Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite Teurer Schutz für Kredit­kunden

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Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite - Teurer Schutz für Kredit­kunden

Schutz­schirm. Können Verbraucher die Kreditraten nicht mehr aufbringen, springt die Police ein – das ist die Idee hinter einer Rest­schuld­versicherung. Die Praxis sieht leider oft anders aus. © Getty Images / Sharon Kaasa (M)

20 Prozent der Deutschen finanziert mithilfe von Ratenkrediten teure Investitionen wie Möbel, Reisen, Computer, Smartphone oder Fernseher. Banken und Händler bieten zum Raten­kredit auch gleich eine Kredit­versicherung an. Sie soll helfen, wenn Bank­kunden die monatlichen Raten nicht mehr zahlen können. Die Stiftung Warentest hat Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite von 25 Banken verglichen. Unser Test zeigt, dass der Schutz oft über­flüssig und oben­drein teuer ist.

Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite Testergebnisse für 25 Rest­schuld­ver­sicherung 12/2020

Liste der 25 getesteten Produkte
Rest­schuld­ver­sicherung 12/2020
  • ABK - Allgemeine Beamten Bank
  • Barclays Bank
  • BBBank
  • Berliner Sparkasse
  • Commerzbank
  • Consors Bank
  • CreditPlus Bank
  • Degussa Bank
  • Deutsche Bank
  • Deutsche Skatbank
  • DKB
  • Hypovereinsbank
  • Ikano Bank
  • Kreissparkasse Köln
  • Norisbank
  • Postbank
  • PSD Hannover
  • PSD Nord
  • Santander Bank
  • SKG Bank
  • Sparkasse KölnBonn
  • SWK Bank
  • Targobank
  • Teambank
  • Volkswagen Bank

Raten­kredite für Finanzierung oder Schuldentilgung

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen, die meisten finanzieren damit teure Konsum­artikel. Etwa jeder zehnte Kreditnehmer tilgt mit dem Geld andere Schulden. Das zeigt eine neue Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

[Hinweis 31.05.2021]: Provision wird begrenzt

Nach erscheinen dieses Tests ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass die Provisionen für Banken, die Rest­schuld­versicherungen vermitteln, deckelt. Mit der Änderung des Versicherungs­aufsichts­gesetzes darf ab 1. Juli 2022 die Provision nicht höher ausfallen als 2,5 Prozent der durch die Rest­schuld­versicherung abge­sicherten Darlehens­summe (siehe dazu auch das Interview Provisionen häufig bei 50 Prozent).

Rest­schuld­versicherung soll Risiko absichern

Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch gleich­zeitig eine Rest­schuld­versicherung ab: 41 Prozent von ihnen wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr bezahlen können. Die Risiken lassen sich allein oder auch kombiniert absichern.

Wichtig: Es gibt auch Restschuldversicherungen für Immobilienkredite. Sie sind für Häuslebauer und Wohnungs­käufer sinn­voll.

Teuer erkaufter Kredit­schutz

Doch so einfach wie es klingt, ist es nicht. Oft enthalten die Versicherungs­bedingungen über­raschende Einschränkungen und der Kredit­schutz ist sehr teuer erkauft. Vor allem bei der Versicherung der Arbeits­unfähigkeit werden die Kunden unan­gemessen benach­teiligt.

Rest­schuld­versicherungen im Test – von sehr gut bis mangelhaft

Das zeigt unser Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken. Wir haben die Versicherungs­bedingungen für jedes der drei versicher­baren Risiken bewertet und uns für einen Preis­vergleich von den Banken Kredit­angebote über 10 000 Euro mit einer Lauf­zeit von 60 Monaten einge­holt oder verdeckt erhoben – jeweils mit und ohne die verschiedenen Rest­schuld­versicherungen.

Halten die Policen, was sie versprechen?

Wir wollten bei der Unter­suchung heraus­finden, ob die Versicherungen tatsäch­lich das absichern, was der Name verspricht, ob und wenn ja, welche Ausschluss­kriterien es gibt. Je nach versichertem Risiko sind die Ergeb­nisse und unsere Urteile sehr unterschiedlich (Testtabelle Restschuldversicherungen).

Todes­fall­schutz: Über­wiegend gut bis sehr gut

Beim Todes­fall­schutz erreichten drei Viertel (18) der Banken sehr gute, sechs Banken gute Ergeb­nisse, eine schnitt befriedigend ab. Über­raschende Bedingungen sind uns hier nicht aufgefallen. Das liegt auch daran, dass der Leistungs­fall kaum Spielraum lässt: Ist ein Mensch tot, zahlt die Versicherung die Raten bis zum Ende der Kredit­lauf­zeit.

