
Geplatzte Träume. Wer fest mit bei Vertragsschluss zugesagten Überschüssen rechnet, wird oft enttäuscht – sicher ist nur die garantierte Leistung. © Roman Klonek
Lebensversicherungen sind vielfältig: Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung – wir erklären die Unterschiede.
Das Wichtigste in Kürze
Wie die private Altersvorsorge funktioniert
- Risikolebensversicherung.
- Sichert das Einkommen für die Hinterbliebenen ab, falls der Versicherte stirbt. Sinnvoller Schutz für Familien. Vergleich Risikolebensversicherungen.
- Kapitallebensversicherung.
- Mischung aus Sparprodukt für die Altersvorsorge und Risikoschutz. Früher gab es vergleichsweise hohe Zinsen. Heute nicht mehr.
- Private Rentenversicherung.
- Altersvorsorgeform, bei der das angesparte Kapital im Alter in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Wir haben untersucht, welche Produkte sich lohnen (Vergleich Private Rentenversicherung und Vergleich Fondsgebundene Rentenversicherung).
- Lebensversicherung optimieren.
- Auch nach dem Abschluss einer Lebensversicherung haben Versicherte oft noch die Möglichkeiten, die Leistungen aus der Police zu optimieren. Alle Details finden Sie im großen Special Lebensversicherung optimieren.
- Garantiezins.
- Der Vorteil von Lebensversicherungen ist eine garantierte Verzinsung. Diese ist aber immer weiter gesunken und liegt bei neuen Verträgen heute bei maximal 0,25 Prozent.
- Kündigung.
- Häufig ist es mit Verlusten verbunden, den Vertrag zu kündigen. Meist ist es besser ihn durchzuhalten. Alternativen sind der Verkauf der Police oder in manchen Fällen eine Rückabwicklung.
Unser Rat
- Laufender Vertrag.
- Haben Sie bereits einen Vertrag, halten Sie ihn durch. Wenn er länger als fünf Jahre läuft, sind meist die Abschlusskosten bezahlt und es fließt mehr von Ihrem Beitrag in Ihren Spartopf.
- Auszahlung.
- Wenn Ihr Vertrag abgelaufen ist und der Versicherer Ihnen Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht darlegt, verlangen Sie Aufklärung. Berufen Sie sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juni 2018 (Az. IV ZR 201/17).
- Beschwerde.
- Informiert der Versicherer dann nicht, wenden Sie sich an Ombudsmann (versicherungsombudsmann.de) und Bundesfinanzaufsicht (bafin.de). Geprüft wird etwa, ob der Zeitpunkt der Beteiligung an Reserven korrekt ist.
- Vertragsprüfung.
- Sie können Ihren Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Dies kostet 85 Euro (vzhh.de, Suchwort: Vertragsprüfung). Sie prüft unter anderem, ob die Rendite plausibel ist.
- Klage.
- Hat Ihre Beschwerde keinen Erfolg und haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, verklagen Sie Ihren Versicherer. Das oben erwähnte BGH-Urteil ermutigt dazu. Selbst wenn die Bafin nach einer Beschwerde „keine Anhaltspunkte“ für eine Falschberechnung sehe, stehe dies „einem Anspruch des Klägers auf Überprüfung in einem zivilrechtlichen Verfahren nicht entgegen“, so der BGH.
- Neuer Vertrag.
- Schließen Sie zur Altersvorsorge keine Kapitallebensversicherung und keine der neu angebotenen privaten Rentenversicherungen mit abgesenkten Garantien ab („Neue Klassik“ und Indexpolicen). Sie erfahren nicht, wie viel vom Beitrag wirklich gespart wird. Außerdem ist die bei Vertragsschluss garantierte Leistung zu niedrig.
Risikolebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung?

Wer für eine Familie sorgt, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Sie schützt die Hinterbliebenen, wenn ein Elternteil stirbt. © Roman Klonek
Lebensversicherungen lassen sich grob in Risikolebensversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen unterscheiden. Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Familie abzusichern. Bei kapitalbildenden Versicherungen werden die Einzahlungen genutzt, um Kapital anzusammeln, das später wieder an den Kunden zurückgezahlt wird. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden hauptsächlich als private Altersvorsorge des Sparers genutzt. Bei dieser Form gibt es Kapitallebensversicherungen, die am Ende der Ansparphase das Geld einfach ausschütten. Und es gibt private Rentenversicherungen, die statt einer Kapitalauszahlung eine monatliche Rente zahlen.
