Junge Leute, die erstmals einen Riester-Vertrag abschließen, können ab 2008 einen einmaligen Bonus von 200 Euro zu ihrer staatlichen Zulage dazubekommen. Das steht im gerade verabschiedeten Eigenheimrentengesetz. Ein Sparer muss dafür unmittelbar förderberechtigt sein und darf am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.
Eine weitere Neuerung betrifft den Kreis der Förderberechtigten für die Riester-Rente. Wer vollständig erwerbsgemindert oder dienstunfähig ist, gilt jetzt als unmittelbar förderberechtigt. Er kann für sich die Grundzulage bis zu 154 Euro jährlich bekommen und für jedes Kind, für das er Kindergeld erhält, 185 Euro (für ab 2008 Geborene: 300 Euro). Dafür muss er seinen Mindestsparbeitrag (4 Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen) in einen Riester-Vertrag einzahlen.
-
- Die Riester-Rente muss dringend reformiert werden. Sollen Interessierte warten oder noch einen Vertrag abschließen? Die Stiftung Warentest hilft bei der Entscheidung.
-
- Vor dem Ruhestand fragen sich viele: Was tun mit dem Riester-Guthaben? Eine Rente ist nur eine von fünf Optionen. Und nicht immer die beste, zeigen unsere Berechnungen.
-
- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.