
Todesfall. Für die Trauer um einen geliebten Menschen ist wegen vieler organisatorischer Aufgaben kurz nach dem Tod nur wenig Zeit. © Getty Images / lucentius
Nach dem Tod eines Angehörigen haben Hinterbliebene eine Menge Formalitäten zu erledigen. Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen, den Überblick zu bewahren.
Im Trauerfall scheint die Zeit für Familie und Freunde plötzlich stillzustehen. Doch auch wenn Angehörige jetzt ganz andere Dinge im Kopf haben – sie müssen viele Angelegenheiten schnell regeln. Es gilt, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen.
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Direkt nach dem Todesfall
Totenschein ausstellen lassen. Ist jemand zu Hause gestorben, müssen Angehörige oder Mitbewohner einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Das kann die Hausärztin oder der Hausarzt sein, aber auch der ärztliche Notdienst. Im Krankenhaus, Wohn- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum. Die Ärztin oder der Arzt untersucht den verstorbenen Menschen, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Diese wird ebenso wie die Personalien, der Zeitpunkt und der Ort des Todes vermerkt. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument. Angehörige brauchen ihn, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung zu organisieren.
Angehörige benachrichtigen. Weitere Angehörige und Freunde möchten vielleicht von der oder dem Verstorbenen Abschied nehmen. Sie sollten frühzeitig verständigt werden. Die Organisation der ersten Tage muss außerdem nicht auf den Schultern einer einzelnen Person liegen, sondern kann von weiter entfernten Angehörigen und Freunden gleichermaßen übernommen oder zumindest mitgetragen werden.
Verfügungen und Verträge suchen. Eventuell hat die oder der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen, die zum Beispiel die Art und den Ort der Bestattung festlegt und darüber Auskunft gibt, in welchem Rahmen die Trauerfeier stattfinden soll. Gibt es keine solche Verfügung, gilt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zuständig für die Organisation der Bestattung ist bei Ehepaaren zunächst der hinterbliebene Partner.
Es kann auch sein, dass die oder der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das ist eine Vereinbarung zwischen der verstorbenen Person und einem Bestattungsunternehmen, die die Einzelheiten der Bestattung regelt. Finden die Angehörigen einen solchen Vertrag, sollten sie das Bestattungsunternehmen umgehend vom Todesfall in Kenntnis setzen.
Wichtige Unterlagen bereitlegen. Für die vielfältigen organisatorischen Aufgaben, die Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen erledigen müssen, brauchen sie diverse Unterlagen: zum Beispiel den Personalausweis und die Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Hilfreich ist es, die Unterlagen rasch zusammenzustellen, um für die anstehenden Ämtergänge gut vorbereitet zu sein.
Wichtige Dokumente bereithalten
Im Trauerfall brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis des Verstorbenen,
- Totenschein,
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- bei Verheirateten: zusätzlich Heiratsurkunde beziehungsweise Familienbuch,
- bei Geschiedenen: zusätzlich Heiratsurkunde und Scheidungsurteil,
- bei Verwitweten: zusätzlich Heiratsurkunde und Sterbeurkunde für den bereits verstorbenen Partner.
Sofern vorhanden, sollten Sie weitere Dokumente vorlegen können:
- Chipkarte der Krankenkasse,
- Bestattungsvorsorgevertrag,
- Versicherungsunterlagen sowie Rentenversicherungsnummer,
- Grabdokumente wie Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte,
- Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft – für den Fall, dass sie ein Sterbegeld zahlt.
Innerhalb der ersten zwei Tage nach dem Trauerfall
Bestattungsunternehmen aussuchen. Bestattungsunternehmen sind oft rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar. Sofern sich die verstorbene Person nicht selbst schon für ein Bestattungsunternehmen entschieden hatte und die Angehörigen einen Bestatter beauftragen wollen, liegt die Wahl bei ihnen. Die Preisunterschiede sind erheblich. Deshalb ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Aber nicht nur der Preis spielt eine Rolle, sondern auch der Eindruck der Hinterbliebenen: Fühle ich mich bei dem Bestatter gut aufgehoben?
