Private Krankenversicherung im Vergleich
- Testergebnisse für 41 Private Krankenversicherungstarife für Angestellte 11/2019
- Testergebnisse für 26 Private Krankenversicherungstarife für Beamte 11/2019
- Testergebnisse für 53 Private Krankenversicherungstarife für Selbstständige 11/2019
Im Test
Wir haben Tarife von 30 Gesellschaften für eine private Krankheitskostenvollversicherung verglichen, die grundsätzlich allen Kunden zugänglich sind. Im Test sind alle Angebote auf dem deutschen Markt, die einen von der Stiftung Warentest vorgegebenen Mindestleistungsumfang bieten und deren jährliche Selbstbeteiligung in einem von uns vorgegebenen Bereich liegt.
Nicht berücksichtigt haben wir Tarife ohne Alterungsrückstellung sowie Hausarzttarife und Tarife für spezielle Berufsgruppen wie Ärzte und Zahnärzte. Ihre Beiträge sind nicht mit denen der übrigen Angebote vergleichbar.
Die Continentale Krankenversicherung war nicht zur Teilnahme an der Untersuchung bereit. Die Daten zu ihren Tarifen haben wir verdeckt erhoben. Den Tarif Comfort-U der Continentale haben wir nicht berücksichtigt, weil hier die Selbstbeteiligung nicht auf einen Höchstbetrag im Jahr begrenzt ist.
Da der Versicherungsbedarf von Angestellten, Selbstständigen und Beamten unterschiedlich ist, gibt es drei Vergleiche:
- 26 Angebote für Beamte,
- 41 Angebote für Angestellte,
- 53 Angebote für Selbstständige.
Modellkunden. Bei allen drei Vergleichen haben wir gesunde Modellkunden zugrunde gelegt, die mit 35 Jahren in die private Krankenversicherung eintreten. Bei den Beamten ist unsere Modellkundin eine ledige Bundesbeamtin mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent.
Selbstbeteiligung. In den Tarifvergleich für Beamte wurden nur Tarife ohne Selbstbeteiligung einbezogen. Im Tarifvergleich für Angestellte musste die jährliche Selbstbeteiligung zwischen 300 und 750 Euro liegen, im Tarifvergleich für Selbstständige zwischen 500 und 1 000 Euro. Diese Vorgabe war notwendig, da nur Tarife mit ähnlich hohen Selbstbehalten miteinander vergleichbar sind. Über Angebote mit niedrigeren oder höheren Selbstbeteiligungen können wir daher keine Aussagen machen.
Finanztest-Qualitätsurteil
Für jeden Tarif haben wir ein Finanztest-Qualitätsurteil gebildet. In dieses Urteil gingen das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis mit einem Gewicht von 80 Prozent und die Entwicklung der Beiträge für Neukunden in den vergangenen sechs Jahren mit einem Gewicht von 20 Prozent ein.
Stichtag war der 1. August 2019.
Bei Tarifen, die erst nach dem 1. August 2013 auf den Markt gekommen sind, konnten wir nur das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis bewerten.
Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis (80 Prozent)
Um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berechnen, haben wir den Vergleichsbeitrag durch die Anzahl der erreichten Leistungspunkte geteilt. Für die Bewertung haben wir den Mittelwert der untersuchten Angebote als Maßstab zugrunde gelegt (relativer Vergleich). Ein Sehr gut bedeutet daher, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis des Angebots weit über dem Marktdurchschnitt liegt, ein Mangelhaft heißt, es liegt weit darunter.
Vergleichsbeitrag. Den für den Vergleich maßgeblichen Beitrag für Angestellte und Selbstständige haben wir so errechnet:
- Summe der Monatsbeiträge für Ambulant-, Stationär- und Zahntarif,
- plus gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent für die Begrenzung von Beitragserhöhungen im Alter,
- plus Beitrag für den Krankentagegeldtarif.
Um Tarife mit unterschiedlicher jährlicher Selbstbeteiligung vergleichbar zu machen, haben wir außerdem die Differenz zum niedrigsten, von uns vorgegebenen Selbstbehalt durch zwölf geteilt und das Ergebnis zum Monatsbeitrag addiert. Zusätzliche Selbstbeteiligungen an Arzneimittelkosten haben wir ebenfalls berücksichtigt.
