
Schutzschirm. Können Verbraucher die Kreditraten nicht mehr aufbringen, springt die Police ein – das ist die Idee hinter einer Restschuldversicherung. Die Praxis sieht leider oft anders aus. © Getty Images / Sharon Kaasa (M)
20 Prozent der Deutschen finanziert mithilfe von Ratenkrediten teure Investitionen wie Möbel, Reisen, Computer, Smartphone oder Fernseher. Banken und Händler bieten zum Ratenkredit auch gleich eine Kreditversicherung an. Sie soll helfen, wenn Bankkunden die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können. Die Stiftung Warentest hat Restschuldversicherungen für Ratenkredite von 25 Banken verglichen. Unser Test zeigt, dass der Schutz oft überflüssig und obendrein teuer ist.
Testergebnisse für 25 Restschuldversicherung 12/2020
Liste der 25 getesteten Produkte
- ABK - Allgemeine Beamten Bank
- Barclays Bank
- BBBank
- Berliner Sparkasse
- Commerzbank
- Consors Bank
- CreditPlus Bank
- Degussa Bank
- Deutsche Bank
- Deutsche Skatbank
- DKB
- Hypovereinsbank
- Ikano Bank
- Kreissparkasse Köln
- Norisbank
- Postbank
- PSD Hannover
- PSD Nord
- Santander Bank
- SKG Bank
- Sparkasse KölnBonn
- SWK Bank
- Targobank
- Teambank
- Volkswagen Bank
Ratenkredite für Finanzierung oder Schuldentilgung
Jeder Fünfte in Deutschland hat einen Ratenkredit aufgenommen, die meisten finanzieren damit teure Konsumartikel. Etwa jeder zehnte Kreditnehmer tilgt mit dem Geld andere Schulden. Das zeigt eine neue Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
[Hinweis 31.05.2021]: Provision wird begrenzt
Nach erscheinen dieses Tests ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Provisionen für Banken, die Restschuldversicherungen vermitteln, deckelt. Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes darf ab 1. Juli 2022 die Provision nicht höher ausfallen als 2,5 Prozent der durch die Restschuldversicherung abgesicherten Darlehenssumme (siehe dazu auch das Interview Provisionen häufig bei 50 Prozent).
Restschuldversicherung soll Risiko absichern
Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, überdurchschnittlich häufig auch gleichzeitig eine Restschuldversicherung ab: 41 Prozent von ihnen wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder gar Tod nicht mehr bezahlen können. Die Risiken lassen sich allein oder auch kombiniert absichern.
Wichtig: Es gibt auch Restschuldversicherungen für Immobilienkredite. Sie sind für Häuslebauer und Wohnungskäufer sinnvoll.
Teuer erkaufter Kreditschutz
Doch so einfach wie es klingt, ist es nicht. Oft enthalten die Versicherungsbedingungen überraschende Einschränkungen und der Kreditschutz ist sehr teuer erkauft. Vor allem bei der Versicherung der Arbeitsunfähigkeit werden die Kunden unangemessen benachteiligt.
Restschuldversicherungen im Test – von sehr gut bis mangelhaft
Das zeigt unser Test von Restschuldversicherungen bei 25 Banken. Wir haben die Versicherungsbedingungen für jedes der drei versicherbaren Risiken bewertet und uns für einen Preisvergleich von den Banken Kreditangebote über 10 000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten eingeholt oder verdeckt erhoben – jeweils mit und ohne die verschiedenen Restschuldversicherungen.
Halten die Policen, was sie versprechen?
Wir wollten bei der Untersuchung herausfinden, ob die Versicherungen tatsächlich das absichern, was der Name verspricht, ob und wenn ja, welche Ausschlusskriterien es gibt. Je nach versichertem Risiko sind die Ergebnisse und unsere Urteile sehr unterschiedlich (Testtabelle Restschuldversicherungen).
Todesfallschutz: Überwiegend gut bis sehr gut
Beim Todesfallschutz erreichten drei Viertel (18) der Banken sehr gute, sechs Banken gute Ergebnisse, eine schnitt befriedigend ab. Überraschende Bedingungen sind uns hier nicht aufgefallen. Das liegt auch daran, dass der Leistungsfall kaum Spielraum lässt: Ist ein Mensch tot, zahlt die Versicherung die Raten bis zum Ende der Kreditlaufzeit.