Aufgaben des Bestatters festlegen. Das Bestattungsunternehmen kann in Absprache mit den Angehörigen auch zahlreiche organisatorische Aufgaben übernehmen, die über die eigentliche Bestattung hinausgehen. Dazu gehört zum Beispiel, die verstorbene Person beim Standesamt abzumelden, die Sterbeurkunde zu beantragen oder die Trauerfeier zu organisieren. Den Umfang der Aufgaben legen die Angehörigen und das Bestattungsunternehmen vertraglich fest. Um Kosten zu sparen, können die Hinterbliebenen viele Aufgaben auch selbst übernehmen.
Bestattungsart wählen. Im Termin mit dem Bestatter kommt auch zur Sprache, wie der verstorbene Mensch bestattet werden soll. Hat er das nicht selbst bestimmt, müssen die Angehörigen entscheiden. Es gibt verschiedene Bestattungsarten, zum Beispiel die traditionelle Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung. Sollten sich die Angehörigen in dem Moment nicht einig sein, können sie die Art der Bestattung auch noch nach dem ersten Gespräch festlegen.
Einzelheiten der Bestattung klären. Die Angehörigen wählen einen Sarg oder gegebenenfalls eine Urne, stimmen mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Kleidung die oder der Verstorbene tragen und welchen Umfang die Trauerfeier haben soll. Auch diese Fragen können noch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.
Überführung des Toten veranlassen. Die verstorbene Person muss zeitnah von ihrer Wohnung, dem Krankenhaus oder Heim, in dem sie gestorben ist, zur Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. Wann die Überführung spätestens stattfinden muss, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterschiedlich: Es gilt eine Frist von 24 bis 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Meist ist es möglich, den verstorbenen Menschen für ein bis zwei Tage zu Hause aufzubahren, um Abschied zu nehmen. Das geht aber nur, wenn er nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat.
Den Tod beim Standesamt anzeigen. Wenn jemand stirbt, muss das Standesamt informiert werden. Ist der Tod zu Hause eingetreten, trifft diese Pflicht in erster Linie die Personen, die mit dem verstorbenen Menschen zusammengelebt haben. Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen: persönlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mensch verstorben ist. Oft übernimmt die Bestatterin oder der Bestatter diese Aufgabe. Sie oder er kann die Anzeige auch schriftlich ausführen.
Beim Tod im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss der Träger der Einrichtung das Standesamt vom Sterbefall unterrichten.
Sterbeurkunde beantragen. Die Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Ist ein Bestattungsunternehmen beauftragt, kümmert es sich meist um die Beantragung der Urkunde beim Standesamt. Dafür muss es den Totenschein sowie den Personalausweis und die Geburtsurkunde der verstorbenen Person vorlegen. Abhängig vom Familienstand kommen weitere Dokumente dazu. Angehörige benötigen mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde, zum Beispiel für die Bestattung, die Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung.
Versicherungen informieren. Sofern die oder der Verstorbene eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung hatte, müssen die Hinterbliebenen den Versicherer informieren – meist innerhalb von wenigen Tagen nach dem Tod. Dasselbe gilt für eine Unfallversicherung. Auch gesetzliche oder private Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung müssen benachrichtigt werden.
Arbeitgeber informieren. War die verstorbene Person erwerbstätig, müssen die Angehörigen auch dem Arbeitgeber Bescheid geben. Das sollten sie schnellstmöglich erledigen.
Wohnung des Verstorbenen versorgen. Hat die verstorbene Person zuletzt allein gelebt, ist es wichtig, sich um ihren Haushalt zu kümmern – vor allem, wenn es ein Haustier gibt, das versorgt werden muss. Angehörige sollten Strom, Gas und Wasser abstellen.
Zwei bis drei Tage nach dem Tod
Testament abgeben. Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich nach Kenntnis vom Todesfall beim Nachlassgericht am letzten Wohnort der oder des Verstorbenen abzugeben. Das gilt für alle Schriftstücke, die einen letzten Willen darstellen können. Erst das Gericht entscheidet, ob ein Schriftstück als Testament anzusehen und ob es rechtsgültig ist.