Risikolebensversicherung – für Familien sinnvoll
Für Familien ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Fällt der Hauptverdiener aus, muss die Familie in Folge ohne dessen Gehalt klarkommen. Eine Risikolebensversicherung zahlt nach dem Tod des Versicherten eine vereinbarte Todessumme. Damit sollte die Familie das wegfallende Einkommen kompensieren können. Aber auch wenn der Partner stirbt, der hauptsächlich die Kinder erzieht und deshalb nur wenig oder gar nicht erwerbstätig ist, entstehen zusätzliche Kosten für die Kindererziehung, die geschultert werden müssen. Auch gemeinsame Firmeninhaber können sich mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern.
Tipp: Ein Vergleich von Risikolebensversicherungen lohnt sich, es gibt große Kostenunterschiede. Die besten und günstigsten Verträge finden Sie mit unserem Vergleich Risikolebensversicherung.
Leseraufruf – Ihre Erfahrungen sind gefragt
-
- Ist Ihre Kapitallebensversicherung, Ihre Privat-, Riester- oder Rürup-Rente in jüngster Zeit fällig geworden? Wie hat sich Ihr Anteil an den Bewertungsreserven im Vergleich zu früheren Standmitteilungen verändert? Hat der Versicherer über Ihren Anteil an den Reserven verständlich informiert? Schreiben Sie uns bitte eine Mail: bewertungsreserven@stiftung-warentest.de. Dankeschön!
Kapitallebensversicherung – als Geldanlage überholt
Kapitallebensversicherungen waren lange Zeit eine beliebte Geldanlage. Altverträge, die Kunden vor vielen Jahren abgeschlossen haben, können wegen der hohen garantierten Zinsen noch attraktiv sein. Neuabschlüsse sieht Finanztest kritisch. Kapitallebensversicherungen sind unflexibel, intransparent und vermischen Todesfallschutz mit Sparprodukt. Auch zu besseren Zeiten haben wir schon von ihnen abgeraten. Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Kunde monatlich oder jährlich Beiträge an seine Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, ein Teil geht in die Absicherung des Todesfallrisikos und ein Teil wird angespart. Dieser verbleibende Sparanteil wird dabei mindestens mit einem Garantiezins verzinst. Legt der Versicherer das Geld gut an, gibt es Überschüsse obendrauf. Durch die hohen Kosten und die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt ist bei vielen Kunden in den letzten Jahren die Auszahlung erheblich geringer, als bei Vertragsbeginn vom Versicherer in Aussicht gestellt.
Große Lücken zwischen Versprechen und tatsächlicher Leistung
Finanztest hat die Lebensversicherungsverträge seiner Leser ausgewertet und zeigt welche Lücken zwischen Versprechen und der tatsächlichen Leistung bei Vertragsablauf klaffen. Lesen Sie dazu unser Special Wie Versicherer Rente und Kapitalauszahlung kürzen.
Übrigens: Auch lange nach Vertragsende können Kunden vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen noch widersprechen, wenn diese eine fehlerhafte Belehrung enthalten. Tausende Euro Nachschlag sind drin. Millionen Verträge sind betroffen. Infos dazu finden Sie in unserem Special Lebensversicherung: Widerspruch kann Tausende Euro bringen.
Lebensversicherung als private Rentenversicherung
Heute werden statt Kapitallebensversicherungen üblicherweise private Rentenversicherungen verkauft. Bei einer klassischen privaten Rentenversicherung gibt es eine Ansparphase und eine Rentenphase. In der Ansparphase zahlt der Versicherte monatlich oder jährlich Beiträge an die Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, der Rest wird angespart und verzinst.
Garantiezins plus Überschüsse
Damit nimmt der Versicherer dem Kunden das Risiko der Geldanlage ab und garantiert ihm eine Vermehrung seines Geldes. Der Kunde könnte auch selber am Kapitalmarkt aktiv werden, aber er hätte dort das Risiko, sein Geld schlecht anzulegen und es zu verlieren. Garantiert ist jedoch nur der (niedrige) Garantiezins. Hat der Versicherer eine gute Anlagestrategie, kommen noch Überschüsse obendrauf. Zum Beginn der Rentenphase wird das angesparte Kapital dann wahlweise ausgezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Das „Langlebigkeitsrisiko“ ist geschützt
Der Sparer könnte natürlich selbst sein Erspartes durch 20 Jahre teilen und es langsam aufbrauchen. Er hat aber das „Risiko“, dass er doch zehn Jahre länger lebt. Sein Geld wäre dann schon weg. Dagegen schützt der Versicherer seinen Kunden, indem er ihm das „Langlebigkeitsrisiko“ abnimmt und eine lebenslange Rente garantiert. Mit diesen garantierten Leistungen hat der Kunde eine vernünftige Planbarkeit für die Rente. Natürlich ist eine solche Rentenversicherung aber nur dann eine gute Idee, wenn der Versicherer fair mit seinen Kunden umgeht. Wenn sie überdurchschnittlich alt werden, müssen die Versicherten also mit ihrer Rente aus Garantie plus Überschuss mehr herausbekommen, als sie eingezahlt haben. Das ist aufgrund hoher Kosten und ungünstiger Kapitalanlage aber nicht immer der Fall.