Nicht gezahlt wird nur in wenigen – aber klar formulierten – Fällen. Zum Beispiel, wenn der Versicherte selbst zu seinem Tod beigetragen hat oder dieser auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Warum Kunden eine Restschuldversicherung abschließen

© Stiftung Warentest
Arbeitsunfähigkeit: Viele Versicherungen mangelhaft
Erschreckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeitsunfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition, wann jemand arbeitsunfähig ist.
Gelber Schein. Im Sinne der Verbraucher ist eine Person arbeitsunfähig, wenn sie mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – umgangssprachlich „Gelber Schein“ – nachweist, dass sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich ihre Erkrankung verschlimmert. So sehen es auch Krankenkassen. Für sechs Wochen erhalten Beschäftigte Lohnfortzahlung von ihrer Firma, danach Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das wird wegen ein und derselben Krankheit höchstens 78 Wochen (18 Monate) innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Hohe Hürden. Wir haben geprüft, ob die Versicherung bei einer einfachen Arbeitsunfähigkeit einspringt, wenn die Lohnfortzahlung endet. Ergebnis: Einige Versicherer lassen den Leistungsfall erst eintreten, wenn die versicherte Person „… ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit …“ nicht mehr ausüben kann beziehungsweise „… außerstande ist, allgemein eine berufliche Tätigkeit auszuüben ...“.
Abstrakte Verweisung. Diese Formulierung kennen wir aus dem Berufsunfähigkeitsschutz, wo der Versicherer andernfalls den Kunden auf eine andere Tätigkeit verweisen kann. In der Fachsprache heißt das abstrakte Verweisung. In diesem Fall haben wir den Schutz mangelhaft bewertet. Es hilft nicht, wenn die Hypovereinsbank uns sagt, dass sie auf diese abstrakte Verweisung verzichtet, es in ihren Versicherungsbedingungen aber anders steht.
Gericht bemängelte Klausel schon vor Jahren
Bereits im Jahr 2012 hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine solche Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt. Acht Jahre nach dem Urteil haben wir die Einschränkung in den Bedingungen noch immer gefunden. Dass es anders geht, zeigen Santander Bank und SWK Bank: Sie sichern Arbeitsunfähigkeit sehr gut ab. Die Bedingungen der DKB, Postbank und SKG Bank sind gut.
Unser Rat
- Entscheiden.
- Sie brauchen einen Ratenkredit? Schließen Sie nicht automatisch eine Restschuldversicherung ab. Das sind zwei getrennte Verträge. Sie allein entscheiden, ob Sie auch eine Versicherung abschließen. Wurden Sie dazu gedrängt, können Sie diese ohne Einfluss auf den Kredit widerrufen.
- Prüfen.
- Eine Restschuldversicherung ist nicht sinnvoll, wenn Sie andere Sicherheiten wie Erspartes haben. Davon könnten Sie die Raten zahlen, wenn Sie lange krank oder arbeitslos wären. Haben Sie eine Lebensversicherung, können Ihre Hinterbliebenen die Raten von diesem Geld weiterzahlen.
- Vergleichen.
- Verlangen Sie von der Bank die Gegenüberstellung der Kosten für einen Kredit mit und ohne Restschuldversicherung. Lassen Sie sich diese Angaben für den Gesamtkreditbetrag, die monatlichen Raten und den Effektivzins geben. Mit unserem Darlehensrechner können Sie die Daten selbst errechnen (siehe unten).
- Melden.
- Melden Sie der Versicherung unverzüglich, wenn der Leistungsfall eintritt, auch wenn manche Versicherer spätere Meldungen tolerieren. Es kann aber sein, dass bei verspäteter Meldung keine rückwirkende Zahlung geleistet wird.
- Kündigen.
- Sie können die Versicherung jederzeit mit der im Vertrag genannten Frist kündigen.
