Ausbildungs­zeiten Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

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Ausbildungs­zeiten - Mit Nach­zahlungen die Rente erhöhen

Wer für Schul­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen möchte, muss dies vor seinem 45. Geburts­tag beantragen. Bezahlen können Versicherte auch noch danach. © mauritius images / Radius Images

Noch nicht 45? Dann sind zusätzliche Beiträge für Schule, Studium oder Ausbildung in die gesetzliche Rente möglich. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf es ankommt.

Ein recht­zeitiger Blick zurück auf die Schul­zeit lohnt sich für die Rente. Denn nur wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann für bestimmte Ausbildungs­zeiten Rentenbeiträge nach­zahlen — eine der wenigen Möglich­keiten für Arbeitnehmende, im Nach­hinein Lücken im Renten­konto zu stopfen. Auch können Versicherte mit solchen Nach­zahlungen die recht langen Mindest­versicherungs­zeiten für einen vorzeitigen Renten­beginn füllen (Wann sich Nachzahlungen lohnen).

Infrage kommen die Nach­zahlungen vor allem für Versicherte, die zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag zur Schule gegangen sind und/oder deren Ausbildung ab dem 17. Geburts­tag länger als acht Jahre gedauert hat, also über den 25. Geburts­tag hinaus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Peter808019 am 20.04.2023 um 20:36 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 13:14 Uhr
    Freiwillige Einzahlungen Beamte und Selbständige

    @zeroize: Zur grundsätzlichen Möglichkeit für Selbständige und Beamte zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben wir an anderer Stelle berichtet:
    www.test.de/freiwilliger-rentenbeitrag

    Selbständige und Beamte können sich grundsätzlich durch freiwillige Einzahlungen einen Anspruch auf eine gesetzliche Renten aufbauen, unabhängig vom Thema der Ausbildungszeiten.

    Sie haben richtig gelesen, in Finanztest 02/2014, Seite 35 haben wir die Begründung dafür genannt. Auf die Möglichkeit als solches haben wir zuletzt in Finanztest 03/2022 hingewiesen.

  • zeroize am 29.01.2023 um 21:02 Uhr
    Altergrenze 45 für Beamte?

    Ich meine in einem älteren Artikel gelesen zu haben, dass die Altergrenze von 45 Jahren nicht gilt, wenn der Antragsteller dann Beamter ist. Irre ich mich? Oder wurde die Konstellation nur nicht erwähnt, weil die Nachversicherung von Ausbildungszeiten zum Erreichen der Mindestbeitragszeit aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll ist?

  • antimatter am 22.12.2022 um 13:37 Uhr
    Nachtrag

    Ich habe bei der Rentenversicherung nachgefragt: Es ist tatsächlich möglich, dieses Jahr noch einen (fehlerfreien und vollständigen) Antrag auf Nachzahlung zu den diesjährigen Konditionen zu stellen und das Geld nach Bearbeitung des Antrags erst im nächsten Jahr zu bezahlen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2022 um 19:04 Uhr
    Nachzahlung dieses oder nächstes Jahr besser?

    @antimatter: Wir können Ihnen an dieser Stelle nicht mit einer Kurzdarstellung dienen, was alles für eine Nachzahlung in 2022 spricht und was für eine Zahlung in 2023 spricht.
    Bitte beachten Sie, dass es auf den endgültigen Wert für die Entgeltpunkte für 2022 ankommt, wenn Sie genau wissen wollen, was die Nachzahlung konkret bringt. Im Moment ist nur der vorläufige Wert der Entgeltpunkte bekannt. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Rentenversicherung für eine Beratung.
    Die mögliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz in 2022 und 2023 ab. Auch hier macht es Sinn, das individuell zu berechnen.