
Ware defekt? Über den Käuferschutz gibt es den Kaufpreis zurück. © skodonnell
Shops wie Amazon und Bezahldienste wie Paypal bieten Käuferschutz für den Fall, dass mit der Bestellung etwas schiefläuft. Unser Test von elf bekannten Programmen zeigt: Wer vom Schutz profitieren will, muss die Bedingungen kennen.
freischalten
Testergebnisse für 11 Käuferschutzprogramme 08/2020Corona hat unser Einkaufsverhalten verändert: Dinge, die wir bis vor Kurzem noch im Laden gekauft haben – etwa Blumenerde und Wein –, werden plötzlich online bestellt. Mit dem Onlineshopping kommt aber auch die Angst. Üblicherweise wird per Vorkasse bezahlt. Kommt die Ware auch wirklich? Hat sie die versprochene Qualität? Und wenn ich mein Widerrufsrecht nutze und die Ware wieder zurückschicke: Bekomme ich mein Geld wieder?
Bezahldienste wie Paypal oder Mastercard, Shops wie Amazon und Dienste wie Trusted Shops versuchen, Kunden diese Ängste zu nehmen. Sie bieten Käuferschutz oder Garantien für den Fall an, dass mit der Bestellung etwas schief läuft.
Finanztest hat elf bekannte Käuferschutzprogramme unter die Lupe genommen. Fazit: Käuferschutz kann ein bequemer Weg sein, den Kaufpreis zurückzuholen, wenn der Händler die Ware nicht liefert. Das kann insbesondere bei Geschäften mit unseriösen Händlern hilfreich sein. Allerdings bieten nicht alle Käuferschutzprogramme gleich viel Schutz.
Wir sagen, was Kunden von den Schutzangeboten erwarten können und was Käufer beachten müssen, um tatsächlich für den Notfall abgesichert zu sein.
Unser Rat
Umfang. Käuferschutz haben Sie beim Online-Einkauf auf Plattformen wie Amazon, bei Shops mit einem Siegel, etwa von Trusted Shops, oder bei Zahlung mit zum Beispiel Paypal (Tabelle Käuferschutzprogramme). Beantragen Sie den Schutz, wenn Sie Ärger beim Onlineshopping haben. So können Sie schnell und bequem Ihr Geld wiederbekommen. Je nach Käuferschutz sind abgesichert: Nichtlieferung der Bestellung, von der Beschreibung abweichende Ware oder Nichterstattung des Kaufpreises trotz Widerruf des Kaufs. Hilft der Käuferschutz Ihnen nicht, haben Sie immer noch die gesetzlichen Kundenrechte, die Sie notfalls einklagen können (Kaufrecht).
Belege. Bevor Sie Käuferschutz beantragen, sollten Sie immer erst eine Einigung mit dem Händler suchen. Machen Sie Fotos, wenn die Ware defekt ist. Diese müssen Sie hochladen, wenn die Ware defekt bei Ihnen angekommen ist. Eine Erstattung für mangelhafte Ware bekommen Sie nur, wenn Sie beweisen können, dass Sie die Kaufsache an den Händler zurückgeschickt haben. Schicken Sie Ware mit Sendungsverfolgung zurück. Rückversand per DHL-Päckchen reicht nicht. Paypal-Kunden profitieren vom dortigen Käuferschutz nur, wenn sie ein Paypal-Konto besitzen und über die Funktion „Artikel oder Dienstleistung bezahlen“ gezahlt haben.
Insolvenz und Flugstornierung. Sie haben etwas online bestellt, aber der Händler liefert nicht, weil das Unternehmen pleitegegangen ist? Die Fluggesellschaft annulliert einen Flug, den Sie etwa per Paypal oder Mastercard/Visa bezahlt haben, aber die Airline erstattet das Ticket einfach nicht? Auch das sind Käuferschutzfälle.
Kauf-Ärger 1: Die bestellte Ware kommt nicht beim Kunden an
Zu den häufigsten Problemen beim Onlineshopping gehört, dass die Ware nicht geliefert wird. Aus dem Ärger kann ein empfindlicher finanzieller Schaden werden. Denn Verbraucher müssen im Internet oftmals per Vorkasse bezahlen. Die Käuferschutzprogramme versprechen Hilfe: Erstattet der Händler nicht von sich aus, zahlen sie dem Kunden den Kaufpreis zurück.
Ware nie erhalten. Als bei Michael Gaertner aus Ismaning bei München (siehe Fallbeispiele) nach langem Warten die über Amazon.de bestellte Ware nicht ankam, nahm er die „A-bis-Z-Garantie“ in Anspruch. Wenige Tage später hatte er sein Geld zurück.