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Arbeitslosigkeit: Versicherungen schützen meist nur mittelmäßig
Detaillierte Hinweise fehlen. Bei Arbeitslosigkeit zahlen Versicherer nur, wenn sie unverschuldet ist. Das missverstehen Verbraucher oft und das ist kein Wunder. Nur DKB und SKG Bank weisen im Kreditantrag auf die Bedingung ausdrücklich hin. In den meisten Anträgen steht allgemein, dass das Risiko Arbeitslosigkeit versichert ist – nur in anderem Informationsmaterial gibt es den detaillierten Hinweis. Weit über die Hälfe der Banken hat in diesem Teilbereich nur befriedigend oder ausreichend abgeschnitten.
Nicht jeder Fall versichert. Dass die Absicherung von Arbeitslosigkeit zu Missverständnissen führt, zeigt auch die jüngste Bafin-Marktstudie. Demnach bemängelten Kunden zu Unrecht, dass Leistungen abgelehnt würden. In der Tat waren die Fälle gar nicht versichert – etwa Arbeitslosigkeit nach dem Ende eines befristeten Vertrags oder aufgrund eines Aufhebungsvertrags. Keinen Schutz haben Arbeitnehmer, wenn sie kürzer als sechs Monate beim selben Arbeitgeber waren, teilweise sogar, wenn es weniger als zwölf Monate waren.
Beratung könnte besser sein. Offensichtlich kennen viele Kunden die Einschränkungen bei Vertragsschluss nicht. Das lässt Mängel in der Beratung vermuten.
Lücken im Schutz. Schlecht bewertet haben wir auch, wenn die Versicherung nur für zwölf Monate zahlt oder die Leistung sogar an den Bezug von Arbeitslosengeld I gekoppelt ist. Eine gute Regelung wäre, wenn die Versicherung so lange zahlt, wie die versicherte Person keine Einkünfte aus einer Arbeit hat.
Sonderfall Selbstständige. Manche Versicherer zahlen auch, wenn Selbstständige kein Einkommen mehr haben. Da jedoch viele Banken Selbstständigen nicht ohne Weiteres einen Ratenkredit geben, blieb dieser Punkt in unserer Bewertung unberücksichtigt.
Extreme Preisunterschiede, hohe Provisionen
Schlechter Schutz für viel Geld. Unser Test zeigt auch: Den schlechten Schutz der Kreditrate müssen Bankkunden auch noch teuer bezahlen. Der Todesfallschutz kostet für die gesamte Laufzeit beim günstigsten Anbieter im Test, der Norisbank, 128 Euro.
Teure Skatbank. Für denselben Schutz verlangt die Deutsche Skatbank das Vierfache, nämlich 531 Euro. Immerhin ist das Urteil für die Absicherung in diesem Bereich sehr gut (Skatbank) und gut (Norisbank). Auch bei der Absicherung aller drei Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ist die Deutsche Skatbank die teuerste. Sie verlangt dafür bei einem 10 000-Euro-Kredit 2 280 Euro, die Degussa Bank dagegen mit 764 Euro nur ein Drittel davon.
Exzessive Provisionszahlungen. Woher kommen die großen Unterschiede? Die Finanzaufsicht Bafin stellt fest, dass die Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute teilweise Provisionssätze von mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie gezahlt hätten. Im April 2019 legte das Finanzministerium einen Gesetzentwurf vor, der diese exzessiven Zahlungen künftig verhindern soll. Bis heute gibt es aber kein Gesetz. Verbraucherschützer unterstützen die Deckelung der Provisionen, wie unser Interview zeigt.
Keine Transparenz bei Kosten
Maßstab für einen Kreditvergleich ist der effektive Jahreszins. Er ist aber nicht brauchbar, wenn gleichzeitig eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. Denn Banken müssen die Kosten einer Restschuldversicherung nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits einrechnen, sofern der Abschluss freiwillig ist. Das ist er nach eigenen Angaben bei allen von uns untersuchten Banken. Laut Bafin ist der Hinweis auf die Freiwilligkeit auf den Vertragsdokumenten vorhanden, aber so unauffällig, dass er oft übersehen wird.
