
Nicht alle Unternehmen in Deutschland nehmen es mit dem Datenschutz so genau. Rund zehn Prozent beschäftigen zum Beispiel keinen Datenschutzbeauftragten, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Dabei zeigt der aktuelle Test der Stiftung Warentest: Es gibt viele Lehrgänge, die Einsteigern in den betrieblichen Datenschutz die nötigen Fachkenntnisse gut vermitteln. Nur einer von neun geprüften Kursen ist nicht zu empfehlen, sechs Kurse haben eine hohe oder sehr hohe Qualität.
Alle Testergebnisse für Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014
Liste der 9 getesteten Produkte
Verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten
Unternehmen müssen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgehen – egal, ob es um Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten geht. Eine wichtige Rolle beim betrieblichen Datenschutz spielt der Datenschutzbeauftragte, den Unternehmen unter bestimmten Umständen bestellen müssen. Dazu verpflichtet das Bundesdatenschutzgesetz. Der Beauftragte für den Datenschutz kann aus dem Kreis der Mitarbeiter rekrutiert werden. Dann ist vom betrieblichen oder internen Datenschutzbeauftragten die Rede. Fehlen intern die Ressourcen, kann eine externe Kraft beschäftigt werden.
Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen nötig
Für die Aufgabe brauchen Kandidaten Kenntnisse aus verschiedenen Disziplinen. Dazu gehören juristisches Wissen, IT-Kenntnisse und betriebswirtschaftliches Know-how. Wichtig sind außerdem kommunikative, pädagogische und didaktische Fähigkeiten, denn der Datenschutzbeauftragte muss den Mitarbeitern das Thema Datenschutz nahebringen und sie gegebenenfalls schulen.
Fünf Tage sind das Minimum
Einstiegskurse für betriebliche Datenschutzbeauftragte sollten nach Ansicht der Weiterbildungsexperten der Stiftung Warentest mindestens fünf Tage dauern, denn die Thematik ist komplex. Darum haben die Tester auch ausschließlich Lehrgänge von fünftägiger Dauer untersucht. Die Kurse im Test kosteten zwischen 590 und knapp 3 000 Euro. Anbieter waren kommerzielle Bildungsinstitute sowie Industrie- und Handelskammern. Besonders erfreulich: das umfangreiche Lehrmaterial, das die Dozenten den Teilnehmern aushändigten und das in fast allen Fällen nach dem Kurs als Nachschlagewerk dienen kann.
Das bietet der Test
Der Testbericht fasst die Ergebnisse des Tests zusammen. Die Tabelle nennt Anbieter und Kurstitel sowie Preise und Kursorte und zeigt, wie hoch die Qualität von Kursdurchführung, -organisation und -information bei den jeweiligen Lehrgängen war. Eine Checkliste beschreibt, welche Themen ein guter Kurs behandeln sollte. Außerdem werden die wichtigsten Fragen rund um das Berufsbild beantwortet. Zum Beispiel: Wer kann überhaupt betrieblicher Datenschutzbeauftragter werden? Wer eignet sich nicht? Wer im Unternehmen ist für den Datenschutz verantwortlich? Im test.de-Audiopodcast gibt Dr. Anett Brauner, Projektleiterin im Team Weiterbildung der Stiftung Warentest, Auskunft zum Test und zu den Ergebnissen.
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@dummdiedei
Die Frage wird unter "14 Fragen zum Berufsbild" beantwortet: Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten „automatisiert“, also mithilfe von Computern, verarbeitet und mit dieser Tätigkeit mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. So fordert es das Bundesdatenschutzgesetz. (aci)
"Wann brauchen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ...?"
Tät' mich schon interessieren, wann denn ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgesehen ist, leider ist das in der Einleitung zum Artikel oder anderswo auf Ihren Internetseiten nicht zu finden (oder?). Der § 4f ist für meine bescheidenen Verhältnisse nicht verständlich. Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich den Artikel kaufen; wird die Frage aus der Werbemail im kostenpflichtigen Artikel beantwortet?
@udisAkademie: Wir betonen in dem Artikel ausdrücklich, dass fünftägige Kurse das Minimum für den Einstieg sind und Lehrgänge mit dieser Dauer ihre Grenzen haben. Ein Einsteigerkurs ist nur der Anfang und er genügt nicht, um den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter dauerhaft gerecht zu werden, heißt es im Artikel. Wer seinen Job gut machen möchte, muss sich stetig weiterqualifizieren. Zu dieser Auffassung sind wir u.a. durch die Diskussion mit unabhängigen, externen Experten gekommen, z.B. im satzungsgemäß durchgeführten Fachbeirat mit neutralen Vertretern (z.B. Wissenschaftlern und Verbandsvertretern), Anbieter- und Verbrauchervertretern. Insofern ist in der Untersuchung selbstverständlich die Auffassung von unabhängigen Vertretern integriert. (aci)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Der Artikel berücksichtigt nicht die Auffassung von unabhängigen Datenschutzexperten z.B. des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftagten Deutschlands e.V. (www.bvdnet.de) noch die Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten, wie sie die Aufsichtsbehörden festgelegt haben (siehe Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter Infothek (www.bfdi.bund.de). Nach einer entsprechenden Studie der Uni Oldenburg sind 3 Wochen das Minimum zum Erwerb der Fachkunde. Im Augenblick gibt es nur 2 Anbieter, die das professionell machen: Die GDD (www.gdd.de) und udis (www.udis.de). Der test-Artikel geht also an den Erfordernissen vorbei. Er ist ausgesprochen schlecht recherchiert.