
Verträge online kündigen – dabei helfen Dienstleister. Die Stiftung Warentest hat sie getestet. © Getty Images / Jordan Lye
Aboalarm, Volders & Co helfen Kunden, Verträge loszuwerden – von Handy bis Bahncard. Zwei von sieben Online-Kündigungsdiensten schnitten besonders gut ab.
Testergebnisse für 7 Online-Kündigungsdienste 07/2021
Liste der 7 getesteten Produkte
Vertragslaufzeit im Blick behalten
Die Werbeaktion im Fitnessstudio endet bald, vorbei ist dann die Trainingsphase für kleines Geld. Danach wird der Betreiber viel mehr pro Monat abbuchen (Fitnessstudio-FAQ). Auch die Mindestvertragslaufzeit für das nicht mehr genutzte Zweithandy neigt sich dem Ende zu. Höchste Zeit, die Verträge zu kündigen. Wenn es nur nicht so lästig wäre, die Adressen und Unterlagen herauszukramen und zu überlegen, was genau zu tun ist.
Verträge online kündigen
Oft ist das Aussteigen eigentlich ganz leicht, eine E-Mail reicht aus. Doch noch einfacher geht es mit Online-Kündigungsdiensten. Da ist es bei vielen Verträgen nicht einmal nötig, nach der richtigen E-Mail-Adresse zu suchen. Zeit und Nerven sparen vor allem Menschen, die öfter mal Neues ausprobieren und Lockangebote für Neukunden nutzen. Das wird teuer, wenn sie nicht rechtzeitig kündigen.
Online-Kündigungsdienste im Test
Finanztest hat bei sieben Online-Kündigungsdiensten getestet, ob das zuverlässig funktioniert, was es kostet und wie es mit dem Datenschutz aussieht (Tabelle).
Erfreulich: Alle 42 eigens für den Test abgeschlossenen Verträge wurden gekündigt. Irritationen gab es nur, weil ein Vertragspartner zwei Kündigungen zunächst nicht so recht wahrhaben wollte. Am beauftragten Onlinedienst lag das nicht. Er brachte die Kündigungen wie gewünscht auf den Weg.
Geeignet für unproblematische Fälle
Bei sehr hartleibigen Vertragspartnern oder in sehr wichtigen Fällen wie bei Miet- und Arbeitsverträgen ist es empfehlenswert, lieber selbst aktiv zu werden (Verbraucherrecht – Die Kunst des korrekten Kündigens). In weniger heiklen Fällen eignen sich die Dienste sehr wohl als Hilfe beim Kündigen.
Unser Rat
- Online-Kündigungsdienste.
- Online-Kündigungsdienste können Ihnen helfen, wenn Sie Handyvertrag, Abos und ähnliche Dauerverträge schnell und bequem kündigen wollen, ohne sich selbst um Adressen und Besonderheiten beim jeweiligen Anbieter zu kümmern. Denn seit 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verbraucherverträge sind per E-Mail oder Fax kündbar.
- Selbstkontrolle.
- Ihre Verträge und die Kündigungsfristen müssen Sie selbst unter Kontrolle behalten, wenn der Kündigungsdienst keine Vertragsverwaltung anbietet. Kennen Sie Benutzername, Kunden- oder Vertragsnummer oder andere für die Kündigung nötige Daten nicht mehr, kann Ihnen auch kein Kündigungsdienst helfen.
- Vergleich.
- In allen Prüfpunkten mindestens gut waren nur Aboalarm.de und Volders.de. Aboalarm.de ist billiger als Volders.de (Tabelle).
- Sicherheit.
- Wenn es absolut rechtssicher sein soll, kündigen Sie besser selbst (Die Kunst des korrekten Kündigens). Das hilft sogar bei unseriösen Anbietern, bei denen zuweilen Kündigungen nicht mal als Einschreiben ankommen.
Unterschiede beim Datenschutz
Im Detail unterschieden sich die Dienste erheblich. Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz waren mal gut und mal nur mäßig.
Datenübertragung. Nur bei Volders.de und Aboalarm.de haben die Datenschutzerklärungen keine oder nur geringe Mängel. Die anderen Anbieter erklären, sie übertragen personenbezogene Daten an Dienste in den USA und verweisen teilweise noch auf den Privacy Shield, eine Absprache zwischen der EU und den USA, die der Europäische Gerichtshof längst gekippt hat, weil es in den USA an Rechtsschutz gegen Datenzugriffe der Behörden fehlt.
Datensicherheit. Daten wie vor allem Name und Adresse, die die Nutzer selbst eingeben, waren – soweit erkennbar – sicher. Die Anbieter versprechen außerdem, sie nicht jenseits gesetzlicher Regelungen weiterzugeben.
Tracking. Keiner der Kündigungsdienste im Test leistet sich handfeste Datenschutzmängel. In den Standardeinstellungen fanden wir keine Anzeichen für das verbreitete seitenübergreifende Datensammeln zu Werbezwecken.
Cookies. Kurios: Kuendigung.org, Kündigen.de und Kuendigung.services speichern „Cookies“, also kleine Datenpakete, auf Rechnern von Besuchern, ohne zuvor die nötige Einwilligung einzuholen. Da die Anbieter aber, soweit erkennbar, nur Daten über die Nutzung der eigenen Seiten sammeln, haben wir das nicht allzu streng bewertet.
Aboalarm.de und Volders.de stark
Einen Testsieger im eigentlichen Sinne des Wortes konnten wir nicht küren, da der Erfolg der Kündigung nicht allein vom Kündigungsdienst, sondern vor allem vom Vertragspartner abhängt. Dennoch haben wir bei Preis und Leistung Unterschiede ausgemacht (Tabelle). Die besten Noten für Informationen auf der Webseite sowie Support und Hilfe verdienten sich Aboalarm.de und Volders.de. Sie haben außerdem umfangreiche Adressdatenbanken, in denen die Suche nach dem eigenen Vertragspartner mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat.