Versicherung nach Abschluss des Kredits widerrufen
Jeder zweite Kreditnehmende mit Ratenversicherung glaubt laut Bafin-Studie, dass der Kredit nicht zustande gekommen wäre oder nur zu schlechteren Konditionen, wenn er die angebotene Versicherung abgelehnt hätte. Das haben uns Leser bestätigt. Finanztest-Leserin Heike Liebers wurde immerhin hinter vorgehaltener Hand geraten, dass sie „die Versicherung nach Abschluss des Kredits und wenn der Formalkram erledigt ist, einfach widerrufen könne“.
Gesetzliche Vorgaben fehlen
Wünschenswert wäre, dass Banken Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern alle Kosten mitteilen, die mit einer Restschuldversicherung verbunden sind. Gesetzliche Vorgaben gibt es allerdings nicht.
Doppeltes Preisschild wünschenswert
Idealerweise sind in den Kreditunterlagen die Kreditkosten mit und ohne Restschuldversicherung gegenübergestellt – quasi als doppeltes Preisschild. Die Angaben sollten sich auf den Gesamtkreditbetrag sowie die monatliche Rate beziehen.
Zwei Beispiele für eine transparente Berechnung
Wir haben in unserer Untersuchung die Kosten für die Absicherung der verschiedenen Risiken in den effektiven Jahreszins eingerechnet. Damit wird auf einen Blick erkennbar, welche Auswirkung eine nur um wenige Euro höhere Monatsrate auf die Kreditkosten hat. Sehen Sie dazu die Spalten „So verändert sich der Zinssatz ...“ in der Testtabelle.
- Beispiel Deutsche Skatbank.
- Für den Ratenkredit von 10 000 Euro über 60 Monate verlangt die Bank ohne Versicherung einen effektiven Jahreszins von 2,89 Prozent. Die monatliche Kreditrate beträgt 182 Euro. Sichert der Kreditnehmer seinen Tod ab, steigt der tatsächliche Zins auf 5,12 Prozent und die Rate um 10 auf 192 Euro. Die Versicherung kostet gerundet insgesamt 531 Euro. Mit Absicherung aller drei Risiken vervierfacht sich der Kreditzins auf 12,30 Prozent, die Rate steigt auf 224 Euro. Die Versicherung kostet insgesamt 2 280 Euro.
- Beispiele PSD Nord und Teambank.
- Denselben Betrag vergeben PSD Nord und Teambank ohne Restschuldversicherung für effektiv 6,99 Prozent, was gerundet eine Rate von 194 Euro bedeutet. Mit Todesfallabsicherung beträgt der tatsächliche Zins 8,26 Prozent, die Rate 203 Euro. Die Versicherung kostet insgesamt 284 Euro. Die Absicherung aller drei Risiken erhöht den Kreditzins auf 14,69 Prozent, die Rate steigt um fast 30 auf 232 Euro. Die Versicherung kostet 1 753 Euro.
Die zwei Beispiele zeigen, dass auf den ersten Blick zinsgünstige Banken über die Restschuldversicherung kräftig Geld verdienen.
Vertrag widerrufen oder kündigen
Kein Kreditnehmer ist an seine Restschuldversicherung auf ewig gebunden. Er hat das Recht, den Vertrag kurz nach Abschluss zu widerrufen oder auch später zu kündigen. Der Kreditvertrag bleibt davon unberührt.
Widerruf. Seit Februar 2018 darf jeder seine Kreditversicherung bis zu 30 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Er muss zudem eine Woche danach noch einmal darüber belehrt werden, damit er überlegen kann, ob er die Versicherung wirklich will. Dieser sogenannte Welcome-Letter kommt per Post und steht bei Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden wie der Bafin in der Kritik, weil er eher an ein Werbeschreiben erinnert als an vorgeschriebene Informationen.
Kündigung. Jeder kann seine Restschuldversicherung unter den im Vertrag genannten Bedingungen kündigen. In der Regel erstatten Anbieter den nicht verbrauchten Teil der Versicherungsprämie, die oft zu Vertragsbeginn in einer Summe fällig ist.
Fakten zur Restschuldversicherung
Zwei Drittel der Verbraucher mit Kreditversicherung glauben, dass diese zahlt, egal, aus welchem Grund sie die Rate nicht aufbringen können.
