Private Kranken­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Private Kranken­versicherung im Vergleich

  • Testergebnisse für 41 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Angestellte 11/2019
  • Testergebnisse für 26 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Beamte 11/2019
  • Testergebnisse für 53 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Selbst­ständige 11/2019

Im Test

Wir haben Tarife von 30 Gesell­schaften für eine private Krank­heits­kostenvoll­versicherung verglichen, die grund­sätzlich allen Kunden zugäng­lich sind. Im Test sind alle Angebote auf dem deutschen Markt, die einen von der Stiftung Warentest vorgegebenen Mindestleistungsumfang bieten und deren jähr­liche Selbst­beteiligung in einem von uns vorgegebenen Bereich liegt.

Nicht berück­sichtigt haben wir Tarife ohne Alterungs­rück­stellung sowie Haus­arzt­tarife und Tarife für spezielle Berufs­gruppen wie Ärzte und Zahn­ärzte. Ihre Beiträge sind nicht mit denen der übrigen Angebote vergleich­bar.

Die Continentale Kranken­versicherung war nicht zur Teil­nahme an der Unter­suchung bereit. Die Daten zu ihren Tarifen haben wir verdeckt erhoben. Den Tarif Comfort-U der Continentale haben wir nicht berück­sichtigt, weil hier die Selbst­beteiligung nicht auf einen Höchst­betrag im Jahr begrenzt ist.

Da der Versicherungs­bedarf von Angestellten, Selbst­ständigen und Beamten unterschiedlich ist, gibt es drei Vergleiche:

  • 26 Angebote für Beamte,
  • 41 Angebote für Angestellte,
  • 53 Angebote für Selbst­ständige.

Modell­kunden. Bei allen drei Vergleichen haben wir gesunde Modell­kunden zugrunde gelegt, die mit 35 Jahren in die private Kranken­versicherung eintreten. Bei den Beamten ist unsere Modell­kundin eine ledige Bundes­beamtin mit einem Beihilfe­anspruch von 50 Prozent.

Selbst­beteiligung. In den Tarif­vergleich für Beamte wurden nur Tarife ohne Selbst­beteiligung einbezogen. Im Tarif­vergleich für Angestellte musste die jähr­liche Selbst­beteiligung zwischen 300 und 750 Euro liegen, im Tarif­vergleich für Selbst­ständige zwischen 500 und 1 000 Euro. Diese Vorgabe war notwendig, da nur Tarife mit ähnlich hohen Selbst­behalten miteinander vergleich­bar sind. Über Angebote mit nied­rigeren oder höheren Selbst­beteiligungen können wir daher keine Aussagen machen.

Finanztest-Qualitäts­urteil

Für jeden Tarif haben wir ein Finanztest-Qualitäts­urteil gebildet. In dieses Urteil gingen das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis mit einem Gewicht von 80 Prozent und die Entwick­lung der Beiträge für Neukunden in den vergangenen sechs Jahren mit einem Gewicht von 20 Prozent ein.

Stichtag war der 1. August 2019.

Bei Tarifen, die erst nach dem 1. August 2013 auf den Markt gekommen sind, konnten wir nur das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis bewerten.

Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis (80 Prozent)

Um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berechnen, haben wir den Vergleichs­beitrag durch die Anzahl der erreichten Leistungs­punkte geteilt. Für die Bewertung haben wir den Mittel­wert der untersuchten Angebote als Maßstab zugrunde gelegt (relativer Vergleich). Ein Sehr gut bedeutet daher, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis des Angebots weit über dem Markt­durch­schnitt liegt, ein Mangelhaft heißt, es liegt weit darunter.

Vergleichs­beitrag. Den für den Vergleich maßgeblichen Beitrag für Angestellte und Selbst­ständige haben wir so errechnet:

  • Summe der Monats­beiträge für Ambulant-, Stationär- und Zahn­tarif,
  • plus gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent für die Begrenzung von Beitrags­erhöhungen im Alter,
  • plus Beitrag für den Kranken­tagegeld­tarif.

