Ausbildungs­zeiten Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

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Ausbildungs­zeiten - Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

Wer für Schul­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen möchte, muss dies vor seinem 45. Geburts­tag beantragen. Bezahlen können Versicherte auch noch danach. © mauritius images / Radius Images

Noch nicht 45? Dann sind zusätzliche Beiträge für Schule, Studium oder Ausbildung in die gesetzliche Rente möglich. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

Beiträge nach­zahlen.
Manchmal kann es sinn­voll sein, Rentenbeiträge für Ihre Ausbildungs­zeit nach­zuzahlen. Damit können Sie Ihre spätere Rente erhöhen oder sogenannte Mindest­versicherungs­zeiten erfüllen, um etwa früher in Rente gehen zu können. Knack­punkt: Die Nach­zahlung können Sie nur bis Voll­endung Ihres 45. Lebens­jahrs beantragen. Viele Rentenfragen können Sie dann noch gar nicht abschließend klären. Analysieren Sie mit den Beratern der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem, ob Nach­zahlungen in Ihrem Fall sinn­voll wären.
Konto klären.
Stellen Sie vor einer Beratung einen Antrag auf Kontenklärung bei Ihrem Renten­versicherungs­träger. Dann wird über­prüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrecht­lich relevanten Zeiten auf Ihrem Renten­konto richtig verbucht sind – das ist Voraus­setzung für eine gute Einschät­zung.
Motiv klären.
Geht es Ihnen nur darum, Mindest­versicherungs­zeiten zu erreichen, zahlen Sie wenig ein. Wollen Sie Ihre Rente deutlich erhöhen, müssen Sie viel Geld in die Hand nehmen (siehe Tabelle und Wann sich Nachzahlungen lohnen).
Steuern sparen.
Sie können die Nach­zahlungen steuerlich geltend machen. Eventuell ist es güns­tiger, den Betrag über mehrere Jahre zu splitten. Schätzen Sie das mithilfe von Steuer­programmen ein oder fragen Sie einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder Steuerberater.
Renten­punkte sammeln.
Nicht nur mit Ausbildungs­zeiten können Sie Ihre Rente erhöhen, auch mit Erziehungszeiten und Pflegezeiten sammeln Sie Renten­punkte auf Ihrem Konto.

Lücken im Renten­konto stopfen

Ein recht­zeitiger Blick zurück auf die Schul­zeit lohnt sich für die Rente. Denn nur wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann für bestimmte Ausbildungs­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen — eine der wenigen Möglich­keiten für Arbeitnehmende, im Nach­hinein Lücken im Renten­konto zu stopfen. Auch können Versicherte mit solchen Nach­zahlungen die recht langen Mindest­versicherungs­zeiten für einen vorzeitigen Renten­beginn füllen (Wann sich Nachzahlungen lohnen).

Für wen kommen Nach­zahlungen in Frage?

Vor allem für Versicherte,

  • die zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag zur Schule gegangen sind und/oder
  • deren Ausbildung ab dem 17. Geburts­tag länger als acht Jahre gedauert hat, also über den 25. Geburts­tag hinaus.

Wann sind Nach­zahlungen sinn­voll?

Das hängt von der persönlichen Lage ab. Mindestens der erste und ein weiterer Punkt sollten auf Interes­sierte zutreffen:

  • Sie schätzen ihre Lebens­erwartung positiv ein. Denn die Rendite von Renten ist umso besser, je länger sie leben.
  • Sie möchten früher in Rente gehen, können die Mindest­versicherungs­zeit von 35 oder 45 Versicherungs­jahren ohne Nach­zahlung voraus­sicht­lich aber nicht erfüllen.
  • Die Nach­zahlung führt bei ihnen zu merk­lichen Steuer­erleichterungen. Denn Versicherte können die Nach­zahlungen in bestimmtem Umfang von der Steuer absetzen.
  • Im Alter ist ihre Besteuerung nied­riger und/oder aufgrund privater Kranken­versicherung fallen keine Sozial­abgaben an.