Nicht gezahlt wird nur in wenigen – aber klar formulierten – Fällen. Zum Beispiel, wenn der Versicherte selbst zu seinem Tod beigetragen hat oder dieser auf eine Vorerkrankung zurück­zuführen ist.

Warum Kunden eine Rest­schuld­versicherung abschließen

Vergleich Rest­schuld­versicherungen für Raten­kredite - Teurer Schutz für Kredit­kunden

© Stiftung Warentest

Arbeits­unfähigkeit: Viele Versicherungen mangelhaft

Erschre­ckend schlecht ist das Ergebnis beim Schutz im Falle von Arbeits­unfähigkeit. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das liegt vor allem an der Definition, wann jemand arbeits­unfähig ist.

Gelber Schein. Im Sinne der Verbraucher ist eine Person arbeits­unfähig, wenn sie mit einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung – umgangs­sprach­lich „Gelber Schein“ – nach­weist, dass sie ihre zuletzt ausgeübte Tätig­keit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich ihre Erkrankung verschlimmert. So sehen es auch Krankenkassen. Für sechs Wochen erhalten Beschäftigte Lohn­fortzahlung von ihrer Firma, danach Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das wird wegen ein und derselben Krankheit höchs­tens 78 Wochen (18 Monate) inner­halb von drei Jahren gezahlt.

Hohe Hürden. Wir haben geprüft, ob die Versicherung bei einer einfachen Arbeits­unfähigkeit einspringt, wenn die Lohn­fortzahlung endet. Ergebnis: Einige Versicherer lassen den Leistungs­fall erst eintreten, wenn die versicherte Person „… ihre bisherige oder eine andere Tätig­keit …“ nicht mehr ausüben kann beziehungs­weise „… außer­stande ist, allgemein eine berufliche Tätig­keit auszuüben ...“.

Abstrakte Verweisung. Diese Formulierung kennen wir aus dem Berufs­unfähigkeits­schutz, wo der Versicherer andernfalls den Kunden auf eine andere Tätig­keit verweisen kann. In der Fach­sprache heißt das abstrakte Verweisung. In diesem Fall haben wir den Schutz mangelhaft bewertet. Es hilft nicht, wenn die Hypo­ver­eins­bank uns sagt, dass sie auf diese abstrakte Verweisung verzichtet, es in ihren Versicherungs­bedingungen aber anders steht.

Gericht bemängelte Klausel schon vor Jahren

Bereits im Jahr 2012 hatte das Ober­landes­gericht Hamm entschieden, dass eine solche Klausel Verbraucher unan­gemessen benach­teiligt. Acht Jahre nach dem Urteil haben wir die Einschränkung in den Bedingungen noch immer gefunden. Dass es anders geht, zeigen Santander Bank und SWK Bank: Sie sichern Arbeits­unfähigkeit sehr gut ab. Die Bedingungen der DKB, Post­bank und SKG Bank sind gut.

Unser Rat

Entscheiden.
Sie brauchen einen Raten­kredit? Schließen Sie nicht auto­matisch eine Rest­schuld­versicherung ab. Das sind zwei getrennte Verträge. Sie allein entscheiden, ob Sie auch eine Versicherung abschließen. Wurden Sie dazu gedrängt, können Sie diese ohne Einfluss auf den Kredit widerrufen.
Prüfen.
Eine Rest­schuld­versicherung ist nicht sinn­voll, wenn Sie andere Sicherheiten wie Erspartes haben. Davon könnten Sie die Raten zahlen, wenn Sie lange krank oder arbeitslos wären. Haben Sie eine Lebens­versicherung, können Ihre Hinterbliebenen die Raten von diesem Geld weiterzahlen.
Vergleichen.
Verlangen Sie von der Bank die Gegen­über­stellung der Kosten für einen Kredit mit und ohne Rest­schuld­versicherung. Lassen Sie sich diese Angaben für den Gesamt­kredit­betrag, die monatlichen Raten und den Effektivzins geben. Mit unserem Darlehens­rechner können Sie die Daten selbst errechnen (siehe unten).
Melden.
Melden Sie der Versicherung unver­züglich, wenn der Leistungs­fall eintritt, auch wenn manche Versicherer spätere Meldungen tolerieren. Es kann aber sein, dass bei verspäteter Meldung keine rück­wirkende Zahlung geleistet wird.
Kündigen.
Sie können die Versicherung jeder­zeit mit der im Vertrag genannten Frist kündigen.