Die Nichtlieferung nach Vorkasse sichert an sich jedes von Finanztest untersuchte Käuferschutzprogramm ab. Kommt die Ware nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach dem vom Händler genannten Lieferdatum beim Kunden an, kann der Käufer Erstattung beim Schutzanbieter beantragen.
Lücke bei Paypal und Paydirekt. Beim Käuferschutz der Bezahldienste Paypal und Paydirekt gibt es allerdings eine nicht ganz unwichtige Ausnahme: Wenn der Händler die Ware nachweisbar abgeschickt hat und sie dann beim Versand aus irgendeinem Grund etwa beim Versandunternehmen verschwindet, bekommt der Käufer keine Erstattung.
Gesetz statt Käuferschutz? Betroffenen bleibt in einem solchen Fall nur, auf die gesetzlichen Rechte zu pochen. Diese werden von den Käuferschutzangeboten nicht etwa ausgehebelt. Sie gelten zusätzlich (siehe Erläuterungen zum Kaufrecht).
Kauf-Ärger 2: Erhaltene Ware entspricht nicht dem bestellten Produkt
Ein weiterer Klassiker beim Onlineshopping: Das Bestellte ist defekt oder weicht von der Produktbeschreibung auf der Internetseite des Shops ab. Diese Erfahrung hat Annekatrin Kreipe aus Berlin (siehe Fallbeispiele) bei einem Ebay-Einkauf gemacht. Da sie mit Paypal bezahlt hatte, eröffnete sie dort einen Käuferschutzfall. „Nach 14 Tagen hat Paypal mir das Geld zurückgezahlt“, sagt Kreipe.
Ausnahmen. Von den untersuchten Käuferschutzprogrammen erstatten nur Paydirekt und Geprüfter Webshop den Kaufpreis nicht, wenn das Gelieferte vom Bestellten abweicht. Trusted Shops verknüpft den Käuferschutz mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht, das Verbraucher beim Onlineshopping in der Regel haben (siehe Unser Rat oben). Entdeckt ein Kunde den Mangel erst nach Ablauf der 14 Tage, ist er über Trusted Shops nicht versichert.
Fotos machen. Kunden müssen den Mangel gegenüber dem Käuferschutzanbieter nachweisen. Das geht oft über das Hochladen von Fotos oder Videos (siehe Unser Rat oben). Wer die mangelhafte Ware schnell an den Händler zurückschickt, ohne vorher Fotos gemacht zu haben, hat schlechte Karten.
Falle: Rückversand. Wenn ein Kunde für eine mangelhafte Ware Käuferschutz beansprucht, ist er verpflichtet, die Ware an den Händler zurückzuschicken. Nur wenn er den Rückversand nachweisen kann, erstattet der Käuferschutzanbieter den Kaufpreis. Abgesichert sind Kunden nur, wenn sie einen Rückversand mit Sendungsverfolgung gewählt haben. Achtung: Wer per DHL-Päckchen zurückschickt, hat keinen Käuferschutz, weil DHL bei dieser Versandart keinen ausreichenden Versandbeleg aushändigt.
Kunde zahlt Rückporto. Hat der Händler der Lieferung einen Retoureschein beige-legt, erhält der Kunde meist einen aussagekräftigen Beleg. Oft übernehmen die Händler die Retourekosten. Wenn nicht, bleibt der Kunde auf dem Rückporto sitzen. Denn der Schutz erstattet den Kaufpreis, aber nicht das Porto. Ausnahme: Paypal übernimmt bis zu zwölf Mal pro Jahr das Rückporto, bis zu 25 Euro pro Versand. Paypal-Kunden müssen diesen Service aber vor dem Einkauf unter paypal.de/retouren aktiviert haben.
Wenn der Händler reparieren will. Käufer sollten bedenken, dass ein bewilligter Käuferschutz auch die gesetzlichen Rechte des Händlers nicht aushebelt. Hat sich ein Kunden den Kaufpreis schnell und bequem über den Käuferschutz wiedergeholt, kann der Händler rechtlich dennoch auf dem Kaufpreis bestehen.
Bei hochpreisiger Ware kommt es vor, dass der Händler es nicht einfach akzeptiert, wenn ihm wegen eines Käuferschutzantrags des Kunden die Kaufsumme abgebucht wird. Bietet er Reparatur oder Neuware als Ersatz an, sollten Kunden zur erneuten Zahlung des Kaufpreises bereit sein.
Wer das einfach ignoriert, kann vom Händler verklagt werden – und verliert dann nicht nur den Kaufpreis, sondern muss auch die Prozesskosten bezahlen.
