wie ich aus eigener Erfahrung weiß! Für billige Urnen die im Baumarkt mit Orchideen bestückt 9,99 € kosten, die aussehen wie Tischmülleimer oder Sammeldosen der Kaffeeröstereien werden hier für viele Hundert abgerechnet. Dazu kommen die horrenden Friedhofsgebühren. WOFÜR ??? Nach X Jahren ist dann oftmals plötzlich die Pietät egal und der Verstorbene wird so oder so auf die Grüne Wiese befördert …
Ich kann daher jedem der für Neues offen ist und nicht so sehr den alten Traditionen verpflichtet ist raten, sich über die "Urne mit nach Hause nehmen + Schweiz" zu belesen. Man spart jede Menge Geld, ist nicht der Grabpflege verpflichtet und hat auch noch andere Vorteile. Mehr schreibe ich hier nicht sonst löscht der Admin gleich wieder meinen Beitrag wegen angeblicher Werbung.
Unser Friedhofsgärtner arbeitet mit der Rheinischen Treuhandstelle zusammen. Die kommen einmal jährlich, um sich mit dem Friedhofsgärtner gemeinsam alle Gräber anzusehen und zu prüfen, ob alles vertragsgemäß erledigt ist. Wir kommen zu sehr unterschiedlichen Zeiten zum Grab und nicht besonders zu den Geburts-bzw. Todestagen. Es ist immer alles in einem schönen und gepflegten Zustand und wir haben die Freiheit, die Verwandten dann zu besuchen, wenn wir es mögen und nicht weil wir dort dringend „Unkraut zupfen müssen“. Ganz abgesehen davon, finde ich es gut, dass die Verstorbenen zu Lebenszeiten ausgedrückt haben, was sie möchten und das bei der Treuhandstelle hinterlegte Geld niemand verfügen kann (z.B. Heime).
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Wer keine Nachkommen hat, beziehungsweise seinen Kindern die Grabpflege nicht zumuten oder zutrauen kann, dem kann ich nur als letzte Ruhestätte den Friedwald empfehlen. Hier regelt alles die Natur beziehungsweise die Friewald - Verwaltung.
Der Vorteil besteht vor allem darin, dass man nicht für etwas bezahlt und die Gegenleistung teilweise oder gar ganz ausbleibt.