Um Tarife mit unterschiedlicher jähr­licher Selbst­beteiligung vergleich­bar zu machen, haben wir außerdem die Differenz zum nied­rigsten, von uns vorgegebenen Selbst­behalt durch zwölf geteilt und das Ergebnis zum Monats­beitrag addiert. Zusätzliche Selbst­beteiligungen an Arznei­mittel­kosten haben wir ebenfalls berück­sichtigt.

Da einige Tarife eine prozentuale Selbst­beteiligung vorsehen, haben wir Modell­annahmen für die in einem Jahr in Anspruch genom­menen Leistungen getroffen. Dabei haben wir mit 16 838 Euro ein teures Jahr unterstellt. Die Kosten entstehen für

  • psycho­therapeutische Behand­lung wegen einer Depression nach einem tiefen­psychologischen Verfahren, einmal wöchentlich, insgesamt 35 Sitzungen (3 238 Euro),
  • Arznei­mittel gegen schweres Asthma, Dauer­behand­lung (700 Euro),
  • eine voll­verblendete Metall-Keramik- Krone (600 Euro),
  • mehr­tägige Kranken­hausbe­hand­lung wegen einer Herz­rhythmus­störung mit kleiner Operation: allgemeine Kranken­haus­leistungen, Chef­arzt­behand­lung und Zweibett­zimmer (12 300 Euro).

Für Beamte enthält der Vergleichs­beitrag keine Anteile für Kranken­tagegeld und Selbst­beteiligung, weil dies in den untersuchten Tarifen nicht vorkommt.

Bewertung der Leistungen. Die vertraglich garan­tierten Leistungen wurden nach einem Punkte­system bewertet. Für die einzelnen Leistungen gab es unterschiedlich viele Punkte, je nachdem, wie oft und in welcher Höhe Versicherte diese Leistungen im Durch­schnitt in Anspruch nehmen (kalkulatorisches Gewicht).

Daher bekamen alle Tarife für Angestellte und Selbst­ständige 86 Prozent (Beihilfetarife 90 Prozent) der Punkte bereits dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten.

14 Prozent (Beihilfetarife 10 Prozent) der Punkte wurden für zusätzliche Leistungen vergeben.

Wir haben auch den einzelnen Zusatz­leistungen inner­halb jedes Tarif­bausteins unterschiedliches Gewicht zugemessen – je nach ihrer Bedeutung für den Versicherten im Fall einer schweren Erkrankung. Ein hohes Gewicht im Stationär­tarif erhielt zum Beispiel die Erstattung von Arzt­honoraren im Kranken­haus über den Höchst­satz der Gebühren­ordnung hinaus, ein geringes Gewicht im Zahn­tarif der Verzicht auf Summen­begrenzungen in den ersten Vertrags­jahren.

Bewertete Zusatz­leistungen. Erstattung der Kosten für:

