Lebens­versicherung Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

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Lebens­versicherung - Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

Jahre­lang gefüttert. Viele bekommen im Alter ihre Lebens­versicherung ausgezahlt. © Thinkstock

Alte Lebens­versicherungen werden häufig steuerfrei ausgezahlt. Jüngere Verträge lassen sich etwas optimieren, um Steuern zu sparen.

Eines der schönen Dinge für viele am Älterwerden: Endlich klingelt es mal ordentlich in der Kasse. Nach jahr­zehnte­langem Sparen wird im Renten­alter ihre Lebens­versicherung ausgezahlt. Oft handelt es sich um Kapital­lebens- oder private Renten­versicherungen. Zwar schimpfen viele auf sie, weil die Versicherer ihre früheren, opti­mistischen Prognosen nicht mehr erreichen können. Wer jedoch vor Jahren eine Lebens­versicherung abge­schlossen hat, steht angesichts der heutigen mick­rigen Zinsen vergleichs­weise gut da. In Verträgen aus Zeiten vor dem Jahr 2000 sind auf den Sparbeitrag häufig 4 Prozent garan­tierte Zinsen fest­geschrieben. Banken hingegen schafften bei ihren Zinsen für Fest­geld­angebote in den vergangenen Jahren nur in Ausnahme­fällen eine Eins vor dem Komma.

Für Verträge vor 2005

Die nächste Freude könnte bei der Auszahlung aufkommen, sofern der Vertrag vor 2005 abge­schlossen wurde. Erfüllt er bestimmte Merkmale (siehe Diagramm, unten), erhält der Sparer das gesamte Geld steuerfrei – obwohl auf Zins­erträge sonst 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer fällig werden. 2005 wurde die Steuerfreiheit abge­schafft. Viele Versicherer hatten in der Zeit davor ihre Vertriebs­maschinen ange­schmissen und mit dem Argument der Steuerfreiheit viele Verträge verkauft, die jetzt nach und nach ausgezahlt werden. Die garan­tierten Zinsen lagen da nur noch bei 2,75 Prozent. Und die darüber hinaus angekündigten Über­schüsse haben wegen der langen Nied­rigzins­phase häufig nicht das gebracht, was die Versicherer in Aussicht gestellt hatten. Die Steuerfreiheit alter Verträge aber ist geblieben.

Für Verträge ab 2005

Für Verträge, die ab 2005 abge­schlossen wurden, gewährt der Staat keinen kompletten Steuerbonus mehr. Sparer mit solchen Lebens­versicherungen müssen den Staat immer an ihren Erträgen beteiligen. Erleichterungen gibt es aber auch für sie: Wenn ihr Vertrag bestimmte Merkmale erfüllt (siehe Diagramm, unten), haben sie nur die Hälfte der Kapital­erträge mit dem persönlichen Steu­ersatz zu versteuern. Dafür müssen die Sparer jedoch aktiv werden: über ihre Steuererklärung. Bei Auszahlung des Kapitals führt der Versicherer nämlich auf die gesamten Erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchen­steuer ab. Er stellt Kunden darüber eine Steuer­bescheinigung aus. Gibt er diese Daten in der Anlage KAP – für Kapital­erträge – bei der Steuererklärung an, legt das Finanz­amt den persönlichen Steu­ersatz auf die Hälfte der Erträge zugrunde. Dadurch bekommen die meisten Rentner eine ordentliche Nach­zahlung.

Für Versicherte, die ihren Vertrag ab 2005 abge­schlossen haben und bei denen die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steu­ersatz belegt wird, lohnt sich ein Blick, ob eine Aufschub­option vereinbart ist. Damit können Sparer die Auszahlung in eine Zeit verschieben, die für sie steuerlich güns­tiger ist.

Beispiel: Eine Kundin will ihre 2005 abge­schlossene private Renten­versicherung 2018 als Kapital ausgezahlt bekommen. Alle Voraus­setzungen sind erfüllt, dass sie nur die Hälfte der Erträge versteuern muss. Ihr Sparerpausch­betrag, mit dem 801 Euro pro Person und Jahr steuerfrei bleiben, ist schon durch Ausschüttungen ihres Wert­papierdepots ausgeschöpft. 80 000 Euro hat sie in die Versicherung einge­zahlt, 100 000 Euro sollen ausgezahlt werden. Sie muss die Hälfte der Erträge, also 10 000 Euro, mit ihrem persönlichen Steu­ersatz versteuern. Liegt der im letzten Jahr ihres Erwerbs­lebens bei 35 Prozent, bleiben von der Auszahlung netto 96 500 Euro. Wartet sie ein Jahr, bis sie in Rente ist, beträgt der Steu­ersatz aufgrund geringerer Einkünfte nur noch 20 Prozent, ihr blieben netto 1 500 Euro mehr. Die Warte­zeit hätte sich gelohnt.

Lebens­versicherung - Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

Abgeben. Auf manche Erträge werden Steuern fällig. © Thinkstock

Sozial­abgaben meist kein Problem

Privat Kranken­versicherte und die meisten gesetzlich Versicherten müssen weder auf eine Kapital­auszahlung noch auf eine Rente Sozial­abgaben zahlen. Im Nachteil sind gesetzlich versicherte Rentner, die anders als die meisten im Alter nicht pflicht-, sondern freiwil­lig versichert sind, weil ihnen etwa Pflicht­zeiten während des Berufs­lebens fehlen. Sie zahlen volle Krankenkassenbeiträge auf Auszahlungen von Lebens- und privaten Renten­versicherungen.

Wann Sie keine Steuern zahlen müssen

Lebens­versicherung - Wann auf die Auszahlung keine Steuern fällig sind

© Stiftung Warentest

Wenig Steuern auf private Renten

Private Renten­versicherungen haben oft die Wahl­möglich­keit zwischen einer lebens­langen Rente und der Kapital­auszahlung auf einen Schlag. Eine Rente ist immer eine Absicherung für ein langes Leben. Sie lohnt sich nicht, wenn der Rentner früh verstirbt und nur kurze Zeit Rente erhält. Menschen mit schweren Krankheiten sollten sich nicht für sie entscheiden. Kerngesunde Personen haben jedoch die Sicherheit, dass die private Rente auch fließt, sollten sie über­durch­schnitt­lich alt werden. Sie kommen mit einer recht güns­tigen steuerlichen Belastung weg. Sie müssen nur einen bestimmten prozentualen Anteil der Rente, den Ertrags­anteil (siehe Tabelle, unten), mit dem persönlichen Steu­ersatz versteuern.

Beispiel: Ein 65-Jähriger bekommt pro Jahr 2 400 Euro Rente aus einer privaten Renten­versicherung ausgezahlt. Der Ertrags­anteil, den er versteuern muss, beträgt 18 Prozent, also 432 Euro. Sein persönlicher Steu­ersatz liegt bei 20 Prozent. Er muss also 86 Euro im Jahr Steuern auf seine Rente in Höhe von 2 400 Euro zahlen. Seine Rente wird so nur um 3,6 Prozent gemindert.

Ertrags­anteil ist steuer­pflichtig

Dieser Anteil einer als Rente ausgezahlten Lebens­versicherung ist steuer­pflichtig.

Renten­beginn mit dem ... Lebens­jahr

59

60/61

62

63

64

65 / 66

67

68

Ertrags­anteil (Prozent)

23

22

21

20

19

18

17

16

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