Selbst­auskunft Wann Mieter den Vermieter anlügen dürfen

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Wer eine Wohnung mieten will, muss meist einiges über sich offen­baren. Und weil die Konkurrenz oft groß ist, tut der Miet­interes­sent gut daran, sich nicht komplett zu verweigern. Er braucht aber nicht jede Frage wahr­heits­gemäß zu beant­worten. test.de sagt, wo er flunkern darf, und in welchen Fällen Ehrlich­keit angebracht ist.

Ohne Selbst­auskunft keine Wohnung

Eine Wohnungs­besichtigung in beliebten Bezirken deutscher Groß­städte fühlt sich häufig an wie die Premiere eines Hollywood-Block­busters: Die Schlange der Wohnungs­anwärter reicht bei Massen­besichtigungen bis auf die Straße hinaus. Der Makler oder Verwalter steht umringt von Bewerbern in einer Ecke der Wohnung. Nachdem sich der Interes­sent durch die über­füllte Wohnung gezwängt hat, versucht er dem Makler seine Bewerbungs­unterlagen in die Hand zu drücken. Dazu gehört inzwischen selbst­verständlich die Mieter­selbst­auskunft. Darin soll der Mieter Auskünfte über sich geben: seinen Beruf, seinen Verdienst oder ob er plant, ein Haustier anzu­schaffen.

Persönliches ist tabu

Fragen wie „Haben Sie psychische Erkrankungen?“ dürften manchen Interes­senten aber stutzen lassen und er fragt sich: Muss ich wirk­lich darauf antworten? Nein, in vielen Fällen muss er nicht antworten (Grafik Was erlaubt ist und was nicht). In der Praxis wird ein Bewerber zwar die Selbst­auskunft voll­ständig ausfüllen müssen, wenn er weiterhin im Rennen um die Wohnung bleiben will. Aber wenn eine Frage in seine Persönlich­keits­rechte eingreift, darf er lügen. Wie in einem Bewerbungs­gespräch gilt für die Selbst­auskunft, die der Vermieter vom Mieter verlangt: Familien­planung, Krankheiten, Behin­derungen und sexuelle Neigungen sind Privatsache.

Politische Einstel­lungen gehen den Vermieter nichts an

Auch wenn der Makler bei der Wohnungs­besichtigung ganz nebenbei fragt: „Wollen Sie mal Kinder?“, darf der Interes­sent „Nein“ sagen, auch wenn er damit lügt. Er hat recht­lich nichts zu befürchten – selbst wenn demnächst tatsäch­lich Nach­wuchs geplant sein sollte. Der Mieter muss außerdem nicht ehrlich antworten, wenn er Mitglied in einer Partei oder dem Mieter­ver­ein ist oder wenn er eine Rechts­schutz­versicherung besitzt. Musik­geschmack und Hobbys sind ebenfalls Privatsache. Zu den Fragen, die nicht im Zusammen­hang mit dem Miet­verhältnis stehen, gehören auch: „Haben Sie Vorstrafen?“ und „Läuft ein Ermitt­lungs­verfahren gegen Sie?“ Das geht den Vermieter nichts an. Welcher Religion der Mieter angehört, darf allenfalls ein kirchliches Wohnungs­unternehmen erfragen, wenn es Wohnungen für Kirchen­mitglieder anbieten will.

Tiere grund­sätzlich erlaubt

Für Tierfreunde relevant: Kleintiere wie Kanin­chen, Hamster oder Vögel muss der Mieter nicht in der Selbst­auskunft angeben. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser darf die Tierhaltung aber nicht generell verbieten, hat der Bundes­gerichts­hof entschieden. Sonst dürften auch Blindenhunde ausgeschlossen werden (Az. VIII ZR 168/12). Gefähr­liche Tiere muss der Vermieter nicht akzeptieren. Dazu gehören zum Beispiel Kampf­hunde.

Beim Einkommen ist Ehrlich­keit ratsam

Niemand sollte sich von Formulierungen schre­cken lassen wie: „Durch falsche Angaben setzen Sie sich einer strafrecht­lichen Verfolgung aus.“ Das stimmt nicht. Wer jedoch zum Beispiel bei seinem Einkommen täuscht, riskiert die Kündigung. Das stellte unter anderem das Land­gericht Itzehoe klar (Az. 9 S 132/07).

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Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2015 um 10:40 Uhr
Was erlaubt ist und was nicht

@Normann: So etwas müssen im Streitfall Gerichte entscheiden.
Die Auskünfte müssen immer dann wahr sein, wenn Sie den Vermieter etwas angehen.
So entschied unter anderem das Landgericht Itzehoe (Az. 9 S 132/07), dass Schummeln bei der Frage nach dem Einkommen eine Kündigung rechtfertigt. Wenn die Fragen zu privat sind, dürfen diese in der Selbstauskunft auch falsch beantwortet werden, wie z.B. Fragen nach politischer Betätigung oder sexueller Orientierung. (TK)

Normann am 18.03.2015 um 17:54 Uhr
Lügen erlaubt?

Lügen erlaubt! Von wem? Von Papst Warentest?
Ich halte diese pauschale Formulierung für verfehlt:
Sollte wohl genauer heißen: Lügen ist in manchen Fällen kein Kündigungsgrund. Profitgier erlaubt alles? Als Vermieter wohne ich mit meinen Mietern in einem kleinen Haus mit gemeinsam bewirtschaftetem Garten. Ich wurde öfters angelogen. Das kann später üble Konsequenzen haben. Darauf sollten Sie hinweisen statt einer pauschalen "Erlaubnis".