
Weite Reise. Sie können mit unserer Checkliste selbst prüfen, ob Ihre Versicherung alles abdeckt, was Ihnen wichtig ist. © Getty Images / Francesco Riccardo Iacomino
Vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung. Am besten als Kombination aus Reiserücktritts- und Abbruchpolice.
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Wenn Sie prüfen möchten, welchen Schutz Ihr bisheriger Vertrag bietet, sollten Sie die Bedingungen mit unserer Checkliste durchgehen. Hier sehen Sie die wichtigsten Kriterien für einen guten Vertrag.
Schutz über eine separate Reiserücktrittsversicherung
So prüfen Sie den Leistungsumfang in Ihrer Reiserücktrittsversicherung:
Allgemeine Bedingungen
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung und eine Altersbegrenzung?
- Sind im Familientarif auch volljährige Kinder versichert, wenn sie noch unterhaltsberechtigt oder in Ausbildung sind?
- Zählen zu den Personen, derentwegen ein Reiserücktritt notwendig werden kann (Risikopersonen), neben Familienangehörigen und Lebenspartnern auch Mitreisende, mit denen Sie gemeinsam eine Reise gebucht haben, und Personen, die nahe Angehörige pflegen?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche gegenüber anderen Versicherern geltend gemacht werden?
- Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren der Ombudsfrau nutzen?
Reiserücktritt
- Sind neben Krankheit, Unfall und Tod auch Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Wiederholung einer Prüfung und Schaden am Eigentum versichert, möglichst auch für die Risikopersonen?
- Sind Erkrankungen infolge einer Pandemie wie Covid-19 abgedeckt?
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst zu spät antreten können? Tut er das auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel Verspätung haben (mehr als zwei Stunden) und Sie deshalb Flug oder Zug verpassen?
Reiseabbruch
- Zahlt der Versicherer bei Abbruch einer Reise wegen Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder Schaden am Eigentum? Übernimmt er dann zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen? Optimal ist es, wenn bei einem Abbruch in der ersten Hälfte der Reise der gesamte Reisepreis erstattet wird. Das gilt allerdings nur für den Abbruch in den ersten acht Tagen. Gut ist außerdem die Erstattung der Nachreisekosten, wenn eine Rundreise unterbrochen wird.
- Übernimmt der Versicherer auch zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Reise aus den versicherten Gründen oder wegen Elementarereignissen verlängert werden muss, die während des Urlaubs im Reiseland auftreten, zum Beispiel Vulkanausbruch, Erdbeben oder Überschwemmung?
Schutz über die Kreditkarte
Sie sind bereits über die Kreditkarte versichert? Dann klären Sie am besten folgende Fragen:
- Werden die Kosten nur erstattet, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde? Das ist bei vielen Kreditkarten der Fall und gilt meist für den gesamten Reisepreis. Es reicht oft nicht, wenn eine Anzahlung mit der Karte geleistet wurde und der Restbetrag per Banküberweisung.
- Wer ist versichert und bis zu welchem Alter? Nur der Karteninhaber, Familienmitglieder oder Mitreisende? Sind Familienmitglieder auch als Alleinreisende geschützt?
- Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Reicht der versicherte Betrag für die geplante Reise aus? Ist auch ein Reiseabbruch mitversichert?
Doppelt versichert ist nicht schlimm
Wenn Sie bereits über Ihre Kreditkarte versichert sind und Zweifel an deren Leistungsumfang haben, sollten Sie eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abschließen – denn der Schutz ist bei diesen Zusatzprodukten oft begrenzt. Eine Doppelversicherung schadet nicht. Sie müssen diese nur im Schadensfall angeben und dürfen den Schaden nur einmal geltend machen.
Haben Sie in Ihrem alten, noch laufenden Vertrag Lücken entdeckt, sollten Sie kündigen und nach einer besseren Versicherung suchen. Wir empfehlen, den gewünschten Tarif direkt beim Versicherer abzuschließen. Auch auf Reiseportalen können Urlauber Reiseversicherungen abschließen. Problem: Die Qualität dieser Tarife lässt sich im Moment der Reisebuchung schwer einschätzen. Stiftung Warentest hat sie zuletzt 2019 untersucht (Versicherungen auf Reiseportalen).
Schlichtungsstelle kann helfen
Manchmal sind sich Versicherte und Versicherer nicht einig, ob und in welcher Höhe aus dem Vertrag gezahlt werden muss. Hier kann die Ombudsfrau für Versicherungen helfen. Sie vermittelt in Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Die Schlichtungsstelle kann den Gang zum Gericht ersparen – und die damit verbundenen Kosten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich.
Tipp: Wie Sie günstig und ohne Gericht Recht bekommen, erfahren Sie in unserem Spezial Außergerichtliche Streitbeilegung.
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Testergebnisse für 120 Reiserücktrittsversicherungen-
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Todesfall oder Job-Verlust absagt, zahlt oft Stornokosten. Finanztest erklärt, wann eine Reiserücktrittsversicherung dafür aufkommt.
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- Pauschalurlauber sind rechtlich gut abgesichert. Das Pauschalreiserecht schließt Individualreisende unter bestimmten Umständen ein. Die wichtigsten Regeln.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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@Lou64: Sie können das Risiko bei getrennt voneinander gebuchten Reiseleistungen über zwei getrennte Reiserücktrittsversicherungen absichern. Die Stornokosten des einzeln gebuchten Buches können über den Reiserücktrittsschutz der Kreditkarten abgesichert werden, die Kosten der Hotelunterbringung, Vollpension, etc. der Pauschalreise können über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden, die Sie zusammen mit der Reise (oder gesondert) abgeschlossen haben. Kostet die Pauschalreise allein 7 000 €, bedarf es einer Versicherungssumme von 7 000 €, damit die gesamten Stornokosen der Pauschalreise versichert sind.
Ich habe eine Reise für 2 Personen gebucht und den Flug selbst mit Kreditkarte (Reiserücktrittsversicherung incl. bis 5000€) gebucht mit Flextarif und wenig Stornokosten. Kann ich die ReiseRücktrittsversicherung, die als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht wurde (7000€) über eine JahresReiserücktrittversicherung abschließen oder wird dann eine Unterversicherung angenommen?
Mündlich wurde mir bei einem Versicherer mitgeteilt, dass das so geht, da bei Unterversicherung trotzdem der volle Betrag ausgezahlt wird und dort eben nur die Pauschalreise versichert sei.
@hharry: Im Familientarif ergibt sich die Höhe der Versicherungssumme aus der Summe der einzelnen Reiseleistungen zusammen. Kostet die Reise für ein Ehepaar mit Flug und Hotel für beide 10 000 €, ist das die Versicherungssumme, die der Vertrag abdecken sollte.
Wir, ein Ehepaar wollen für 4 Monate nach Thailand reisen.
Wir buchen die Flüge und das Hotel selbst und separat.
Die Flüge kosten für beide ca. 3000.- €.
Das Resort kostet 7.000.- €.
Ist es OK, wenn ich eine Reiserücktrittversicherung mit Abbruchversicherung über 10.000.-€
abschließe.
Reiner
@bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.