Freiwil­lige Rentenbeiträge Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

Datum:
  • Text: Katharina Henrich
  • Testleitung: Dr. Bernd Brück­mann
  • Test­assistenz: Viviane Hamann
Freiwil­lige Rentenbeiträge - Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

Gesetzliche Rente. Nicht nur für Angestellte – viele andere können freiwil­lig in die Rente einzahlen und die Beiträge steuerlich geltend machen. © Getty Images / Maskot

Selbst­ständige, Frührentner oder Beamte können freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuern sinken lässt.

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Fast 58 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentne­rinnen und Rentner: Die gesetzliche Renten­versicherung ist unangefochtenes Rück­grat der Alters­sicherung in Deutsch­land. Vor allem soll sie den Ruhe­stand pflicht­versicherter Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer absichern.

Aber auch Selbst­ständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können mit freiwil­ligen Beiträgen über sie vorsorgen. Teils greift ihnen der Staat dabei kräftig unter die Arme. Wir zeigen, für wen freiwil­lige Rentenbeiträge besonders interes­sant sind.

Freiwil­lige Rentenbeiträge – warum sich unsere Unter­suchung für Sie lohnt

Entscheidungs­hilfe

Unser „Pro und Kontra“ hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Vorsorge mit freiwil­ligen Rentenbeiträgen für Sie sinn­voll ist.

Tabelle „Freiwil­lige Rentenbeiträge“

An unserer Tabelle können Sie sehen, wie verschiedene Einzahlhöhen die Rente nach derzeitigen Werten steigen lassen. Da Antrag­steller noch bis Ende März 2025 Zahlungen für das Jahr 2024 nach­holen können, zeigen wir die Renten­erhöhung für beide Jahre.

Steuerersparnis

Fünf Beispiele für unterschiedliche Erwerbs­situationen zeigen Ihnen, wie viel Steuerersparnis 2025 drin ist, wenn Sie mit freiwil­ligen Beiträgen Ihre Rente erhöhen. Spezielle Informationen und Tipps für Selbst­ständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der individuellen Entscheidung.

Beitrags­rechner

Mit unserem Rechner können Sie sich schnell einen Über­blick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.

Check­liste

Eine Check­liste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, wenn Sie freiwil­lig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen möchten.

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Noch bis 31. März 2025 für 2024 einzahlen

Die Einzahlung freiwil­liger Beiträge ist recht flexibel. Vorsorgende können die Höhe der monatlichen Rate frei wählen. Allerdings gibt es einen Mindest- und einen Höchst­beitrag. Der Mindest­beitrag liegt derzeit bei 103,42 Euro im Monat, der Höchst­beitrag bei 1 497,30 Euro.

Wollen Vorsorgende mehr über­weisen oder können sie den monatlichen Beitrag finanziell nicht mehr stemmen, lässt sich die Beitrags­höhe für zukünftige Zahlungen jeder­zeit anpassen. Sie können die Zahlungen auch komplett einstellen und später wieder damit beginnen. Beiträge, die die Rentenkasse bereits erhalten hat, können nach­träglich aber nicht mehr geändert werden. Wer sich bis Ende März 2025 freiwil­lig versichert, kann noch rück­wirkend für das komplette Jahr 2024 einzahlen.

Wir wollten wissen, wie viel die Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung bringen, und haben gerechnet. Unsere Tabelle zeigt, wie viel Rente Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2025 und 2024 derzeit erhalten. Mit unserem Rechner können Interes­sierte die Renten­erhöhung auch individuell ausrechnen.

Modell­rechnungen für unterschiedliche Berufe

Wie sinn­voll die freiwil­lige Vorsorge ist, hängt besonders davon ab, wie stark Einzahlende von Steuer­vorteilen profitieren können. Je nach Beruf und Einkommen fallen diese unterschiedlich aus. Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben freiwil­lige Einzahlungen für Menschen in fünf unterschiedlichen Erwerbs­situationen beispielhaft analysiert:

  • Selbst­ständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Freiberuf­lerinnen und Freiberufler,
  • Frührentne­rinnen und -rentner,
  • Hausfrauen und -männer.

Steuer­vorteil hängt vom Einkommen ab

Unsere Rechnungen zeigen, dass die Steuerersparnis deutlich über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen kann. Aber nicht für alle sind die freiwil­ligen Einzahlungen gleich gut. Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Alters­vorsorge neben den freiwil­ligen Beiträgen beein­flusst zum Beispiel, wie sehr einzelne von den Steuer­vorteilen profitieren können.

Freiwil­lig in die Renten­versicherung einzahlen – die wichtigsten Tipps

Freiwil­lig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, können Sie durch freiwil­lige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbst­ständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer.

Angestellte. Freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen dürfen pflicht­versicherte Beschäftigte nicht. Ab 50 können aber viele von ihnen mit sogenannten Ausgleichs­zahlungen ihre Rente aufbessern. Unser Artikel Rente erhöhen und Steuern sparen, zeigt, wie sie funk­tionieren. Unter 45-Jährige können zudem oft für Zeiten von Schul­besuch, Studium oder schu­lischer Ausbildung Beiträge nachzahlen.

Vorsorge klären. Freiwil­lige Beiträge können Sie nutzen, um sich lang­fristig eine Basis­vorsorge aufzubauen, mit der Sie im Alter die laufenden Kosten decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhe­stand aufpeppen, etwa wenn Sie fest­stellen, dass Ihre Rürup-Rente nied­riger ausfällt als gedacht.

Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Renten­versicherung. Wägen Sie vorher genau ab, ob freiwil­lige Beiträge zu Ihrer individuellen Situation passen.

