
Wenn Schlüssel, Bankkarte, Ausweis oder Handy weg sind, ist einiges zu tun. Findern steht oft eine Belohnung zu. Finanztest erklärt, was nach einem Verlust zu tun ist, wie Wertsachen wieder zu ihren Eigentümern kommen – und warum Fundunterschlagung kein Kavaliersdelikt ist.
Liegengelassen, verloren, geklaut?
Der Mann aus Köln hatte eine Jeans anprobiert. Doch im Kaufhaus ließ er bei seinem Bummel im Jahr 2014 nicht nur die Beinkleider zurück, die nicht passten, sondern auch sein Smartphone. Ein Malheur dieser Art ist fast jedem schon einmal passiert. Mal bleibt die Geldbörse in der U-Bahn liegen, mal fällt der Schlüsselbund mit den abgetragenen Kleidern in den Altkleidercontainer. Oft lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob sich Langfinger an den Wertsachen bedient haben oder ob ihr Besitzer sie aus Unachtsamkeit irgendwo vergessen hat.
Tipp: Schlüssel weg? Unser Special Schlüssel verloren erklärt, was bei Schlüsselverlust zu tun ist und wann welche Versicherungen zahlen.
So schnell wie möglich handeln
Wer einen Verlust bemerkt, sollte in jedem Fall schnell reagieren. Nur so lassen sich die Kosten in Grenzen halten, die unehrliche Zeitgenossen durch ihre Einkäufe, Zahlungen und Telefonanrufe auflaufen lassen. Richter verlangen viel Sorgfalt von den Eigentümern der verschwundenen Dinge. Heben Diebe kurz nach ihrer Tat schon Geld mit der Girocard und der Geheimzahl am Geldautomaten ab, gehen Richter davon aus, dass die Pin zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde (Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 210/03). Die Bestohlenen bleiben auf dem Schaden sitzen. Wer sich schon vor einem Verlust erkundigt hat, was er im Ernstfall zu tun hat, spart wertvolle Zeit – und Nerven (siehe So kommen Wertsachen rasch wieder zu ihrem Eigentümer). Zum Glück ist eine Sperrung in vielen Fällen einfach, vor allem bei Bankkarten.
Zentraler Sperrnotruf für viele Fälle
Über den zentralen Sperrnotruf 116 116 lassen sich viele Bankkarten und sogar einige andere Karten telefonisch lahmlegen. Das funktioniert auch aus dem Ausland, wenn die Ländervorwahl für Deutschland vorangestellt wird. In der Regel ist das die 0049. Auch die elektronische Funktion des neuen Personalausweises lässt sich so sperren. Ist die eID-Funktion aktiviert, soll ein sicherer Identitätsnachweis per Internet möglich sein. Sogar Behördengänge sollen überflüssig werden. Das ist praktisch, aber gefährlich, wenn die eID in falsche Hände gerät.
Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Gibt es Grund zur Annahme, dass Diebe ihre Hände im Spiel hatten, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Bei Autoschlüsseln und Geldkarten legen die Versicherungsgesellschaften und die Kartenherausgeber oft Wert darauf. Verschwinden Personalausweis oder Pass, ist es gesetzliche Pflicht, den Verlust unverzüglich bei der Passbehörde zu melden. Dort müssen Eigentümer die Papiere auch vorlegen, wenn sie wieder auftauchen.
Onlinesuche nach Fundstücken
Lässt sich am vermuteten Verlustort keine Spur von Handy oder Geldbörse entdecken, beginnt die Suche über offizielle Fundstellen. Das zentrale Fundbüro einer Stadt ist oft die beste Anlaufstelle. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Gegenstand in den öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen oder in einer Behörde abhanden gekommen ist. Die Verkehrsbetriebe, die Bahn und die Flughäfen und Behörden haben eigene Stellen für Fundsachen. Wer etwas sucht, muss nicht alle Stellen persönlich abklappern. Fundstücke lassen sich auch über telefonische Anfragen und eine Onlinesuche abfragen. Dennoch ist Geduld gefragt. Denn es dauert bis zu vier Wochen, bis ein Fundstück im Fundbüro ankommt. Es lohnt sich, mehrfach zu fragen.
