Medizi­nische Hilfs­mittel

Check­liste: So legen Sie Wider­spruch ein

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  • Schritt 1. Lehnt der Kosten­träger Ihren Antrag auf ein Hilfs­mittel ab, können Sie wider­sprechen. Beachten Sie die Frist: Sie haben einen Monat Zeit ab Eingang des Schreibens. Enthält der Bescheid keine Rechts­behelfs­belehrung, haben Sie ein Jahr Zeit.
  • Schritt 2. Der Wider­spruch ist formlos per Post möglich oder in der örtlichen Filiale, etwa bei der Krankenkasse. Begründen Sie, warum die Leistung nötig ist. Wohl­fahrts­verbände wie die Caritas oder die Unabhängige Patientenberatung unter der kostenfreien Telefon­nummer 0 800 0/11 77 22 helfen Ihnen. Einige Rechts­schutz­versicherer zahlen für einen Anwalt, der beim Wider­spruch hilft.
  • Schritt 3. Lässt der Kosten­träger sich mit der Entscheidung Zeit, können Sie Untätigkeits­klage beim Sozialge­richt erheben. Dann hat der Kosten­träger für den Wider­spruchs­bescheid drei Monate Zeit.
  • Schritt 4. Bleibt der Träger beim Nein, entscheidet ein Wider­spruchs­ausschuss. Wird Ihr Antrag auch dort abge­lehnt, können Sie zum Sozialge­richt. Was Sie tun müssen, steht im Wider­spruchs­bescheid.
  • Schritt 5. Sie haben einen Monat Zeit, Klage zu erheben. Die Vertretung durch einen Anwalt ist keine Pflicht. Wenn Sie aber ohne Rechts­schutz­versicherung einen Anwalt beauftragen, bleiben Sie bei einer Nieder­lage auf den Kosten sitzen.
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