Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich

Check­liste: Passt der Reise­schutz?

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Birgit Brümmel
  • Test­assistenz: Dana Soete
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich - Urlaub platzt? Wie Sie sich gut absichern

Weite Reise. Sie können mit unserer Check­liste selbst prüfen, ob Ihre Versicherung alles abdeckt, was Ihnen wichtig ist. © Getty Images / Francesco Riccardo Iacomino

Vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnt sich eine Reise­rücktritts­versicherung. Am besten als Kombination aus Reise­rücktritts- und Abbruch­police.

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Machen Sie den Check

Wenn Sie prüfen möchten, welchen Schutz Ihr bisheriger Vertrag bietet, sollten Sie die Bedingungen mit unserer Check­liste durch­gehen. Hier sehen Sie die wichtigsten Kriterien für einen guten Vertrag.

Schutz über eine separate Reise­rücktritts­versicherung

So prüfen Sie den Leistungs­umfang in Ihrer Reise­rücktritts­versicherung:

Allgemeine Bedingungen

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung und eine Alters­begrenzung?
  • Sind im Familien­tarif auch voll­jährige Kinder versichert, wenn sie noch unter­halts­berechtigt oder in Ausbildung sind?
  • Zählen zu den Personen, derentwegen ein Reiser­ücktritt notwendig werden kann (Risik­opersonen), neben Familien­angehörigen und Lebens­part­nern auch Mitreisende, mit denen Sie gemein­sam eine Reise gebucht haben, und Personen, die nahe Angehörige pflegen?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche gegen­über anderen Versicherern geltend gemacht werden?
  • Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungs­verfahren der Ombuds­frau nutzen?

Reiser­ücktritt

  • Sind neben Krankheit, Unfall und Tod auch Schwangerschaft, Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Wieder­holung einer Prüfung und Schaden am Eigentum versichert, möglichst auch für die Risik­opersonen?
  • Sind Erkrankungen infolge einer Pandemie wie Covid-19 abge­deckt?
  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reise­leistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst zu spät antreten können? Tut er das auch, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel Verspätung haben (mehr als zwei Stunden) und Sie deshalb Flug oder Zug verpassen?

Reise­abbruch

  • Zahlt der Versicherer bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeits­platz­verlust oder Schaden am Eigentum? Über­nimmt er dann zusätzliche Reise­kosten und erstattet nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen? Optimal ist es, wenn bei einem Abbruch in der ersten Hälfte der Reise der gesamte Reise­preis erstattet wird. Das gilt allerdings nur für den Abbruch in den ersten acht Tagen. Gut ist außerdem die Erstattung der Nach­reise­kosten, wenn eine Rund­reise unterbrochen wird.
  • Über­nimmt der Versicherer auch zusätzliche Kosten für Rück­reise, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Reise aus den versicherten Gründen oder wegen Elementar­ereig­nissen verlängert werden muss, die während des Urlaubs im Reise­land auftreten, zum Beispiel Vulkan­ausbruch, Erdbeben oder Über­schwemmung?

Schutz über die Kreditkarte

Sie sind bereits über die Kreditkarte versichert? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:

  • Werden die Kosten nur erstattet, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde? Das ist bei vielen Kreditkarten der Fall und gilt meist für den gesamten Reise­preis. Es reicht oft nicht, wenn eine Anzahlung mit der Karte geleistet wurde und der Rest­betrag per Bank­über­weisung.
  • Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karten­inhaber, Familien­mitglieder oder Mitreisende? Sind Familien­mitglieder auch als Allein­reisende geschützt?
  • Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Reicht der versicherte Betrag für die geplante Reise aus? Ist auch ein Reise­abbruch mitversichert?

Doppelt versichert ist nicht schlimm

Wenn Sie bereits über Ihre Kreditkarte versichert sind und Zweifel an deren Leistungs­umfang haben, sollten Sie eine zusätzliche Reise­rücktritts­versicherung abschließen – denn der Schutz ist bei diesen Zusatz­produkten oft begrenzt. Eine Doppel­versicherung schadet nicht. Sie müssen diese nur im Schadens­fall angeben und dürfen den Schaden nur einmal geltend machen.

Haben Sie in Ihrem alten, noch laufenden Vertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und nach einer besseren Versicherung suchen. Wir empfehlen, den gewünschten Tarif direkt beim Versicherer abzu­schließen. Auch auf Reiseportalen können Urlauber Reise­versicherungen abschließen. Problem: Die Qualität dieser Tarife lässt sich im Moment der Reise­buchung schwer einschätzen. Stiftung Warentest hat sie zuletzt 2019 untersucht (Versicherungen auf Reiseportalen).

Schlichtungs­stelle kann helfen

Manchmal sind sich Versicherte und Versicherer nicht einig, ob und in welcher Höhe aus dem Vertrag gezahlt werden muss. Hier kann die Ombudsfrau für Versicherungen helfen. Sie vermittelt in Streitig­keiten zwischen Versicherungs­nehmer und Versicherer. Die Schlichtungs­stelle kann den Gang zum Gericht ersparen – und die damit verbundenen Kosten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich.

Tipp: Wie Sie günstig und ohne Gericht Recht bekommen, erfahren Sie in unserem Spezial Außergerichtliche Streitbeilegung.

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319 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2025 um 19:55 Uhr
    Getrennte Buchung Unterkunft und Flug

    @Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.

  • Lou64 am 24.08.2025 um 10:52 Uhr
    Pauschalreise mit selbstgebuchtem Flug

    Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
    Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2025 um 14:28 Uhr
    Reisepreis / Versicherungssumme

    @hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.

  • hharry am 08.07.2025 um 22:07 Uhr
    Flugkosten und Hotelbuchung

    Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
    Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
    Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
    Das Resort kostet 7.000.- €.
    Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
    abschließe.
    Reiner

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2025 um 10:12 Uhr
    Jahresversicherung günstiger als Einzelvertrag

    @bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
    Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.