Wer eine Wohnung mieten will, muss meist einiges über sich offenbaren. Und weil die Konkurrenz oft groß ist, tut der Mietinteressent gut daran, sich nicht komplett zu verweigern. Er braucht aber nicht jede Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. test.de sagt, wo er flunkern darf, und in welchen Fällen Ehrlichkeit angebracht ist.
Ohne Selbstauskunft keine Wohnung
Eine Wohnungsbesichtigung in beliebten Bezirken deutscher Großstädte fühlt sich häufig an wie die Premiere eines Hollywood-Blockbusters: Die Schlange der Wohnungsanwärter reicht bei Massenbesichtigungen bis auf die Straße hinaus. Der Makler oder Verwalter steht umringt von Bewerbern in einer Ecke der Wohnung. Nachdem sich der Interessent durch die überfüllte Wohnung gezwängt hat, versucht er dem Makler seine Bewerbungsunterlagen in die Hand zu drücken. Dazu gehört inzwischen selbstverständlich die Mieterselbstauskunft. Darin soll der Mieter Auskünfte über sich geben: seinen Beruf, seinen Verdienst oder ob er plant, ein Haustier anzuschaffen.
Persönliches ist tabu
Fragen wie „Haben Sie psychische Erkrankungen?“ dürften manchen Interessenten aber stutzen lassen und er fragt sich: Muss ich wirklich darauf antworten? Nein, in vielen Fällen muss er nicht antworten (Grafik Was erlaubt ist und was nicht). In der Praxis wird ein Bewerber zwar die Selbstauskunft vollständig ausfüllen müssen, wenn er weiterhin im Rennen um die Wohnung bleiben will. Aber wenn eine Frage in seine Persönlichkeitsrechte eingreift, darf er lügen. Wie in einem Bewerbungsgespräch gilt für die Selbstauskunft, die der Vermieter vom Mieter verlangt: Familienplanung, Krankheiten, Behinderungen und sexuelle Neigungen sind Privatsache.
Politische Einstellungen gehen den Vermieter nichts an
Auch wenn der Makler bei der Wohnungsbesichtigung ganz nebenbei fragt: „Wollen Sie mal Kinder?“, darf der Interessent „Nein“ sagen, auch wenn er damit lügt. Er hat rechtlich nichts zu befürchten – selbst wenn demnächst tatsächlich Nachwuchs geplant sein sollte. Der Mieter muss außerdem nicht ehrlich antworten, wenn er Mitglied in einer Partei oder dem Mieterverein ist oder wenn er eine Rechtsschutzversicherung besitzt. Musikgeschmack und Hobbys sind ebenfalls Privatsache. Zu den Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, gehören auch: „Haben Sie Vorstrafen?“ und „Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie?“ Das geht den Vermieter nichts an. Welcher Religion der Mieter angehört, darf allenfalls ein kirchliches Wohnungsunternehmen erfragen, wenn es Wohnungen für Kirchenmitglieder anbieten will.
Tiere grundsätzlich erlaubt
Für Tierfreunde relevant: Kleintiere wie Kaninchen, Hamster oder Vögel muss der Mieter nicht in der Selbstauskunft angeben. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser darf die Tierhaltung aber nicht generell verbieten, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sonst dürften auch Blindenhunde ausgeschlossen werden (Az. VIII ZR 168/12). Gefährliche Tiere muss der Vermieter nicht akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel Kampfhunde.
Beim Einkommen ist Ehrlichkeit ratsam
Niemand sollte sich von Formulierungen schrecken lassen wie: „Durch falsche Angaben setzen Sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aus.“ Das stimmt nicht. Wer jedoch zum Beispiel bei seinem Einkommen täuscht, riskiert die Kündigung. Das stellte unter anderem das Landgericht Itzehoe klar (Az. 9 S 132/07).
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- Laut Gesetz zahlt der Vermieter alle Reparaturen in der Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er Reparaturkosten bis 100 Euro aber auf den Mieter abwälzen.
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@Normann: So etwas müssen im Streitfall Gerichte entscheiden.
Die Auskünfte müssen immer dann wahr sein, wenn Sie den Vermieter etwas angehen.
So entschied unter anderem das Landgericht Itzehoe (Az. 9 S 132/07), dass Schummeln bei der Frage nach dem Einkommen eine Kündigung rechtfertigt. Wenn die Fragen zu privat sind, dürfen diese in der Selbstauskunft auch falsch beantwortet werden, wie z.B. Fragen nach politischer Betätigung oder sexueller Orientierung. (TK)
Lügen erlaubt! Von wem? Von Papst Warentest?
Ich halte diese pauschale Formulierung für verfehlt:
Sollte wohl genauer heißen: Lügen ist in manchen Fällen kein Kündigungsgrund. Profitgier erlaubt alles? Als Vermieter wohne ich mit meinen Mietern in einem kleinen Haus mit gemeinsam bewirtschaftetem Garten. Ich wurde öfters angelogen. Das kann später üble Konsequenzen haben. Darauf sollten Sie hinweisen statt einer pauschalen "Erlaubnis".