Früher Blick zurück ist sinn­voll

Nur rund 2 500 Versicherte haben im Jahr 2019 von der Möglich­keit der Nach­zahlung Gebrauch gemacht. Das zeigen Daten der Deutschen Renten­versicherung Bund. Daniel Over­diek, Leiter der Rechts­abteilung beim Sozial­verband VdK Bayern, sagt dazu: „In der Praxis sehen wir, dass viele sich erst mit dem Thema Rente beschäftigen, wenn sie schon älter sind. Versicherte merken dann erst im Nach­hinein, dass eine Nach­zahlung sinn­voll gewesen wäre.“

Zwar ist es nicht möglich, bereits mit Mitte 40 die Rentenhöhe genau zu bestimmen. Aber in vielen Fällen ist eine Einschät­zung drin, ob etwa Teil­zeit­arbeit, Auszeiten, ein langes Studium oder zwischen­zeitliche Selbst­ständig­keit bereits viel Rente gekostet haben oder es mit ausreichenden Versicherungs­zeiten für einen frühen Start in den Ruhe­stand knapp wird.

Für welche Zeiten sind Nach­zahlungen möglich?

Infrage kommen Nach­zahlungen für Ausbildungs­zeiten in weiterführenden Schulen, Fach­hoch­schulen, Hoch­schulen und für berufs­vorbereitende Bildungs­maßnahmen. Sie sind aber nicht für die gesamte Ausbildungs­zeit möglich. Der Grund: Nach­zahlen können Versicherte nur für Zeiten, die nicht schon mit anderen sogenannten rentenrecht­lich relevanten Zeiten belegt sind, wie

  • Ausbildungen bis zu acht Jahren ab dem 17. Geburts­tag (werden ohne Beitrags­zahlung als Anrechnungs­zeit gewertet) und
  • Zeiten einer sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigung, etwa als angestellter Azubi.

Welche anderen Voraus­setzungen gibt es?

Gerade die Option, sich mit einer Nach­zahlung einen möglichst frühen Renten­start zu erkaufen, kann attraktiv sein. Je nach Renten­art müssen Versicherte dafür eine recht lange Mindest­versicherungs­zeit, die sogenannte Warte­zeit, erfüllen. 35 Jahre sind es für Versicherte, die bereits mit 63 Jahren ihre Alters­rente beziehen möchten. Bei dieser Alters­rente fallen Rentenkür­zungen, sogenannte Abschläge an. Um ohne Abschläge die Alters­rente früher beziehen zu können, müssen Versicherte auf 45 Versicherungs­jahre kommen. Hier zählen Nach­zahlungen allerdings nur mit, wenn auf dem Konto bei Renten­start auch mindestens 18 Jahre verbucht sind, in denen sie pflicht­versichert waren, etwa durch sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung, Kinder­erziehung oder die Pflege Angehöriger.

Was ist mit Warte­zeiten?

Auch die Warte­zeiten für die reguläre Alters­rente und die für schwerbehinderte Menschen lassen sich mit Nach­zahlungen auffüllen. Erstere beträgt aber ohnehin nur fünf Jahre, die für Schwerbehinderte 35 Jahre.

Wie viel kann ich maximal einzahlen?

Der Summe, die Versicherte nach­zahlen können, sind Grenzen gesetzt. Der Mindest­beitrag liegt 2021 bei 83,70 Euro für einen Monat Nach­zahlung. Das würde die Rente kaum erhöhen: Nach derzeitigen Werten würde sie dadurch brutto um 0,37 Euro im Monat steigen. Der Höchst­betrag hängt davon ab, wie viele Monate Ausbildungs­zeit rentenrecht­lich noch frei sind (Wann sich Nachzahlungen lohnen). Bei mehreren Jahren sind Summen von mehreren 10 000 Euro möglich.

Katja Braubach, Pressereferentin bei der Deutschen Renten­versicherung Bund, rät: „Hohe Nach­zahlungs­beträge können Versicherte auch in Teilzah­lungen über fünf Jahren stre­cken. Teilzah­lungen sind auch noch nach dem 45. Geburts­tag möglich.“ Wichtig sei nur, die Nach­zahlung vor dem 45. Geburts­tag zu beantragen.

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So steigt die Rente

Die Tabelle zeigt, wie viele Entgelt­punkte Sie für Ihre Nach­zahlung bekommen und wie viel diese in Euro umge­rechnet derzeit an Monats­rente wert sind. Mit jeder zukünftigen Renten­erhöhung steigt ihr Wert.