Gute Alternativen
- Gesetzliche Rente.
- Eine lohnende Alternative zu einer privaten Rentenversicherung können freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sein. Gerade für rentennahe Jahrgänge sind die Auszahlungen oft höher. Alle Informationen dazu und weiteren Regeln der gesetzlichen Rente finden Sie in unserem Special Wann sich freiwillige Einzahlungen in die Rente lohnen.
- Betriebsrente.
- Als Direktversicherungen gibt es Lebensversicherungen auch als Betriebsrente. In Zukunft muss sich ihr Arbeitgeber dann an ihrer Altersvorsorge beteiligen. Lesen Sie alles, was Sie dazu wissen müssen, in unserem Special Betriebliche Altersvorsorge.
Garantiezins von Lebensversicherungen derzeit bei 0,25 Prozent
Der Garantiezins – eigentlich Höchstrechnungszins – ist der Zins, den Lebensversicherer maximal ansetzen dürfen, wenn sie ihren Kunden vorrechnen, welche Leistung ihnen mindestens garantiert wird. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Der Garantiezins wird nur auf den Sparanteil zugesagt, nicht auf den gesamten Beitrag. Der Sparanteil ist der Anteil am Beitrag, der nach Abzug des Kosten- und Risikoanteils für die Kapitalanlage zur Verfügung steht. Der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken, deswegen sind alte Verträge mit hohen garantierten Zinsen heute ziemlich lukrativ, weil es diese Zinsen für andere sichere Anlagen nicht mehr gibt.
Lukrative Altverträge
Alte Verträge lohnen sich durch den Garantiezins.
Vertragsabschluss |
Garantiezins1 |
Vor Juli 1986 |
3,00 |
Ab Juli 1986 |
3,50 |
Ab Juli 1994 |
4,00 |
Ab Juli 2000 |
3,25 |
Ab Januar 2004 |
2,75 |
Ab Januar 2007 |
2,25 |
Ab Januar 2012 |
1,75 |
Ab Januar 2015 |
1,25 |
Ab Januar 2017 |
0,90 |
Seit Januar 2022 |
0,25 |
- 1
- Die Garantieverzinsung wird nicht auf den gesamten Beitrag gewährt, sondern nur auf den Sparanteil (gezahlter Beitrag minus Kosten der Versicherung für Verwaltung, Vertrieb und Todesfallschutz der Police).
Tipp: Durch die niedrigen Zinsen und die hohen Kosten können viele Anbieter ihren Kunden nicht mal mehr garantieren, dass bei Vertragsende zumindest die eingezahlten Beiträge sicher sind. Welche Versicherer das noch schaffen, welche Alternativen Sie haben und wie Sie Ihren Vertrag optimieren können, zeigt unser Special Verträge im Zinstief – was nun?
Fondsgebundene Lebensversicherung und Rentenversicherung
Chance und Risiko. Es gibt private Rentenversicherungen auch als fondsgebundene Angebote, kurz: Fondspolicen. Dabei werden Teile der Beiträge des Kunden in Fonds investiert. Wie viel der Kunde später ausgezahlt bekommt, hängt somit auch von der Entwicklung der Fonds ab: Kursgewinne führen zu einem höheren, Kursverluste zu einem niedrigeren Auszahlbetrag. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sollte der Sparer regelmäßig kontrollieren, wie die Fonds in seinem Vertrag laufen.
Fonds wechseln. Laufen sie schlecht, hat der Sparer in der Regel die Möglichkeit, die Fonds zu wechseln. Das ist häufig notwendig. Erfahrungsgemäß haben unsere Leser häufig teuere und zu spezielle Fonds in ihrer Police. Wählen sie stattdessen gute und günstige Fonds, steigt die Chance, dass die Auszahlungen höher ausfallen als bei der klassischen Lebensversicherung.
Auf Kosten achten. Jedoch gibt es bei jeder fondsgebundenen Lebensversicherung auch das Risiko von Kursverlusten und schlecht laufenden Verträgen. Die Kosten sind häufig zu hoch. In unserem letzten Vergleich Fondsgebundene Rentenversicherung gab es aber auch günstige Tarife mit guter Fondsauswahl.
Alternative Fondssparplan. Warum ein Fondssparplan häufig die bessere Wahl ist, verraten wir in unserem Special Altersvorsorge mit Fonds – das sollten Sie wissen.
Tipp: Haben Sie eine Riester-Fondspolice? Unsere Fonds-Experten sehen sich monatlich die Fondspaletten der Riester-Fondspolicen an und bewerten die dort aufgelisteten Fonds. Unsere Empfehlung für Ihren Vertrag finden Sie in unserem Vergleich Riester Fondspolicen: Durch Fondswechsel mehr herausholen.
