Eigenbedarf Kündigung Was Vermieter dürfen, wie Mieter sich wehren können

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Eigenbedarf Kündigung - Was Vermieter dürfen, wie Mieter sich wehren können

Kündigung wegen Eigenbe­darfs. Eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein stellen laut Bundes­gerichts­hof noch keine Härte dar. © mauritius images / Westend61 / Eloisa Ramos

Wenn Vermieter ihre Wohnung selbst brauchen, dürfen sie wegen Eigenbe­darfs kündigen. Doch manchmal ist der Bedarf erfunden oder die Kündigung als Härte ausgeschlossen.

Privat­eigentum ist Grund­recht. Doch auch das Recht des Mieters oder der Mieterin auf seine oder ihre Wohnung steht unter dem Schutz des Grund­gesetzes. Was das für Mieter und Vermieter heißt, hat der Bundes­tag ins Bürgerliche Gesetz­buch geschrieben: Miet­verträge dürfen normaler­weise nicht gekündigt werden, solange der Mieter seine Pflichten erfüllt und insbesondere seine Miete pünkt­lich bezahlt.

Wichtige Ausnahme allerdings: Der Vermieter braucht die Wohnung selbst und meldet Eigenbedarf an. Doch der kann nur vorgeschoben sein. Und wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt, dürfen Mieter ebenfalls bleiben. test.de erklärt die Regeln und wie die Gerichte im Einzel­fall urteilen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2023 um 09:20 Uhr
    Eigenbedarfskündigung München

    @Schwabing5: In weiten Teilen Bayerns und vor allem auch in München ist laut Landesverordnung die ausreichende Versorgung mit Wohnraum besonders gefährdet und beträgt die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 10 Jahre. Einzelheiten: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mischuv_gvbl_15_2019.pdf
    Zusätzlicher Hinweis: Beim ersten Verkauf der Wohnung nach Umwandlung haben Mieter zudem ein Vorkaufsrecht. Im Einzelfall ist es dadurch möglich, die Wohnung recht günstig selbst zu kaufen.

  • Schwabing5 am 28.06.2023 um 19:17 Uhr
    Eigenbedarfskündigung München

    Gilt in München ausnahmsweise eine Frist für Eigenbedarfskündigung von 10 Jahren, statt der üblichen 3 / 6 / 9 Monaten?
    Welche Bedingungen gelten hierbei für Mieter bzw. Vermieter

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 04.03.2021 um 15:53 Uhr
    Re: Miete erheben von Verwandten

    Ob und wie viel Miete Verwandte zahlen, zu dessen Gunsten der Vermieter einem anderen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, spielt für die Berechtigung der Kündigung keine Rolle. Auch für die Höhe der Miete gibt es jenseits der allgemeinen Regeln und insbesondere der Mietpreisbremse --> www.test.de/mietebremsen keine besonderen Vorschriften für zwischen Verwandten abgeschlossene Mietverträgen.

  • sdrgon am 04.03.2021 um 13:04 Uhr
    Miete erheben von Verwandten

    Mir ist leider unklar geblieben, ob eine Kündigung auf Eigenbedarf für Verwandte (hier Kinder) auch erlaubt Miete zu erheben. Oder bedarf es einer Kündigung zum Eigenbedarf nur zu dem Zweck Verwandte kostenfrei wohnen zulassen? Zusätzlich frage ich mich, wenn die Erhebung von Miete erlaubt ist, ob es in dem Zuge auch möglich ist die Miete zu erhöhen?

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 24.02.2021 um 07:58 Uhr
    Re: Chancenlosen Widerspruch einlegen oder nicht?

    Bitte um Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Mietervereinen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Mit der Frage, wie sich nach einer rechtmäßigen Eigenbedarskündigung für die - aktuell ja je nach Wohnort sehr schwierige - Wohnungssuche gewinnen lässt, haben wir uns bisher genau so wenig befasst, wie mit Optionen für Vermieter, den Auszug rechtmäßig gekündigter Mieter zu beschleunigen. Sie sollten sich unbedingt vor Ort beraten lassen; ich vermute, dass die Amtsgerichte und die mit Vollstreckung betrauten Gerichtsvollzieher durchaus unterschiedlich schnell verfahren. Auf jeden Fall zu berücksichtigen: Wenn Mieter nach rechtmäßiger Kündigung die Pflicht zum rechtzeitigen Auszug verletzen, kann das viel Geld kosten; sie können den Menschen, zu deren Gunsten der Vermieter Ihnen gekündigt hat, zum Schadenersatz verpflichtet sein. Umgekehrt können Mieter bereits im Streit um die Räumungsklage beantragen, ihnen eine angemessene Frist für den Auszug einzuräumen (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__721.html). Die Frist kann das zuständige Gericht auch nachträglich noch verlängern. Selbst nach Ablauf der Räumungsfrist ist unter besonderen Umständen noch eine Antrag auf Vollstreckungsschutz möglich (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html).