Kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte Fach­kräfte für sensible Daten

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Kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte - Fach­kräfte für sensible Daten

Nicht alle Unternehmen in Deutsch­land nehmen es mit dem Daten­schutz so genau. Rund zehn Prozent beschäftigen zum Beispiel keinen Daten­schutz­beauftragten, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Dabei zeigt der aktuelle Test der Stiftung Warentest: Es gibt viele Lehr­gänge, die Einsteigern in den betrieblichen Daten­schutz die nötigen Fachkennt­nisse gut vermitteln. Nur einer von neun geprüften Kursen ist nicht zu empfehlen, sechs Kurse haben eine hohe oder sehr hohe Qualität.

Kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte Alle Testergebnisse für Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014

Liste der 9 getesteten Produkte
Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014
  • DataSecurity Grundlagenseminar Datenschutzbeauftragter Hauptbild
    DataSecurity Grundlagenseminar Datenschutzbeauftragter
  • Filges Datenschutz Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten... Hauptbild
    Filges Datenschutz Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten...
  • IHK - Akademie Koblenz Datenschutzbeauftragte/r (IHK) Hauptbild
    IHK - Akademie Koblenz Datenschutzbeauftragte/r (IHK)
  • IHK für München und Oberbayern Datenschutzbeauftragte/r IHK Hauptbild
    IHK für München und Oberbayern Datenschutzbeauftragte/r IHK
  • IHK Südthüringen Datenschutzbeauftragter (IHK) Hauptbild
    IHK Südthüringen Datenschutzbeauftragter (IHK)
  • IHK Zetis Datenschutzbeauftragte/r IHK Hauptbild
    IHK Zetis Datenschutzbeauftragte/r IHK
  • Kedua Ausbildung betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r... Hauptbild
    Kedua Ausbildung betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r...
  • Tüv Rheinland Akademie Datenschutzbeauftragter (Tüv) Hauptbild
    Tüv Rheinland Akademie Datenschutzbeauftragter (Tüv)
  • Tüv Süd Akademie Datenschutzbeauftragter DSB-Tüv Hauptbild
    Tüv Süd Akademie Datenschutzbeauftragter DSB-Tüv

Verantwortungs­voller Umgang mit personenbezogenen Daten

Unternehmen müssen verantwortungs­voll mit personenbezogenen Daten umgehen – egal, ob es um Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten geht. Eine wichtige Rolle beim betrieblichen Daten­schutz spielt der Daten­schutz­beauftragte, den Unternehmen unter bestimmten Umständen bestellen müssen. Dazu verpflichtet das Bundes­daten­schutz­gesetz. Der Beauftragte für den Daten­schutz kann aus dem Kreis der Mitarbeiter rekrutiert werden. Dann ist vom betrieblichen oder internen Daten­schutz­beauftragten die Rede. Fehlen intern die Ressourcen, kann eine externe Kraft beschäftigt werden.

Kennt­nisse aus verschiedenen Disziplinen nötig

Für die Aufgabe brauchen Kandidaten Kennt­nisse aus verschiedenen Disziplinen. Dazu gehören juristisches Wissen, IT-Kennt­nisse und betriebs­wirt­schaftliches Know-how. Wichtig sind außerdem kommunikative, pädagogische und didaktische Fähig­keiten, denn der Daten­schutz­beauftragte muss den Mitarbeitern das Thema Daten­schutz nahe­bringen und sie gegebenenfalls schulen.

Fünf Tage sind das Minimum

Einstiegs­kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte sollten nach Ansicht der Weiterbildungs­experten der Stiftung Warentest mindestens fünf Tage dauern, denn die Thematik ist komplex. Darum haben die Tester auch ausschließ­lich Lehr­gänge von fünf­tägiger Dauer untersucht. Die Kurse im Test kosteten zwischen 590 und knapp 3 000 Euro. Anbieter waren kommerzielle Bildungs­institute sowie Industrie- und Handels­kammern. Besonders erfreulich: das umfang­reiche Lehr­material, das die Dozenten den Teilnehmern aushändigten und das in fast allen Fällen nach dem Kurs als Nach­schlage­werk dienen kann.