Lebensversicherung als „neue Klassik“
Nur Beiträge garantiert. Viele Anbieter haben neue Produkte entworfen, die sie als Rentenversicherung verkaufen. Bei diesen Verträgen, im Fachjargon „neue Klassik“ genannt, sind die Garantien im Vergleich zur „Klassik“ gesenkt. Nicht mehr die Vermehrung des Kapitals mit dem Garantiezins wird garantiert, sondern nur noch der Erhalt der vom Kunden eingezahlten Beiträge. Wichtig: Ein reiner Beitragserhalt bedeutet durch die Inflation jedoch eine Entwertung der Kaufkraft. Die Inflation ist aktuell sehr niedrig, aber das muss nicht so bleiben. Und selbst bei einer historisch niedrigen Inflation von 1 Prozent sinkt die Kaufkraft von 1 000 Euro in 30 Jahren auf nur noch 742 Euro.
Garantien weiter abgesenkt. In Zukunft wollen Versicherer nicht mal mehr den vollen Erhalt der Beiträge garantieren. Marktführer Allianz hat angekündigt, neue Lebensversicherungsverträge ab 2021 nur noch mit einer Garantie für 60 bis 90 Prozent der Beitragssumme anzubieten.
Höhere Überschüsse in Aussicht gestellt
Als Ausgleich für die gesunkenen Garantien stellen die Versicherer höhere Überschüsse in Aussicht. „Sicher und trotzdem die Chance auf mehr“ soll die Botschaft sein. Klingt toll, doch in Zahlen sind die Extras eher ernüchternd. 0,3 Prozentpunkte mehr Gesamtverzinsung aus den Überschüssen zahlte etwa die Allianz ihren Kunden mit ihrem Produkt „Perspektive“ 2021 im Vergleich zu den Kunden mit der „alten“ klassischen Rentenversicherung. Für die Rentenphase lassen sich die Anbieter mit den neuen Produkten viele Freiheiten. Denn wie die höheren Überschüsse verrentet werden, das wollen die meisten Anbieter erst entscheiden, wenn es so weit ist und der Kunde in Rente geht. Die Planbarkeit ist dahin.
Tipp: Als reine, recht sichere Sparprodukte ohne Verrentung sind die neuen Verträge okay (Vergleich Private Rentenversicherung).
Überschüsse der Lebensversicherung
Zwei Bausteine. Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung, die nicht auf Fonds basiert, besteht aus dem garantierten Teil, den der Kunde wegen des Garantiezinses auf jeden Fall erhält, und einem variablen aus Überschüssen.
Wie Überschüsse entstehen. Überschüsse fallen vor allem an, wenn der Versicherer mit dem Kundengeld am Kapitalmarkt mehr erwirtschaftet, als er seinen Kunden zugesagt hat (Garantiezins). In geringerem Umfang entstehen sie auch, wenn Lebensversicherer ihre Verwaltungskosten zu hoch angesetzt haben. Dieser Kostengewinn wird den Kunden gutgeschrieben. Zusätzlich erhöhen Risikogewinne die Überschussbeteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Versicherte sterben als kalkuliert. Die Unternehmen müssen dann weniger Todesfallleistungen auszahlen.
Wann Überschüsse ausgezahlt werden. Viele Versicherer zahlen nur einen Teil der Überschüsse laufend aus und einen Teil zum Ende des Vertrags. Der Schlussüberschuss wird ausgezahlt, wenn der Vertrag regulär abläuft, nur teilweise auch bei Kündigung oder Tod des Kunden.
Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert oft niedrig
Verluste in Kauf nehmen. Laufende Lebensversicherungen lassen sich kündigen. Dieser Schritt sollte allerdings sehr gut überlegt sein. Der Versicherer zahlt dem Kunden dann nur den sogenannten Rückkaufswert, der nach Abzug der Kosten überbleibt. Ein großer Teil der Kosten wird in den ersten Jahren von den Beiträgen abgezogen, so dass über lange Zeit weniger Geld im Vertragsguthaben ist als Beiträge eingezahlt wurden. Eine Kündigung führt dann zu Verlusten. Wenn der Vertrag sehr teuer ist und sehr schlecht läuft, ist ein Ende mit Schrecken jedoch häufig sinnvoller als eine Schrecken ohne Ende.
Wann Durchhalten die bessere Wahl ist. Wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zum Vertragsablauf haben, ist es aber am besten, Ihren Vertrag durchzuhalten. So profitieren Sie wenigstens noch vom Schlussüberschuss. Lassen Sie sich von unseriösen Vermittlern nicht drängen, vorzeitig zu kündigen.
