
Jahrelang gefüttert. Viele bekommen im Alter ihre Lebensversicherung ausgezahlt. © Thinkstock
Alte Lebensversicherungen werden häufig steuerfrei ausgezahlt. Jüngere Verträge lassen sich etwas optimieren, um Steuern zu sparen.
Eines der schönen Dinge für viele am Älterwerden: Endlich klingelt es mal ordentlich in der Kasse. Nach jahrzehntelangem Sparen wird im Rentenalter ihre Lebensversicherung ausgezahlt. Oft handelt es sich um Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen. Zwar schimpfen viele auf sie, weil die Versicherer ihre früheren, optimistischen Prognosen nicht mehr erreichen können. Wer jedoch vor Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, steht angesichts der heutigen mickrigen Zinsen vergleichsweise gut da. In Verträgen aus Zeiten vor dem Jahr 2000 sind auf den Sparbeitrag häufig 4 Prozent garantierte Zinsen festgeschrieben. Banken hingegen schafften bei ihren Zinsen für Festgeldangebote in den vergangenen Jahren nur in Ausnahmefällen eine Eins vor dem Komma.
Für Verträge vor 2005
Die nächste Freude könnte bei der Auszahlung aufkommen, sofern der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Erfüllt er bestimmte Merkmale (siehe Diagramm, unten), erhält der Sparer das gesamte Geld steuerfrei – obwohl auf Zinserträge sonst 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig werden. 2005 wurde die Steuerfreiheit abgeschafft. Viele Versicherer hatten in der Zeit davor ihre Vertriebsmaschinen angeschmissen und mit dem Argument der Steuerfreiheit viele Verträge verkauft, die jetzt nach und nach ausgezahlt werden. Die garantierten Zinsen lagen da nur noch bei 2,75 Prozent. Und die darüber hinaus angekündigten Überschüsse haben wegen der langen Niedrigzinsphase häufig nicht das gebracht, was die Versicherer in Aussicht gestellt hatten. Die Steuerfreiheit alter Verträge aber ist geblieben.
Für Verträge ab 2005
Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gewährt der Staat keinen kompletten Steuerbonus mehr. Sparer mit solchen Lebensversicherungen müssen den Staat immer an ihren Erträgen beteiligen. Erleichterungen gibt es aber auch für sie: Wenn ihr Vertrag bestimmte Merkmale erfüllt (siehe Diagramm, unten), haben sie nur die Hälfte der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dafür müssen die Sparer jedoch aktiv werden: über ihre Steuererklärung. Bei Auszahlung des Kapitals führt der Versicherer nämlich auf die gesamten Erträge 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Er stellt Kunden darüber eine Steuerbescheinigung aus. Gibt er diese Daten in der Anlage KAP – für Kapitalerträge – bei der Steuererklärung an, legt das Finanzamt den persönlichen Steuersatz auf die Hälfte der Erträge zugrunde. Dadurch bekommen die meisten Rentner eine ordentliche Nachzahlung.
Für Versicherte, die ihren Vertrag ab 2005 abgeschlossen haben und bei denen die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz belegt wird, lohnt sich ein Blick, ob eine Aufschuboption vereinbart ist. Damit können Sparer die Auszahlung in eine Zeit verschieben, die für sie steuerlich günstiger ist.
Beispiel: Eine Kundin will ihre 2005 abgeschlossene private Rentenversicherung 2018 als Kapital ausgezahlt bekommen. Alle Voraussetzungen sind erfüllt, dass sie nur die Hälfte der Erträge versteuern muss. Ihr Sparerpauschbetrag, mit dem 801 Euro pro Person und Jahr steuerfrei bleiben, ist schon durch Ausschüttungen ihres Wertpapierdepots ausgeschöpft. 80 000 Euro hat sie in die Versicherung eingezahlt, 100 000 Euro sollen ausgezahlt werden. Sie muss die Hälfte der Erträge, also 10 000 Euro, mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Liegt der im letzten Jahr ihres Erwerbslebens bei 35 Prozent, bleiben von der Auszahlung netto 96 500 Euro. Wartet sie ein Jahr, bis sie in Rente ist, beträgt der Steuersatz aufgrund geringerer Einkünfte nur noch 20 Prozent, ihr blieben netto 1 500 Euro mehr. Die Wartezeit hätte sich gelohnt.

Abgeben. Auf manche Erträge werden Steuern fällig. © Thinkstock
Sozialabgaben meist kein Problem
Privat Krankenversicherte und die meisten gesetzlich Versicherten müssen weder auf eine Kapitalauszahlung noch auf eine Rente Sozialabgaben zahlen. Im Nachteil sind gesetzlich versicherte Rentner, die anders als die meisten im Alter nicht pflicht-, sondern freiwillig versichert sind, weil ihnen etwa Pflichtzeiten während des Berufslebens fehlen. Sie zahlen volle Krankenkassenbeiträge auf Auszahlungen von Lebens- und privaten Rentenversicherungen.
Wann Sie keine Steuern zahlen müssen

© Stiftung Warentest
Wenig Steuern auf private Renten
Private Rentenversicherungen haben oft die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente und der Kapitalauszahlung auf einen Schlag. Eine Rente ist immer eine Absicherung für ein langes Leben. Sie lohnt sich nicht, wenn der Rentner früh verstirbt und nur kurze Zeit Rente erhält. Menschen mit schweren Krankheiten sollten sich nicht für sie entscheiden. Kerngesunde Personen haben jedoch die Sicherheit, dass die private Rente auch fließt, sollten sie überdurchschnittlich alt werden. Sie kommen mit einer recht günstigen steuerlichen Belastung weg. Sie müssen nur einen bestimmten prozentualen Anteil der Rente, den Ertragsanteil (siehe Tabelle, unten), mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
Beispiel: Ein 65-Jähriger bekommt pro Jahr 2 400 Euro Rente aus einer privaten Rentenversicherung ausgezahlt. Der Ertragsanteil, den er versteuern muss, beträgt 18 Prozent, also 432 Euro. Sein persönlicher Steuersatz liegt bei 20 Prozent. Er muss also 86 Euro im Jahr Steuern auf seine Rente in Höhe von 2 400 Euro zahlen. Seine Rente wird so nur um 3,6 Prozent gemindert.
Ertragsanteil ist steuerpflichtig
Dieser Anteil einer als Rente ausgezahlten Lebensversicherung ist steuerpflichtig.
Rentenbeginn mit dem ... Lebensjahr |
59 |
60/61 |
62 |
63 |
64 |
65 / 66 |
67 |
68 |
Ertragsanteil (Prozent) |
23 |
22 |
21 |
20 |
19 |
18 |
17 |
16 |
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