Genehmigung. Für medizinische Hilfsmittel brauchen Sie das Rezept Ihres Arztes. Der sagt Ihnen auch, ob Sie zusätzlich eine Genehmigung der Kasse benötigen.
Verordnung. Auf dem Rezept muss das Hilfsmittel mit der Hilfsmittelnummer genannt sein. Spezialfunktionen müssen extra beschrieben sein und der Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit kurz schriftlich erläutern.
Erstattung. Wollen Sie vorab wissen, wie viel die Kasse vom Preis Ihres Hilfsmittel erstatten wird, fragen Sie direkt bei der Kasse nach. Sie zahlen 10 Prozent des Preises, den die Kasse erstattet, selbst – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro und nicht mehr als das Hilfsmittel kostet. Möchten Sie ein höherwertiges Produkt, zahlen Sie zusätzlich die Differenz zwischen tatsächlichem und erstattungsfähigem Preis.
Lieferanten. Die Krankenkasse muss Ihnen den Lieferanten nennen, bei dem Sie Ihr Hilfsmittel bekommen. Das kann ein Sanitätshaus, eine Apotheke, ein Hörgeräteakustiker oder eine Hilfsmittelfirma sein. Viele Kassen verleihen Hilfsmittel auch an ihre Versicherten.
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