Einzahlung 2021 (Euro)

Entgelt­punkte

Erhöhung der Renten­ansprüche

(Euro/Monat)

83,70
Mindest­beitrag für einen Monat

0,0108

0,37

 1 200,00

0,1553

 5,31

 2 400,00

0,3106

10,62

 3 600,00

0,4659

15,93

 4 800,00

0,6212

21,24

 6 000,00

0,7765

26,55

 7 200,00

0,9318

31,86

 8 400,00

1,0871

37,17

 9 600,00

1,2425

42,48

10 800,00

1,3978

47,79

12 000,00

1,5531

53,10

13 200,00

1,7084

58,41

14 400,00

1,8637

63,72

15 600,00

2,0190

69,03

15 847,20
(Höchst­beitrag pro Nach­zahlungs­jahr)

2,0510

70,12

Quelle: Eigene Berechnung
Stand: 1. August 2021

Wann sich Nach­zahlungen lohnen

Abwägungen, wann sich Nach­zahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung lohnen, sind komplex. Zu klären ist: Geht es vor allem darum, auf mehr Mindest­versicherungs­zeiten zu kommen? Oder die spätere Rente zu erhöhen? In letzterem Fall müssen Versicherte viel Geld in die Hand nehmen und es ist besonders wichtig, genau hinzuschauen. Zwei fiktive Beispielfälle helfen bei der Einschät­zung.

Beispiel 1: Fehlende Zeiten wett­machen

Maja ist jetzt 44. Nach ihrem Abitur bereiste sie erst einmal die Welt, bevor sie ihre Ausbildung zur Hotelfach­frau begann. Seitdem ist sie dem Hotel als Fest­angestellte treu geblieben. Die Beratung bei der Renten­versicherung zeigt: Ihr reguläres Renten­eintritts­alter liegt bei 67 Jahren. Sie könnte aber bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge ihre Alters­rente beziehen, wenn sie auf insgesamt 45 Versicherungs­jahre käme. Dafür fehlen ihr 10 Monate. Mit einer Nach­zahlung kann sie das wett­machen. Da Maja im Alter zwischen 16 und 17 zur Schule gegangen ist, kann sie Beiträge für bis zu zwölf Monate nach­zahlen. Sie über­weist den Mindest­beitrag für zehn Monate: 837 Euro (Tabelle). Ihre Rente erhöht sie damit kaum, aber es geht ihr ja nur um den frühen Renten­start.

Beispiel 2: Für Renten­erhöhung nach­zahlen

Auch Moritz ist 44. Nach dem Abitur studierte er in Berlin, wechselte öfter das Studien­fach und macht erst mit 28 seinen Abschluss. Danach arbeitete er freiberuflich, ohne in die Rentenkasse einzuzahlen. Seit zehn Jahren hat er aber einen gut bezahlten renten­versicherungs­pflichtigen Job. Seine jähr­liche Renten­information zeigt, dass seine Alters­rente nach derzeitigen Werten voraus­sicht­lich bei 1 540 Euro brutto liegen wird. Das ist ihm zu nied­rig. Er schätzt, dass seine laufenden Kosten im Alter höher sein werden. Die möchte er mit der Rente abdecken.

Die Renten­versicherung teilt ihm mit, dass er für vier Jahre nach­zahlen kann: zwölf Monate für die Schul­zeit im Alter zwischen 16 und 17 und 36 Monate für das Studium ab 25. Der Höchst­betrag, den er für 48 Monate einzahlen kann, liegt nach derzeitigen Werten bei 63 389 Euro. Seine reguläre Brutto­monats­rente würde damit um 280 Euro steigen. Zudem würden die Ansprüche mit jeder Renten­erhöhung an Wert gewinnen. Berück­sichtigen muss er aber auch, dass im Alter Steuern und nach heutiger Rechts­lage Sozial­abgaben von rund 11 Prozent auf die Rente anfallen.

Obwohl er für die Renten­steigerung viel Geld in die Hand nehmen muss, zieht er es in Erwägung.