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Arbeits­losig­keit: Versicherungen schützen meist nur mittel­mäßig

Detaillierte Hinweise fehlen. Bei Arbeits­losig­keit zahlen Versicherer nur, wenn sie unver­schuldet ist. Das miss­verstehen Verbraucher oft und das ist kein Wunder. Nur DKB und SKG Bank weisen im Kredit­antrag auf die Bedingung ausdrück­lich hin. In den meisten Anträgen steht allgemein, dass das Risiko Arbeits­losig­keit versichert ist – nur in anderem Informations­material gibt es den detaillierten Hinweis. Weit über die Hälfe der Banken hat in diesem Teil­bereich nur befriedigend oder ausreichend abge­schnitten.

Nicht jeder Fall versichert. Dass die Absicherung von Arbeits­losig­keit zu Miss­verständ­nissen führt, zeigt auch die jüngste Bafin-Markt­studie. Demnach bemängelten Kunden zu Unrecht, dass Leistungen abge­lehnt würden. In der Tat waren die Fälle gar nicht versichert – etwa Arbeits­losig­keit nach dem Ende eines befristeten Vertrags oder aufgrund eines Aufhebungs­vertrags. Keinen Schutz haben Arbeitnehmer, wenn sie kürzer als sechs Monate beim selben Arbeit­geber waren, teil­weise sogar, wenn es weniger als zwölf Monate waren.

Beratung könnte besser sein. Offensicht­lich kennen viele Kunden die Einschränkungen bei Vertrags­schluss nicht. Das lässt Mängel in der Beratung vermuten.

Lücken im Schutz. Schlecht bewertet haben wir auch, wenn die Versicherung nur für zwölf Monate zahlt oder die Leistung sogar an den Bezug von Arbeits­losengeld I gekoppelt ist. Eine gute Regelung wäre, wenn die Versicherung so lange zahlt, wie die versicherte Person keine Einkünfte aus einer Arbeit hat.

Sonderfall Selbst­ständige. Manche Versicherer zahlen auch, wenn Selbst­ständige kein Einkommen mehr haben. Da jedoch viele Banken Selbst­ständigen nicht ohne Weiteres einen Raten­kredit geben, blieb dieser Punkt in unserer Bewertung unbe­rück­sichtigt.

Extreme Preis­unterschiede, hohe Provisionen

Schlechter Schutz für viel Geld. Unser Test zeigt auch: Den schlechten Schutz der Kreditrate müssen Bank­kunden auch noch teuer bezahlen. Der Todes­fall­schutz kostet für die gesamte Lauf­zeit beim güns­tigsten Anbieter im Test, der Noris­bank, 128 Euro.

Teure Skat­bank. Für denselben Schutz verlangt die Deutsche Skat­bank das Vierfache, nämlich 531 Euro. Immerhin ist das Urteil für die Absicherung in diesem Bereich sehr gut (Skat­bank) und gut (Noris­bank). Auch bei der Absicherung aller drei Risiken Tod, Arbeits­unfähigkeit und Arbeits­losig­keit ist die Deutsche Skat­bank die teuerste. Sie verlangt dafür bei einem 10 000-Euro-Kredit 2 280 Euro, die Degussa Bank dagegen mit 764 Euro nur ein Drittel davon.

Exzessive Provisions­zahlungen. Woher kommen die großen Unterschiede? Die Finanz­aufsicht Bafin stellt fest, dass die Versicherungs­unternehmen an die Kredit­institute teil­weise Provisions­sätze von mehr als 50 Prozent der Versicherungs­prämie gezahlt hätten. Im April 2019 legte das Finanz­ministerium einen Gesetz­entwurf vor, der diese exzessiven Zahlungen künftig verhindern soll. Bis heute gibt es aber kein Gesetz. Verbraucherschützer unterstützen die Deckelung der Provisionen, wie unser Interview zeigt.

Keine Trans­parenz bei Kosten

Maßstab für einen Kredit­vergleich ist der effektive Jahres­zins. Er ist aber nicht brauch­bar, wenn gleich­zeitig eine Rest­schuld­versicherung abge­schlossen wird. Denn Banken müssen die Kosten einer Rest­schuld­versicherung nicht in den effektiven Jahres­zins des Kredits einrechnen, sofern der Abschluss freiwil­lig ist. Das ist er nach eigenen Angaben bei allen von uns untersuchten Banken. Laut Bafin ist der Hinweis auf die Freiwil­ligkeit auf den Vertrags­dokumenten vorhanden, aber so unauffäl­lig, dass er oft über­sehen wird.

