Seit 15 Jahren soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, vor Ungleichbehandlung schützen. test.de erklärt, wo es zum Tragen kommt, und was Betroffene gegen Benachteiligung tun können.
Dieses Thema ist im Juli 2016 erschienen. Es wurde im April 2021 vollständig überarbeitet. Zuvor gepostete Kommentare beziehen sich auf die frühere Fassung.
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Wer öffentliche Dienstleistungen anbietet, darf lt. AGG diese auch nicht wegen der Weltanschauung verweigern. Zur Weltanschauung gehört z.B. die Parteizugehörigkeit. Tendenzbetriebe sind allerdings weitestgehend vom AGG ausgenommen. So können Einrichtungen, deren Träger z.B. die kaholische Kirche ist und somit als Tendenzbetrieb gilt, relativ einfach Arbeitnehmer kündigen, welche nicht ins Weltbild der katholischen Kirche passen.
Kann es sein, dass sie im falschen Thema kommentiert haben? Hier geht es nicht um Versicherungen.
Es ist ein Unding dass bei Versicherungen in den letzten 20 Jahren überhaupt immer mehr differenziert wird. Es kann nicht sein dass für jede Personengruppe ein spezielles Risiko errechnet wird und für jede dieser Gruppen unterschiedliche Versicherungsbeiträge verlangt werden.
Der Grundsatz einer jeden Versicherung ist die KOLLEKTIVE RISIKOÜBERNAHME.
Dass heißt das Risiko wird von allen Personengruppen zu gleichen Anteilen getragen, um die die Schaden erleiden zu schützen und gemeinsam in einer Gemeinschaft diese Kosten zu tragen.
Wenn man auf jeden individuell das Risiko und eine Prämie errechnet, dann kann man im Prinzip gleich den entsprechenden Betrag auf ein Sparbuch einzahlen und im Schadensfall abheben. DAS ist keine Versicherung, sondern es geht um eine Gemeinschaft an Beitragszahlern die den Worst-Case tragen.
Der Stiftung obliegt nicht die politische Vertretung von Verbraucherinteressen. Das ist Aufgabe des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Um den Stiftungszweck zu verwirklichen, soll die
Stiftung Untersuchungen, in der Regel vergleichender Art, an Waren und Leistungen nach wissenschaftlichen Methoden und in einem eine sachgerechte Beurteilung gewährleistenden Ausmaß durchführen oder von geeigneten Instituten nach ihren Weisungen durchführen lassen,
Sie soll neutral, allgemeinverständlich und sachgerecht erläuterte Arbeitsergebnisse veröffentlichen. Darüber hinaus darf die Stiftung Erkenntnisse und Informationen von allgemeinem Verbraucherinteresse durch Kommunikationsmittel aller Art verbreiten. Wie die Stiftung arbeitet und die Arbeit finanziert, können Sie unter "Über uns" auf dieser Seite nachlesen. Den Zuschuss des Bundes erhält die Stiftung als Ausgleich dafür, keine Werbeanzeigen zu schalten, wie dies andere Medien zur Finanzierung Ihrer Arbeit tun. (TK)
Dass Frauen älter werden (mehr Kosten), Kinder bekommen (mehr Kosten), Männer dagegen früher sterben (weniger Kosten) und keine Kinder bekommen (weniger Kosten) sind sachliche Gründe und Fakten. Da eine Versicherung immer Risiken versichert und deren Eintrittswahrscheinlichkeit als Grundlage für die Kalkulation machen muss, kostet eine KV für eine Frau nun mal mehr als bei einem Mann. Und deshalb zahlen sehr viel ältere Fahrer mehr als nicht so alte. Als Verbraucherschutzorganisation, die die SW ja angeblich sein will, hätte ich erwartet, dass sie sich bei der Politik für die Beibehaltung von risikoorientierten und deshalb gerechten Tarifen einsetzt. Auch in der PKV. Davon habe ich nichts mitbekommen. Andererseits müsste eine Verbraucherschutzorganisation auch gegen das EEG protestieren, welches allein dieses Jahr den Verbrauchern 24 Milliarden Euro aus der Tasche zieht. Aber auch davon höre ich nichts. Aber wer 11 % seines Budgets vom Bund bekommt ist auch nicht unabhängig.