
Die Bezahl-App Samsung Pay ist in Deutschland seit Ende Oktober 2020 verfügbar. © samsung
„Ganz bequem, ganz sicher und ganz einfach“ sei Samsung Pay, „nahezu überall“ könne der Nutzer mit einem Swipe seines Daumens kontaktlos bezahlen – mit solchen vollmundigen Sprüchen bewirbt der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung seine neue Bezahl-App. Die Stiftung Warentest hat Samsung Pay unter die Lupe genommen. Fazit: Der Bezahlvorgang ist einfach und an vielen Orten möglich, in Sachen Datenschutz sollte der Anbieter aber dringend nachbessern.
Wer kann Samsung Pay nutzen?
Das Wichtigste zuerst: Die App gibt es nur für Samsung-Handys. Seit dem 28. Oktober 2020 können Nutzer die App im Samsung Galaxy Store oder im Google Play Store downloaden. Samsung Pay läuft allerdings nur auf Geräten mit deutscher Software ab dem Galaxy S8, Galaxy Note 8 und Galaxy A6 sowie dem XCover Pro. Wann Besitzer einer Samsung-Smartwatch den Dienst nutzen können, ist noch unklar. Auf Nachfrage bei Samsung wurde als Termin 2021 ohne weitere Eingrenzung genannt.*
Tipp: Mehr zu kontaktlosen Zahlungen mit Smartphone, Smartwatch, Fitnesstrackern und NFC-fähigen Karten erfahren Sie in unserem Special Kontaktlos bezahlen.
Wie funktioniert Samsung Pay?
Das Bezahlen mit Samsung Pay im Laden ist einfach – wie bei anderen Bezahl-Apps auch. Der Anmeldevorgang läuft jedoch anders als bei anderen Anbietern ab: Wer Samsung Pay nutzen will, muss zunächst ein Konto bei der Solarisbank eröffnen. Die Abrechnung erfolgt dann über eine Visa-Debitcard der Solarisbank. Zum Vergleich: Um mit Apple Pay oder Google Pay zu zahlen, ist das nicht nötig (siehe auch Bezahl-Apps im Check).
Was kostet die Nutzung von Samsung Pay?
Das Herunterladen der App ist kostenlos. Für Girokonto und virtuelle Debitcard fallen ebenfalls keine Kosten an. Besonderer Service: Nutzer können über Samsung Pay eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist bei Zahlungen ab 100 Euro möglich und nennt sich Splitpay, die Laufzeiten liegen zwischen drei und 24 Monaten. Ob der Kunde Splitpay nutzen kann, entscheidet die Solarisbank nach einer Schufa-Anfrage. Der effektive Jahreszins liegt bei 12,68 Prozent und fällt damit vergleichsweise hoch aus. Es gibt bereits für rund 2 Prozent günstige Ratenkredite mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Was ist problematisch an dieser Bezahl-App?
Eine App herunterladen kann heute buchstäblich jedes Kind. Doch wie die App mit Daten des Nutzers umgeht und inwieweit sie ihn ausspäht, kann ein Laie nicht erkennen. Was Samsung Pay auf einem Smartphone anstellen kann, dürfte viele Nutzer entsetzen. Ist sie installiert, räumt sich die neue Bezahl-App eine Vielzahl von Rechten ein:
- Daten von anderen Apps löschen,
- andere Apps abschalten,
- auf Kontakte zugreifen,
- SMS empfangen und versenden,
- WLan-Netze wechseln,
- Arbeitsspeicher auslesen.
Das alles läuft unbemerkt vom Nutzer ab und ohne dass er dazu um seine Zustimmung gebeten wird. Daher bewerten wir die Prüfpunkte Datensendeverhalten und Datensparsamkeit als äußerst kritisch.
Warum ist das problematisch?
Nun könnte man sagen: Was ist so schlimm an der Einräumung dieser Rechte? Dient doch alles dem Komfort des Nutzers. Das mag der eine oder andere so sehen. Doch die Eingriffe in die Betriebssysteme der Smartphones und die möglichen Konsequenzen sind sehr weitreichend:
- Samsung Pay könnte ohne Wissen des Nutzers auch andere Apps nachinstallieren.
- Beim Nachinstallieren von Apps werden womöglich bestehende Berechtigungen ausgehebelt.
- Eingeschleuste Apps könnten Zugriff auf sensible Bereiche des Geräts bekommen.
Gibt es Mängel bei AGB und Datenschutzerklärung?
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Datenschutzerklärungen sind uns nur wenige Mängel aufgefallen. Allerdings verstößt Samsung Pay gegen § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB, wonach Anbieter die AGB zum Download anbieten müssen. Bei Samsung Pay kann der Nutzer das Dokument lediglich in Form eines Screenshots speichern. Es ist für Nutzer damit alles andere als einfach, die wichtigen Informationen auszudrucken oder in gut lesbarer Form abzuspeichern.
Fazit: Für Samsung-Handys gibt es bessere Bezahl-Apps
Im Prinzip kann jeder Besitzer der genannten Samsung-Smartphones mit einem deutschen Girokonto die App nutzen. Allerdings ist dazu ein Extra-Konto nötig. Als äußerst kritisch bewerten wir, dass sich die App das Recht einräumt, auf das Smartphone des Nutzers zuzugreifen – ohne dass der davon weiß. Von der Ratenzahlung mit dem hohen Splitpay-Zinssatz raten wir ebenfalls ab. Besitzer von Samsung-Handys sind mit Google Pay besser bedient. Die App lässt sich ebenfalls ohne Karte nutzen, zum Beispiel über den Bezahldienst Paypal.
* Korrigiert am 1. Dezember 2020
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Kommentarliste
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@doubleyou: Zur Zeit ist kein Update geplant, Ihre Anregung haben wir gern entgegen genommen.
Halloo, wird die Testredaktion hierzu ein Update verfassen nachdem Samsung Pay nun Teil von der Samsung Wallet ist die angeblich alles sicher im Knox speichert?
kann es sein das beim einmaligen Zugriff der Solarisbank auf mein Bankkonto via Zugangsdaten , meine Transaktionen auf dem konto ausgelesen werden,um mich zu bewerten ?
Das ist ja wie bei O2, die dss gerne hätten , oder sehe ich das falsch ?
Da geht noch was in puncto Datenschutz.
heute (22.03.21) großes Tizen Update (bei mir) für die Galaxy watsch 3 und dann auch Samsung Pay möglich. Bisher funktionierte es nur mit Smartphones von Samsung ab Galaxy S8. Schauen Sie mal in der Galaxy waerable App nach ob es bei Ihnen auch schon ein Update gibt und planen Sie etwas Zeit bei der Installation ein, da knapp 300 MB auf die Uhr übertragen werden, und danach die Installation stattfindet, die auch noch Zeit braucht.
1. würde ich mich weigern in einem Geschäft mit Karte zu zahlen, wo nur via Magnetstreifen bezahlt werden kann. 2. möchte ich sehen, wie du dein Samsung Handy durch den Magnetstreifenleser ziehst. 3. das auslesen von den kreditkarten- oder debitkartendaten erfolgt schon seit jahren primär über den chip und auch kontaktlose zahlungskarten sind schon seit jahren im umlauf. und die entsprechenden terminals unterstützen automatisch apple-, samsung-ay usw.