Gewusst wie Für die Uni bewerben

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Gewusst wie - Für die Uni bewerben

© mauritius images / W. Bachmeier, Wavebreakmedia (M)

Haben Sie sich für einen Studien­gang an einer deutschen Hoch­schule entschieden, müssen Sie sich form- und frist­gerecht bewerben. Finanztest erklärt, worauf Sie dabei achten müssen. Auch in puncto Recht, Versicherungen und Finanzen stehen Studierende vor vielen neuen Fragen.

Sie benötigen:

  • Hoch­schul­zugangs­berechtigung (Abitur, Fachabitur oder Äquivalent)
  • Ausgefülltes Bewerbungs­formular

Schritt 1

Beachten Sie die Bewerbungs­fristen (siehe Hochschulkompass.de). Die meisten Studien­gänge können nur zum Winter­semester (Oktober bis März) begonnen werden; Bewerbungs­schluss ist dann in der Regel am 15. Juli, für das Sommer­semester (April bis September) der 15. Januar. An Fach­hoch­schulen sind die Fristen oft früher als an Universitäten. Zum Teil gibt es unterschiedliche Bewerbungs­fristen für Neu-Abiturienten, die ihr Abitur in diesem Jahr erworben haben, und für Alt-Abiturienten.

Schritt 2

Für die meisten Studien­gänge bewerben Sie sich online. Füllen Sie ein Bewerbungs­formular aus, in dem Sie den angestrebten Studien­abschluss und die Studien­fächer sowie Ihre (Fach-)Abiturnote eintragen. Erforderlich sind meist Angaben zu bereits absol­vierten Studien­gängen, Ausbildungen, Praktika und geleisteten Diensten. Manchmal sind Sprach­kennt­nisse nach­zuweisen. Einigen Hoch­schulen genügt das online ausgefüllte Formular, andere fordern zusätzlich einen unter­schriebenen Ausdruck per Post. Bewerben Sie sich bei mehreren Universitäten.

Schritt 3

Haben Sie einen Platz in Ihrem Wunsch­studien­gang erhalten, müssen Sie sich inner­halb einer bestimmten Frist immatrikulieren – grund­sätzlich auf dem Postweg. Sie erhalten von Ihrer Hoch­schule eine Liste der benötigten Unterlagen. Neben dem Immatrikulations­antrag müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hoch­schul­zugangs­berechtigung und einen Kranken­versicherungs­nach­weis beifügen.

Schritt 4

Auch bei einer Absage haben Sie noch Chancen, denn einige zugelassene Bewerber nehmen ihre Plätze nicht an. Im Nach­rück­verfahren werden freigewordene Studien­plätze zunächst an abge­lehnte Bewerber vergeben. Nehmen auch die Nach­rücker ihre Plätze nicht an, werden diese per Los vergeben. Um am Losverfahren teil­zunehmen, müssen Sie vor Semester­beginn recht­zeitig bei der Hoch­schule einen Losantrag stellen.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Studium.

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