Kreditkarten im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Kerstin Back­ofen
  • Testleitung: Kathy Elmen­thaler
  • Test­assistenz: Stefanie Kreisel
  • Faktencheck: Betina Chill

Kreditkarten im Vergleich Testergebnisse für 35 Kreditkarten freischalten

Stan­dard-Kreditkarten

In unserem Vergleich der Stan­dard-Kreditkarten (3/25) haben wir 34 Kreditkarten und Debitkarten untersucht, davon 25 ohne Anbindung an ein Giro­konto und 9 mit einem kostenlosen Giro­konto. Bei der Auswahl haben wir uns an der Anzahl der ausgegebenen Karten und der Markt­bedeutung der Anbieter orientiert. Die konto­gebundenen Karten mussten bundes­weit erhältlich, ohne Grund­preis und Teilzahlung sein.

Jahres­preis für Modell­personen

Grund­lage ist der Kreditkarten­preis ab dem zweiten Jahr, weil die Anbieter im ersten Jahr manchmal Vergüns­tigungen gewähren.

Stan­dard­nutzer. Er gibt mit der Kreditkarte pro Jahr bei Onlinehänd­lern 4 000 Euro und in Geschäften 1 500 Euro aus. Der Jahres­umsatz beträgt 5 500 Euro.

Reisende Single. Sie verreist zweimal im Jahr: zwei Wochen in ein Euro-Land (Preis: 1 200 Euro) und zehn Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 1 000 Euro). Im Euro-Land hebt sie viermal 200 Euro an Geld­automaten ab und kauft für 200 Euro in Läden ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal 250 Euro am Auto­maten ab und kauft in Läden für 200 Euro ein. Im Internet macht sie Umsätze von 4 200 Euro, davon 2 200 Euro für die Reise­buchungen. Der Jahres­umsatz beträgt 6 150 Euro.

Reisende Familie. Die Familie verreist zweimal im Jahr ins Ausland: zwei Wochen in einem Euro-­Land (Preis: 4 000 Euro) und 10 Tage in einem Nicht-Euro­land (Preis: 3 000 Euro). Im Euro-Land werden viermal 300 Euro Bargeld abge­hoben und für 400 Euro im Laden einge­kauft.

Im Nicht-Euro-Land erfolgen drei Bargeld­abhebungen jeweils in Höhe von 400 Euro und die Laden­einkäufe 400 Euro. Im Internet macht die Familie Umsätze für 2 000 Euro, für die Reise­buchungen gibt sie 7 000 Euro aus. Der Jahres­umsatz beträgt 12 200 Euro.

Bei Karten mit Teilzahlung, die nicht abge­wählt werden kann, haben wir unterstellt, dass unsere Modell­personen den offenen Betrag direkt nach Erhalt der Rechnung ausgleichen. Fallen sofort nach dem Abheben von Bargeld Zinsen an, haben wir einen Durch­schnitts­wert für die Abhebungen zu Beginn und am Ende des Rechnungs­zeitraums berechnet.

Effektiver Jahres­zins für Teilzahlung

Zins, der für offene Beträge bei Teilzahlung fällig wird. Teilzahlung heißt, der Rechnungs­betrag wird nur teil­weise in Raten zurück­gezahlt. Der Anbieter legt einen Mindest­betrag fest, den er auto­matisch einzieht. Jeder weitere Umsatz mit der Kreditkarte erhöht die Kreditsumme.

Premium-Kreditkarten mit Reise­versicherungen

In unserem Vergleich von Premium-Kreditkarten (Finanztest 10/2024) haben wir 28 Premium-Kreditkarten getestet, davon 17 ohne Anbindung an ein Giro­konto und 11 mit Anbindung an ein zumeist kosten­pflichtiges Giro­konto. Bei der Auswahl haben wir uns an der Anzahl der ausgegebenen Karten und an der Markt­bedeutung der Anbieter orientiert, ergänzend haben wir vier regionale Anbieter in die Stich­probe aufgenommen. Der Grund­preis der Kreditkarte ohne den Preis für ein dazu­gehöriges Konto durfte 150 Euro im Jahr nicht über­schreiten. Stichtag der Unter­suchung war der 1. Juli 2024.

Jahres­preis für Modell­personen

Um die anfallenden Kosten möglichst realistisch abzu­bilden, sind wir vergleich­bar zum Test der Standard-Kreditkarten vorgegangen und haben zwei Szenarien entwickelt, in denen ein Single und eine Familie in den Urlaub reisen.

Grund­lage für den angegebenen Jahres­preis ist der Kreditkarten­preis ab dem zweiten Jahr, weil die Anbieter im ersten Jahr manchmal Vergüns­tigungen gewähren. Bei konto­gebundenen Angeboten haben wir den jähr­lichen Grund­preis des güns­tigsten Giro­kontos ohne Bedingungen berück­sichtigt. Rück­vergütungen, die vom Jahres­umsatz der Karte abhängen, wurden einge­rechnet. Um variable Gebühren realistisch zu erfassen, haben wir für unsere beiden Muster­profile je zwei Auslands­reisen im Jahr angenommen. Die Reisen wurden mit der jeweiligen Kreditkarte aus dem Test gebucht.