Steuervorteile bei alten Lebensversicherungen
Nicht ohne Not kündigen. Wenn Sie das Geld nicht dringend brauchen, sollten Sie eine Kündigung alter Verträge gut prüfen. Denn häufig haben die alten Verträge Vorteile, die Sie heute nicht mehr bekommen würden: Der Garantiezins ist höher und die steuerliche Behandlung ist anders.
Sonderausgaben geltend machen. Ein großes Plus einer Lebensversicherung, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben: Sie können die Beiträge großteils als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Lassen Sie sich das Kapital später auf einen Schlag auszahlen, müssen Sie die Erträge nicht versteuern – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen Sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, der Vertrag muss seit mindestens zwölf Jahren laufen und die Todesfallsumme muss mindestens 60 Prozent der Beiträge betragen.
Höhere Garantiezinsen nutzen. Für einen Vertrag aus früheren Jahren bekommen Sie außerdem deutlich höhere Garantiezinsen als heute (siehe oben). Vergleichbar sichere und hohe Zinsen sind heute bei Geldanlagen nicht zu haben, zumal der Hauptteil der Kosten bezahlt ist. Eine alte Lebensversicherung kann ein guter Baustein der Altersvorsorge sein. Ist die Versicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden, sollten Sie den Vertrag behalten. Eine neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung.
Lebensversicherung verkaufen
So funktioniert es. Eine weitere Alternative zur Kündigung einer Lebensversicherung ist es, die Lebensversicherung zu verkaufen. Die Käufer von Lebensversicherungen zahlen dem Kunden etwas mehr als den Rückkaufswert, den er bei Kündigung von seinem Versicherer bekäme. Sie tun das, weil sie die Lebensversicherung selbst weiterführen und so den Teil des Gewinns einstreichen, der nur fällig ist, wenn der Vertrag durchgehalten wird. Einen kleinen Teil dieses Gewinns bekommt der Kunde, der ihnen die Police verkauft hat, als Aufschlag.
Achtung, schwarze Schafe! Eigentlich ist das eine gute Idee, doch tummeln sich auf dem Markt leider viele dubiose Firmen. Wählen Sie nur Angebote von Unternehmen, die den Kaufpreis in einer Summe auszahlen. Es gibt Firmen, die nur einen Teil des Betrags auszahlen und den Rest in monatlichen Raten, oft über zehn Jahre und länger verteilt. Ob es die Firma dann noch gibt, ist ungewiss.
Tipp: Seien Sie auch misstrauisch, wenn ein Unternehmen das Geld aus Ihrer Lebensversicherung gleich in Anlagen investieren will, die Ihnen angeblich 150 Prozent und mehr des Rückkaufswerts bringen, den Sie vom Versicherer bekämen. Holen Sie sich im Zweifelsfall Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem gerichtlich zugelassenen unabhängigen Versicherungsberater, bevor Sie Ihre Police verkaufen.
Lebensversicherung beleihen
So funktioniert es. Für kurzfristigen Geldbedarf gibt es auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu beleihen und sie nicht zu kündigen. Der Versicherer gewährt meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung zurückgezahlt werden.
Wann es sich lohnt. Der Zins für das Darlehen ist deutlich höher als die Verzinsung der Police selbst. Die Beleihung lohnt sich deshalb oft nur bei einer kurzen Laufzeit, etwa wenn noch vier Jahre bis zum Ende der Laufzeit überbrückt werden sollen.
Konditionen vergleichen. Es gibt neben den Versicherungen selbst auch Drittanbieter, deren Konditionen günstiger sein können. Auf ihren Internetseiten gibt es Lebensversicherungs-Rechner, die ein Angebot ausrechnen. Kunden sollten die Angebote vergleichen.
Steuer auf Auszahlung der Lebensversicherung oft günstig
Gerade alte Lebensversicherungsverträge sind steuerlich sehr günstig: Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, müssen Kunden mit Altverträgen oft weder mit Finanzamt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Weitere Voraussetzungen:
- Bis zu Auszahlung, Verkauf oder vorzeitiger Kündigung hatte die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und
- mindestens fünf Jahre lang wurden Beiträge eingezahlt.
- Bei nach dem 31. März 1996 abgeschlossenen Verträgen (bei Direktversicherungen über den Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 1996) muss der Todesfallschutz außerdem mindestens 60 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen haben.
Verträge nach 2005 steuerpflichtig
Anfang 2005 wurden für Neuverträge Steuerprivilegien gekippt. Lässt sich ein Kunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge aus Lebensversicherungen nun 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zahlen – nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 801 Euro für Ledige und 1 602 Euro für Paare. Allerdings zahlt sich hier Geduld für Sparer aus, denn unter zwei Bedingungen greift eine ermäßigte Besteuerung:
- Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweisen und
- die Auszahlung darf erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers erfolgen, bei Vertragsabschluss ab 2012 erst ab dem 62. Lebensjahr.
