
Kurzarbeit. Immer noch sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen. © imago images/osnapix
Mithilfe unseres Rechners finden Sie heraus, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema.
Die Sonderregeln für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld aus der Coronazeit gelten wegen der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage durch den Ukrainekrieg weiter bis zum 30. Juni 2023.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Zeitlich begrenzte Krisenhilfe. Viele Unternehmen verzeichneten im Zuge der Corona-Krise Auftragsrückgänge, mussten aufgrund behördlicher Anordnung schließen und sahen sich in ihrer Existenz gefährdet. Die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs haben die Situation weiter erschwert. Das trifft natürlich auch die Angestellten. Mit Kurzarbeit können Betriebe Krisenzeiten wirtschaftlich überbrücken: Beschäftigte arbeiten weniger Stunden als gewöhnlich beziehungsweise arbeitsvertraglich vereinbart und erhalten dafür Kurzarbeitergeld. Betriebe können wie bisher Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Betriebsrat bestimmt mit. Das können Arbeitgeber aber nicht einseitig anordnen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Gibt es keinen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit jedem einzelnen betroffenen Angestellten vereinbaren.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
Sie erhalten als Arbeitnehmer für die ausfallende Arbeitszeit 60 Prozent des dafür eigentlich fälligen Nettolohns. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent.
Tipp: Checken Sie Ihren Tarifvertrag. Einige Tarifverträge, etwa in der Metall- und Elektroindustrie, sehen vor, dass das Kurzarbeitergeld auf fast 100 Prozent des Nettolohns aufgestockt wird.
Wie errechne ich das Kurzarbeitergeld?
Am einfachsten ist es, wenn Sie dafür unseren Rechner nehmen. Unser Kurzarbeitergeld-Rechner berücksichtigt die aktuellen, vor allem steuerrechtlichen Änderungen für das Jahr 2023. Bei der Berechnung ist ein pauschaliertes Nettoentgelt zugrundegelegt. Maßgeblich ist der regelmäßige Bruttolohn im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht dazu zählen Entgelte für Mehrarbeit und Sonderzahlungen.
Die Sozialabgaben beim Kurzarbeitergeld trägt die Arbeitsagentur.
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Wann wird Kurzarbeitergeld gewährt?
Kurzarbeit ist in den Paragrafen 95 bis 109 Sozialgesetzbuch III geregelt. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Deshalb können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind.
Tipp: Infos finden Sie dazu auch bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt (zum Antrag).
Beschäftigte können Kurzarbeitergeld beziehen – längstens jedoch bis zum 30. Juni 2023. Normalerweise gibt es Kurzarbeitergeld maximal 12 Monate.
Achtung: Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von drei Monaten oder länger muss der Arbeitgeber Kurzarbeit wieder neu bei der Arbeitsagentur anzeigen. Das Kurzarbeitergeld gibt es in dem Fall erst wieder ab dem Monat, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Was gilt bei Leiharbeit?
Auch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter können Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 beziehen.
Werden Überstunden und Urlaub angerechnet?
Beschäftigte müssen normalerweise zunächst Überstunden und Resturlaub abbauen. Erholungsurlaub dürfen sie für das laufende Kalenderjahr aber nicht einsetzen.
Ausnahme bis Ende Juni 2023: Kurzarbeit ist weiterhin bis dahin möglich, ohne dass Angestellte negative Arbeitszeitsalden (Minusstunden) aufbauen müssen.
Behalte ich meinen vollen Urlaubsanspruch, wenn ich in Kurzarbeit bin?
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Arbeitnehmer hinnehmen, dass ihr Jahresurlaub anteilig gekürzt wird, wenn sie wegen Kurzarbeit tageweise nicht arbeiten können. Das gilt für Beschäftigte, die in Kurzarbeit null waren oder sind. Für die Zeiträume, in denen die Arbeit vollständig eingestellt wurde, besteht laut BAG kein anteiliger Urlaubsanspruch. Der Fall: Eine Verkäuferin war 2020 über mehrere Monate in Kurzarbeit null. Ihr Chef kürzte ihren Urlaub um einige Tage (Az. 9 AZR 234/21, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht vom 30. November 2021).
Was gilt, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
Sie haben bei einer Krankschreibung Anspruch auf Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. In den ersten sechs Wochen bekommen Sie weiter Ihr reduziertes Entgelt plus Kurzarbeitergeld. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld gemäß dem Einkommen, das Sie vor der Kurzarbeit erzielten. Es beträgt maximal 90 Prozent Ihres Nettolohns abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
Wirkt sich die Kurzarbeit auf meinen Urlaubsanspruch aus?
