
Kündigung wegen Eigenbedarfs. Eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein stellen laut Bundesgerichtshof noch keine Härte dar. © mauritius images / Westend61 / Eloisa Ramos
Wenn Vermieter ihre Wohnung selbst brauchen, dürfen sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch manchmal ist der Bedarf erfunden oder die Kündigung als Härte ausgeschlossen.
Privateigentum ist Grundrecht. Doch auch das Recht des Mieters oder der Mieterin auf seine oder ihre Wohnung steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Was das für Mieter und Vermieter heißt, hat der Bundestag ins Bürgerliche Gesetzbuch geschrieben: Mietverträge dürfen normalerweise nicht gekündigt werden, solange der Mieter seine Pflichten erfüllt und insbesondere seine Miete pünktlich bezahlt.
Wichtige Ausnahme allerdings: Der Vermieter braucht die Wohnung selbst und meldet Eigenbedarf an. Doch der kann nur vorgeschoben sein. Und wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt, dürfen Mieter ebenfalls bleiben. test.de erklärt die Regeln und wie die Gerichte im Einzelfall urteilen.
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@Schwabing5: In weiten Teilen Bayerns und vor allem auch in München ist laut Landesverordnung die ausreichende Versorgung mit Wohnraum besonders gefährdet und beträgt die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 10 Jahre. Einzelheiten: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mischuv_gvbl_15_2019.pdf
Zusätzlicher Hinweis: Beim ersten Verkauf der Wohnung nach Umwandlung haben Mieter zudem ein Vorkaufsrecht. Im Einzelfall ist es dadurch möglich, die Wohnung recht günstig selbst zu kaufen.
Gilt in München ausnahmsweise eine Frist für Eigenbedarfskündigung von 10 Jahren, statt der üblichen 3 / 6 / 9 Monaten?
Welche Bedingungen gelten hierbei für Mieter bzw. Vermieter
Ob und wie viel Miete Verwandte zahlen, zu dessen Gunsten der Vermieter einem anderen Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, spielt für die Berechtigung der Kündigung keine Rolle. Auch für die Höhe der Miete gibt es jenseits der allgemeinen Regeln und insbesondere der Mietpreisbremse --> www.test.de/mietebremsen keine besonderen Vorschriften für zwischen Verwandten abgeschlossene Mietverträgen.
Mir ist leider unklar geblieben, ob eine Kündigung auf Eigenbedarf für Verwandte (hier Kinder) auch erlaubt Miete zu erheben. Oder bedarf es einer Kündigung zum Eigenbedarf nur zu dem Zweck Verwandte kostenfrei wohnen zulassen? Zusätzlich frage ich mich, wenn die Erhebung von Miete erlaubt ist, ob es in dem Zuge auch möglich ist die Miete zu erhöhen?
Bitte um Verständnis: Rechtsberatung im Einzelfall ist von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Mietervereinen vorbehalten. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Mit der Frage, wie sich nach einer rechtmäßigen Eigenbedarskündigung für die - aktuell ja je nach Wohnort sehr schwierige - Wohnungssuche gewinnen lässt, haben wir uns bisher genau so wenig befasst, wie mit Optionen für Vermieter, den Auszug rechtmäßig gekündigter Mieter zu beschleunigen. Sie sollten sich unbedingt vor Ort beraten lassen; ich vermute, dass die Amtsgerichte und die mit Vollstreckung betrauten Gerichtsvollzieher durchaus unterschiedlich schnell verfahren. Auf jeden Fall zu berücksichtigen: Wenn Mieter nach rechtmäßiger Kündigung die Pflicht zum rechtzeitigen Auszug verletzen, kann das viel Geld kosten; sie können den Menschen, zu deren Gunsten der Vermieter Ihnen gekündigt hat, zum Schadenersatz verpflichtet sein. Umgekehrt können Mieter bereits im Streit um die Räumungsklage beantragen, ihnen eine angemessene Frist für den Auszug einzuräumen (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__721.html). Die Frist kann das zuständige Gericht auch nachträglich noch verlängern. Selbst nach Ablauf der Räumungsfrist ist unter besonderen Umständen noch eine Antrag auf Vollstreckungsschutz möglich (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html).