
Selbstständige Fitness-Trainer und Floristen haben kein berufsständiges Versorgungswerk. Sie können über die Rentenkasse vorsorgen. © Adobe Stock / Industrieblick
Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
Wer selbstständig arbeitet, muss sich in der Regel alleine um seine Altersvorsorge kümmern – ob Malermeister mit großem Betrieb oder selbstständige Softwareentwicklerin. Auch Hebammen, Yogalehrer und Fitnesstrainer gehören dazu, wenn sie nicht fest angestellt sind. Eine Option für viele: die freiwillige Vorsorge über die gesetzliche Rente. Für einige – kraft Gesetz pflichtversicherte – Selbstständige ist das sogar ein Muss. Unser Pro- und Contra-Check hilft bei der Entscheidung, für wen die gesetzliche Rente als Altersvorsorge passt und wer besser nach Alternativen suchen sollte.
Die Rendite kann sich sehen lassen
Es gibt einiges, was die Vorsorge über die gesetzliche Rente auch für Selbstständige interessant macht. So muss sie sich in puncto Rendite bisher nicht verstecken; zumindest wenn man sie mit den durch die Niedrigzinsphase stark gebeutelten ungeförderten Garantierenten der privaten Versicherer vergleicht. Steuererleichterungen machen sie zusätzlich attraktiv. Auch der staatlich geförderten klassischen Rürup-Rente ist sie nicht zwangsläufig unterlegen. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ist oft, im Notfall an ihr Geld kommen zu können. Das geht bei Einzahlungen in das gesetzliche System nicht.
Angebot auswählen und weiterlesen
- Alle Artikel aus test und Finanztest
- Mehr als 37.500 Tests
- Fonds- und ETF-Datenbank
- Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
- 50% Rabatt für Print-Abonnenten
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
-
- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
-
- Ein neues Onlineportal zeigt ab Sommer 2023 den Stand der eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.
@Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
(maa)
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?
@wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
(maa)