Ja. Wer weniger arbeitet, hat weniger Urlaub. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 6 Sa 824/20, Revision zugelassen). Urlaubszweck sei, sich von der Arbeit zu erholen. Das setze eine entsprechende Tätigkeit voraus. Für jeden Monat, in dem der Beschäftigte auf Kurzarbeit null war, kann der Jahresurlaub um ein Zwölftel gekürzt werden.
Wie viel darf ich bei Kurzarbeit hinzu verdienen?
Nach den Sonderregeln werden bis zu 520 Euro Monatsverdienst aus Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Achtung: Hatten Sie den Minijob oder eine andere Nebentätigkeit schon vor Beginn Ihrer Kurzarbeit, wird das Einkommen daraus generell nicht auf Ihr Kurzarbeitergeld angerechnet.
Ich arbeite jetzt in Kurzarbeit. Kann es sich lohnen, einen zusätzlichen Minijob aufzunehmen?
Ob es sich für Sie finanziell lohnt, müssen am Ende natürlich Sie entscheiden. Haben Sie nebenbei einen 520-Euro-Job, fallen dadurch für Sie in der Regel keine zusätzlichen Abgaben an.
Verdienen Sie nebenbei im Schnitt höchstens 520 Euro im Monat beziehungsweise 6 240 Euro im Jahr gelten folgende Regeln:
- Zuschläge. Auf die 520-Euro-Grenze werden steuerbegünstigte Zuschläge wie Sachbezüge oder Feiertags- und Nachtarbeit nicht angerechnet.
- Steuern. Für den Verdienst werden pauschal 2 Prozent Lohnsteuer fällig. Häufig übernimmt die Lohnsteuer der Arbeitgeber. Dann müssen Sie Ihren Zusatzverdienst nicht in der Steuererklärung angeben.
- Sozialabgaben. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Als Minijobber sind Sie verpflichtet, einen Teil der Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse selbst zu übernehmen. Das kann sich lohnen, damit Sie mehr Leistungsansprüche haben. Von dieser Pflicht können Sie sich aber befreien lassen. Erkundigen Sie sich bei der Minijob-Zentrale, was Ihnen die Zusatzbeiträge im Einzelfall bringen (minijob-zentrale.de).
Bekomme ich wegen Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?
Nein, sollten Sie Ihren Job verlieren, müssen Sie sich darum keine Sorgen machen. Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und wirkt sich auf die Berechnung von Arbeitslosengeld I nicht aus. Verlieren Sie doch noch Ihre Anstellung, haben Sie den üblichen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch die Dauer ist ungekürzt.
Muss ich mein Kurzarbeitergeld versteuern?
Nein, Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wird aber den steuerpflichtigen Einkünften fiktiv zugerechnet. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz, der auf das restliche Einkommen angewendet wird. Beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist er noch nicht berücksichtigt. Er kommt erst bei der Steuerabrechnung mit dem Finanzamt zum Tragen. So kann es zu Nachforderungen kommen.
Beziehen Sie noch Lohn, weil Sie nicht komplett auf Kurzarbeit gesetzt sind, passt Ihr Arbeitgeber übrigens Ihre Lohnsteuer automatisch an Ihr niedrigeres Gehalt an.
Wirkt sich die Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld aus?
Ja, sogar sehr. Denn die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt vom monatlichen Nettogehalt ab und damit letztlich auch von der Steuerklasse. Als Verheiratete haben Sie die Chance, mit der richtigen Steuerklasse mehr Lohnersatz zu bekommen. Am günstigsten ist für den Partner, der Lohnersatz erwartet, die Steuerklasse III. Zwar muss der andere Partner dann verhältnismäßig viel Lohnsteuer zahlen. Aber das Geld ist nicht verloren. Das Finanzamt erstattet es nach der Steuererklärung. Dagegen kostet eine ungünstige Steuerklasse beim Lohnersatz unwiederbringlich Geld.
Gehaltsrechner. Wie die Steuerklasse Ihr Nettogehalt beeinflusst, können Sie mit unserem Gehaltsrechner ermitteln. Der Wechsel kann vor oder während der Kurzarbeit beantragt werden. Wollen Sie zu den Steuerklassen III/V wechseln, müssen Sie das als Paar gemeinsam beantragen. Einen Wechsel zur Klasse IV kann auch einer allein veranlassen, der andere rutscht dann automatisch mit in die IV. Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ finden Sie zum Ausdrucken unter formulare-bfinv.de. Übrigens können Sie seit Anfang 2020 die Steuerklassen mehrmals im Jahr wechseln.
Tipp: Verkraftet Ihre Haushaltskasse die hohen Lohnsteuerabzüge in Klasse V nicht, können Verheiratete statt der III/V auch beide die IV nehmen. Die Lohnsteuer ist dann moderater und der Lohnersatz wenigstens etwas höher als in der Steuerklasse V. Möglich sind auch die Steuerklassen IV für beide mit Faktor. Hier kommen die Steuerabzüge beim Gehalt den tatsächlichen am nächsten.