Versicherung nach Abschluss des Kredits widerrufen

Jeder zweite Kreditnehmende mit Raten­versicherung glaubt laut Bafin-Studie, dass der Kredit nicht zustande gekommen wäre oder nur zu schlechteren Konditionen, wenn er die angebotene Versicherung abge­lehnt hätte. Das haben uns Leser bestätigt. Finanztest-Leserin Heike Liebers wurde immerhin hinter vorgehaltener Hand geraten, dass sie „die Versicherung nach Abschluss des Kredits und wenn der Formalkram erledigt ist, einfach widerrufen könne“.

Gesetzliche Vorgaben fehlen

Wünschens­wert wäre, dass Banken Kreditnehme­rinnen und Kreditnehmern alle Kosten mitteilen, die mit einer Rest­schuld­versicherung verbunden sind. Gesetzliche Vorgaben gibt es allerdings nicht.

Doppeltes Preisschild wünschens­wert

Idealer­weise sind in den Kredit­unterlagen die Kredit­kosten mit und ohne Rest­schuld­versicherung gegen­überge­stellt – quasi als doppeltes Preisschild. Die Angaben sollten sich auf den Gesamt­kredit­betrag sowie die monatliche Rate beziehen.

Zwei Beispiele für eine trans­parente Berechnung

Wir haben in unserer Unter­suchung die Kosten für die Absicherung der verschiedenen Risiken in den effektiven Jahres­zins einge­rechnet. Damit wird auf einen Blick erkenn­bar, welche Auswirkung eine nur um wenige Euro höhere Monats­rate auf die Kredit­kosten hat. Sehen Sie dazu die Spalten „So verändert sich der Zins­satz ...“ in der Testtabelle.

Beispiel Deutsche Skat­bank.
Für den Raten­kredit von 10 000 Euro über 60 Monate verlangt die Bank ohne Versicherung einen effektiven Jahres­zins von 2,89 Prozent. Die monatliche Kreditrate beträgt 182 Euro. Sichert der Kreditnehmer seinen Tod ab, steigt der tatsäch­liche Zins auf 5,12 Prozent und die Rate um 10 auf 192 Euro. Die Versicherung kostet gerundet insgesamt 531 Euro. Mit Absicherung aller drei Risiken vervierfacht sich der Kreditzins auf 12,30 Prozent, die Rate steigt auf 224 Euro. Die Versicherung kostet insgesamt 2 280 Euro.
Beispiele PSD Nord und Team­bank.
Denselben Betrag vergeben PSD Nord und Team­bank ohne Rest­schuld­versicherung für effektiv 6,99 Prozent, was gerundet eine Rate von 194 Euro bedeutet. Mit Todes­fall­absicherung beträgt der tatsäch­liche Zins 8,26 Prozent, die Rate 203 Euro. Die Versicherung kostet insgesamt 284 Euro. Die Absicherung aller drei Risiken erhöht den Kreditzins auf 14,69 Prozent, die Rate steigt um fast 30 auf 232 Euro. Die Versicherung kostet 1 753 Euro.

Die zwei Beispiele zeigen, dass auf den ersten Blick zins­güns­tige Banken über die Rest­schuld­versicherung kräftig Geld verdienen.

Vertrag widerrufen oder kündigen

Kein Kreditnehmer ist an seine Rest­schuld­versicherung auf ewig gebunden. Er hat das Recht, den Vertrag kurz nach Abschluss zu widerrufen oder auch später zu kündigen. Der Kredit­vertrag bleibt davon unbe­rührt.

Widerruf. Seit Februar 2018 darf jeder seine Kredit­versicherung bis zu 30 Tage nach Vertrags­schluss widerrufen. Er muss zudem eine Woche danach noch einmal darüber belehrt werden, damit er über­legen kann, ob er die Versicherung wirk­lich will. Dieser sogenannte Welcome-Letter kommt per Post und steht bei Verbraucherschützern und Aufsichts­behörden wie der Bafin in der Kritik, weil er eher an ein Werbeschreiben erinnert als an vorgeschriebene Informationen.

Kündigung. Jeder kann seine Rest­schuld­versicherung unter den im Vertrag genannten Bedingungen kündigen. In der Regel erstatten Anbieter den nicht verbrauchten Teil der Versicherungs­prämie, die oft zu Vertrags­beginn in einer Summe fällig ist.

