Alle Testergebnisse für Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014
- Schwerpunkte. Inhaltliche Schwerpunkte sollten Datenschutzrecht und technischer Datenschutz sein.
- Datenschutzrecht. Der Kurs sollte Rechtsgrundlagen des Datenschutzes (zum Beispiel Bundes- und Landesdatenschutzgesetze) sowie relevante Rechtsprechungen (etwa zur Volkszählung) behandeln.
- Technischer Datenschutz. Die Teilnehmer sollten lernen, wie der Datenschutz im Unternehmen technisch und organisatorisch umgesetzt werden kann, zum Beispiel über die Vergabe von Passwörtern (Zugangskontrolle) oder über Berechtigungskonzepte (Zugriffskontrolle). Zudem sollten sie lernen, wie sie die personenbezogene Datenverarbeitung kontrollieren können.
- Datenschutzdokumentation. Der Kurs sollte vorstellen, wie der Datenschutz eines Unternehmens dokumentiert werden kann, etwa mithilfe eines so genannten Verfahrensverzeichnisses. Das ist eine Liste all der Programme, die ein Unternehmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzt.
- Anforderungen. Was muss ein Datenschutzbeauftragter tun, außer die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu kontrollieren? Welche IT-Kenntnisse sind nötig? Welche Rechte hat der Datenschützer innerbetrieblich – und welche Verpflichtungen nach außen, zum Beispiel gegenüber Aufsichtsbehörden?
- Grundlagen. Der Kurs sollte zum Beispiel grundlegende Begriffe wie „personenbezogene Daten“ definieren und Funktionen, Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden vorstellen.
- Übungen. Das Gelernte sollte im Kurs geübt werden, etwa wie ein Verfahrensverzeichnis erstellt wird.
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- Berufliche Weiterbildung ist oft teuer. Für Arbeitnehmer, Arbeitslose und Selbstständige gibt es Fördergelder. Unsere Checkliste hilft bei der Kurs-Suche.
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- Eine berufliche Weiterbildung verbessert für Arbeitssuchende die Chancen auf einen Job. Doch die Arbeitsagentur fördert eine Qualifizierung nur unter Bedingungen.
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- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und der USA am 16. Juli 2020 gekippt. Die Vereinbarung,...
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@dummdiedei
Die Frage wird unter "14 Fragen zum Berufsbild" beantwortet: Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten „automatisiert“, also mithilfe von Computern, verarbeitet und mit dieser Tätigkeit mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. So fordert es das Bundesdatenschutzgesetz. (aci)
"Wann brauchen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ...?"
Tät' mich schon interessieren, wann denn ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgesehen ist, leider ist das in der Einleitung zum Artikel oder anderswo auf Ihren Internetseiten nicht zu finden (oder?). Der § 4f ist für meine bescheidenen Verhältnisse nicht verständlich. Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich den Artikel kaufen; wird die Frage aus der Werbemail im kostenpflichtigen Artikel beantwortet?
@udisAkademie: Wir betonen in dem Artikel ausdrücklich, dass fünftägige Kurse das Minimum für den Einstieg sind und Lehrgänge mit dieser Dauer ihre Grenzen haben. Ein Einsteigerkurs ist nur der Anfang und er genügt nicht, um den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter dauerhaft gerecht zu werden, heißt es im Artikel. Wer seinen Job gut machen möchte, muss sich stetig weiterqualifizieren. Zu dieser Auffassung sind wir u.a. durch die Diskussion mit unabhängigen, externen Experten gekommen, z.B. im satzungsgemäß durchgeführten Fachbeirat mit neutralen Vertretern (z.B. Wissenschaftlern und Verbandsvertretern), Anbieter- und Verbrauchervertretern. Insofern ist in der Untersuchung selbstverständlich die Auffassung von unabhängigen Vertretern integriert. (aci)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Der Artikel berücksichtigt nicht die Auffassung von unabhängigen Datenschutzexperten z.B. des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftagten Deutschlands e.V. (www.bvdnet.de) noch die Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten, wie sie die Aufsichtsbehörden festgelegt haben (siehe Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter Infothek (www.bfdi.bund.de). Nach einer entsprechenden Studie der Uni Oldenburg sind 3 Wochen das Minimum zum Erwerb der Fachkunde. Im Augenblick gibt es nur 2 Anbieter, die das professionell machen: Die GDD (www.gdd.de) und udis (www.udis.de). Der test-Artikel geht also an den Erfordernissen vorbei. Er ist ausgesprochen schlecht recherchiert.