  • Arzt- und Zahn­arzt­honorare über den Höchst­satz der Gebühren­ordnungen (3,5-facher Satz) hinaus,
  • Heilpraktiker­leistungen,
  • Arznei­mittel: auch nicht verschreibungs­pflichtige Mittel,
  • Vorsorgeunter­suchungen über die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung hinaus,
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen),
  • weitere Hilfs­mittel: mehr als 75 Prozent Erstattung für tech­nische Hilfs­mittel und Prothesen in einfacher Ausführung,
  • Heil­mittel (zum Beispiel Massagen): mehr als 75 Prozent für physika­lische Therapie, Logopädie und Ergo­therapie,
  • ambulante Psycho­therapie: mehr als 70 Prozent für 50 Sitzungen im Jahr,
  • häusliche Kranken­pflege,
  • Schutz­impfungen,
  • Fahrt­kosten zur ambulanten Behand­lung,
  • stationäre Psycho­therapie: mehr als 30 Behand­lungs­tage im Jahr,
  • Kranken­trans­port­kosten zum Kranken­haus auch für mehr als 100 Kilo­meter Entfernung,
  • Anschluss­heilbe­hand­lung nach einem Kranken­haus­auf­enthalt,
  • Behand­lungen in Krankenhäusern, die auch Kurleistungen anbieten („gemischten Anstalten“) ohne vorherige Genehmigung,
  • Entzugs- und Entgiftungs­behand­lungen,
  • Zahnbe­hand­lung: mehr als 90 Prozent,
  • Zahn­ersatz und Inlays: mehr als 65 Prozent für Zahn­arzt­honorare und/oder Material- und Labor­kosten,
  • Implantate,
  • Verzicht auf eine Summen­begrenzung für Zahn­leistungen in den ersten Vertrags­jahren (generell oder zumindest bei unfall­bedingten Kosten),
  • Versicherungs­schutz im außer­europäischen Ausland für Kranken­hausbe­hand­lungen.

In den Tarif­vergleichen für Angestellte und Selbst­ständige haben wir außerdem bewertet, ob das Kranken­tagegeld nach­träglich ohne erneute Gesund­heits­prüfung und Warte­zeit erhöht werden kann.

Nur im Tarif­vergleich für Selbst­ständige wurde zusätzlich bewertet,

  • ob der Versicherer auch für stationäre Kuren leistet,
  • ob er im Kranken­tagegeld­tarif beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung auf das ordentliche Kündigungs­recht in den ersten drei Jahren verzichtet und
  • ob im Kranken­tagegeld­tarif Zeiten wieder­holter Arbeits­unfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit für die Karenz­zeit zusammenge­rechnet werden.

Beitrags­entwick­lung (20 Prozent)

Wir haben die Beitrags­entwick­lung für Neukunden in den letzten sechs Jahren bewertet. Dazu haben wir die monatliche Gesamt­kostenbelastung am 1. August 2019 mit der am 1. August 2013 verglichen. Der Quotient aus beiden Zahlen ergab den Wert für die Beitrags­entwick­lung.

Die Gesamt­kostenbelastung ergab sich aus dem Monats­beitrag für Ambulant-, Stationär- und Zahn­tarif ohne gesetzlichen Zuschlag plus ein Zwölftel der jähr­lichen Selbst­beteiligung. Bei Beamten entfiel die Selbst­beteiligung.

Für die Bewertung haben wir analog zum Verfahren für das Preis-Leistungs-Verhältnis den Markt als Maßstab zugrunde gelegt.

Zusatz­informationen

Leistungs­niveau. Die Kategorien A bis C drücken aus, wie weit die Leistungen des jeweiligen Tarifs über den von allen Tarifen gebotenen Mindest­leistungen – und damit über dem Leistungs­niveau der gesetzlichen Versicherung – liegen.

C: Der Tarif erreicht mehr als 25 bis 50 Prozent der Zusatz­leistungs­punkte und damit über 89,5 bis 93 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte (bei Beihilfetarifen über 92,5 bis 95 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte). Das entspricht einem mitt­leren Leistungs­niveau, das aber bereits deutlich über dem gesetzlichen liegt.

B: Der Tarif erreicht mehr als 50 bis 75 Prozent der Zusatz­leistungs­punkte und damit mehr als 93 bis 96,5 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte (bei Beihilfetarifen über 95 bis 97,5 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte). Das entspricht einem hohen Leistungs­niveau erheblich über dem gesetzlichen.

A: Der Tarif erreicht mehr als 75 bis 100 Prozent der Zusatz­leistungs­punkte und damit mehr als 96,5 bis 100 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte (bei Beihilfetarifen über 97,5 bis 100 Prozent der Gesamt­leistungs­punkte). Das entspricht einem sehr hohen Leistungs­niveau weit über dem gesetzlichen.