Da einige Tarife eine prozentuale Selbstbeteiligung vorsehen, haben wir Modellannahmen für die in einem Jahr in Anspruch genommenen Leistungen getroffen. Dabei haben wir mit 16 838 Euro ein teures Jahr unterstellt. Die Kosten entstehen für
- psychotherapeutische Behandlung wegen einer Depression nach einem tiefenpsychologischen Verfahren, einmal wöchentlich, insgesamt 35 Sitzungen (3 238 Euro),
- Arzneimittel gegen schweres Asthma, Dauerbehandlung (700 Euro),
- eine vollverblendete Metall-Keramik- Krone (600 Euro),
- mehrtägige Krankenhausbehandlung wegen einer Herzrhythmusstörung mit kleiner Operation: allgemeine Krankenhausleistungen, Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer (12 300 Euro).
Für Beamte enthält der Vergleichsbeitrag keine Anteile für Krankentagegeld und Selbstbeteiligung, weil dies in den untersuchten Tarifen nicht vorkommt.
Bewertung der Leistungen. Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Für die einzelnen Leistungen gab es unterschiedlich viele Punkte, je nachdem, wie oft und in welcher Höhe Versicherte diese Leistungen im Durchschnitt in Anspruch nehmen (kalkulatorisches Gewicht).
Daher bekamen alle Tarife für Angestellte und Selbstständige 86 Prozent (Beihilfetarife 90 Prozent) der Punkte bereits dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten.
14 Prozent (Beihilfetarife 10 Prozent) der Punkte wurden für zusätzliche Leistungen vergeben.
Wir haben auch den einzelnen Zusatzleistungen innerhalb jedes Tarifbausteins unterschiedliches Gewicht zugemessen – je nach ihrer Bedeutung für den Versicherten im Fall einer schweren Erkrankung. Ein hohes Gewicht im Stationärtarif erhielt zum Beispiel die Erstattung von Arzthonoraren im Krankenhaus über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus, ein geringes Gewicht im Zahntarif der Verzicht auf Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren.
Bewertete Zusatzleistungen. Erstattung der Kosten für:
- Arzt- und Zahnarzthonorare über den Höchstsatz der Gebührenordnungen (3,5-facher Satz) hinaus,
- Heilpraktikerleistungen,
- Arzneimittel: auch nicht verschreibungspflichtige Mittel,
- Vorsorgeuntersuchungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus,
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen),
- weitere Hilfsmittel: mehr als 75 Prozent Erstattung für technische Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung,
- Heilmittel (zum Beispiel Massagen): mehr als 75 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie,
- ambulante Psychotherapie: mehr als 70 Prozent für 50 Sitzungen im Jahr,
- häusliche Krankenpflege,
- Schutzimpfungen,
- Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung,
- stationäre Psychotherapie: mehr als 30 Behandlungstage im Jahr,
- Krankentransportkosten zum Krankenhaus auch für mehr als 100 Kilometer Entfernung,
- Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt,
- Behandlungen in Krankenhäusern, die auch Kurleistungen anbieten („gemischten Anstalten“) ohne vorherige Genehmigung,
- Entzugs- und Entgiftungsbehandlungen,
- Zahnbehandlung: mehr als 90 Prozent,
- Zahnersatz und Inlays: mehr als 65 Prozent für Zahnarzthonorare und/oder Material- und Laborkosten,
- Implantate,
- Verzicht auf eine Summenbegrenzung für Zahnleistungen in den ersten Vertragsjahren (generell oder zumindest bei unfallbedingten Kosten),
- Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland für Krankenhausbehandlungen.
In den Tarifvergleichen für Angestellte und Selbstständige haben wir außerdem bewertet, ob das Krankentagegeld nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit erhöht werden kann.
Nur im Tarifvergleich für Selbstständige wurde zusätzlich bewertet,
- ob der Versicherer auch für stationäre Kuren leistet,
- ob er im Krankentagegeldtarif beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichtet und
- ob im Krankentagegeldtarif Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit für die Karenzzeit zusammengerechnet werden.
Beitragsentwicklung (20 Prozent)
Wir haben die Beitragsentwicklung für Neukunden in den letzten sechs Jahren bewertet. Dazu haben wir die monatliche Gesamtkostenbelastung am 1. August 2019 mit der am 1. August 2013 verglichen. Der Quotient aus beiden Zahlen ergab den Wert für die Beitragsentwicklung.