Frühestens Anfang 2017 können also Kunden mit Neuverträgen ab 2005 steuerbegünstigt die Auszahlung behalten. Werden die Voraussetzungen erfüllt, sind nur 50 Prozent der Erträge steuerpflichtig, dann aber mit dem individuellen Steuersatz . Die ermäßigte Besteuerung gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungsverträge, bei denen die Versicherungsgesellschaft die Beiträge während der Laufzeit in Fonds investiert hat.
Bei Rente nur Ertragsanteil
Soll das Kapital aus der Versicherung als monatliche Rente ausgezahlt werden, gilt nur der „Ertragsanteil“ als steuerpflichtiges Einkommen. Das heißt, nur ein Teil der Rente muss tatsächlich versteuert werden. Die prozentuale Höhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer mit 65 in Rente geht muss zum Beispiel nur 18 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Rente teilweise steuerpflichtig
So wird der steuerpflichtige Anteil einer als Rente ausgezahlten Lebensversicherung ermittelt.
Rentenbeginn mit dem … Lebensjahr |
59 |
60/61 |
62 |
63 |
64 |
65 / 66 |
67 |
68 |
Ertragsanteil (Prozent) |
23 |
22 |
21 |
20 |
19 |
18 |
17 |
16 |
12 Irrtümer zur Lebensversicherung
Mit mehr als 87 Millionen Verträgen liegt bei den Lebensversicherern ein Riesenbaustein der Vorsorge und Absicherung der Menschen in Deutschland. Auf dem Gipfelpunkt ihres Geschäfts im Jahr 2005 hatten die Versicherungsgesellschaften sogar gut 94 Millionen Policen in ihrem Bestand – viel mehr Verträge als das Land damals Einwohner hatte. Doch allzu oft wissen Kunden gar nicht genau, was ihr Vertrag leistet. Oder sie haben einen Vertrag geschlossen, der nicht die gewünschte Leistung bietet. In Zeiten der Niedrigzinsphase sind immer mehr Sparerinnen und Sparer enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig wird. Auch rund um Steuern und Sozialabgaben gibt es Missverständnisse. Die Altersvorsorgeexperten der Stiftung Warentest klären 12 häufige Irrtümer auf.
Unser Rat
- Bestehender Vertrag
- . Haben Sie bereits einen Vertrag, halten Sie ihn durch. Wenn er schon länger als fünf Jahre läuft, sind meist die Abschlusskosten bezahlt und es fließt nun mehr von Ihrem Beitrag in Ihren Spartopf.
- Vertrag optimieren.
- Es gibt drei Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu optimieren. Sie können den Beitrag jährlich im Voraus zahlen, statt monatlich, so wird er besser verzinst. Wenn Sie auf den Zusatzschutz einer Hinterbliebenenrente verzichten, erzielen Sie eine höhere Altersrente oder Kapitalauszahlung. Streichen Sie zehn Jahre vor Vertragsende die dynamische Beitragserhöhung, sinken die Kosten.
- Neuer Vertrag.
- Schließen Sie zur Altersvorsorge keine Kapitallebensversicherung und keine der neu angebotenen privaten Rentenversicherungen mit abgesenkten Garantien ab („Neue Klassik“ und Indexpolicen). Sie erfahren nicht, wie viel vom Beitrag wirklich gespart wird. Außerdem ist die bei Vertragsschluss garantierte Leistung zu niedrig.
- Vertragsprüfung.
- Sie können Ihren Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Dies kostet 85 Euro. Sie prüft unter anderem, ob die Rendite plausibel ist.
1. Alle gezahlten Einzahlungen in meine Kapitallebensversicherung werden verzinst und bringen Ertrag
Das stimmt nicht. Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil Ihrer Einzahlungen, also Ihres Beitrags, gespart. Ein anderer Teil fließt in den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Der Risikoschutz kann neben dem Todesfallschutz auch noch eine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein. Dies können Kunden im Vertrag vereinbaren. Doch diese Zusatzleistungen kosten Geld. Auch für den Abschluss und die Verwaltung eines Vertrags ziehen die Versicherungsunternehmen Geld von den Beiträgen ihrer Kunden ab. Verzinst wird nur das Geld, das übrig bleibt. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent für neu abgeschlossene Verträge sieht zunächst angesichts von Nullzinsen für andere Sparprodukte okay aus. Doch bei teuren Versicherern kann die Rendite deutlich negativ sein. Der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung ist nicht mehr attraktiv.
