Kreditkarten im Vergleich Testergebnisse für 35 Kreditkarten freischalten
Standard-Kreditkarten
In unserem Vergleich der Standard-Kreditkarten (3/25) haben wir 34 Kreditkarten und Debitkarten untersucht, davon 25 ohne Anbindung an ein Girokonto und 9 mit einem kostenlosen Girokonto. Bei der Auswahl haben wir uns an der Anzahl der ausgegebenen Karten und der Marktbedeutung der Anbieter orientiert. Die kontogebundenen Karten mussten bundesweit erhältlich, ohne Grundpreis und Teilzahlung sein.
Jahrespreis für Modellpersonen
Grundlage ist der Kreditkartenpreis ab dem zweiten Jahr, weil die Anbieter im ersten Jahr manchmal Vergünstigungen gewähren.
Standardnutzer. Er gibt mit der Kreditkarte pro Jahr bei Onlinehändlern 4 000 Euro und in Geschäften 1 500 Euro aus. Der Jahresumsatz beträgt 5 500 Euro.
Reisende Single. Sie verreist zweimal im Jahr: zwei Wochen in ein Euro-Land (Preis: 1 200 Euro) und zehn Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 1 000 Euro). Im Euro-Land hebt sie viermal 200 Euro an Geldautomaten ab und kauft für 200 Euro in Läden ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal 250 Euro am Automaten ab und kauft in Läden für 200 Euro ein. Im Internet macht sie Umsätze von 4 200 Euro, davon 2 200 Euro für die Reisebuchungen. Der Jahresumsatz beträgt 6 150 Euro.
Reisende Familie. Die Familie verreist zweimal im Jahr ins Ausland: zwei Wochen in einem Euro-Land (Preis: 4 000 Euro) und 10 Tage in einem Nicht-Euroland (Preis: 3 000 Euro). Im Euro-Land werden viermal 300 Euro Bargeld abgehoben und für 400 Euro im Laden eingekauft.
Im Nicht-Euro-Land erfolgen drei Bargeldabhebungen jeweils in Höhe von 400 Euro und die Ladeneinkäufe 400 Euro. Im Internet macht die Familie Umsätze für 2 000 Euro, für die Reisebuchungen gibt sie 7 000 Euro aus. Der Jahresumsatz beträgt 12 200 Euro.
Bei Karten mit Teilzahlung, die nicht abgewählt werden kann, haben wir unterstellt, dass unsere Modellpersonen den offenen Betrag direkt nach Erhalt der Rechnung ausgleichen. Fallen sofort nach dem Abheben von Bargeld Zinsen an, haben wir einen Durchschnittswert für die Abhebungen zu Beginn und am Ende des Rechnungszeitraums berechnet.
Effektiver Jahreszins für Teilzahlung
Zins, der für offene Beträge bei Teilzahlung fällig wird. Teilzahlung heißt, der Rechnungsbetrag wird nur teilweise in Raten zurückgezahlt. Der Anbieter legt einen Mindestbetrag fest, den er automatisch einzieht. Jeder weitere Umsatz mit der Kreditkarte erhöht die Kreditsumme.
Premium-Kreditkarten mit Reiseversicherungen
In unserem Vergleich von Premium-Kreditkarten (Finanztest 10/2024) haben wir 28 Premium-Kreditkarten getestet, davon 17 ohne Anbindung an ein Girokonto und 11 mit Anbindung an ein zumeist kostenpflichtiges Girokonto. Bei der Auswahl haben wir uns an der Anzahl der ausgegebenen Karten und an der Marktbedeutung der Anbieter orientiert, ergänzend haben wir vier regionale Anbieter in die Stichprobe aufgenommen. Der Grundpreis der Kreditkarte ohne den Preis für ein dazugehöriges Konto durfte 150 Euro im Jahr nicht überschreiten. Stichtag der Untersuchung war der 1. Juli 2024.
Jahrespreis für Modellpersonen
Um die anfallenden Kosten möglichst realistisch abzubilden, sind wir vergleichbar zum Test der Standard-Kreditkarten vorgegangen und haben zwei Szenarien entwickelt, in denen ein Single und eine Familie in den Urlaub reisen.