Die Gesamtkostenbelastung ergab sich aus dem Monatsbeitrag für Ambulant-, Stationär- und Zahntarif ohne gesetzlichen Zuschlag plus ein Zwölftel der jährlichen Selbstbeteiligung. Bei Beamten entfiel die Selbstbeteiligung.
Für die Bewertung haben wir analog zum Verfahren für das Preis-Leistungs-Verhältnis den Markt als Maßstab zugrunde gelegt.
Zusatzinformationen
Leistungsniveau. Die Kategorien A bis C drücken aus, wie weit die Leistungen des jeweiligen Tarifs über den von allen Tarifen gebotenen Mindestleistungen – und damit über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Versicherung – liegen.
C: Der Tarif erreicht mehr als 25 bis 50 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit über 89,5 bis 93 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen über 92,5 bis 95 Prozent der Gesamtleistungspunkte). Das entspricht einem mittleren Leistungsniveau, das aber bereits deutlich über dem gesetzlichen liegt.
B: Der Tarif erreicht mehr als 50 bis 75 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit mehr als 93 bis 96,5 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen über 95 bis 97,5 Prozent der Gesamtleistungspunkte). Das entspricht einem hohen Leistungsniveau erheblich über dem gesetzlichen.
A: Der Tarif erreicht mehr als 75 bis 100 Prozent der Zusatzleistungspunkte und damit mehr als 96,5 bis 100 Prozent der Gesamtleistungspunkte (bei Beihilfetarifen über 97,5 bis 100 Prozent der Gesamtleistungspunkte). Das entspricht einem sehr hohen Leistungsniveau weit über dem gesetzlichen.
Monatsbeitrag. Der Beitrag für Angestellte und Selbstständige entspricht dem Gesamtbeitrag für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif einschließlich gesetzlichem Zuschlag.
Der Beitrag für Beamte entspricht dem Gesamtbeitrag für Ambulant-, Stationär- und Zahntarif einschließlich gesetzlichem Zuschlag.
Selbstbeteiligung. Bis zu diesem Betrag müssen Versicherte in jedem Jahr die Kosten für ambulante Leistungen selbst tragen. Die Selbstbeteiligung gilt für die Honorare niedergelassener Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker sowie die Kosten für alle von diesen verordneten Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Prothesen und Rollstühle).
Monatsbeitrag und Selbstbeteiligung wurden kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet.
Letzte Beitragsanpassung. Ausschlaggebend war der zuletzt angepasste Tarifbaustein (ohne Krankentagegeld). Die letzte Anpassung vor dem 2. August 2019 zeigt, ob ein Tarif durch die Wahl des Stichtags tendenziell bevorzugt oder benachteiligt wird. Liegt die letzte Anpassung mehrere Jahre zurück, wird die Beitragsstabilität eher etwas überschätzt.
Markteinführung. Ausschlaggebend war der zuletzt eingeführte Tarifbaustein (ohne Krankentagegeld). Wurde ein Tarif von einer anderen Gesellschaft weitergeführt, galt als Markteinführung das Datum der Übernahme.
Private Krankenversicherung im Vergleich
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
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Guten Tag,
Um mich als angehender Beamter für eine PKV anhand individueller Kriterien zu entscheiden, muss ich nun die Bedingungen mehrerer Versicherungen durcharbeiten und die Leistungen in eine Tabellenübersicht bringen (bzw. Ihre Checkliste mehrmals ausfüllen). Der Aufwand ist sehr groß.
Im Rahmen des Tests haben Sie dieselbe Arbeit sicherlich bereits erledigt. Wäre es möglich, dass Sie Ihre Auswertung zur Verfügung stellen? So könnte ich viel schneller einen Versicherungskandidaten ins Auge fassen und würde nur bei diesem die Bedingungen noch einmal selbst prüfen.
MfG
@Tigerzero: Sie können die aktuellen Tarife für Ihr Eintrittsalter unter Punkt 5 (s. Inhalt) ermitteln.
Hallo Test Team,
die beitrage sind über 3 Jahre alt hat sich hier denn nichts grundlegendes geändert oder warum wurden noch keine neuen Tests durchgeführt ?
@Mortyr: Antworten Sie ehrlich und vollständig. Sonst können Sie später Ihren Schutz verlieren. Klären Sie solche Fragen in einer Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Es ist die Versicherung, mit der Sie später Versicherungsfälle regulieren werden, nicht der Vermittler.
Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???