2. Bei einer Rentenversicherung kann ich mich bis zum Ende der Sparphase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente entscheiden
Stimmt leider nicht immer. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Ist dort ein Kapitalwahlrecht für das Ende der Sparphase vereinbart, können Sie sich bis kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob Sie Ihr Erspartes lieber als monatliche Rente oder auf einen Schlag haben möchten.
Tipp: Auch eine Teilkapitalzahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für eine Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen.
3. Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, bekommt von diesem dann auch die Leistung.
Dafür gibt es keine Garantie. Lebensversicherer wie die Generali haben ihren Bestand an Abwicklungsplattformen verkauft (Kunden verkauft – was nun?). Diese werden auch Run-off-Gesellschaften genannt. Betroffen sind nicht nur Kunden mit privaten Renten- oder Lebensversicherungen, sondern auch solche mit Riester- und Rürup-Verträgen. Die Kunden wurden nicht gefragt, ob sie dem Verkauf zustimmen. Ihre Zustimmung ist nicht vorgeschrieben. Die staatliche Versicherungsaufsicht Bafin hat die Verkäufe von Beständen bisher immer genehmigt. Zuvor hat sie geprüft, ob die „Belange der Versicherten gewahrt“ sind. So bleiben die bisher den Kunden fest gutgeschriebenen Überschüsse erhalten. Ihre künftige Überschussbeteiligung ist jedoch ungewiss.
4. Wenn mein Versicherer insolvent wird, ist meine Auszahlung futsch
Nein, glücklicherweise nicht. Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleiteschutz. Wird ein Versicherer insolvent, übernimmt der Sicherungsfonds Protektor AG die Verträge und steht wenigstens für die garantierte Leistung gerade.
5. Mit einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins kann ich keinen Verlust machen
Das stimmt nicht. Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg sind Verluste möglich, sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung. Dann erhalten Kunden sogar weniger als ihre eingezahlten Beiträge. Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Hier gilt eine Garantie, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen vorhanden sind.
6. Auf die Überschussbeteiligung, die mir bei Vertragsbeginn zugesagt wurde, ist Verlass
Nein. Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Sparanteils, die Ihnen bei Vertragsschluss garantiert wurde. Den größten Anteil an den Überschüssen einer Lebensversicherungsgesellschaft macht der Zinsüberschuss aus. Vom Zinsgewinn aus Kapitalanlagen muss die Gesamtheit aller Kunden eines Versicherers mindestens 90 Prozent bekommen. Für jeden einzelnen Kunden ist sein Anteil bis zum Ende der Sparphase ungewiss. Die bei Vertragsschluss vom Unternehmen gegebenen Zusagen sind unverbindlich. Ungewiss ist auch, wie viel Kunden aus dem Risikoüberschuss bekommen werden. Dieser entsteht, wenn der Versicherer weniger Geld für Todesfallleistungen ausgeben muss als kalkuliert. Auch die Überschüsse, die jeder einzelne Kunde am Ende der Vertragslaufzeit aus Kostengewinnen erhält, stehen bei Vertragsschluss noch in den Sternen.
7. Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung muss immer versteuert werden
Nein, es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrags an. Haben Sie ihn vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindesttodesfallschutz vereinbart, zahlen Sie auf die Kapitalzahlung keine Steuern. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltungsteuer auf den Ertrag zahlen – es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertragsschluss ab 2012). Dann müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
8. Für das Geld aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind keine Krankenversicherungsbeiträge fällig
Das ist meistens richtig, aber nicht immer. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat krankenversichert sind, gehören grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an. Pflichtversicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge. Wer die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt, aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von gut 15 Prozent plus Pflegeversicherung (mehr in unserem Special Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente).
9. Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren heißt, dass meine private Rente nur garantiert zehn Jahre lang gezahlt wird
Nein, das stimmt nicht. Sie erhalten die Rente nicht bloß zehn Jahre lang, sondern lebenslang. Dies ist wohl der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung: Das Geld wird nie „alle“, die monatliche Zahlung fließt bis zum Lebensende – garantiert. Die Rentengarantiezeit wird erst im Fall Ihres Todes relevant. Ihre volle Rente wird dann ab Rentenbeginn zehn Jahre lang an Ihre Hinterbliebenen überwiesen.
Tipp: Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall enthalten, damit jemand, den Sie im Vertrag festlegen können, profitiert – falls Sie schon kurz nach Rentenbeginn sterben. Dieser Schutz kostet nicht viel. Eine Hinterbliebenenrente, die Witwe, Witwer oder eine andere Person lebenslang bekäme, ist dagegen teuer und schmälert Ihre Altersrente erheblich.
