Diese Informationen verlangen Vermieter häufig in einer Mieterselbstauskunft. Finanztest sagt, welche Fragen der Mieter wahrheitsgemäß beantworten muss und wann er lügen darf.

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@Normann: So etwas müssen im Streitfall Gerichte entscheiden.
Die Auskünfte müssen immer dann wahr sein, wenn Sie den Vermieter etwas angehen.
So entschied unter anderem das Landgericht Itzehoe (Az. 9 S 132/07), dass Schummeln bei der Frage nach dem Einkommen eine Kündigung rechtfertigt. Wenn die Fragen zu privat sind, dürfen diese in der Selbstauskunft auch falsch beantwortet werden, wie z.B. Fragen nach politischer Betätigung oder sexueller Orientierung. (TK)
Lügen erlaubt! Von wem? Von Papst Warentest?
Ich halte diese pauschale Formulierung für verfehlt:
Sollte wohl genauer heißen: Lügen ist in manchen Fällen kein Kündigungsgrund. Profitgier erlaubt alles? Als Vermieter wohne ich mit meinen Mietern in einem kleinen Haus mit gemeinsam bewirtschaftetem Garten. Ich wurde öfters angelogen. Das kann später üble Konsequenzen haben. Darauf sollten Sie hinweisen statt einer pauschalen "Erlaubnis".