59 Prozent der Kreditnehmer haben keine Restschuldversicherung, weil sie ihnen zu teuer war.
(Quelle: Bafin)
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- Hunderttausende von Bankkunden stecken in teuren Ratenkrediten fest. Oft hilft ein Widerruf. Wucher-Banken müssen Geld wieder herausgeben. test.de gibt Tipps.
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- Die Risikolebensversicherung zahlt eine existenziell wichtige Summe, falls die versicherte Person stirbt. Das schützt Angehörige vor Geldnöten. 85 Tarife im Vergleich.
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- Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, können Sie zusätzlich eine Versicherung abschließen, die Sie und Ihre Familie für den Fall absichert, dass Sie die Raten nicht mehr...
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Ich habe im letzten Jahr einen Kredit mit RSV abgeschlossen (Corona), Laufzeit 84 Monate und die RSV nun nach 15 Monaten gekündigt. Diese 15 Monate haben mich nun 7,7% vom Nettokreditbetrag gekostet! Ein Aspekt, welcher mir am Anfang gar nicht aufgefallen war, ist, dass die Bank sich den RSV ja auch noch verzinsen lässt. Leider habe ich bei Abschluss nicht genau genug hingesehen und gehöre jetzt zu den Dummen, die eine RSV abgeschlossen hatten.
Im April wurde mir wg. Insolvenz zu Ende Juli gekündigt. Nach einer OP im Juni war ich AU Krank geschrieben. Die Protect wollte nicht leisten alleine aufgrund der Krankschreibung sondern alle Befunde aller Ärzte. Das habe ich verweigert, da sie die Arztbriefe bzw. die enthaltenen Informationen mmn. nichts angeht. Ab August habe ich mit der Kündigung, dann mit meinem Krankengeld- und Rentenantrag und dann mit dem Antrag auf ALG1 versucht eine Leistung der Versicherung zu erhalten. Ein ALG Bescheid wird nicht anerkannt, weil ich den Betrag geschwärzt habe. Jetzt 5 Monate bzw. 6 Monate nach Krankschreibung habe ich noch keine Leistung erhalten.
Niemand sollte jemals bei dieser Versicherung irgend einen Vertrag abschließen.
@Hubert1976: Die Ergebnisse zu den Teilnoten sind das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der Bedingungen zum Todesfallschutz, zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Wir haben für jedes Teilurteil nicht nur die von Ihnen herausgesuchten Prüfpunkte bewertet, sondern andere darüber hinaus und diese dann zueinander gewichtet, siehe „So haben wir getestet“. Kein Tarif hat in allen drei Sparten die Teilnote gut oder sehr gut erreicht. (maa)
@alle: Unsere Benotung beschränkt sich auf die Qualität der Versicherungsbedingungen. Sowohl ein günstiger noch ein teurer Vertrag nutzt Kreditnehmerinnen etwas, wenn sie im Ernstfall kein Geld bekommen, weil die Definition der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Vertrages nicht erfüllt wird oder einer der Leistungsausschlüsse greift.
Hohe Preisunterschiede haben auch wir festgestellt und sowohl im Test (anhand von Beispielen) und in der Tabelle (über die Zinsaufschläge) dargestellt.
Die hohen Provisionen in einigen Tarifen haben wir auch im Artikel kritisiert und dazu ein Interview mit der Verbraucherschützerin Dorothea Mohn veröffentlicht.
Den Preis eines Tarifes haben wir in die Bewertung nicht mit einbezogen. (maa)
Ich frage mich wie man eine Versicherung als Testsieger "küren" kann die fast 60% vom Beitrag an Provision nimmt. Ich habe aus dem Grund den ganzen Vertrag bei Santander widerrufen nachdem ich die Zahlen in den Unterlagen verglichen habe. Die Mitarbeiter da waren auch noch sehr sehr unfreundlich als ich Fragen hatte.
Habe noch 3 andere Kredite angeboten bekommen über Check24 und da ist die Provision bei keiner einzigen so hoch. Deswegen habe ich jetzt wo anders meinen Kredit und zahle viel weniger für die Versicherung
Fand Stiftung Warentest immer gut bisher aber so ein Vergleich ist für einen Kunden nicht sehr hilfreich.