Ein rechtzeitiger Blick zurück auf die Schulzeit lohnt sich für die Rente. Denn nur wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann für bestimmte Ausbildungszeiten Rentenbeiträge nachzahlen — eine der wenigen Möglichkeiten für Arbeitnehmende, im Nachhinein Lücken im Rentenkonto zu stopfen. Auch können Versicherte mit solchen Nachzahlungen die recht langen Mindestversicherungszeiten für einen vorzeitigen Rentenbeginn füllen (Wann sich Nachzahlungen lohnen).
Für wen kommen Nachzahlungen in Frage?
Vor allem für Versicherte,
- die zwischen dem 16. und 17. Geburtstag zur Schule gegangen sind und/oder
- deren Ausbildung ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert hat, also über den 25. Geburtstag hinaus.
Wann sind Nachzahlungen sinnvoll?
Das hängt von der persönlichen Lage ab. Mindestens der erste und ein weiterer Punkt sollten auf Interessierte zutreffen:
- Sie schätzen ihre Lebenserwartung positiv ein. Denn die Rendite von Renten ist umso besser, je länger sie leben.
- Sie möchten früher in Rente gehen, können die Mindestversicherungszeit von 35 oder 45 Versicherungsjahren ohne Nachzahlung voraussichtlich aber nicht erfüllen.
- Die Nachzahlung führt bei ihnen zu merklichen Steuererleichterungen. Denn Versicherte können die Nachzahlungen in bestimmtem Umfang von der Steuer absetzen.
- Im Alter ist ihre Besteuerung niedriger und/oder aufgrund privater Krankenversicherung fallen keine Sozialabgaben an.
Für welche Zeiten sind Nachzahlungen möglich?
Infrage kommen Nachzahlungen für Ausbildungszeiten in weiterführenden Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Sie sind aber nicht für die gesamte Ausbildungszeit möglich. Der Grund: Nachzahlen können Versicherte nur für Zeiten, die nicht schon mit anderen sogenannten rentenrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, wie
- Ausbildungen bis zu acht Jahren ab dem 17. Geburtstag (werden ohne Beitragszahlung als Anrechnungszeit gewertet) und
- Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, etwa als angestellter Azubi.
Welche anderen Voraussetzungen gibt es?
Gerade die Option, sich mit einer Nachzahlung einen möglichst frühen Rentenstart zu erkaufen, kann attraktiv sein. Je nach Rentenart müssen Versicherte dafür eine recht lange Mindestversicherungszeit, die sogenannte Wartezeit, erfüllen. 35 Jahre sind es für Versicherte, die bereits mit 63 Jahren ihre Altersrente beziehen möchten. Bei dieser Altersrente fallen Rentenkürzungen, sogenannte Abschläge an. Um ohne Abschläge die Altersrente früher beziehen zu können, müssen Versicherte auf 45 Versicherungsjahre kommen. Hier zählen Nachzahlungen allerdings nur mit, wenn auf dem Konto bei Rentenstart auch mindestens 18 Jahre verbucht sind, in denen sie pflichtversichert waren, etwa durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger.
Was ist mit Wartezeiten?
Auch die Wartezeiten für die reguläre Altersrente und die für schwerbehinderte Menschen lassen sich mit Nachzahlungen auffüllen. Erstere beträgt aber ohnehin nur fünf Jahre, die für Schwerbehinderte 35 Jahre.
Wie viel kann ich maximal einzahlen?
Der Summe, die Versicherte nachzahlen können, sind Grenzen gesetzt. Der Mindestbeitrag liegt 2021 bei 83,70 Euro für einen Monat Nachzahlung. Das würde die Rente kaum erhöhen: Nach derzeitigen Werten würde sie dadurch brutto um 0,37 Euro im Monat steigen. Der Höchstbetrag hängt davon ab, wie viele Monate Ausbildungszeit rentenrechtlich noch frei sind (Wann sich Nachzahlungen lohnen). Bei mehreren Jahren sind Summen von mehreren 10 000 Euro möglich.
Katja Braubach, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, rät: „Hohe Nachzahlungsbeträge können Versicherte auch in Teilzahlungen über fünf Jahren strecken. Teilzahlungen sind auch noch nach dem 45. Geburtstag möglich.“ Wichtig sei nur, die Nachzahlung vor dem 45. Geburtstag zu beantragen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@zeroize: Zur grundsätzlichen Möglichkeit für Selbständige und Beamte zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben wir an anderer Stelle berichtet:
www.test.de/freiwilliger-rentenbeitrag
Selbständige und Beamte können sich grundsätzlich durch freiwillige Einzahlungen einen Anspruch auf eine gesetzliche Renten aufbauen, unabhängig vom Thema der Ausbildungszeiten.
Sie haben richtig gelesen, in Finanztest 02/2014, Seite 35 haben wir die Begründung dafür genannt. Auf die Möglichkeit als solches haben wir zuletzt in Finanztest 03/2022 hingewiesen.
Ich meine in einem älteren Artikel gelesen zu haben, dass die Altergrenze von 45 Jahren nicht gilt, wenn der Antragsteller dann Beamter ist. Irre ich mich? Oder wurde die Konstellation nur nicht erwähnt, weil die Nachversicherung von Ausbildungszeiten zum Erreichen der Mindestbeitragszeit aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll ist?
Ich habe bei der Rentenversicherung nachgefragt: Es ist tatsächlich möglich, dieses Jahr noch einen (fehlerfreien und vollständigen) Antrag auf Nachzahlung zu den diesjährigen Konditionen zu stellen und das Geld nach Bearbeitung des Antrags erst im nächsten Jahr zu bezahlen.
@antimatter: Wir können Ihnen an dieser Stelle nicht mit einer Kurzdarstellung dienen, was alles für eine Nachzahlung in 2022 spricht und was für eine Zahlung in 2023 spricht.
Bitte beachten Sie, dass es auf den endgültigen Wert für die Entgeltpunkte für 2022 ankommt, wenn Sie genau wissen wollen, was die Nachzahlung konkret bringt. Im Moment ist nur der vorläufige Wert der Entgeltpunkte bekannt. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Rentenversicherung für eine Beratung.
Die mögliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz in 2022 und 2023 ab. Auch hier macht es Sinn, das individuell zu berechnen.
Ab naechsten Jahr sollen die Rentenbeitraege ja zu 100% steuerlich absetzbar sein. Lohnt es sich daher mit der Nachzahlung fuer die Schulzeit im 17. Lebensjahr bis naechstes Jahr zu warten? Oder ist es aufgrund der besseren Ausbeute an Rentenpunkten trotzdem besser noch dieses Jahr einzuzahlen?
Gibt es irgendeine Moeglichkeit beide Vorteile zu kombinieren, z.B. die Nachzahlung zu diesjaehrigen Konditionen zu vereinbaren und erst Anfang naechsten Jahres zu zahlen? Oder werden die Rentenpunkte immer nach dem Datum vom tatsaechlichen Geldeingang festgelegt (im Falle der spaeteren Nachzahlung fuer Ausbildungs-/Schulzeiten)?