Fakten zur Rest­schuld­versicherung

Zwei Drittel der Verbraucher mit Kredit­versicherung glauben, dass diese zahlt, egal, aus welchem Grund sie die Rate nicht aufbringen können.

59 Prozent der Kreditnehmer haben keine Rest­schuld­versicherung, weil sie ihnen zu teuer war.

(Quelle: Bafin)

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Bjoernni am 21.05.2021 um 13:49 Uhr
Unglaubliche Abzocke

Ich habe im letzten Jahr einen Kredit mit RSV abgeschlossen (Corona), Laufzeit 84 Monate und die RSV nun nach 15 Monaten gekündigt. Diese 15 Monate haben mich nun 7,7% vom Nettokreditbetrag gekostet! Ein Aspekt, welcher mir am Anfang gar nicht aufgefallen war, ist, dass die Bank sich den RSV ja auch noch verzinsen lässt. Leider habe ich bei Abschluss nicht genau genug hingesehen und gehöre jetzt zu den Dummen, die eine RSV abgeschlossen hatten.

Trosenstein123 am 19.12.2020 um 23:48 Uhr
Protect Versicherung (Sparkasse Koblenz)

Im April wurde mir wg. Insolvenz zu Ende Juli gekündigt. Nach einer OP im Juni war ich AU Krank geschrieben. Die Protect wollte nicht leisten alleine aufgrund der Krankschreibung sondern alle Befunde aller Ärzte. Das habe ich verweigert, da sie die Arztbriefe bzw. die enthaltenen Informationen mmn. nichts angeht. Ab August habe ich mit der Kündigung, dann mit meinem Krankengeld- und Rentenantrag und dann mit dem Antrag auf ALG1 versucht eine Leistung der Versicherung zu erhalten. Ein ALG Bescheid wird nicht anerkannt, weil ich den Betrag geschwärzt habe. Jetzt 5 Monate bzw. 6 Monate nach Krankschreibung habe ich noch keine Leistung erhalten.
Niemand sollte jemals bei dieser Versicherung irgend einen Vertrag abschließen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2020 um 11:55 Uhr
Testkriterien

@Hubert1976: Die Ergebnisse zu den Teilnoten sind das Ergebnis einer umfassenden Bewertung der Bedingungen zum Todesfallschutz, zum Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Wir haben für jedes Teilurteil nicht nur die von Ihnen herausgesuchten Prüfpunkte bewertet, sondern andere darüber hinaus und diese dann zueinander gewichtet, siehe „So haben wir getestet“. Kein Tarif hat in allen drei Sparten die Teilnote gut oder sehr gut erreicht. (maa)

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2020 um 11:41 Uhr
Kosten der Restschuldversicherungen

@alle: Unsere Benotung beschränkt sich auf die Qualität der Versicherungsbedingungen. Sowohl ein günstiger noch ein teurer Vertrag nutzt Kreditnehmerinnen etwas, wenn sie im Ernstfall kein Geld bekommen, weil die Definition der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Vertrages nicht erfüllt wird oder einer der Leistungsausschlüsse greift.
Hohe Preisunterschiede haben auch wir festgestellt und sowohl im Test (anhand von Beispielen) und in der Tabelle (über die Zinsaufschläge) dargestellt.
Die hohen Provisionen in einigen Tarifen haben wir auch im Artikel kritisiert und dazu ein Interview mit der Verbraucherschützerin Dorothea Mohn veröffentlicht.
Den Preis eines Tarifes haben wir in die Bewertung nicht mit einbezogen. (maa)

Penny.Knopf am 13.11.2020 um 10:28 Uhr
Testsieger der mit der Wucher-Provision?

Ich frage mich wie man eine Versicherung als Testsieger "küren" kann die fast 60% vom Beitrag an Provision nimmt. Ich habe aus dem Grund den ganzen Vertrag bei Santander widerrufen nachdem ich die Zahlen in den Unterlagen verglichen habe. Die Mitarbeiter da waren auch noch sehr sehr unfreundlich als ich Fragen hatte.
Habe noch 3 andere Kredite angeboten bekommen über Check24 und da ist die Provision bei keiner einzigen so hoch. Deswegen habe ich jetzt wo anders meinen Kredit und zahle viel weniger für die Versicherung
Fand Stiftung Warentest immer gut bisher aber so ein Vergleich ist für einen Kunden nicht sehr hilfreich.