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Alle Testergebnisse für Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014Im Test: Neun Einsteigerkurse für Datenschutzbeauftragte. Auf Basis einer Marktrecherche im Februar 2014 in der Datenbank Kursnet und über Google wählten wir Präsenzkurse mit einer Dauer von fünf Tagen aus, die offen zugänglich waren und mit einer Prüfung abschlossen. Kurse für Teilnehmer aus speziellen Branchen, zum Beispiel aus dem medizinischen Bereich, wurden nicht berücksichtigt.
Jeder Kurs wurde einmal verdeckt von einer geschulten Testperson mit fundierten IT-Kenntnissen besucht. Die Testpersonen dokumentierten die Anmeldung und das Seminargeschehen mithilfe von teilstandardisierten Fragebögen.
Testzeitraum: Mitte März bis Ende Mai 2014.
Preise: Laut Anbieterbefragung im Oktober 2014.
Qualität der Kursdurchführung
Vermittlung. Geprüft wurden die Teilnehmer- und Zielorientierung in den Kursen sowie der Methoden- und Medieneinsatz. Weitere Prüfpunkte waren die fachliche Darstellung, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und das Zeitmanagement.
Inhalte. Wir haben geprüft, welche Inhalte aus den Themenbereichen Datenschutzrecht, technischer Datenschutz, Anforderungen an betriebliche Datenschutzbeauftragte sowie deren Aufgaben und Rechte, Datenschutzdokumentation und Grundlagen des Datenschutzes im Kurs angesprochen wurden. Weiterhin bewerteten wir, ob die Anbieter ihr Leistungsversprechen jeweils eingehalten haben.
Lehrmaterialien. Ein Fachgutachter prüfte die eingesetzten Materialien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Gestaltung.
Qualität der Kursorganisation
Wir haben die Lernumgebung (zum Beispiel Arbeitsplätze, Schulungsräume), die administrativen Abläufe (zum Beispiel Anmeldung, Rechnungsstellung) sowie den Service (zum Beispiel Bereitstellung von Informations- und Lehrmaterial, Verpflegung) begutachtet.
Qualität der Kundeninformation
Ein Fachgutachter prüfte die Informationsmaterialien im Internet hinsichtlich der Angaben zu Kurs und Anbieter und die Bedienbarkeit der Website. Außerdem wurden die mündlichen Informationen der Anbieter vor der Anmeldung (Informationsverhalten, Auskunftsbereitschaft und Erreichbarkeit) begutachtet.
Mängel in den AGB
Ein Rechtsgutachter prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach AGB-Recht auf Klauseln, die den Kunden in unzulässiger Weise benachteiligen.
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@dummdiedei
Die Frage wird unter "14 Fragen zum Berufsbild" beantwortet: Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten „automatisiert“, also mithilfe von Computern, verarbeitet und mit dieser Tätigkeit mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. So fordert es das Bundesdatenschutzgesetz. (aci)
"Wann brauchen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ...?"
Tät' mich schon interessieren, wann denn ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgesehen ist, leider ist das in der Einleitung zum Artikel oder anderswo auf Ihren Internetseiten nicht zu finden (oder?). Der § 4f ist für meine bescheidenen Verhältnisse nicht verständlich. Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich den Artikel kaufen; wird die Frage aus der Werbemail im kostenpflichtigen Artikel beantwortet?
@udisAkademie: Wir betonen in dem Artikel ausdrücklich, dass fünftägige Kurse das Minimum für den Einstieg sind und Lehrgänge mit dieser Dauer ihre Grenzen haben. Ein Einsteigerkurs ist nur der Anfang und er genügt nicht, um den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter dauerhaft gerecht zu werden, heißt es im Artikel. Wer seinen Job gut machen möchte, muss sich stetig weiterqualifizieren. Zu dieser Auffassung sind wir u.a. durch die Diskussion mit unabhängigen, externen Experten gekommen, z.B. im satzungsgemäß durchgeführten Fachbeirat mit neutralen Vertretern (z.B. Wissenschaftlern und Verbandsvertretern), Anbieter- und Verbrauchervertretern. Insofern ist in der Untersuchung selbstverständlich die Auffassung von unabhängigen Vertretern integriert. (aci)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Der Artikel berücksichtigt nicht die Auffassung von unabhängigen Datenschutzexperten z.B. des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftagten Deutschlands e.V. (www.bvdnet.de) noch die Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten, wie sie die Aufsichtsbehörden festgelegt haben (siehe Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter Infothek (www.bfdi.bund.de). Nach einer entsprechenden Studie der Uni Oldenburg sind 3 Wochen das Minimum zum Erwerb der Fachkunde. Im Augenblick gibt es nur 2 Anbieter, die das professionell machen: Die GDD (www.gdd.de) und udis (www.udis.de). Der test-Artikel geht also an den Erfordernissen vorbei. Er ist ausgesprochen schlecht recherchiert.