Rat einholen. Bevor Sie freiwil­lig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberate­rinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.

Sozial­verbände. Bei Streitig­keiten mit der Renten­versicherung können die Sozial­verbände VdK und SoVD Sie unterstützen. Der Mitglieds­beitrag liegt zwischen rund 5 Euro und 8 Euro im Monat.

Abgaben im Alter mitdenken

Im Ruhe­stand fallen auf die gesetzliche Rente Steuern an, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufs­leben. Dazu kommen bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von um die 12 Prozent. Bevor Vorsorgende größere Summen in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen, ist es sinn­voll zumindest grob zu über­schlagen, wie viel Netto von der Rente übrig bleibt.

Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwil­lige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt das Ergebnis von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispiel­rechnungen zeigen aber, was Vorsorgende in ihre Über­legungen einbeziehen müssen.

Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Über­blick über die Vor- und Nachteile (bei Frei­schaltung verfügbar).

Alles rund um die Rente auf test.de

Hilfe beim Rentencheck: Die Rentenlücke erkennen und schließen
Nach­zahlungen bis 45:
Beiträge für Schule und Studium
Vorzeitiger Renten­start: Abschläge ausgleichen und Steuern sparen
Früher in Rente: Basiswissen Rente mit 63
Rente für schwerbehinderte Menschen: Früher in den Ruhestand
Zu krank zum Arbeiten:
Was Sie von der Erwerbsminderungsrente erwarten können
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.07.2025 um 14:13 Uhr
    Beiträge zur Rentenversicherung

    @Enterleit: Ja, auch während der Rentenphase bezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Nebenjob stellen Vorsorgebeiträge dar, die in die Steuererklärung gehören und das zu versteuernde Einkommen senken (können). Es gelten die gleichen Regeln wie während der Phase der Berufstätigkeit.
    www.test.de/Private-Altersvorsorge-Mit-Vorsorgebeitraegen-Steuern-sparen-5973366-0
    Unter dem folgenden Link finden Rentner und Rentnerinnen unseren Steuerrechner, mithilfe dessen unterschiedliche Szenarien durchgerechnet werden können:
    www.test.de/rentenbesteuerung

  • Enterlein am 08.07.2025 um 12:28 Uhr
    Freiwillige Beiträge bei Weiterbeschäftigung

    Hallo,
    leider wird meine Konstellation nicht thematisiert: Ich beziehe Altersrente und arbeite regulär in meinem Beruf weiter. Seit Renteneintritt zahle ich keine Rentenbeiträge mehr, möchte dies aber wieder auf freiwilliger Basis tun. Meine Frage: Kann ich auch in dieser Konstellation die freiwillig gezahlten Rentenbeiträge steuerlich als Sonderausgaben absetzen?

  • MSEYFFER am 26.03.2025 um 14:04 Uhr
    Freiwillig einzahlen lohnt sich ?

    Im Heft März 2022 titelten Sie: Gesetzliche Rente;" Freiwillig einzahlen lohnt sich dieses Jahr"
    Für die Einzahlung von 7235,59 Euro sollte man also 1 Rentenpunkt erhalten, für 9600 Euro 1,3267 Rentenpunkte. Ich zahlte auf Ihren Tipp hin 9600 Euro ein. Meinem Rentenpunktekonto wurden aber nur 1,2273 Rentenpunkte gutgeschrieben.
    Die Sachbearbeiterin bei der Rentenberatung Heidelberg erklärte mir, dass der Wert von 7235,59 Euro für einen Rentenpunkt nur ein vorläufiger Wert gewesen sei. Er war berechnet von einem vorläufigen angenommen durchschnittlichen Jahreseinkommen für 2022. Die exakte Festlegung für einen Rentenpunkt erfolgte erst im Folgejahr aufgrund des tatsächlichen durchschnittlichen Jahreseinkommens.
    In Ihrem Artikel vom 19.02.25 "Wann sich freiwillige Beiträge lohnen" wird wiederum gesagt, dass man für eine Zahlung von 9391,70 Euro einen Rentenpunkt erhält. Ich fürchte, dass dieser Wert später geändert wird.
    Leider war Ihre Information vom März 22 für mich nicht richtig.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2025 um 15:32 Uhr
    Optimierung der Pension für Beamte

    @Grisu_8: Die Jahresbezüge sind beispielhaft und in der Höhe frei gewählt; sie orientieren sich aber an den Bund-Besoldungsgruppen A9 und A16. Grundsätzlich kann jeder Beamte freiwillige Beiträge zahlen. Ob sich dies auch steuerlich lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten.

  • Grisu_8 am 19.02.2025 um 14:34 Uhr
    Optimierung der Pension für Beamte

    Schönen guten Tag,
    ich habe eine Frage zu ihren Beispielrechnungen:
    Welche Besoldungsstufe aus welchem Bundesland nehmen Sie hier als Basis?
    Die Verdienste eines Beamten sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Als durchschnittlicher Feuerwehrbeamter in NRW komme ich selbst mit Zuschlägen (Familie/Kinder/Dienst zu ungünstigen Zeiten) auf keine 45.000€ pro Jahr. Davon gehen auch keine 30% Eigenanteil für die PKV ab, sondern 50%.
    Ich weiß, dass Beamte finanziell gut gestellt sind, doch dieser Vergleich zeigt meiner Ansicht nach nicht, dass es neben den hochgesetzten Lehrern, Polizisten und Verwaltungsbeamten der oberen Stufen auch noch viele Beamte mit geringem Einkommen gibt, als hier zu sehen.