Die Finderin oder der Finder kann das Testament beim zuständigen Nachlassgericht persönlich abgeben. Das ist der sicherste Weg. Sie oder er kann das Testament aber auch dorthin schicken – dann aber unbedingt per Einschreiben mit Rückschein.
Bankvollmacht suchen. Hat der verstorbene Mensch zu Lebzeiten eine Bankvollmacht ausgestellt, kann die bevollmächtigte Person auf das Konto zugreifen und Kontostand und Zahlungsverkehr einsehen. Eine Kontovollmacht kann auch Teil einer Vorsorgevollmacht sein. Laufenden Zahlungsverkehr sollten die Angehörigen prüfen und gegebenenfalls stoppen.
Kontoauflösung im Todesfall. War der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber, sperrt das Geldinstitut den Onlinebanking-Zugang sowie alle Bankkarten und führt das Konto als Nachlasskonto weiter. Alle zu Lebzeiten des Kontoinhabers erteilten Aufträge werden weiter ausgeführt, etwa Lastschriften oder Daueraufträge für Miete, Strom oder Versicherungen. Eingestellt werden diese Zahlungen erst dann, wenn sie von den hierzu Berechtigten widerrufen werden.
Eigentum des Verstorbenen abholen. Hat die oder Verstorbene im Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung gelebt, müssen die Angehörigen zeitnah sein Eigentum abholen.
Friedhof und Grab auswählen. Wenn der verstorbene Mensch seine Wünsche zu Friedhof und Grab nicht festgehalten hat, liegt die Entscheidung darüber bei den Angehörigen. Ob sich deren Vorstellungen umsetzen lassen, hängt zum Beispiel davon ab, auf welchem Friedhof die verstorbene Person bestattet werden soll und ob es dort noch freie Gräber der gewünschten Art gibt, etwa Reihengrab oder Wahlgrab. Angehörige oder Bestattungsunternehmen sollten sich mit der Verwaltung des betreffenden Friedhofs in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären.
Termin für die Bestattung vereinbaren. Die Hinterbliebenen oder das Bestattungsunternehmen müssen mit der Friedhofsverwaltung einen Termin für die Bestattung festlegen. Um die verstorbene Person zu beerdigen oder einäschern zu lassen, bleiben je nach Bundesland nur vier bis zehn Tage Zeit. Die Frist steht im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Feiertage und Wochenenden zählen bei der Berechnung der Frist nicht mit.
In den meisten Bundesländern kann eine Beisetzung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Lediglich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten kürzere Fristen. Für die Beisetzung einer Urne bleiben einige Wochen Zeit.
Vor der Bestattung
Nachlass sichten. Die Hinterbliebenen sollten frühzeitig damit beginnen, den Nachlass zu sichten – auch um die Finanzierung der Bestattung klären zu können. Häufig nutzen die Hinterbliebenen hierfür Geld aus dem Nachlass. Aufschluss über das Vermögen der oder des Verstorbenen geben in erster Linie dessen Konten. Ohne Bankvollmacht haben die Angehörigen zwar keinen Zugriff darauf. Erben haben allerdings einen Auskunftsanspruch gegen die Bank.
Erben können die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen, etwa weil der Verstorbene Schulden hatte. Die Bestattungskosten tragen Angehörige oft dennoch.
Trauerfeier planen. Bei der Planung der Trauerfeier kommt es zunächst darauf an, ob sie religiös oder weltlich gestaltet werden soll. Außerdem müssen sich die Hinterbliebenen überlegen, welchen Rahmen die Trauerfeier haben und wer eingeladen werden soll.
Oft findet die Trauerfeier vor der Beisetzung in einer Friedhofskapelle statt. Es ist aber auch möglich, Räumlichkeiten des gewählten Bestattungsinstituts zu nutzen.
Trauerfeier und Bestattung müssen nicht am selben Tag stattfinden. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, die Trauerfeier am Wohnort des Verstorbenen auszurichten, während die Bestattung an einem anderen Ort stattfindet. Auch kann das Begräbnis im großen Kreis stattfinden und die Trauerfeier nur unter Angehörigen oder umgekehrt.
