Online-Kündigung Sieben Helfer im Test

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Online-Kündigung - Sieben Helfer im Test

Verträge online kündigen – dabei helfen Dienst­leister. Die Stiftung Warentest hat sie getestet. © Getty Images / Jordan Lye

Aboalarm, Volders & Co helfen Kunden, Verträge loszuwerden – von Handy bis Bahncard. Zwei von sieben Online-Kündigungs­diensten schnitten besonders gut ab.

Online-Kündigung Testergebnisse für 7 Online-Kündigungs­dienste 07/2021

Liste der 7 getesteten Produkte
Online-Kündigungs­dienste 07/2021
  • Aboalarm.de Hauptbild
    Aboalarm.de
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    Kuendigung.org
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    Volders.de

Vertrags­lauf­zeit im Blick behalten

Die Werbeaktion im Fitness­studio endet bald, vorbei ist dann die Trainings­phase für kleines Geld. Danach wird der Betreiber viel mehr pro Monat abbuchen (Fitnessstudio-FAQ). Auch die Mindest­vertrags­lauf­zeit für das nicht mehr genutzte Zweit­handy neigt sich dem Ende zu. Höchste Zeit, die Verträge zu kündigen. Wenn es nur nicht so lästig wäre, die Adressen und Unterlagen heraus­zukramen und zu über­legen, was genau zu tun ist.

Verträge online kündigen

Oft ist das Aussteigen eigentlich ganz leicht, eine E-Mail reicht aus. Doch noch einfacher geht es mit Online-Kündigungs­diensten. Da ist es bei vielen Verträgen nicht einmal nötig, nach der richtigen E-Mail-Adresse zu suchen. Zeit und Nerven sparen vor allem Menschen, die öfter mal Neues ausprobieren und Lock­angebote für Neukunden nutzen. Das wird teuer, wenn sie nicht recht­zeitig kündigen.

Online-Kündigungs­dienste im Test

Finanztest hat bei sieben Online-Kündigungs­diensten getestet, ob das zuver­lässig funk­tioniert, was es kostet und wie es mit dem Daten­schutz aussieht (Tabelle).

Erfreulich: Alle 42 eigens für den Test abge­schlossenen Verträge wurden gekündigt. Irritationen gab es nur, weil ein Vertrags­partner zwei Kündigungen zunächst nicht so recht wahr­haben wollte. Am beauftragten Online­dienst lag das nicht. Er brachte die Kündigungen wie gewünscht auf den Weg.

Geeignet für unpro­blematische Fälle

Bei sehr hartleibigen Vertrags­part­nern oder in sehr wichtigen Fällen wie bei Miet- und Arbeits­verträgen ist es empfehlens­wert, lieber selbst aktiv zu werden (Verbraucherrecht – Die Kunst des korrekten Kündigens). In weniger heiklen Fällen eignen sich die Dienste sehr wohl als Hilfe beim Kündigen.

Unser Rat

Online-Kündigungs­dienste.
Online-Kündigungs­dienste können Ihnen helfen, wenn Sie Handy­vertrag, Abos und ähnliche Dauer­verträge schnell und bequem kündigen wollen, ohne sich selbst um Adressen und Besonderheiten beim jeweiligen Anbieter zu kümmern. Denn seit 1. Oktober 2016 abge­schlossene Verbraucher­verträge sind per E-Mail oder Fax künd­bar.
Selbst­kontrolle.
Ihre Verträge und die Kündigungs­fristen müssen Sie selbst unter Kontrolle behalten, wenn der Kündigungs­dienst keine Vertrags­verwaltung anbietet. Kennen Sie Benutzer­name, Kunden- oder Vertrags­nummer oder andere für die Kündigung nötige Daten nicht mehr, kann Ihnen auch kein Kündigungs­dienst helfen.
Vergleich.
In allen Prüf­punkten mindestens gut waren nur Aboalarm.de und Volders.de. Aboalarm.de ist billiger als Volders.de (Tabelle).
Sicherheit.
Wenn es absolut rechts­sicher sein soll, kündigen Sie besser selbst (Die Kunst des korrekten Kündigens). Das hilft sogar bei unseriösen Anbietern, bei denen zuweilen Kündigungen nicht mal als Einschreiben ankommen.

