Armbanduhren sind Zeitmesser und kein Schmuck – selbst wenn sie mit Gold und Platin besetzt sind. Mit dieser Begründung verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen Hausratversicherer dazu, einem Kunden mehr als 40 000 Euro Schaden zu ersetzen. So viel waren die Uhren wert, die ihm bei einem Einbruch gestohlen wurden. Der Versicherer wollte nur 20 000 Euro zahlen, weil Schmuck nur bis zu dieser Grenze versichert war (Az. 10 U 771/11).
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Interessant, bin mal gespannt, als was die neuen Smartwatches bezeichnet werden.