Warnsignale. Drängt der Vermittler, sollten Sie aussteigen und nichts unterschreiben. Steuervorteile sollte Ihr Steuerberater beurteilen. Besichtigen Sie die Wohnung!
Treuhandvertrag. Ist Ihre Unterschrift unter dem Treuhandvertrag, mit dem Sie einen Stellvertreter zum Immobilienkauf ermächtigt haben, gehen Sie mit zu weiteren Notarterminen. Fragen Sie den Notar nach allen Punkten, die Ihnen unklar sind.
Leistung. Gebühren bekommt der Notar nicht nur für Stempel und Urkunde. Wenn Sie es wollen, muss er für das gleiche Geld bereits beim Abfassen des Vertrags beraten.
Beschwerden. Für Beschwerden über Notare ist der Präsident des nächsten Landgerichts zuständig. Informieren Sie auch die Notarkammern, wenn Sie glauben, dass ein Notar Fehler macht oder parteiisch ist.
Ausweg. Notare haften für fahrlässige Berufsausübung nur, wenn sonst niemand für Schäden aufkommt. Ins Auge fassen sollten Opfer windiger Vermittler eher die finanzierende Bank. Ein neues BGH-Urteil bietet Auswege aus manchen Immobiliengeschäften.
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- Wer Grundstück, Haus oder Wohnung kaufen will, sollte vorher das Grundbuch einsehen. In Grundbüchern werden die genauen Besitzverhältnisse von Immobilien festgehalten.
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- Makler sind teuer. Längst nicht immer müssen Kunden zahlen. Oft können sie den Vertrag widerrufen. test.de erklärt die Rechtslage.
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- Unser KfW-Vergleichsrechner ermittelt, ob und wie viel Zinsen Sie bei Ihrer Finanzierung mit einem Förderkredit der KfW sparen – auch in Kombination mit einem Bankkredit.
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