Todes­fall Wofür Sie die Ster­beurkunde benötigen und wo es sie gibt

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Todes­fall - Wofür Sie die Ster­beurkunde benötigen und wo es sie gibt

Standes­amt. Ausgestellt wird die Ster­beurkunde stets dort – und zwar im Standes­amt am Ort, wo der Mensch gestorben ist. © Getty Images / iStockphoto

Die Ster­beurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Hier erklären wir, wer sie wo beantragen darf – und wo sie vorgelegt werden muss.

Beim Standes­amt beantragen

Zuständig für das Ausstellen ist das Standes­amt der Stadt, der Orts­gemeinde oder des Bezirks, in dem der Mensch verstorben ist. Angehörige des Verstorbenen benötigen mehrere Ausfertigungen der Urkunde, zum Beispiel für die Beerdigung, die Krankenkasse, für gesetzliche Renten­versicherung, Bank, Finanz­amt, Auszahlung aus einer Lebens­versicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nach­lass­gericht. Eine Kopie der Ster­beurkunde reicht in der Regel für die Kündigung von Hausrat- und Auto­versicherung, Handy- und Strom­vertrag und Mitgliedschaften in Vereinen.

Tipp: Ist ein naher Angehöriger von Ihnen gestorben, müssen Sie an Vieles denken. Praktische Unterstüt­zung bietet Schnelle Hilfe im Trauerfall, unser Ratgeber für Hinterbliebene.

Todes­fall - Wofür Sie die Ster­beurkunde benötigen und wo es sie gibt

Familien­stamm­buch. Viele Familien bewahren in einem solchen Buch wichtige Dokumente auf. © Imago Images / Blickwinkel

Sie benötigen:

  • Die Anschrift des Standes­amtes am Ort des Todes­falles

Achtung. Ist ein Bestatter beauftragt, bietet er meist das Beantragen der Ster­beurkunde als Dienst­leistung an, ebenso das Abmelden des Verstorbenen bei Krankenkasse und anderen Versicherungs­trägern. Angehörige müssen dann nicht selbst aktiv werden. Tun sie es doch, gehen sie wie folgt vor:

Schritt 1

Klären Sie, ob Sie die Ster­beurkunde beantragen dürfen. Antrags­berechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Groß­eltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein recht­liches Interesse nach­weisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nach­lass­gerichts.

Schritt 2

Melden Sie den Sterbefall inner­halb von drei Werk­tagen nach Eintritt des Todes beim Standes­amt. In der Regel müssen Sie folgende Dokumente im Original mitbringen: ärzt­liche Todes­bescheinigung sowie Geburts­urkunde und Personal­ausweis des Verstorbenen. War die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet, sind zusätzlich Heirats- oder Lebens­part­nerschafts­urkunde, rechts­kräftiges Scheidungs­urteil oder Ster­beurkunde des Ehepart­ners nötig. Hinterlässt die verstorbene Person minderjäh­rige Kinder, zusätzlich die Geburts­urkunde der Kinder.

Schritt 3

Die Kosten für eine Ster­beurkunde liegen bei etwa 12 Euro für die erste und etwa 6 Euro für jede weitere Ausfertigung.

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JJT2604 am 16.09.2020 um 10:46 Uhr
Antrag auf Hinterbliebenenrente

Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, muss keine Sterbeurkunde abgegeben werden, d. h. das Versicherungsamt (oder die Beratungsstelle der Rentenversicherung) muss die Urkunde bei der Antragstellung nur sehen und macht dann einen Bestätigungsvermerk im Antrag. Man kann sich also das Geld sparen für die meisten Ausfertigungen.