
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Die Urkunde ist in Deutschland Pflicht und das wichtigste Dokument für sämtliche Formalitäten nach einem Todesfall. Hier erklären wir, wer für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig ist, wer sie beantragen darf – und wo das Dokument vorgelegt werden muss.
Beim Standesamt beantragen

Zuständig für das Ausstellen ist das Standesamt der Stadt, der Ortsgemeinde oder des Bezirks, in dem der Mensch verstorben ist. Angehörige des Verstorbenen benötigen mehrere Ausfertigungen der Urkunde, zum Beispiel für die Beerdigung, die Krankenkasse, für gesetzliche Rentenversicherung, Bank, Finanzamt, Auszahlung aus einer Lebensversicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht in der Regel für die Kündigung von Hausrat- und Autoversicherung, Handy- und Stromvertrag und Mitgliedschaften in Vereinen.
Tipp: Ist ein naher Angehöriger von Ihnen gestorben, müssen Sie an Vieles denken. Praktische Unterstützung bietet Schnelle Hilfe im Trauerfall, unser Ratgeber für Hinterbliebene.
Sie benötigen:
- Die Anschrift des Standesamtes am Ort des Todesfalles
Achtung. Ist ein Bestatter beauftragt, bietet er meist das Beantragen der Sterbeurkunde als Dienstleistung an, ebenso das Abmelden des Verstorbenen bei Krankenkasse und anderen Versicherungsträgern. Angehörige müssen dann nicht selbst aktiv werden. Tun sie es doch, gehen sie wie folgt vor:
Schritt 1
Klären Sie, ob Sie die Sterbeurkunde beantragen dürfen. Antragsberechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Schritt 2
Melden Sie den Sterbefall innerhalb von drei Werktagen nach Eintritt des Todes beim Standesamt. In der Regel müssen Sie folgende Dokumente im Original mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung sowie Geburtsurkunde und Personalausweis des Verstorbenen. War die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet, sind zusätzlich Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners nötig. Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder, zusätzlich die Geburtsurkunde der Kinder.
Schritt 3
Die Kosten für eine Sterbeurkunde liegen bei etwa 12 Euro für die erste und etwa 6 Euro für jede weitere Ausfertigung.
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Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, muss keine Sterbeurkunde abgegeben werden, d. h. das Versicherungsamt (oder die Beratungsstelle der Rentenversicherung) muss die Urkunde bei der Antragstellung nur sehen und macht dann einen Bestätigungsvermerk im Antrag. Man kann sich also das Geld sparen für die meisten Ausfertigungen.