Deutsche Anwalt Akademie Fachlehrgang Mediation

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Testkommentar

Die Aus­bi­ldung richtet sich gezielt an Anwälte und Unter­nehmens­juristen sowie an andere Beratungs­berufe. Ein abge­schlossenes Jura­studium und Berufs­erfahrung sind für die Teil­nahme erwünscht. In der kom­pakten Ausbildung sind weder Supervision noch Fallbearbeitung enthalten. Auch das Zeitkontingent entspricht nicht dem Anforderungsprofil. Im Anschluss an den Fachlehrgang ist eine Spezialisierung auf Wirtschaftsmediation möglich.

Qualifizierung zum Mediator - Bundes­weite Anbieter - Deutsche Anwalt Akademie : Fachlehrgang Mediation

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Bundes­weite Anbieter
Merkmale
Seminar­ort(e) Bundes­weit
Preis ca. 3900  Euro Fußnote: 1
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 17  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 2 90  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 2 2  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 0
davon zu dokumentieren 0
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 4 Nein‑X
BAFM Fußnote: 5 Nein‑X
BMWA Fußnote: 6 Nein‑X
DGM Fußnote: 7 Nein‑X
IM Fußnote: 8 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 9 Ja‑Häkchen
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
Rund 3550 Euro für Mit­glieder des Anwalts­ver­eins.
Fußnote: 2
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 3
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
Fußnote: 4
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 5
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 6
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 7
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 8
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 9
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.