Grundlage für den angegebenen Jahrespreis ist der Kreditkartenpreis ab dem zweiten Jahr, weil die Anbieter im ersten Jahr manchmal Vergünstigungen gewähren. Bei kontogebundenen Angeboten haben wir den jährlichen Grundpreis des günstigsten Girokontos ohne Bedingungen berücksichtigt. Rückvergütungen, die vom Jahresumsatz der Karte abhängen, wurden eingerechnet. Um variable Gebühren realistisch zu erfassen, haben wir für unsere beiden Musterprofile je zwei Auslandsreisen im Jahr angenommen. Die Reisen wurden mit der jeweiligen Kreditkarte aus dem Test gebucht.
Single. Unsere Singlefrau verreist zwei Wochen in ein Land, in dem der Euro gilt, (Preis: 1 200 Euro) und zehn Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 1 000 Euro). In dem Land, in dem der Euro gilt, hebt sie an Automaten viermal 200 Euro ab und kauft für 200 Euro in Läden ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal 250 Euro ab und kauft in Läden für 200 Euro ein. Im Internet macht sie 4 200 Euro Umsatz, davon 2 200 Euro für Reisebuchungen. Der Jahresumsatz beträgt 6 150 Euro.
Familie. Die Familie verreist zwei Wochen in ein Land, in dem der Euro gilt (Preis: 4 000 Euro) und 10 Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 3 000 Euro). In dem Land, in dem der Euro gilt, hebt sie viermal 300 Euro ab und kauft für 400 Euro in Geschäften ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal je 400 Euro ab und kauft für 400 Euro ein. Im Internet macht die Familie 9 000 Euro Umsatz, davon 7 000 Euro für die Reisebuchungen. Der Jahresumsatz beträgt 12 200 Euro.
Effektiver Jahreszins für Teilzahlung
Teilzahlung bedeutet, dass nur ein Teil des über die Kreditkarte ausgegebenen Betrags zeitnah wieder ausgeglichen wird. Für den noch offenen Betrag muss der Nutzer den angegebenen Effektivzins zahlen. Der Anbieter legt einen Mindestbetrag fest, den er automatisch einzieht. Jeder weitere Umsatz mit der Kreditkarte erhöht die Kreditsumme.
Falls möglich, haben unsere Modellkunden die Teilzahlungsfunktion der Kreditkarte deaktiviert. Konnte die Teilzahlung nicht abgewählt werden, haben wir unterstellt, dass unsere Musterpersonen den offenen Betrag direkt nach Erhalt der Rechnung ausgleichen. Fallen sofort nach dem Abheben von Bargeld Zinsen an, haben wir einen Durchschnittswert für die Abhebungen zu Beginn und am Ende des Rechnungszeitraums berechnet.
Versicherungen der Premium-Kreditkarten
Wir haben die im Vertrag für die jeweiligen Premium-Kreditkarten enthaltenen Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen sowie Auslandskrankenversicherungen untersucht.
Auslandskrankenversicherung
Angelehnt an die Untersuchung von Auslandskrankenversicherungen haben wir folgende Punkte beim Krankenschutz untersucht.
Allgemeine Bedingungen
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Beträgt die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Sind volljährige Kinder im Familientarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind?
- Darf die Reise mindestens sechs, besser acht Wochen, dauern?
- Erstattet der Versicherer alternative Behandlungen und Arzneien, die sich in der Praxis ebenso wie schulmedizinische Methoden bewährt haben? Übernimmt er die Kosten für alternative Heilbehandler wie Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern geltend gemacht werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn das länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
- Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann?
Medizinische Leistungen
- Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, beispielsweise er leiste nur bei einer „akuten“, „unvorhergesehenen“ oder „nicht absehbaren“ Erkrankung?
- Ist eine Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Sind nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todesfalls antreten muss.
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behandlung einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen oder für Folgen von Organspenden, generell auszuschließen?
- Die Behandlung psychischer Erkrankungen ist abgedeckt. Ein möglicher Ausschluss gilt nur für Psychoanalyse und -therapie.
- Sind Sportverletzungen versichert (außer bei Berufssportlern)?
- Werden schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Auch ohne Unfall?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massage, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen uneingeschränkt erstattet und nicht nur „unaufschiebbare“ Therapien oder Operationen?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Übernimmt der Versicherer die Behandlung von Frühgeborenen im Ausland ohne Zusatzbeitrag?
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung, Bestattung
- Besteht ein Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist?
- Gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn sich der Versicherte trotz Weisung des Versicherers nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Werden Rücktransportkosten ohne Abzug erstattet? Ebenso die Kosten für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rücktransport zum Wohnort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert?