Das bietet der Test

Der Testbe­richt fasst die Ergeb­nisse des Tests zusammen. Die Tabelle nennt Anbieter und Kurs­titel sowie Preise und Kursorte und zeigt, wie hoch die Qualität von Kurs­durch­führung, -organisation und -information bei den jeweiligen Lehr­gängen war. Eine Check­liste beschreibt, welche Themen ein guter Kurs behandeln sollte. Außerdem werden die wichtigsten Fragen rund um das Berufs­bild beant­wortet. Zum Beispiel: Wer kann über­haupt betrieblicher Daten­schutz­beauftragter werden? Wer eignet sich nicht? Wer im Unternehmen ist für den Daten­schutz verantwort­lich? Im test.de-Audiopod­cast gibt Dr. Anett Brauner, Projektleiterin im Team Weiterbildung der Stiftung Warentest, Auskunft zum Test und zu den Ergeb­nissen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2014 um 08:29 Uhr
Kein Etikettenschwindel

@dummdiedei
Die Frage wird unter "14 Fragen zum Berufsbild" beantwortet: Ein Daten­schutz­beauftragter ist Pflicht, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten „auto­matisiert“, also mithilfe von Computern, verarbeitet und mit dieser Tätig­keit mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. So fordert es das Bundes­daten­schutz­gesetz. (aci)

dummdiedei am 27.11.2014 um 19:02 Uhr
Etikettenschwindel?

"Wann brauchen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ...?"
Tät' mich schon interessieren, wann denn ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgesehen ist, leider ist das in der Einleitung zum Artikel oder anderswo auf Ihren Internetseiten nicht zu finden (oder?). Der § 4f ist für meine bescheidenen Verhältnisse nicht verständlich. Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich den Artikel kaufen; wird die Frage aus der Werbemail im kostenpflichtigen Artikel beantwortet?

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.11.2014 um 16:28 Uhr
In 5 Tagen keine Fachkunde im Datenschutz

@udisAkademie: Wir betonen in dem Artikel ausdrücklich, dass fünftägige Kurse das Minimum für den Einstieg sind und Lehrgänge mit dieser Dauer ihre Grenzen haben. Ein Einsteigerkurs ist nur der Anfang und er genügt nicht, um den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter dauerhaft gerecht zu werden, heißt es im Artikel. Wer seinen Job gut machen möchte, muss sich stetig weiterqualifizieren. Zu dieser Auffassung sind wir u.a. durch die Diskussion mit unabhängigen, externen Experten gekommen, z.B. im satzungsgemäß durchgeführten Fachbeirat mit neutralen Vertretern (z.B. Wissenschaftlern und Verbandsvertretern), Anbieter- und Verbrauchervertretern. Insofern ist in der Untersuchung selbstverständlich die Auffassung von unabhängigen Vertretern integriert. (aci)

mieterverein am 27.11.2014 um 12:32 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

udisAkademie am 27.11.2014 um 12:29 Uhr
In 5 Tagen keine Fachkunde im Datenschutz

Der Artikel berücksichtigt nicht die Auffassung von unabhängigen Datenschutzexperten z.B. des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftagten Deutschlands e.V. (www.bvdnet.de) noch die Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten, wie sie die Aufsichtsbehörden festgelegt haben (siehe Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter Infothek (www.bfdi.bund.de). Nach einer entsprechenden Studie der Uni Oldenburg sind 3 Wochen das Minimum zum Erwerb der Fachkunde. Im Augenblick gibt es nur 2 Anbieter, die das professionell machen: Die GDD (www.gdd.de) und udis (www.udis.de). Der test-Artikel geht also an den Erfordernissen vorbei. Er ist ausgesprochen schlecht recherchiert.