Was kostet der Service?
Nicht immer transparent. Bei Kuendigung.org und Kuendigung.services erfuhren unsere Tester erst spät und nach Eingabe aller nötigen Daten, was die Kündigung kosten soll. Der Preis sollte von Anfang an bekannt sein, spätestens aber, wenn feststeht, wer der Vertragspartner ist. Kunden sollten den Auftrag nicht nur deswegen erteilen, weil sie die Daten nicht noch einmal woanders eingeben wollen.
Kostenlose Online-Kündigung. Konkurrenzlos günstig ist Smartkündigen.de. Hier ist Kündigen grundsätzlich kostenlos. „Kleine Provisionen von Anbietern“ machen es nach eigenen Angaben möglich. Wer wofür zahlt, sagt Smartkündigen.de nicht. Wir vermuten: Es sind Anbieter, bei denen Nutzer einen neuen Vertrag abschließen.
Volders.de am teuersten. Bei Volders.de kostet die Kündigung mindestens 5,99 Euro und in der Variante „Extrasicher“ sogar 14,99 Euro.
Kündigung per Einschreiben
„Extrasicher“ heißt: Volders.de verschickt das Kündigungsschreiben sowohl per Einschreiben als auch per E-Mail, die ein Anwalt in Kopie erhält. Einen Brief als Einschreiben zu verschicken, ist tatsächlich sicherer. Doch selbst der Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung erlauben es nicht, den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner gerichtsfest nachzuweisen.
Kopie an Anwalt hilft nicht
Absolut sicher ist das Zustellen über einen Gerichtsvollzieher (Die Kunst des korrekten Kündigens). Das bietet keiner der Kündigungsdienste an. Dabei ist das mit vom Aufwand im Einzelfall abhängigen Kosten ab etwa 10 Euro nicht sehr teuer. Ratsam ist eine solche Hochsicherheitskündigung allerdings auch nur bei unseriösen Vertragspartnern, die von Kündigungen nichts wissen wollen.
Die E-Mail-Kopie an einen Anwalt mag zwar Eindruck schinden, ist aber von Rechts wegen bedeutungslos. Sie beweist nicht, dass die Kündigung zugegangen ist.
E-Mail reicht für wirksame Kündigung
Genauso unnötig ist es, das Kündigungsschreiben um eine mit Maus oder Finger auf dem Bildschirm erzeugte oder als Foto oder Scan übermittelte Unterschrift zu ergänzen. Bei allen ab Oktober 2016 geschlossenen Verbraucherverträgen reicht jede E-Mail aus, um wirksam zu kündigen.
Will der Vertragspartner bei älteren Verträgen nur eine Kündigung in Schriftform akzeptieren, hilft die elektronisch eingefügte Unterschrift nicht. Da zählt nur das Originalschreiben mit persönlicher Unterschrift.
Außergerichtliche Unterstützung
Aboalarm.de und Kündigen.de werben mit einer „Kündigungsgarantie“. Sie gilt nur für ausgewählte Vertragspartner. Kündigen.de bietet außergerichtliche Unterstützung durch einen Anwalt und bis zu 100 Euro Ausgleich für Kosten wegen einer gescheiterten Kündigung. Aboalarm.de stellt Kunden ebenfalls einen Anwalt zur Seite und zahlt bei Bedarf für einen Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung. Hilft auch das nicht, übernimmt das Unternehmen die mit der ungewollten Fortsetzung des Vertrags verbundenen Mehrkosten.
Tipp: Oft lohnt es sich, alte Versicherungsverträge zu kündigen. Einzelheiten erfahren Sie in unserem Versicherungs-Check.
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- Konzerte und Events finden statt, trotzdem sind Ticketkäufe in der Corona-Pandemie noch immer risikoreich – besonders aus zweiter Hand. Diese Regeln gelten.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Ebay-Angebote sind von Anfang an verbindlich. Wer sein Angebot stoppt, muss oft trotzdem liefern oder Schadenersatz zahlen. Stiftung Warentest erklärt die Rechtslage.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Abonnent: Völlig richtig, die Darstellung gilt für den angegebenen Stand 14.06.2021. Wir hielten es an diesem Zeitpunkt für zu früh, um schon auf die Änderungen einzugehen, die zunächst im März und jetzt noch im Juli in Kraft getreten sind.
Dazu gibt es einen anderen Artikel und zwar hier:
www.test.de/Gesetz-fuer-faire-Verbrauchervertraege-Langlaufende-Vertraege-werden-fairer-5600636-0/
Auf Ihren Hinweis hin werden wir in den Artikel nachträglich noch den Hinweise auf die neue Rechtslage und unsere Berichterstattung dazu aufnehmen.
"Aktuell zulässig sind aber Verträge, die bis zu zwei Jahre lang unkündbar sind und sich anschließend jeweils um ein Jahr verlängern, solange keine Kündigung kommt." - Das ist veraltet!
Das ist richtig: "Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück."
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Neue-Vertragslaufzeiten-2022-Vertraege-einfacher-kuendigen,vertragslaufzeit100.html
Sehr geehrte Redaktion,
ich möchte auf den seit 2017 existierenden Dienst ExAbo (exabo.de) hinweisen.
Vielen Dank.
@Malerfritz: Danke für Ihren Hinweis, wir haben die Kommentare gelöscht. (maa)
Was ist denn das hier? Warentest macht Werbung für die Freimaurer? Wer hat denn hier seinen Dienst verschlafen.