Private Kranken­versicherung im Vergleich Wie Sie einen güns­tigen Tarif mit guten Leistungen finden

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Julian Chudoba
  • Faktencheck: Angela Ortega Stülper
Private Kranken­versicherung im Vergleich - Wie Sie einen güns­tigen Tarif mit guten Leistungen finden

Privatpatient. Wer eine private Kranken­versicherung hat, kommt beim Arzt deutlich schneller dran. © Getty Images / Yuri Arcurs Production IAURI

Viele PKV-Tarife erreichen nicht das Niveau der gesetzlichen Kassen. Doch es gibt auch gute und güns­tige Tarife – die sich aber nicht für jeden eignen.

Private Kranken­versicherung im Vergleich freischalten

  • Testergebnisse für 154 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Angestellte 3/25
  • Testergebnisse für 77 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Beamte 3/25
  • Testergebnisse für 153 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Selbst­ständige 3/25

Mit einer guten privaten Kranken­versicherung können Patientinnen und Patienten mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu kommt: Privatpatienten werden bei Fach­ärzten schneller versorgt als gesetzlich Versicherte. Doch nicht alle Tarife halten, was sie versprechen. Auf dem Markt sind sehr viele Angebote, die weniger als die gesetzlichen Kassen erstatten oder in denen die Versicherten einen hohen Selbst­behalt an den Krank­heits­kosten zahlen müssen. Mit den Ergeb­nissen aus unserem Vergleich der privaten Kranken­versicherungen können Sie einen güns­tigen Tarif finden, der einen Rundum-Schutz über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen bietet.

Warum sich der Vergleich private Kranken­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Von 1 245 geprüften Tarif­kombinationen erfüllen nur 384 die Mindest­kriterien der Stiftung Warentest: Sie bieten einen Rundum-Schutz und Versicherte müssen höchs­tens 660 Euro Selbst­beteiligung im Jahr zahlen. Diese 384 Tarife haben wir je nach Leistungs­umfang mit den Qualitäts­urteilen Gut und Sehr gut bewertet. Zu den Anbietern zählen Allianz, Axa und HanseMerkur.

Die beste private Kranken­versicherung für Sie

Angestellte dürfen sich ab einem Jahres­einkommen von 73 800 Euro privat versichern, Beamte und Selbst­ständige ohne Einkommens­grenze. Nach dem Frei­schalten sehen Sie alle empfehlens­werten Tarife mit Rundum-Schutz. Die Angebote für Ihre Berufs­gruppe können Sie nach dem Beitrag filtern oder nach einzelnen Leistungen etwa für ambulante Psycho­therapie, Zahn­ersatz, Kinder­wunsch­behand­lung oder Auslands­schutz.

Modell für die Beitrags­höhe

Die Beiträge gelten für ein Eintritts­alter von 35 Jahren (Angestellte, Selbst­ständige) und 30 Jahren (Beamte) und gesunde Personen. Der güns­tigste Tarif für Angestellte und Selbst­ständige kostet 649 Euro im Monat, für Beamte 250 Euro. Die teuersten Tarife liegen bei 1 137 Euro für Angestellte und Selbst­ständige und 396 Euro für Beamte.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Stiftung Warentest Finanzen 3/25 zum Download.

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Vorteile einer guten privaten Kranken­versicherung

Ärzte und Ärztinnen sind bei Privatpatienten nicht an Budgets gebunden wie bei Kassenpatienten. Je nach Tarif kann der Honorar-Satz bei 3,5 GOÄ (Gebühren­ordnung für Ärzte) oder darüber liegen. Auch für Homöo­pathie oder Erkältungs­saft erstatten die privaten Versicherer in der Regel die Kosten, wenn die Arznei­mittel verschrieben wurden.

Im Kranken­haus haben Versicherte mit den Tarifen aus unserem Vergleich der privaten Kranken­versicherung Anspruch auf Zwei- oder Einbett­zimmer und können den Behandler wählen, etwa den Chef­arzt oder die Chef­ärztin.

Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten gibt es oft mehr Geld für Kronen und Implantate, Kiefer­ortho­pädie, Kinder­wunsch­behand­lung und Privatkliniken, Schutz bei Krank­heits­fällen im Ausland und Zuschüsse für Brillen, Kontaktlinsen und Augen­laser-OPs. Alternative Heil­methoden werden über­nommen und die private Kranken­versicherung beteiligt sich an Kuren.

Privat nicht immer besser als gesetzlich

Projektleiter Julian Chudoba erläutert die wichtigsten Erkennt­nisse des Tests.

Das gehört in einen Tarif der privaten Kranken­versicherung

Bei einigen Versicherern setzt sich der Tarif nach dem Baukastenprinzip zusammen, andere bieten Kompakt­tarife, in denen die wichtigen Bausteine bereits enthalten sind. Dazu gehören ambulante, stationäre und Zahn-Leistungen. Unser Vergleich der privaten Kranken­versicherung enthält beide Varianten.

Der Versicherer beteiligt sich oft zu einem bestimmten Prozent­satz an den Kosten oder begrenzt Leistungen mit einer Höchst­summe. Ist der Vertrag abge­schlossen, kann der Versicherungs­nehmer den Leistungs­umfang nicht mehr ändern. Wer später mehr will, müsste in einen teureren Tarif wechseln. Das bedeutet erneute Gesund­heits­fragen. Damit könnte der Beitrag noch weiter steigen. Noch ungüns­tiger ist es, den Versicherer zu wechseln. Es gibt auch dort Gesund­heits­fragen, das höhere Eintritts­alter wird berechnet, und man kann nur einen Teil seiner Alters­rück­stel­lungen mitnehmen.

In die private Kranken­versicherung gehört für Selbst­ständige und Arbeitnehmer auch ein Kranken­tagegeld, das den Verdienst­ausfall bei Arbeits­unfähigkeit ersetzt. Beamte brauchen das nicht. Bei ihnen kann es je nach Bundes­land Einschränkungen bei der Beihilfe geben. Um die auszugleichen, sollten sie einen Beihilfe­ergän­zungs­tarif abschließen.

Mehr Beitrag bedeutet nicht, dass immer auch mehr Risiken abge­deckt sind.

Testleiter Julian Chudoba

Angestellte erhalten Zuschuss

Selbst­ständige müssen die Kosten für die Kranken­versicherung allein schultern. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeit­geber zu 50 Prozent, höchs­tens mit 570,55 Euro im Monat.

Bei Bundes­beamten über­nimmt der Dienst­herr über die Beihilfe 50 Prozent der Krank­heits­kosten. Nur der Rest muss privat versichert werden. Im Pensions­alter erstattet der Staat sogar 70 Prozent der Ausgaben, Beamte versichern nur noch 30 Prozent privat. Beitrags­steigerungen fallen da weniger ins Gewicht. Die private Krankenkasse ist für sie daher oft auch finanziell eine gute Option.

Bei Angestellten und Selbst­ständigen ist das anders. Sind sie nicht vermögend, sollten sie bis zum Ende des Erwerbs­lebens ein finanzielles Polster für die Beitrags­zahlungen bilden. Denn sie müssen damit rechnen, dass die Beiträge in den kommenden Jahr­zehnten steigen. Wer eine staatliche Rente erhält, bekommt immerhin einen monatlichen Zuschuss von maximal 8,55 Prozent der Rente.

Private Kranken­versicherer nehmen nicht jeden

Menschen mit ernst­haften Vorerkrankungen können vom Versicherer abge­lehnt werden. Oder er verlangt einen Risiko­zuschlag auf den Beitrag oder schließt die Krankheit von den Leistungen aus. Beamte mit einer solchen Krankheit können bei einigen Anbietern trotzdem abschließen, mit einem Risiko­zuschlag von höchs­tens 30 Prozent.