Gespräch mit Trauerredner führen. Im Gespräch mit dem Geistlichen oder der Trauerrednerin besprechen die Angehörigen, wie der verstorbene Mensch gewürdigt werden und wie die Trauerfeier ablaufen soll. Die Hinterbliebenen können die Feier nach eigenen Wünschen oder nach den Vorstellungen des Verstorbenen gestalten.
Trauerbriefe und -anzeigen drucken. Wenn alle Termine und der Ort für die Beisetzung feststehen, werden die Trauerbriefe gedruckt und versandt. Je nachdem, in welchem Rahmen Beisetzung und Trauerfeier stattfinden sollen, gehen die Briefe an weitere Verwandte, Freunde, Bekannte und gegebenenfalls Kollegen der oder des Verstorbenen.
Hinterbliebene haben außerdem die Möglichkeit, eine Traueranzeige in der Zeitung zu schalten. Das geht oft unkompliziert über die Internetseite der Zeitung.
Blumen beim Floristen bestellen. Üblich sind Kränze oder Gebinde, aber letztlich liegt die Entscheidung über Blumen in der Trauerhalle oder am Grab bei den Angehörigen. Viele Floristen haben spezielle Angebote für Grabschmuck.
Manchmal entscheiden sich die Hinterbliebenen dafür, auf Kränze und Gebinde zu verzichten und stattdessen wohltätige Zwecke zu unterstützen, zum Beispiel die Krebshilfe. Solch einen Wunsch können sie der Trauergemeinde in der Einladung zum Begräbnis oder in der Traueranzeige mitteilen.
Restaurant für Trauermahl reservieren. Nach Trauerfeier und Beisetzung findet das Trauermahl statt, zu dem üblicherweise die Angehörigen einladen. Vom gemeinsamen Kuchen- bis Abendessen ist alles möglich. Wer ins Café oder Restaurant bittet, sollte frühzeitig reservieren – am besten in einem separaten Raum.
Nach der Bestattung
Dokumente ordnen. Viele Dokumente, die die Angehörigen nach dem Tod erhalten haben oder vorlegen mussten, werden auch in den folgenden Wochen oder Monaten noch benötigt. Es ist hilfreich, sie gesammelt abzulegen.
Hinterbliebenenrente beantragen. Verwitwete Partner müssen die Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem Sterbevierteljahr, wird dem länger lebenden Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Er kann diesen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen.
Verträge kündigen. Spätestens nach der Bestattung sollten die Angehörigen die Verträge der oder des Verstorbenen kündigen. Dazu gehören Verträge mit Versicherungen, der Mietvertrag und Verträge des täglichen Lebens, zum Beispiel mit dem Stromanbieter oder Telekommunikationsunternehmen. Auch bei der GEZ muss man den Verstorbenen abmelden, der Todesfall ist mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu belegen.
Erbschein beantragen. Ein Erbschein ist etwa erforderlich, wenn nur ein eigenhändiges Testament existiert oder jemand durch gesetzliche Erbfolge zum Erben wird. Die Erben müssen den Schein beim Nachlassgericht beantragen.
Danksagungen versenden. Ein paar Wochen nach der Beisetzung sollten sich die Angehörigen für die Beileidsbekundungen bedanken: per Inserat in der Zeitung oder in persönlichen Karten oder Briefen.
Wohnung räumen. Lebte die oder der Verstorbene in einer Mietwohnung, müssen die Erben die Wohnung räumen und gegebenenfalls renovieren.
Steuern nach einem Todesfall. Hinterbliebene müssen neben ihrer Trauerbewältigung oft noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Dafür haben Sie Zeit bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt. Oft ist eine Erstattung drin. Mehr dazu in unserem Special Steuererklärung für Verstorbene.
Ratgeber der Stiftung Warentest

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- Eine Erbschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Wir sagen, was auf Hinterbliebene zukommt, welche Fristen gelten und wo sie Hilfe finden.
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- Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Hier erklären wir, wer sie wo beantragen darf – und wo sie vorgelegt werden muss.
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- Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.
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