Monats­beitrag. Der Beitrag für Angestellte und Selbst­ständige entspricht dem Gesamt­beitrag für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Kranken­tagegeld­tarif einschließ­lich gesetzlichem Zuschlag.

Der Beitrag für Beamte entspricht dem Gesamt­beitrag für Ambulant-, Stationär- und Zahn­tarif einschließ­lich gesetzlichem Zuschlag.

Selbst­beteiligung. Bis zu diesem Betrag müssen Versicherte in jedem Jahr die Kosten für ambulante Leistungen selbst tragen. Die Selbst­beteiligung gilt für die Honorare nieder­gelassener Ärzte, Psycho­therapeuten und Heilpraktiker sowie die Kosten für alle von diesen verordneten Arznei­mittel, Heil­mittel (z. B. Massagen) und Hilfs­mittel (z. B. Brillen, Prothesen und Roll­stühle).

Monats­beitrag und Selbst­beteiligung wurden kauf­männisch auf volle Euro-Beträge gerundet.

Letzte Beitrags­anpassung. Ausschlag­gebend war der zuletzt angepasste Tarif­baustein (ohne Kranken­tagegeld). Die letzte Anpassung vor dem 2. August 2019 zeigt, ob ein Tarif durch die Wahl des Stich­tags tendenziell bevor­zugt oder benach­teiligt wird. Liegt die letzte Anpassung mehrere Jahre zurück, wird die Beitrags­stabilität eher etwas über­schätzt.

Markt­einführung. Ausschlag­gebend war der zuletzt einge­führte Tarif­baustein (ohne Kranken­tagegeld). Wurde ein Tarif von einer anderen Gesell­schaft weitergeführt, galt als Markt­einführung das Datum der Über­nahme.

Private Kranken­versicherung im Vergleich

  • Testergebnisse für 41 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Angestellte 11/2019
  • Testergebnisse für 26 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Beamte 11/2019
  • Testergebnisse für 53 Pri­vate Kranken­ver­sicherungs­tarife für Selbst­ständige 11/2019
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user889 am 11.07.2023 um 14:35 Uhr
Vergleichende Tabelle der Versicherungsleistungen

Guten Tag,
Um mich als angehender Beamter für eine PKV anhand individueller Kriterien zu entscheiden, muss ich nun die Bedingungen mehrerer Versicherungen durcharbeiten und die Leistungen in eine Tabellenübersicht bringen (bzw. Ihre Checkliste mehrmals ausfüllen). Der Aufwand ist sehr groß.
Im Rahmen des Tests haben Sie dieselbe Arbeit sicherlich bereits erledigt. Wäre es möglich, dass Sie Ihre Auswertung zur Verfügung stellen? So könnte ich viel schneller einen Versicherungskandidaten ins Auge fassen und würde nur bei diesem die Bedingungen noch einmal selbst prüfen.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.01.2023 um 16:15 Uhr
aktuelle Tarife

@Tigerzero: Sie können die aktuellen Tarife für Ihr Eintrittsalter unter Punkt 5 (s. Inhalt) ermitteln.

Tigerzero am 12.01.2023 um 14:31 Uhr
11/2019 Testergenisse

Hallo Test Team,
die beitrage sind über 3 Jahre alt hat sich hier denn nichts grundlegendes geändert oder warum wurden noch keine neuen Tests durchgeführt ?

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.12.2022 um 16:43 Uhr
Prüfung der Gesundheitsfragen

@Mortyr: Antworten Sie ehrlich und voll­ständig. Sonst können Sie später Ihren Schutz verlieren. Klären Sie solche Fragen in einer Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Es ist die Versicherung, mit der Sie später Versicherungsfälle regulieren werden, nicht der Vermittler.

Mortyr am 11.12.2022 um 17:55 Uhr
Prüfung der Gesundheitsfragen

Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???