Kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte

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Kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte Alle Testergebnisse für Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten 11/2014 freischalten

Einsteiger­kurse für betriebliche Daten­schutz­beauftragte müssen einschlägige juristische Kennt­nisse und IT-Wissen vermitteln. Sie sollten daher mindestens fünf Tage dauern. Kürzere Lehr­gänge sind nicht zu empfehlen.

Im Test gab es viele gute Angebote. Am besten schnitt der 1 950 Euro teure Lehr­gang von DataSecurity ab. Die Qualität der Kurs­durch­führung war dort sehr hoch.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2014 um 08:29 Uhr
    Kein Etikettenschwindel

    @dummdiedei
    Die Frage wird unter "14 Fragen zum Berufsbild" beantwortet: Ein Daten­schutz­beauftragter ist Pflicht, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten „auto­matisiert“, also mithilfe von Computern, verarbeitet und mit dieser Tätig­keit mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. So fordert es das Bundes­daten­schutz­gesetz. (aci)

  • dummdiedei am 27.11.2014 um 19:02 Uhr
    Etikettenschwindel?

    "Wann brauchen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ...?"
    Tät' mich schon interessieren, wann denn ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgesehen ist, leider ist das in der Einleitung zum Artikel oder anderswo auf Ihren Internetseiten nicht zu finden (oder?). Der § 4f ist für meine bescheidenen Verhältnisse nicht verständlich. Wenn ich Bedarf hätte, dann würde ich den Artikel kaufen; wird die Frage aus der Werbemail im kostenpflichtigen Artikel beantwortet?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.11.2014 um 16:28 Uhr
    In 5 Tagen keine Fachkunde im Datenschutz

    @udisAkademie: Wir betonen in dem Artikel ausdrücklich, dass fünftägige Kurse das Minimum für den Einstieg sind und Lehrgänge mit dieser Dauer ihre Grenzen haben. Ein Einsteigerkurs ist nur der Anfang und er genügt nicht, um den Anforderungen als Datenschutzbeauftragter dauerhaft gerecht zu werden, heißt es im Artikel. Wer seinen Job gut machen möchte, muss sich stetig weiterqualifizieren. Zu dieser Auffassung sind wir u.a. durch die Diskussion mit unabhängigen, externen Experten gekommen, z.B. im satzungsgemäß durchgeführten Fachbeirat mit neutralen Vertretern (z.B. Wissenschaftlern und Verbandsvertretern), Anbieter- und Verbrauchervertretern. Insofern ist in der Untersuchung selbstverständlich die Auffassung von unabhängigen Vertretern integriert. (aci)

  • mieterverein am 27.11.2014 um 12:32 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • udisAkademie am 27.11.2014 um 12:29 Uhr
    In 5 Tagen keine Fachkunde im Datenschutz

    Der Artikel berücksichtigt nicht die Auffassung von unabhängigen Datenschutzexperten z.B. des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftagten Deutschlands e.V. (www.bvdnet.de) noch die Mindestanforderungen an die Fachkunde von Datenschutzbeauftragten, wie sie die Aufsichtsbehörden festgelegt haben (siehe Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter Infothek (www.bfdi.bund.de). Nach einer entsprechenden Studie der Uni Oldenburg sind 3 Wochen das Minimum zum Erwerb der Fachkunde. Im Augenblick gibt es nur 2 Anbieter, die das professionell machen: Die GDD (www.gdd.de) und udis (www.udis.de). Der test-Artikel geht also an den Erfordernissen vorbei. Er ist ausgesprochen schlecht recherchiert.