- Werden Kosten für Rooming-in und Notfallbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre erstattet?
- Wird Kindern die Rückreise erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegsgeschehen beteiligte?
- Gibt es keine starren Fristen, um das Reiseland zu verlassen, wenn dort überraschend Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Teilnahme am Ombudsverfahren
- Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer gratis das Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV Ombudsmann) nutzen?
Was die Tabelle noch zeigt:
Versicherung gilt unabhängig vom Karteneinsatz
Manchmal greift die Auslandskrankenversicherung nur dann, wenn die Reise entweder vollständig oder mindestens zu 50 Prozent mit der Premium-Kreditkarte bezahlt wurde.
Neben Karteninhaber weitere Personen versichert
Bei einigen Karten ist der Versicherungsschutz auf den Karteninhaber beschränkt. Sind noch weitere Personen versichert, handelt es sich meist um Familienangehörige, die mit dem Karteninhaber im gleichen Haushalt leben. Oft gilt der Schutz für die Familienangehörigen aber nur auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber (weiß-schwarzes Quadrat). Teilweise gibt es auch Altersgrenzen für den Versicherungsschutz (siehe Fußnoten).
Keine Selbstbeteiligung
Bei einigen Tarifen ist im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Häufig verlangt der Versicherer dann eine Beteiligung von 100 bis 200 Euro pro Person an den Kosten, manchmal auch mehr.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Angelehnt an die Untersuchung von Reiserücktrittsversicherungen vom Mai 2024 haben wir die folgenden Merkmale geprüft:
Reiserücktritt
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung, eine mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familientarifen volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
- Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder Mitreisenden, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Gelten als „Risikopersonen“ neben nahen Angehörigen auch Lebenspartner oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Ist die Zahl der von der Police als „Risikopersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein?
- Zahlt der Anbieter bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Termin für Organspende?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankungen versichert sind?
- Verzichtet der Versicherer darauf, dem Kunden die Beweislast vollständig zu übertragen?
- Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse für chronische psychische Erkrankungen oder medizinische Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen oder Hilfsmitteln (Beispiel: transplantierte Niere, Herzschrittmacher)?
- Sind pandemische Erkrankungen wie Covid-19 abgedeckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere bei Reiseabbruch nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag.
- Zahlt der Versicherer bei der plötzlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, die lange nicht behandelt werden musste?
- Zahlt er bei Arbeitsplatzverlust oder Antritt einer neuen Stelle?
- Zahlt er, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine wichtige Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt der Versicherer, wenn Kunden wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem Eigentum einer Risikoperson die Reise absagen müssen?
- Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor der Reise am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignet hat?
- Zahlt er zusätzliche Anreisekosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reiseleistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
- Zahlt der Versicherer, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubsort verpassen?
Reiseabbruch und -unterbrechung
- Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen muss?
- Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reisepreis oder entgangene Reiseleistungen voll?
- Erkennt er mindestens folgende Abbruchgründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen, Bruch von Prothesen, Organspendetermin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Job?
Verlängerter Aufenthalt und verspätete Rückkehr
- Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rückreise, Unterkunft und Verpflegung?
- Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Prothesenbruch, Schwangerschaftskomplikationen, Schaden am Eigentum, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden?
Elementarereignisse und Feuer am Urlaubsort
- Zählen zu den versicherten Gründen auch Elementarereignisse wie Erdbeben oder der Ausbruch von Großbränden am Urlaubsort? Übernimmt der Versicherer dann zusätzliche Kosten für die vorzeitige oder verspätete Rückreise sowie für Unterkunft und Verpflegung?
Teilnahme am Ombudsverfahren
- Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer das kostenlose Schlichtungsverfahren der Ombudsfrau für Versicherungen nutzen?
Was die Tabelle noch zeigt:
Versicherung gilt unabhängig vom Karteneinsatz
Häufig greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn die Reise entweder vollständig oder mindestens zu 50 Prozent mit der Karte bezahlt wurde.
Neben Karteninhaber weitere Personen versichert
Bei einigen Karten ist der Versicherungsschutz auf den Karteninhaber beschränkt. Sind noch weitere Personen versichert, handelt es sich in der Regel um Familienangehörige, die mit dem Karteninhaber im gleichen Haushalt leben. Oft gilt der Schutz für Familienangehörige nur auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber (weiß-schwarzes Quadrat). Teilweise gibt es auch Altersgrenzen für den Versicherungsschutz (siehe Fußnoten).