Was müssen Eltern für das höhere Kurzarbeitergeld nachweisen?
In Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – Elstam – muss ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen sein. Wie viele Kinder Sie haben, spielt keine Rolle. Die Auskunft zu Elstam können Sie selbst auf dem Portal der Finanzverwaltung über „Mein Elster“ unter „Formulare & Leistungen“ jederzeit elektronisch abrufen. Dafür müssen Sie sich lediglich einmalig unter „Mein Elster “ (elster.de) registrieren. Nun kann es sein, dass dieser sogenannte Kinderfreibetragszähler fehlt, weil Ihr Kind in diesem Jahr 18 Jahre wurde und somit der Freibetrag nicht mehr automatisch berücksichtigt wird, sondern nur auf Antrag. Lassen Sie dann schnellstens einen Kinderfreibetrag in Ihren Elstam vom Finanzamt eintragen.
Nur bis 25. Kinderfreibeträge stehen Eltern auch für über 18-Jährige zu, wenn der Nachwuchs etwa in Ausbildung ist, studiert oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet. Wie das Kindergeld gibt es Kinderfreibeträge jedoch in der Regel längstens bis zum 25. Geburtstag eines Kindes.
Ich habe Steuerklasse V, mein Mann III. Welche Bescheinigung ist nötig, damit ich wegen unseres Kindes erhöhtes Kurzarbeitergeld bekomme?
Bei verheirateten Müttern und Vätern mit Steuerklasse V wird in den Elstam kein Kinderfreibetragszähler berücksichtigt, sondern nur beim Ehe- oder Lebenspartner mit der Steuerklasse III. Um nun auch das höhere Kurzarbeitergeld von 67 Prozent mit Steuerklasse V zu bekommen, benötigen Sie als Nachweis für den Kinderfreibetrag einen Elstam-Ausdruck Ihres Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartners mit Steuerklasse III. Das ist auch bei Eltern so, die ein zweites Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI haben und dort Kurzarbeitergeld erwarten. Auch sie nehmen ersatzweise als Beleg den Elstam-Ausdruck ihres Hauptarbeitsverhältnisses jeweils in der Steuerklassen I bis IV.
Elektronische Auskunft. Die Auskunft zu Elstam können Sie selbst auch über „Mein Elster“ unter „Formulare & Leistungen“ jederzeit elektronisch abrufen. Dafür müssen Sie sich lediglich einmalig unter „Mein Elster“ registrieren.
Kann ich als Student für meinen Nebenjob Kurzarbeitergeld bekommen?
Um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben, müssen Studierende in ihrem Nebenjob als normale Arbeitnehmer beschäftigt sein (zum Beispiel bei mehr als 20 Stunden Tätigkeit pro Woche) und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die ist jedoch bei vielen typischen Beschäftigungsarten für Studierende nicht der Fall:
Minijob. Wer neben dem Studium auf Minijob-Basis arbeitet – also weniger als 520 Euro im Monat verdient – zahlt nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Daher besteht für ihn kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das gleiche gilt für Studierende, die in den Semesterferien als kurzfristig Beschäftigte jobben.
Werkstudenten. Arbeiten Studierende in der Regel höchstens 20 Stunden in der Woche, werden sie oft als Werkstudenten angestellt. Sie zahlen zwar Lohnsteuer und auch in die Rentenversicherung ein, jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung. Deswegen besteht für Werkstudenten kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Selbstständige. Studierende, die als Selbstständige auf Rechnung jobben, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Schließlich sind sie bei ihren Auftraggebern nicht direkt beschäftigt.
Ich bekomme Kurzarbeitergeld. Fällt dadurch meine Rente niedriger aus?
Ja. Aber vielleicht weniger stark, als Sie annehmen. Denn der Arbeitgeber stockt Ihre Rentenbeiträge auf. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin. Als Arbeitnehmer sind Sie weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie zahlen zwar während der Kurzarbeit weniger ein, denn Ihre Rentenversicherungsbeiträge werden jetzt auf Grundlage Ihres reduzierten Verdienstes abführt. Doch zahlt der Arbeitgeber weiterhin mehr ein. Sein Anteil berechnet sich auf Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts in Höhe von 80 Prozent des Verdienstes, das wegen Kurzarbeit ausgefallen ist.