Unterschiede beim Daten­schutz

Im Detail unterschieden sich die Dienste erheblich. Nutzerfreundlich­keit und Daten­schutz waren mal gut und mal nur mäßig.

Daten­über­tragung. Nur bei Volders.de und Aboalarm.de haben die Daten­schutz­erklärungen keine oder nur geringe Mängel. Die anderen Anbieter erklären, sie über­tragen personenbezogene Daten an Dienste in den USA und verweisen teil­weise noch auf den Privacy Shield, eine Absprache zwischen der EU und den USA, die der Europäische Gerichts­hof längst gekippt hat, weil es in den USA an Rechts­schutz gegen Daten­zugriffe der Behörden fehlt.

Daten­sicherheit. Daten wie vor allem Name und Adresse, die die Nutzer selbst eingeben, waren – soweit erkenn­bar – sicher. Die Anbieter versprechen außerdem, sie nicht jenseits gesetzlicher Rege­lungen weiterzugeben.

Tracking. Keiner der Kündigungs­dienste im Test leistet sich hand­feste Daten­schutz­mängel. In den Stan­dard­einstel­lungen fanden wir keine Anzeichen für das verbreitete seiten­über­greifende Daten­sammeln zu Werbe­zwecken.

Cookies. Kurios: Kuendigung.org, Kündigen.de und Kuendigung.services speichern „Cookies“, also kleine Daten­pakete, auf Rechnern von Besuchern, ohne zuvor die nötige Einwilligung einzuholen. Da die Anbieter aber, soweit erkenn­bar, nur Daten über die Nutzung der eigenen Seiten sammeln, haben wir das nicht allzu streng bewertet.

Aboalarm.de und Volders.de stark

Einen Testsieger im eigentlichen Sinne des Wortes konnten wir nicht küren, da der Erfolg der Kündigung nicht allein vom Kündigungs­dienst, sondern vor allem vom Vertrags­partner abhängt. Dennoch haben wir bei Preis und Leistung Unterschiede ausgemacht (Tabelle). Die besten Noten für Informationen auf der Webseite sowie Support und Hilfe verdienten sich Aboalarm.de und Volders.de. Sie haben außerdem umfang­reiche Adress­daten­banken, in denen die Suche nach dem eigenen Vertrags­partner mit hoher Wahr­scheinlich­keit Erfolg hat.

Was kostet der Service?

Nicht immer trans­parent. Bei Kuendigung.org und Kuendigung.services erfuhren unsere Tester erst spät und nach Eingabe aller nötigen Daten, was die Kündigung kosten soll. Der Preis sollte von Anfang an bekannt sein, spätestens aber, wenn fest­steht, wer der Vertrags­partner ist. Kunden sollten den Auftrag nicht nur deswegen erteilen, weil sie die Daten nicht noch einmal woanders eingeben wollen.

Kostenlose Online-Kündigung. Konkurrenzlos günstig ist Smartkündigen.de. Hier ist Kündigen grund­sätzlich kostenlos. „Kleine Provisionen von Anbietern“ machen es nach eigenen Angaben möglich. Wer wofür zahlt, sagt Smartkündigen.de nicht. Wir vermuten: Es sind Anbieter, bei denen Nutzer einen neuen Vertrag abschließen.

Volders.de am teuersten. Bei Volders.de kostet die Kündigung mindestens 5,99 Euro und in der Variante „Extrasicher“ sogar 14,99 Euro.

Kündigung per Einschreiben

„Extrasicher“ heißt: Volders.de verschickt das Kündigungs­schreiben sowohl per Einschreiben als auch per E-Mail, die ein Anwalt in Kopie erhält. Einen Brief als Einschreiben zu verschi­cken, ist tatsäch­lich sicherer. Doch selbst der Einlieferungs­beleg und die Sendungs­verfolgung erlauben es nicht, den Zugang der Kündigung beim Vertrags­partner gerichts­fest nach­zuweisen.