Kauf-Ärger 3: Keine Erstattung trotz Widerruf und Warenrücksendung
Das 14-tägige gesetzliche Widerrufsrecht beim Onlineshopping kennen viele. Dennoch kommt es manchmal vor, dass Händler nach Rückgabe des Artikels den Kaufpreis nicht erstatten. Zum Beispiel weil sie behaupten, dass sie Ware nicht erhalten haben oder weil sie den Zustand der zurückgeschickten Kaufsache beanstanden.
Schutz bieten diese Anbieter: Amazon, Ebay, Klarna, Mastercard/Visa und Trusted Shops sichern Kunden für diesen Fall die Kaufpreiserstattung zu. Vorausgesetzt, der Kunde hat nach der Widerrufserklärung gegenüber dem Händler die Ware mit Sendungsnachverfolgung zurückgeschickt.
„Freunde“-Trick: Betrüger nutzen Lücken im Käuferschutz von Paypal aus
Michael Gaertner und Annekatrin Kreipe gehören zu den Kunden, die vom Käuferschutz profitiert haben und zufrieden sind. Es gibt aber auch zahlreiche Käufer, die im Streit mit einem Händler auf Käuferschutz gehofft und ihn nicht erhalten haben. Das zeigen etwa zahlreiche Kommentare unter unserem Paypal-Artikel (siehe unser Special Paypal).
Nicht an „Freunde“ bezahlen. Ein Teil der Beschwerden ist darauf zurückzuführen, dass betrügerische Händler die Lücken im Käuferschutz kennen und ausnutzen.
Eine gängige Betrugsmasche geht so: Ein Betrüger bietet auf Ebay Kleinanzeigen ein teures Handy an. Interessenten bittet er, den Kaufpreis über die Paypal-Funktion „Geld an Freunde oder Familie“ zu bezahlen. Der Betrüger begründet seine Bitte damit, dass dann für ihn keine Paypal-Gebühren anfallen, er den Kaufpreis also ungekürzt zu 100 Prozent gutgeschrieben bekommt. Dafür haben viele Verständnis und überweisen das Geld an ihren neuen „Freund“.
Doch damit ist die Falle zugeschnappt: Nur wer bei Paypal die Funktion „Artikel oder Dienstleistung bezahlen“ nutzt, hat Käuferschutz. Den Schaden hat der Kunde. Er verliert sein Geld und erhält kein Handy.
Nach dem Antrag auf Käuferschutz stellen Anbieter Fragen und verlangen Belege
Hat ein Kunde Käuferschutz beantragt, etwa wegen eines Defekts, wird er in der Regel aufgefordert, Fotos als Beleg hochzuladen. Außerdem muss er den Versandbeleg vorlegen, um zu beweisen, dass er die defekte Ware an den Händler zurückgeschickt hat.
Verbraucher sollten auf solche Anforderungen zügig reagieren. Wer auf Anfragen zu spät reagiert, kann den Käuferschutz verlieren.
Kreditkarten-Käuferschutz „Chargeback“ über Banken zum Teil schwer zu bekommen
Auch die Kreditkartenunternehmen Mastercard und Visa bieten Schutz für Käufer. Dort heißt er „Chargeback“ (auf Deutsch: Rückbuchung). Der Schutz ist auf dem Papier sogar sehr ordentlich. Kunden können ihn nicht nur dann für sich reklamieren, wenn auf der Kreditkartenabrechnung unrechtmäßige Abbuchungen stehen, sondern auch bei Nichtlieferung, Lieferung einer mangelhaften Sache und Nichterstattung des Kaufpreises nach Rücksendung des Artikels.
Ansprechpartner ist für Käufer aber nicht das Kreditkartenunternehmen, sondern die Bank, von der Kunden die Karte erhalten haben. Und genau hier liegt das Problem: Aus Leserzuschriften wissen wir, dass manche Banken Chargeback-Reklamationen abwimmeln. Hier heißt es, hartnäckig bleiben (mehr dazu unter Kreditkarten im Vergleich).
Auch die Nichtlieferung eines Artikels bei Händlerpleite ist ein Käuferschutzfall
Erhält ein Kunde die bestellte Ware nicht, weil der Shop nach der Bestellung pleitegeht, ist auch diese Nichtlieferung ein Käuferschutzfall.
Durch die Corona-Krise musste etwa der Berliner Möbelhändler Sitzfeldt Insolvenz anmelden. Weil Sitzfeldt bis vor Kurzem das Siegel von Trusted Shops trug, konnten Kunden Käuferschutz beantragen.
Wer bei seiner Möbelbestellung den kostenlosen Käuferschutz „Basic“ von Trusted Shops aktiviert hatte, bekam wenigstens 100 Euro von Trusted Shops wieder. Wer sogar den kostenpflichtigen Käuferschutz „Plus“ gebucht hatte, bekam den ganzen Kaufpreis erstattet – bis zu 20 000 Euro.
