
Haben Sie sich für einen Studiengang an einer deutschen Hochschule entschieden, müssen Sie sich form- und fristgerecht bewerben. Finanztest erklärt, worauf Sie dabei achten müssen. Auch in puncto Recht, Versicherungen und Finanzen stehen Studierende vor vielen neuen Fragen.
Sie benötigen:
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur oder Äquivalent)
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
Schritt 1
Beachten Sie die Bewerbungsfristen (siehe Hochschulkompass.de). Die meisten Studiengänge können nur zum Wintersemester (Oktober bis März) begonnen werden; Bewerbungsschluss ist dann in der Regel am 15. Juli, für das Sommersemester (April bis September) der 15. Januar. An Fachhochschulen sind die Fristen oft früher als an Universitäten. Zum Teil gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen für Neu-Abiturienten, die ihr Abitur in diesem Jahr erworben haben, und für Alt-Abiturienten.
Schritt 2
Für die meisten Studiengänge bewerben Sie sich online. Füllen Sie ein Bewerbungsformular aus, in dem Sie den angestrebten Studienabschluss und die Studienfächer sowie Ihre (Fach-)Abiturnote eintragen. Erforderlich sind meist Angaben zu bereits absolvierten Studiengängen, Ausbildungen, Praktika und geleisteten Diensten. Manchmal sind Sprachkenntnisse nachzuweisen. Einigen Hochschulen genügt das online ausgefüllte Formular, andere fordern zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck per Post. Bewerben Sie sich bei mehreren Universitäten.
Schritt 3
Haben Sie einen Platz in Ihrem Wunschstudiengang erhalten, müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist immatrikulieren – grundsätzlich auf dem Postweg. Sie erhalten von Ihrer Hochschule eine Liste der benötigten Unterlagen. Neben dem Immatrikulationsantrag müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und einen Krankenversicherungsnachweis beifügen.
Schritt 4
Auch bei einer Absage haben Sie noch Chancen, denn einige zugelassene Bewerber nehmen ihre Plätze nicht an. Im Nachrückverfahren werden freigewordene Studienplätze zunächst an abgelehnte Bewerber vergeben. Nehmen auch die Nachrücker ihre Plätze nicht an, werden diese per Los vergeben. Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen Sie vor Semesterbeginn rechtzeitig bei der Hochschule einen Losantrag stellen.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Studium.