Ein Beispiel: Sie hatten bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 5 000 Euro brutto. Während der Kurzarbeit reduziert sich ihr Verdienst auf ein Viertel – also auf 1 250 Euro brutto monatlich. Berechnet werden die Rentenversicherungsbeiträge daraus wie folgt:
Basis Arbeitnehmer: 1 250 Euro Verdienst
Basis Arbeitgeber: 3 750 Euro ausgefallener Verdienst (5 000 Euro – 1 250 Euro) x 80 Prozent = 3 000 Euro
Basis gesamt: 4 250 Euro (1 250 Euro Arbeitnehmer +3 000 Euro Arbeitgeber)
Ergebnis: Von 4 250 Euro fließen monatlich 18,6 Prozent auf Ihr Rentenkonto. Das sind 790,50 Euro. Bei Ihrem regulären Verdienst von 5 000 Euro wären es 930 Euro gewesen. In diesem Beispiel würden die Rentenansprüche für die Zeit der Kurzarbeit 15 Prozent niedriger ausfallen.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, auch telefonisch erreichbar unter 0800 1000 4800.
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@Bifu76: Bei einer Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld wird für die Frage der Erhöhung des Kurzarbeiterinnengeldes auf 70% nicht erneut mit Zählen begonnen. Es reicht aus, dass seit März 2020 in insgesamt 3 Monaten Kurzarbeitsgeld bezogen worden ist und der Entgeltausfall in diesen 3 Monaten mindestens 50 % betrug. Das Bundesministerium hat hierzu und zu vielen anderen Aspekten Fragen beantwortet: www.bmas.de / Suche / Antworten zu Kurzarbeit beantwortet. (maa)
Guten Tag,
Ich arbeite in einem Betrieb, der vom April bis einschließlich Juni 2020 in Kurzarbeit war, wobei der Anteil der Kurzarbeit stetig reduziert wurde und von Juli bis Dezember nicht mehr in Kurzarbeit war.
Ab Januar 2021 ist nun wieder 60% Kurzarbeit angeordnet. Ab wann erhalte ich nun die 70% Kurzarbeitergeld? Zählt der Zeitraum aus 2020 dazu oder beginnt wegen der Unterbrechung bzw. dem Jahreswechsel alles wieder von vorne?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG
Guten Tag!
Ich habe eine kurze Frage und ich hoffe sie werden mir helfen :)
Ab dem 1.December 2020 bin auf der Kurzarbeit.. arbeite 6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunde pro Woche... Mein Bruttogehalt liegt bei 1740EUR und mein Nettogehalt 1260EUR... gerade habe meine Abrechnung bekommen... 1119,90 Euro.
Habe mit diese Seite mein Nettogehalt nach der Kurzarbeit gerechnet lautet 1169,00 EUR. Was denken Sie, ist das korrekt?
Kann es durch den erhöhten Leistungssatz von 70% bzw. 80% vorkommen, dass ein Arbeitnehmer, der etwas weniger als 50% Kurzarbeit hat (also mehr Arbeit leistet) weniger Nettolohn erhält als ein Arbeitnehmer der 50% Kurzarbeit hat.
Beispiel aus ihrem KUG Rechner:
2 Arbeitnehmer mit Bruttoverdienst 3.000 Euro. (beide Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, alte Bundesländer) Beide sind seit 6 Monaten in Kurzarbeit.
Arbeitnehmer A ist nur zu 45 % in Kurzarbeit, hat also einen reduzierten Bruttolohn von 1.650 Euro. Er erhält KUG nur nach Leistungssatz 2 (60 %) weil er nicht mit mindestens 50 % in Kurzarbeit ist und somit einen Nettolohn inkl. KUG von 1.671,52 Euro
Arbeitnehmer B ist zu 50 % in Kurzarbeit, hat also einen reduzierten Bruttolohn von 1.500 Euro. Er erhält KUG nach Leistungssatz 6 (80 %) und somit einen Nettolohn inkl. KUG von 1.803,07 Euro
Arbeitnehmer B erhält also 131,55 Euro mehr Nettolohn als Arbeitnehmer B, obwohl er 5 % weniger (Arbeitszeit) erbringt als Arbeitnehmer A.
@Barney66: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Steuerrechtsberatung. Lassen Sie sich hierzu bitte individuell beraten.
Über unsere Berichterstattung unter dem folgenden Link können Sie sich zur Besteuerung von Nebenjobs informieren. Anhand von vier Beispielen ist dort erklärt, worin sich die unterschiedlichen Modelle voneinander unterscheiden. In einem Beispiel geht es auch um die Besteuerung eines Midijobs mit einem Bruttoeinkommen von 700 €.
www.test.de/Abgaben-im-Zweitjob-Mehr-Netto-aus-dem-Nebenjob-rausholen-5576953-0
Kurzarbeit und Nebenjob
Der neu aufgenommene Mini-/Nebenjob plus das Kurzarbeitergeld und das gekürzte Einkommen dürfen zusammen nicht höher sein als der Verdienst vor der Kurzarbeit. Einkommen darüber wird angerechnet. Lassen Sie sich hierzu konkret von der Arbeitsagentur beraten. (maa)