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236 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 16:53 Uhr
    Tarifvorschläge des Anbieters checken

    @miseitz56: Warum Ihnen Ihr Versicherer welche Tarifvorschläge macht, könne wir nicht sagen. Kranken­versicherer haben kein wirt­schaftliches Interesse, gleiche Leistungen für weniger Geld zu verkaufen. Unsere Einschätzung ist: Hilfe beim Tarifwechsel ist oft nötig, siehe unsere Tipps im Artikel zum Tarifwechsel:
    www.test.de/PKV-Tarifwechsel

  • miseitz56 am 04.07.2025 um 13:32 Uhr
    Anzahl der geschlossenen und offenen Tarife

    Bei Tariferhöhungen hat mir mein Versicherer auch jeweils alternative Tarife vorgeschlagen. Das waren dann immer Standard- und Basistarife oder Tarife mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung, ein neu ausgelegter Tarif (wie aus Ihrem Vergleichstest) war nicht dabei. Kann das daran liegen, dass der Beitrag für einen solchen aktuellen Tarif wegen meines hohen Eintrittsalters (ich bin Beamter im Ruhestand) dementsprechend höher wäre, als bei meinem bisherigen Tarif? Und dass der Versicherer damit die Abwanderung aus dem geschlossenen Tarif verhindern möchte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 10:35 Uhr
    Anzahl der geschlossenen und offenen Tarife

    @miseitz56: Es gibt viele Gründe, warum ein Tarif geschlossen wird. Die Einführung der UniSex-Tarife hat zur Schließung der Bi-Sex-Tarife geführt. Wie viele Tarife bei einem Versicherer geschlossen sind, ist kein Auswahlkriterium für einen Tarif. Niemand weiß, wie sich die Gesetzgebung und / oder die Geschäftspolitik des Versicherers in der Zukunft entwickeln wird.

    Aufgrund der Regeln zum Recht eines Tarif-Wechsels können Bestandskunden jederzeit in einen neu aufgelegten Tarif wechseln. Bitte lesen Sie dazu unseren Artikel:
    www.test.de/PKV-Tarifwechsel

  • miseitz56 am 01.07.2025 um 16:16 Uhr
    Geschlossene und offene Tarife bei der PKV

    Beim Vergleich meines langjährigen PKV-Tarifs mit den Testergebnissen bin ich auf die Problematik der geschlossenen Tarife, in die vom Versicherer keine Neukunden mehr aufgenommen werden, gestoßen. Mehr noch, als dass das Leistungsspektrum evtl. nicht an den medizinischen Fortschritt angepasst wird, finde ich die Vergreisung der geschlossenen Tarife bedenklich, dass also durch Todesfälle und Kündigungen die Zahl der Versicherten abnimmt, aber keine jungen, gesunden Neukunden aufgenommen werden. Durch das zunehmende Alter steigen zudem die durchschnittlichen Ausgaben, was dann zu entsprechend höheren Beitragsanpassungen in diesen Tarifen führt. Ist es irgendwie geregelt, wann und wie oft ein Versicherer dieses eigentlich unsolidarische Verfahren der Schließung eines Tarifs anwendet? Deshalb wäre meine Anregung für einen nächsten Test der privaten Krankenversicherungen, diesen Aspekt beim Vergleich mit einzubeziehen und zu prüfen, ob die Tarife von Anfang an solide genug kalkuliert sind.

  • Gelöschter Nutzer am 01.04.2025 um 18:27 Uhr
    @Schrenk

    Einiges was sie hier nennen ist korrekt. Anderes nicht. Kinder sind in den meisten PKV-Tarifen extrem günstig zu versichern. Meist verändert sich ihr Beitrag auch nicht bis zum 18. Lebensjahr oder kaum. Hilfsmittel werden in der PKV nach Vertrag erstattet. Selbstverständlich gibt es Verträge mit einem offenen Hilfsmittelkatalog, also ohne Hilfsmittelliste. Honorare müssen oft nicht vorgestreckt werden, da das Zahlungsziel fast immer länger ist als die Zeit, die die Versicherung zur Auszahlung braucht. In der GKV bekommt der Patient nicht das was er braucht, sondern das was Politiker festlegen, was er zu bekommen hat. Ein riesiger, ja ein gewaltiger Unterschied. Und das was Politiker dem Patienten zubilligen, kann jederzeit ohne Einfluss des Patienten geändert werden. Die Leistungen der PKV sind von Anfang an bekannt und unveränderlich. Ich möchte sicherlich meine Gesundheit und ihre Kosten nicht durch Politiker bestimmen lassen. Ihnen gefällt das. Jedem das was er mag.