Lebens­versicherung Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

Lebens­versicherung - Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

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Super für lang­jährige Sparer: Alte Lebens­versicherungen aus der Zeit vor 2005 haben hohe garan­tierte Zinsen und das Geld bleibt bei der Auszahlung häufig steuerfrei. Jüngere Verträge haben hingegen häufig eher enttäuscht. Aber auch hier lohnt es sich, genauer in die Verträge zu gucken, um die Steuerzah­lungen zu optimieren. Finanztest zeigt, welche Sparer mit Lebens­versicherungen wie viel Steuern zahlen müssen. Und gibt Tipps, wie sich bestehende Verträge vor der Auszahlung optimieren lassen.

Auszahlung von Lebens­versicherungen – Steuerfreiheit abge­schafft

Im Jahr 2005 wurde die Steuerfreiheit für die Auszahlung von Lebens­versicherungen abge­schafft. Für die Verträge, die vorher abge­schlossen wurden, hat sich jedoch nichts geändert: Sind bestimmte Voraus­setzungen erfüllt, bekommt das Finanz­amt nichts ab, wenn das Geld auf das Konto der Versicherten fließt. Für Verträge, die ab 2005 abge­schlossen wurden, gewährt der Staat keinen kompletten Steuerbonus mehr. Sparer mit solchen Lebens­versicherungen müssen den Staat immer an ihren Erträgen beteiligen. Aber auch hier gibt es für viele Sparer Erleichterungen.

Den Vertrag optimieren

Für Ihre Lebens- oder Renten­versicherung haben Sie mehrere Möglich­keiten, den Vertrag steuerlich zu optimieren. Je nachdem, ob Sie kurz vor der Auszahlung stehen oder diese erst in einigen Jahren erfolgt, können Sie etwa durch die Wahl des Auszahlungs­beginns oder der Auszahlungs­form Steuern sparen. Mithilfe unserer großen Infografik können Sie prüfen, ob Sie alle Voraus­setzungen erfüllen, dass Ihr Vertrag gar nicht oder immerhin günstig besteuert wird.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2024 um 07:52 Uhr
    Grenzsteuersatz oder Abgeltungssteuer

    @Nachfrager2000: Bitte beachten Sie, dass bei der Auszahlung nur 50% der Erträge steuerpflichtig sind, nicht 50% der Auszahlungssumme. Von der Versicherungsleistung ist die Summe der Einzahlungen über die gesamte Laufzeit abzuziehen. 50% des Überschussbetrages werden dann mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert.
    Unter dem folgenden Link ist unser Rechentoll zur Steuerschätzung für Rentnerinnen und Rentner zu finden, mit denen unterschiedliche Einkommensszenarien durchgerechnet werden können.
    www.test.de/rentenbesteuerung
    Wessen gesetzliche Rente in 2024 insgesamt bei 20 000 € liegt kann mit einer Aufteilung eines zu 50 % steuerpflichtigen Gewinns in Höhe von 100 000 € aus der Lebensversicherung durch die Aufteilung der Auszahlung auf zwei Veranlagungsjahre Steuern sparen.

  • Nachfrager2000 am 16.06.2024 um 12:37 Uhr
    Persönlicher Einkommenssteuersatz?

    Mich würde mal im Detail interessieren, wie das bei höheren Kapitalauszahlungen aussieht, wenn man die Hälfte seines Gewinns mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern muss.
    Durch eine entsprechend niedrige Rente aus sonstiger Vorsorge liegt der eigene Grenzsteuersatz sicherlich irgendwo zwischen 20 und 30%, schön und gut.
    Wenn man sich in einem Jahr die ganze Summe als Kapital auszahlen lässt (um es z. B. auf ein Tagesgeldkonto zu packen oder eine Immobilie zu kaufen, etc.), und durch eine lange Laufzeit auch gute Zinsen erwirtschaftet wurden, kann dadurch ja schonmal ein Gewinn von mehr als 100.000€ anfallen. Davon 50% könnten das jährliche zu versteuernde Einkommen ja durchaus soweit erhöhen, dass der eigene Grenzsteuersatz deutlich höher liegt. Wäre eine Stückelung besser?
    Bsp: 20.000€ zu versteuerndes Einkommen durch Rente, dazu 100.000€ Gewinn aus einem nach 2005 abgeschlossenen Vertrag der nach 12/60 bzw. 12/62 qualifiziert ist. Wie hoch würden die Steuern ausfallen?