Kopie an Anwalt hilft nicht

Absolut sicher ist das Zustellen über einen Gerichts­voll­zieher (Die Kunst des korrekten Kündigens). Das bietet keiner der Kündigungs­dienste an. Dabei ist das mit vom Aufwand im Einzel­fall abhängigen Kosten ab etwa 10 Euro nicht sehr teuer. Ratsam ist eine solche Hoch­sicher­heits­kündigung allerdings auch nur bei unseriösen Vertrags­part­nern, die von Kündigungen nichts wissen wollen.

Die E-Mail-Kopie an einen Anwalt mag zwar Eindruck schinden, ist aber von Rechts wegen bedeutungs­los. Sie beweist nicht, dass die Kündigung zugegangen ist.

E-Mail reicht für wirk­same Kündigung

Genauso unnötig ist es, das Kündigungs­schreiben um eine mit Maus oder Finger auf dem Bild­schirm erzeugte oder als Foto oder Scan über­mittelte Unter­schrift zu ergänzen. Bei allen ab Oktober 2016 geschlossenen Verbraucher­verträgen reicht jede E-Mail aus, um wirk­sam zu kündigen.

Will der Vertrags­partner bei älteren Verträgen nur eine Kündigung in Schriftform akzeptieren, hilft die elektronisch einge­fügte Unter­schrift nicht. Da zählt nur das Original­schreiben mit persönlicher Unter­schrift.

Außerge­richt­liche Unterstüt­zung

Aboalarm.de und Kündigen.de werben mit einer „Kündigungs­garantie“. Sie gilt nur für ausgewählte Vertrags­partner. Kündigen.de bietet außerge­richt­liche Unterstüt­zung durch einen Anwalt und bis zu 100 Euro Ausgleich für Kosten wegen einer gescheiterten Kündigung. Aboalarm.de stellt Kunden ebenfalls einen Anwalt zur Seite und zahlt bei Bedarf für einen Rechts­streit um die Wirk­samkeit der Kündigung. Hilft auch das nicht, über­nimmt das Unternehmen die mit der ungewollten Fortsetzung des Vertrags verbundenen Mehr­kosten.

Tipp: Oft lohnt es sich, alte Versicherungs­verträge zu kündigen. Einzel­heiten erfahren Sie in unserem Versicherungs-Check.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.07.2022 um 12:25 Uhr
Gesetz für faire Verbraucherverträge

@Abonnent: Völlig richtig, die Darstellung gilt für den angegebenen Stand 14.06.2021. Wir hielten es an diesem Zeitpunkt für zu früh, um schon auf die Änderungen einzugehen, die zunächst im März und jetzt noch im Juli in Kraft getreten sind.
Dazu gibt es einen anderen Artikel und zwar hier:
www.test.de/Gesetz-fuer-faire-Verbrauchervertraege-Langlaufende-Vertraege-werden-fairer-5600636-0/
Auf Ihren Hinweis hin werden wir in den Artikel nachträglich noch den Hinweise auf die neue Rechtslage und unsere Berichterstattung dazu aufnehmen.

Abonnent am 23.07.2022 um 14:11 Uhr
Teilweiese veraltet!

"Aktuell zulässig sind aber Verträge, die bis zu zwei Jahre lang unkünd­bar sind und sich anschließend jeweils um ein Jahr verlängern, solange keine Kündigung kommt." - Das ist veraltet!
Das ist richtig: "Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück."
Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Neue-Vertragslaufzeiten-2022-Vertraege-einfacher-kuendigen,vertragslaufzeit100.html

swfan07 am 23.03.2022 um 13:40 Uhr
Es sollte heissen "8 Helfer im Test"

Sehr geehrte Redaktion,
ich möchte auf den seit 2017 existierenden Dienst ExAbo (exabo.de) hinweisen.
Vielen Dank.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2021 um 10:17 Uhr
Werbung für Freimaurer

@Malerfritz: Danke für Ihren Hinweis, wir haben die Kommentare gelöscht. (maa)

Malerfritz am 20.06.2021 um 15:25 Uhr
Kann ich nicht glauben..

Was ist denn das hier? Warentest macht Werbung für die Freimaurer? Wer hat denn hier seinen Dienst verschlafen.