Maximal versicherter Reisepreis
Hier ist angegeben, wie teuer jede einzelne Reise sein darf, damit der Versicherungsschutz greift. Teilweise gelten unterschiedliche Versicherungssummen je Person und je Familie. Bei einigen Karten ist für das gesamte Jahr eine maximale Versicherungssumme vorgesehen. Dann darf die Summe aller Reisen im Jahr diesen Betrag nicht übersteigen.
Keine Selbstbeteiligung
Bei fast allen Tarifen ist im Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Häufig muss der Kunde dann 10 oder 20 Prozent der Stornogebühren des Reiseveranstalters selbst tragen, meist jedoch mindestens 100 Euro pro Person.
Kreditkarten im Vergleich Testergebnisse für 35 Kreditkarten freischalten
-
Visa-Kreditkarte Welche Erfahrungen haben Sie mit Barclaycard gemacht?
- Nachdem die Stiftung Warentest vor der Visa-Kreditkarte von Barclaycard gewarnt hatte, hat der Anbieter reagiert: Seit Juni 2020 ist es möglich, die voreingestellte...
-
BGH-Urteil zu Paypal und Sofortüberweisung Onlineshops dürfen Zahlungsgebühr verlangen
- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
-
NFC-Technik Kontaktlos mit Karte oder Handy zahlen – so funktionierts
- Kontaktlos zahlen in Sekunden – das geht mit der NFC-Technik. Die Zahlungen sind mit vielen Girocards oder Kreditkarten möglich, aber auch mit Smartphone oder Smartwatch.
275 Kommentare Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Das ICS-Privatkundengeschäft wurde in Deutschland beendet. Dort bekommt man keine Kreditkarte mehr.
Ich erhielt heute eine Mail von der Barclays-Bank, dass die kostenlose Visa-Kreditkarte zukünftig nicht mehr angeboten wird. Man kann kündigen oder zur kostenpflichtigen Karte für 99,- Euro pro Jahr wechseln. Wenn man sich bis 09.10.2025 nicht entscheidet, behält sich Barclays die Kündigung der Karte vor. Unter diesen Umständen werde ich wohl selbst kündigen, weil ich nicht weiß, wie sich eine Kündigung durch die Bank auf meinen Schufa-Score auswirkt. Ich wechsle zur Kreditkarte der Hanseatic-Bank. Die ist NOCH kostenlos.
Bei der GenialCard ist eine (sehr niedrige) Rückzahlungsrate voreingestellt. Das ist mir erst aufgefallen, als ich zum ersten Mal einen größeren Rechnungsbetrag (ca.2.000€) mit der Karte bezahlte. Im Abrechnungsmonat wurde dann lediglich die Rückzahlungsrate von meinem Girokonto abgebucht. Die verbleibende Restschuld wurde mit Zinsen in Höhe von 16% p.a. belastet. Schlussendlich hat mich das ca. 60€ gekostet - sehr ärgerlich!
Warum fehlt bisher in den Tests die praktische YUH-App (kostenlose Debitkarte, bis zu 5 Konten in mehreren Währungen, Finanzanlagen) von der PostFinance Bank und der Swissquote Bank in der Schweiz?
https://www.yuh.com/de
Ich habe diese Karte seit mehreren Monaten im Einsatz. Mir war wichtig, dass man ein Lastschriftverfahren (LSV) einrichten kann, damit die Rechnungen der Kreditkarte automatisch vom Girokonto abgebucht werden und ich sie nicht manuell überweisen muss.
Ich sehe folgende Haken bei dieser Karte:
1) [im finanztest-Bericht erwähnt] Ein LSV kann man erst einrichten, nachdem man zwei Monatsrechnungen manuell überwiesen hat. Es dauert also 2-3 Monate, bis man ein LSV überhaupt einrichten kann. Oder anders gesagt, man hat 2-3 Monate manuelle Arbeit mit der Kreditkarte, bevor man überhaupt ein LSV eingerichtet werden kann.
2) [nicht erwähnt] Das Einrichten des LSV passiert mittels "tink", eines Finanzdienstleisters. Dabei werden viele persönliche Daten erhoben, ua "Kontonummern, Kontostände, Kontotypen, Kredite, Zinssätze, und andere Informationen". Mir persönlich sind das zu viele Daten, um nur ein banales LSV einzurichten. Ich habe die Einrichtung abgebrochen.