Airline annulliert Flug coronabedingt, erstattet Ticket aber nicht – Käuferschutz beantragen
Chargeback und Käuferschutz haben in den vergangenen Wochen zum Teil sogar Fluggästen weitergeholfen, deren Flug oder Reise wegen Corona annulliert wurde.
Hatte die Fluggesellschaft die Ticketkosten nicht erstattet, konnten Kunden über diesen Weg ihr Geld wiederholen. Denn nicht nur der Kauf von Waren, sondern auch die Buchung eines Fluges oder einer Urlaubsreise mit Hotelunterbringung kann über „Käuferschutz“ abgesichert sein. Vorausgesetzt, Urlauber haben bei der Buchung ein Zahlungsmittel mit Käuferschutz benutzt.
-
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
-
- Bei Portalen wie Vinted oder Sellpy kann jeder Kleidung verkaufen, Geld verdienen und etwas für die Umwelt tun. Wir haben zehn Portale gecheckt – und geben Verkaufstipps.
-
- Identitätsdiebstahl wird für viele Menschen zunehmend zum Problem. Wer typische Maschen kennt und gut vorsorgt, kann sich aber wirksam schützen. Wir erklären, wie.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Langzeittester: Gibt es denn Hinweise darauf, dass sich die Anbieter der Käuferschutzprogramme nicht an die im "Kleingedruckten" festgelegten Regeln für den Käuferschutz halten?
Moin,
wann gibt es ca einen neuen aktuellen Test dieser Käuferschutzprogramme? Basierend auf inszenierte Praxisfälle und nicht nur des Kleingedruckten des Anbieters.
Mfg
Eigentlich müssten alle diese Anbieter der BaFin unterworfen werden, da diese oft blumig eine Schutz anbieten, der das Papier nicht wert ist.
Z.B. wurde für eine Absicherung eines Kaufes über mehrere tausend Euro, das Paket von Trusted Shop gekauft. Geld was ich mir hätte sparen können, da der Schutz schon vor dem ersten avisierten Liefertermin endete. Gerade bei den wertigen Bestellungen oder bei Anfertigungen sind Lieferzeiten von mehreren Wochen üblich, dazu kommen die bekannten Lieferproblemen aus den coronabedingt unterbrochenen Lieferketten, die zu weiteren Verzögerungen führen.
Gerade hier wäre aber ein wirksamer längerfristiger Käuferschutz von Nöten, da nicht jede Firma / jeder Lieferant es überlebt, wenn er nicht produzieren, bzw. ausliefern kann, weil Vorprodukte fehlen oder teure Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Denn die leben schliesslich davon, dass der Laden läuft und nicht nur die Kosten.
Ich habe mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht mit dem sog. Käuferschutz. Grundsätzlich wurde mein Anspruch nicht bestritten, aber ...
- die Verantwortung / Zuständigkeit wird zwischen Ebay und PayPal hin- und her geschoben
- in einem aktuellen Fall habe ich erfahren, dass ich auf die Erstattung einen Rechtsanspruch habe (die Firma hat den auch eingeräumt) und dass deshalb der Käuferschutz nicht gilt. Dass der Verkäufer die Rückzahlung ankündigt aber nicht durchführt scheint nicht vorgesehen zu sein.
Ich hatte über Ebay ein gebrauchtes,neuwertiges Handy ersteigert + mit Paypal bezahlt,bei welchem die Verkäuferin im Nachhinein zugab,daß es sich um B-Ware handelt.Da Sie eine Rückabwicklung ablehnte,habe ich gleich am nächsten Tag bei Paypal einen Fall eröffnet und dem Mitarbeiter u.a. gesagt,daß ich die Annahme des Gerätes verweigern würde.Dieses habe ich dann auch getan,woraufhin der Fall von Paypal zugunsten der Verkäuferin entschieden wurde.Begründung: Ich hätte es annehmen und als defekt zurückschicken müssen,weil ich (wortlaut Paypal) "so nicht feststellen konnte,ob das Gerät den Angaben entspricht".Mein Einwand,die Verkäuferin habe schriftlich bestätigt,daß es sich um ein B-Ware-Gerät handelt,somit brauchte ich es nicht anzunehmen,wurde ich mit Hinweis auf die AGB abgewiesen.Meine Beschwerde,daß mir der Mitarbeiter nicht sagte,ich dürfe die Annahme nicht verweigern um den Käuferschutz nicht zu verlieren,wurde mit "da hätten Sie nachfragen müssen" kommentiert-Käufer ausgeknockt!