10. Jeder braucht eine Kapitallebensversicherung, um im Todesfall die Familie abzusichern
Dies ist ein Irrtum. Der richtige Schutz für Hinterbliebene ist eine Risikolebensversicherung. Wenn der Hauptverdiener stirbt, bekommen die so Abgesicherten – Kinder, Partner oder Partnerin oder eine andere benannte Person – die vereinbarte Versicherungssumme. Im Vergleich zur teureren Kapitallebensversicherung, die Risikoschutz und Sparvertrag intransparent und teuer koppelt, handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz. Er ist sehr sinnvoll und relativ günstig.
11. Die von Versicherern seit wenigen Jahren unter dem Oberbegriff „Neue Klassik“ angebotenen Verträge mit abgesenkten Garantien bieten mehr Ertrag als traditionelle Verträge mit maximalem Garantiezins
Das ist völlig ungewiss. Sicher ist nur die garantierte Leistung. Und die ist geringer als die bei Verträgen mit dem maximalen Garantiezins. Unser jüngster Vergleich Private Rentenversicherung hat ergeben, dass es sich nicht lohnt, in der Hoffnung auf höhere Überschüsse auf Garantien zu verzichten. Es gab keine guten Angebote mit weniger Garantie.
12. Wenn ich nicht mehr einzahlen kann oder will, kann ich nur den Vertrag beitragsfrei stellen oder ihn kündigen
Nein, Sie haben eine dritte Möglichkeit: Sie können die Police verkaufen. Halten Sie aber einen seit vielen Jahren laufenden Vertrag möglichst durch. Für Ihren Sparbeitrag erhalten Sie noch eine gute garantierte Verzinsung.
Beispiel: Bei einen 2004 abgeschlossenen Vertrag sind 2,75 Prozent auf den Sparbeitrag garantiert. Wenn Sie den Vertrag dennoch zu Geld machen wollen oder müssen, weil Sie das Geld dringend benötigen, können Sie ihn auf dem sogenannten Lebensversicherungszweitmarkt verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rückkaufswert vom Versicherer.
Tipp: Holen Sie Angebote von mehreren Aufkäufern ein und achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis sofort in einer Summe erhalten, nicht in Raten. Adressen von Aufkäufern finden Sie im Internet.
Leseraufruf
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung gemacht? Haben Sie Anregungen und Vorschläge für Artikel? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an auszahlung-lv@stiftung-warentest.de. Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Angaben vertraulich.
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@udra108: Bitte bedenken Sie, dass bei Kapitallebensversicherung ein Teil des Beitrags für den Todesfallschutz verwendet wird. Ja älter die Versicherten sind, desto weniger der Gesamteinzahlung fließt in den Sparanteil des Vertrages. Wer die Beitragsfreistellung wählt, reduziert damit auch die Leistung für den Todesfall.
Wer keine Wert auf den Todesfallschutz legt, bzw. diesen gar nicht (mehr) benötigt und den Vertrag als reinen Sparvertrag betrachtet, rechnet also anders.
Wer die Beitragsfreistellung wählt, hat die Möglichkeit, das frei werdende Geld flexibler mit höheren Renditechancen (und mehr Risiko) anzulegen. Wer jedoch eine sichere Zinsanlage ohne jegliches Verlustrisiko sucht, bekommt im Moment sehr wenig Zinsen. (maa)
der Hinweis von Prof. Dr. Hartmut W scheint mir schlüssig - was meint die Stiftung Warentest dazu?
Meine seit über 30 Jahre laufende Kapitallebensversicherung wird in vier Jahren fällig. Im Vergleich von garantierter Ablaufleistung mit weiterlaufender Prämienzahlung und Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung fällt mir auf, dass die noch einzuzahlenden Beiträge höher sind als die Differenz der beiden Ablaufleistungen. Ist das Folge der negativen Realverzinsung wegen geringem Sparanteil?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fischer
Grundsätzlich bin ich ein engagierter Verfechter der Stiftung Warentest. Ihre Ratschläge rund um kapitalbildende LV und RV empfinde ich jedoch teilweise als zu „weichgespült“ und nicht konsequent verbraucherorientiert. Entgegen Ihrem Rat sind zB nicht grundsätzl. weiter zu führen, sondern kritisch zu überprüfen:
- ältere Verträge, trotz hohem Garantiezins: die Garantieverzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil, der liegt erheblich unter dem bezahlten Beitrag. Eine positive Realverzinsung ist somit keineswegs sicher.
- Bestandsverträge: sonst droht, dass Test-Leser ihrem bereits verlorenen Geld noch weiteres, gutes Geld hinterherwerfen.
Schließlich sollten Sie Ihre Leser auch über die Vehikelrisiken informieren, welche die Vorsorge mit Versicherungsprodukten zwangsläufig mit sich bringt. Nach §314 VAG kann das Bundesaufsichtsamt den Versicherer, sobald dieser in Bedrängnis kommt, nämlich zur Reduktion selbst garantierter Leistungen zwingen. Ein großes Risiko!
Prof. Dr. Hartmut W