Folgende Faktoren sprechen aus seiner Sicht dafür:

  • Er verdient als Single 62 311,50 Euro brutto im Jahr. Macht er die Einzahlung steuerlich geltend und splittet er sie über fünf Jahre, könnte der gesetzlich kranken­versicherte Single 22 853 Euro vom Finanz­amt zurück­bekommen, legt man heutige Werte zugrunde. Real würde die Renten­erhöhung dann nur rund 40 500 Euro kosten.
    Haken: Renten­werte ändern sich regel­mäßig. Bei späteren Teilzah­lungen können seine Anwart­schaften deshalb nied­riger ausfallen.
  • Er sucht ohnehin nach einer sicheren Anlage­möglich­keit, um sein Investment in Aktienfonds zu ergänzen.
  • Ihm bleibt nach der Einzahlung noch eine Notre­serve von drei Monats­netto­gehältern auf seinem Tagesgeldkonto.
  • Er ist gesund und sport­lich. Nichts spricht bei ihm derzeit für eine unter­durch­schnitt­liche Lebens­erwartung, bei der sich Investments in Renten in der Regel nicht lohnen.
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17 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 13:14 Uhr
Freiwillige Einzahlungen Beamte und Selbständige

@zeroize: Zur grundsätzlichen Möglichkeit für Selbständige und Beamte zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben wir an anderer Stelle berichtet:
www.test.de/freiwilliger-rentenbeitrag

Selbständige und Beamte können sich grundsätzlich durch freiwillige Einzahlungen einen Anspruch auf eine gesetzliche Renten aufbauen, unabhängig vom Thema der Ausbildungszeiten.

Sie haben richtig gelesen, in Finanztest 02/2014, Seite 35 haben wir die Begründung dafür genannt. Auf die Möglichkeit als solches haben wir zuletzt in Finanztest 03/2022 hingewiesen.

zeroize am 29.01.2023 um 21:02 Uhr
Altergrenze 45 für Beamte?

Ich meine in einem älteren Artikel gelesen zu haben, dass die Altergrenze von 45 Jahren nicht gilt, wenn der Antragsteller dann Beamter ist. Irre ich mich? Oder wurde die Konstellation nur nicht erwähnt, weil die Nachversicherung von Ausbildungszeiten zum Erreichen der Mindestbeitragszeit aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll ist?

antimatter am 22.12.2022 um 13:37 Uhr
Nachtrag

Ich habe bei der Rentenversicherung nachgefragt: Es ist tatsächlich möglich, dieses Jahr noch einen (fehlerfreien und vollständigen) Antrag auf Nachzahlung zu den diesjährigen Konditionen zu stellen und das Geld nach Bearbeitung des Antrags erst im nächsten Jahr zu bezahlen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 19:04 Uhr
Nachzahlung dieses oder nächstes Jahr besser?

@antimatter: Wir können Ihnen an dieser Stelle nicht mit einer Kurzdarstellung dienen, was alles für eine Nachzahlung in 2022 spricht und was für eine Zahlung in 2023 spricht.
Bitte beachten Sie, dass es auf den endgültigen Wert für die Entgeltpunkte für 2022 ankommt, wenn Sie genau wissen wollen, was die Nachzahlung konkret bringt. Im Moment ist nur der vorläufige Wert der Entgeltpunkte bekannt. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Rentenversicherung für eine Beratung.
Die mögliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz in 2022 und 2023 ab. Auch hier macht es Sinn, das individuell zu berechnen.

antimatter am 30.11.2022 um 22:57 Uhr
Nachzahlung dieses oder naechstes Jahr besser?

Ab naechsten Jahr sollen die Rentenbeitraege ja zu 100% steuerlich absetzbar sein. Lohnt es sich daher mit der Nachzahlung fuer die Schulzeit im 17. Lebensjahr bis naechstes Jahr zu warten? Oder ist es aufgrund der besseren Ausbeute an Rentenpunkten trotzdem besser noch dieses Jahr einzuzahlen?
Gibt es irgendeine Moeglichkeit beide Vorteile zu kombinieren, z.B. die Nachzahlung zu diesjaehrigen Konditionen zu vereinbaren und erst Anfang naechsten Jahres zu zahlen? Oder werden die Rentenpunkte immer nach dem Datum vom tatsaechlichen Geldeingang festgelegt (im Falle der spaeteren Nachzahlung fuer Ausbildungs-/Schulzeiten)?