Fundunterschlagung ist strafbar
Finder dürfen laut Gesetz nur Gegenstände mit einem Wert von weniger als 10 Euro behalten. Wertvollere Funde müssen sie so schnell wie möglich in einem Fundbüro, bei der Polizei oder im Bürgeramt melden. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe sieht Paragraf 264 des Strafgesetzbuchs für die Unterschlagung eines Fundes vor. Sogar der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.
1500 Euro Geldstrafe
Das ist keinesfalls nur Theorie. Ein Handy-Finder aus Franken musste 1 500 Euro Geldstrafe zahlen, weil er nachts auf einem Fest ein Mobiltelefon eingesteckt und wochenlang in seiner Wohnung liegen lassen hatte. Der Eigentümer meldete es in der Zwischenzeit als gestohlen und nannte dabei auch die 15-stellige Seriennummer „International Mobile Station Equipment Identity“ (IMEI) des Geräts. Das erleichterte die Rückgabe an ihn, als die Polizei das Handy später fand.
Fund unverzüglich melden
Einen Strafbefehl über 800 Euro sollte der junge Mann bezahlen, der das Handy im Kaufhaus in Köln fand, das der Jeanskäufer verloren hatte. Er hatte den Fund nicht unverzüglich angezeigt und das Handy wurde schließlich bei ihm geortet. Nur weil er vor Gericht darlegte, dass er wegen gesundheitlicher Probleme nicht schneller handeln konnte, wurde er schließlich freigesprochen.
Finderlohn geltend machen
Auf der sicheren Seite sind Finder, wenn sie sich eine Bestätigung geben lassen, dass sie den Fund abgegeben haben. Sie sollten auch ihre Adresse hinterlassen. Denn nur so können sie Finderlohn geltend machen. Die Höhe des Finderlohns ist gesetzlich geregelt: Ist eine Fundsache bis zu 500 Euro wert, beträgt der Finderlohn 5 Prozent davon. Bei teureren Gegenständen sind es 3 Prozent. Geringere Sätze gelten bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden. Dort muss ein Fundstück in der Regel mindestens 50 Euro wert sein, bevor der Finder überhaupt etwas bekommt. Außerdem erhält er nur die Hälfte des sonst vorgesehenen Lohns.
Freiwillig gezahlte Belohnung
Schwierig wird es bei Fundstücken, die keinen materiellen Wert haben. Es ist in solchen Fällen fair, wenn die Eigentümer freiwillig eine Belohnung zahlen, sobald sie ihre Sachen wieder in den Händen halten. Oft bieten sie zum Beispiel schon in Suchanzeigen eine solche Zahlung an, wenn sie noch gar nicht wissen, ob ihr gutes Stück wieder auftauchen wird.
Software half beim Orten des Handys
Der Kölner Jeanskäufer hatte sich mehr als sorgfältig auf den Ernstfall vorbereitet und wäre wohl auch dann wieder an sein Smartphone gekommen, wenn der Finder nicht vorgehabt hätte, es abzugeben. Der Softwareexperte hatte auf sein Handy ein Spezialprogramm heruntergeladen, das nicht nur die Position orten konnte. Es sorgte zudem dafür, dass ein fremder Benutzer Fahndungsfotos von sich selbst anfertigte. Die Kamera schoss automatisch ein Bild von ihm, sobald dieser einen falschen Pin-Code eingab und übermittelte es an den Rechner des Handy-Eigentümers.
Tipp: Die meisten Sicherheits-Apps können das Handy nicht nur online orten, sperren und löschen, sondern auch per SMS. Das klappt auch dann, wenn das Smartphone keine Internetverbindung hat, aber im Mobilfunknetz eingeloggt ist, etwa im Ausland. Die Stiftung Warentest hat aktuell Sicherheits-Apps getestet. Ergebnis: 5 von 13 Programmen schützen zuverlässig.
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Wie weit darf man gehen, um herauszufinden, wem die Fundsache gehört? Darf man Einblick in Dateien auf einem USB-Stick nehmen, den man gefunden hat, um festzustellen, wem der USB-Stick gehört? Der Eigentümer hat möglicherweise wichtige Daten auf seinem Stick gespeichert und wäre sehr froh, wenn er seinen Speicher zurück erhalten würde.