
„Für mich ist klar, dass diese Kostenbelastung definitiv nicht gerecht ist.“ Christine Kiesenbauer
Finanztest stellt Menschen vor, die Firmen oder Behörden die Stirn bieten und Verbraucherrechte stärken. Diesmal: Christine und Dieter Kiesenbauer, die sich vom Versicherer Volkswohl Bund zu hohe Kosten für die Riester-Rente zurückgeholt haben.
Patzige Reaktion vom Volkswohl Bund
Patzig. So reagierte der Versicherer Volkswohl Bund auf die Reklamation seiner Kundin Christine Kiesenbauer, die sich 2013 erstmals über zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten ihrer Riester-Rentenversicherung beschwert hatte. Als Mathematiker kennen sich Christine Kiesenbauer und ihr Ehemann Dieter mit Zahlen aus, doch die „intransparente Darstellung“ in der Standmitteilung war für sie nicht verständlich. Nach etlichen Briefwechseln und Klarstellung durch das Bundesfinanzministeriums musste der Volkswohl Bund 2020 seinen Fehler zugeben – und 665 Euro zu viel kassierte Kosten zurückzahlen.
Reduzierter Eigenbetrag nach Geburt
Ihren Riester-Vertrag hatte die heute 38-Jährige 2006 abgeschlossen. Die Finanztest-Abonnenten aus dem bayerischen Aschheim kannten den Vorteil der Riester-Förderung: Wenn Kinder geboren werden, zahlt der Staat Kinderzulagen, als Folge sinkt der Eigenbetrag. So müssen Eltern weniger aus eigener Tasche sparen.
Die jährlichen Abschluss- und Vertriebskosten orientieren sich jeweils am Eigenbeitrag. Als Christine Kiesenbauer 2011 zum ersten Mal Mutter wurde, reduzierte sie den Eigenbeitrag um 300 Euro – so hoch ist die jährliche Kinderzulage. Beim Blick auf die Abrechnungen fiel Dieter Kiesenbauer 2013 auf: Trotz des gesunkenen Eigenbetrags blieben die Abschlusskosten gleich. Er beschwerte sich mehrmals – ohne Erfolg.
Ärger auch nach dem zweiten Kind
2014 bekam Christine Kiesenbauer ihr zweites Kind, reduzierte erneut ihren Eigenbeitrag. Wieder wurden die bereits verrechneten Abschlusskosten nicht erstattet. Der 40-jährige Familienvater kritisiert: Wenn Kunden Eigenbeträge erhöhen, werden sie „vom Volkswohl Bund direkt mit höheren Kosten belastet“. Bei niedrigeren Eigenbeträgen müssten die Kosten logischerweise sinken. Andernfalls sei Riester nicht geeignet, sich an geänderte Lebensumstände anzupassen. Als sich das Paar 2014 beim Versicherungsombudsmann beschwerte, winkte dieser ab: Es gebe keine allgemeine Regelung, ihm seien „die Hände gebunden, grundlegend in die Kostenkalkulation des Versicherers einzugreifen“.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Fünf Jahre später wies das Bundesfinanzministerium die Versicherer darauf hin, dass diese überhöhten Abschlusskosten unzulässig sind. Die Kiesenbauers wandten sich erneut an den Volkswohl Bund. Nun lenkte er ein: Nach der Reduzierung des Eigenbeitrags „haben wir zu Unrecht Abschlusskosten erhoben“, 206 Euro werde man zurückzahlen. Doch das Ehepaar konnte den Betrag nicht nachvollziehen, verlangte eine Neuberechnung. Im Februar 2020, fast sieben Jahre nach der ersten Beschwerde, rechnete der Volkswohl Bund neu und schrieb 665 Euro gut.