Die Zinsen steigen überall. Wir zeigen, was das für Kundinnen und Kunden bedeutet, die mit Lebensversicherungsprodukten für ihre Altersvorsorge sparen.
Dreht sich nun dieser Trend und können Kundinnen und Kunden wieder auf bessere Renditen bei ihrer Lebensversicherung hoffen? In unserem Artikel erklären wir, welche Kundengruppen wann von steigenden Zinsen profitieren und welche Kunden eher das Nachsehen haben.
Warum sich der Artikel Zinsanstieg bei Lebensversicherungen für Sie lohnt
Zinsen. Der Artikel erklärt, was steigende Zinsen für Ihre private Rentenversicherung, Riester-Rente oder Kapitallebensversicherung bedeutet.
Zeitraum. Der Artikel erklärt, in welchem Zeitraum Kundinnen und Kunden mit steigenden Verzinsungen rechnen können.
Interview. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Max Happacher ordnet die aktuelle Zinssituation aus Sicht der Versicherungs- und Finanzmathematiker ein.
Heftartikel als PDF. Nach dem Freischalten erhalten Sie den Heftartikel aus Finanztest 1/23 zum Download.
Überschussbeteiligung relevant für die Altersvorsorge
Bei vielen Altersvorsorgeverträgen bei Lebensversicherern gibt es eine garantierte Verzinsung. Früher gab es Zeiten mit 4 Prozent garantierter Verzinsung, heute sind aufgrund des Zinsniveaus der vergangenen Jahre nur noch maximal 0,25 Prozent erlaubt.
Wenn die Versicherer das Geld ihrer Kunden anlegen, entstehen im Optimalfall höhere Erträge als sie für diese Garantien benötigen. Diese Überschüsse werden an die Versicherten in Form einer Überschussbeteiligung ausgeschüttet. Die garantierten Zinsen, die jährliche Überschussbeteiligung und der Schlussüberschuss am Ende des Vertrags ergeben dann die gesamte Verzinsung des Verträge.
Zinssituation spielt große Rolle
Die Überschussbeteiligung wird abhängig vom Anlageerfolg jedes Jahr neu vom Versicherer festgelegt. Die Zinssituation spielt dabei eine große Rolle, da Lebensversicherer zu 80 bis 85 Prozent in festverzinslichen Wertpapieren, zum Beispiel Staatsanleihen, anlegen. Die Überschussbeteiligungen für das Jahr 2023 stehen noch nicht fest, werden aber üblicherweise am Ende des Vorjahres bekannt gegeben.
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Stiftung_Warentest am 24.01.2023 um 11:20 Uhr
Kürzung der Bewertungsreserven
@rotfuchs0: Zur Kürzung der Bewertungsreserven berichten wir in den folgenden Artikeln. Unser Tipp: Nehmen Sie die Kürzung nicht widerspruchslos hin, sondern nutzen Sie wenigstens Ihr Recht, auf Erhalt einer Begründung für die Kürzung. www.test.de/Auszahlung-Lebensversicherung-Weniger-als-gedacht-was-tun-5437286-0 Der Bund der Versicherten ist gegen ein Urteil des BGH vorgegangen und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Bewertungsreserven durch eine Gesetzesänderung in 2014 vorgelegt. Wir werden unsere Leser und Leserinnen über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten: www.test.de/Lebensversicherung-Rechtsstreit-um-die-Reserven-5907527-0
Versicherten, denen seit dem Anstieg der Zinsen auf dem Kapitalmarkt in 2022 / 2023 ihr Versicherungskapital nach Vertragsablauf ausbezahlt wird, "verlieren" jetzt und mittelfristig erst einmal ihre bisher ausgewiesene Bewertungsreserve. Praxisbeispiel: Bewertungsreserve bei Auszahlung am 1.4.2022 = 1.626 EUR, Bewertungsreserve bei aufgeschobener Auszahlung zum 1.2.2023 = 2 EUR. Der "Verlust" beträgt 1.624 EUR in 10 Monaten und ist ein Schlag in die Kalkulation der Versicherten! So ähnlich dürfte es allen Versicherten gehen, deren Ansparphase zur Zeit oder mittelfristig endet und deren angespartes Guthaben in die Leistungsphase geht (Kapital- oder Rentenzahlung). Eine Warnung oder Beratung der Versicherten seitens des Versicherungsunternehmens gab es nicht. Die textliche Betonung des Zinsanstiegs im Artikel ist m.E. irreführend und bleibt eine Glaskugelbetrachtung.
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@rotfuchs0: Zur Kürzung der Bewertungsreserven berichten wir in den folgenden Artikeln. Unser Tipp: Nehmen Sie die Kürzung nicht widerspruchslos hin, sondern nutzen Sie wenigstens Ihr Recht, auf Erhalt einer Begründung für die Kürzung.
www.test.de/Auszahlung-Lebensversicherung-Weniger-als-gedacht-was-tun-5437286-0
Der Bund der Versicherten ist gegen ein Urteil des BGH vorgegangen und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Bewertungsreserven durch eine Gesetzesänderung in 2014 vorgelegt. Wir werden unsere Leser und Leserinnen über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten:
www.test.de/Lebensversicherung-Rechtsstreit-um-die-Reserven-5907527-0
Versicherten, denen seit dem Anstieg der Zinsen auf dem Kapitalmarkt in 2022 / 2023 ihr Versicherungskapital nach Vertragsablauf ausbezahlt wird, "verlieren" jetzt und mittelfristig erst einmal ihre bisher ausgewiesene Bewertungsreserve.
Praxisbeispiel: Bewertungsreserve bei Auszahlung am 1.4.2022 = 1.626 EUR,
Bewertungsreserve bei aufgeschobener Auszahlung zum 1.2.2023 = 2 EUR.
Der "Verlust" beträgt 1.624 EUR in 10 Monaten und ist ein Schlag in die Kalkulation der Versicherten!
So ähnlich dürfte es allen Versicherten gehen, deren Ansparphase zur Zeit oder mittelfristig endet und deren angespartes Guthaben in die Leistungsphase geht (Kapital- oder Rentenzahlung).
Eine Warnung oder Beratung der Versicherten seitens des Versicherungsunternehmens gab es nicht. Die textliche Betonung des Zinsanstiegs im Artikel ist m.E. irreführend und bleibt eine Glaskugelbetrachtung.