Single. Unsere Singlefrau verreist zwei Wochen in ein Land, in dem der Euro gilt, (Preis: 1 200 Euro) und zehn Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 1 000 Euro). In dem Land, in dem der Euro gilt, hebt sie an Auto­maten viermal 200 Euro ab und kauft für 200 Euro in Läden ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal 250 Euro ab und kauft in Läden für 200 Euro ein. Im Internet macht sie 4 200 Euro Umsatz, davon 2 200 Euro für Reise­buchungen. Der Jahres­umsatz beträgt 6 150 Euro.

Familie. Die Familie verreist zwei Wochen in ein Land, in dem der Euro gilt (Preis: 4 000 Euro) und 10 Tage in ein Nicht-Euro-Land (Preis: 3 000 Euro). In dem Land, in dem der Euro gilt, hebt sie viermal 300 Euro ab und kauft für 400 Euro in Geschäften ein. Im Nicht-Euro-Land hebt sie dreimal je 400 Euro ab und kauft für 400 Euro ein. Im Internet macht die Familie 9 000 Euro Umsatz, davon 7 000 Euro für die Reise­buchungen. Der Jahres­umsatz beträgt 12 200 Euro.

Effektiver Jahres­zins für Teilzahlung

Teilzahlung bedeutet, dass nur ein Teil des über die Kreditkarte ausgegebenen Betrags zeit­nah wieder ausgeglichen wird. Für den noch offenen Betrag muss der Nutzer den angegebenen Effektivzins zahlen. Der Anbieter legt einen Mindest­betrag fest, den er auto­matisch einzieht. Jeder weitere Umsatz mit der Kreditkarte erhöht die Kreditsumme.

Falls möglich, haben unsere Modell­kunden die Teilzahlungs­funk­tion der ­Kreditkarte deaktiviert. Konnte die Teilzahlung nicht abge­wählt werden, haben wir unterstellt, dass unsere Muster­personen den offenen Betrag direkt nach Erhalt der Rechnung ausgleichen. Fallen sofort nach dem Abheben von Bargeld Zinsen an, haben wir einen Durch­schnitts­wert für die Abhebungen zu ­Beginn und am Ende des Rechnungs­zeitraums berechnet.

Versicherungen der Premium-Kreditkarten

Wir haben die im Vertrag für die jeweiligen Premium-Kreditkarten enthaltenen Reise­rücktritts- und -abbruch­versicherungen sowie Auslands­kranken­versicherungen untersucht.

Auslands­kranken­versicherung

Angelehnt an die Untersuchung von Auslandskrankenversicherungen haben wir folgende Punkte beim Kranken­schutz untersucht.

Allgemeine Bedingungen

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Beträgt die Kündigungs­frist nicht mehr als vier Wochen?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Sind voll­jährige Kinder im Familien­tarif mitversichert, wenn sie noch in Ausbildung oder unter­halts­berechtigt sind?
  • Darf die Reise mindestens sechs, besser acht Wochen, dauern?
  • Erstattet der Versicherer alternative Behand­lungen und Arzneien, die sich in der Praxis ebenso wie schulmedizi­nische Methoden bewährt haben? Über­nimmt er die Kosten für alternative Heilbe­handler wie Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern geltend gemacht werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn das länger dauert, als die Reise maximal dauern durfte?
  • Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, für die der Versicherte nichts kann?

Medizi­nische Leistungen

  • Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, beispiels­weise er leiste nur bei einer „akuten“, „unvor­hergesehenen“ oder „nicht absehbaren“ Erkrankung?
  • Ist eine Behand­lung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrück­lich mitversichert?
  • Sind nur diejenigen Behand­lungen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen, die schon vor der Reise geplant waren oder aufgrund ärzt­licher Diagnose fest­standen? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen gelten, die der Versicherte wegen eines familiären Todes­falls antreten muss.
  • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behand­lung einzelner Erkrankungen, zum Beispiel HIV-Infektionen oder für Folgen von Organspenden, generell auszuschließen?
  • Die Behand­lung psychischer Erkrankungen ist abge­deckt. Ein möglicher Ausschluss gilt nur für Psycho­analyse und -therapie.
  • Sind Sport­verletzungen versichert (außer bei Berufs­sport­lern)?
  • Werden schmerz­stillende Zahnbe­hand­lung und provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Auch ohne Unfall?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massage, über­nommen?
  • Werden ambulante und stationäre Behand­lungen uneinge­schränkt erstattet und nicht nur „unaufschieb­bare“ Therapien oder Operationen?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Über­nimmt der Versicherer die Behand­lung von Früh­geborenen im Ausland ohne Zusatz­beitrag?

Krankenrück­trans­port, Kinder­betreuung, Über­führung, Bestattung

  • Besteht ein Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht dieser Anspruch nicht nur dann, wenn der Rück­trans­port medizi­nisch notwendig, sondern bereits, wenn er medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist?
  • Gilt es nicht als Obliegen­heits­verletzung, wenn sich der Versicherte trotz Weisung des Versicherers nicht bedingungs­los zurück­trans­portieren lässt?
  • Werden Rück­trans­port­kosten ohne Abzug erstattet? Ebenso die Kosten für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte sowohl am Reiseort als auch nach dem Rück­trans­port zum Wohn­ort in das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus trans­portiert?
  • Werden Kosten für Rooming-in und Notfall­betreuung von Kindern und Jugend­lichen bis 16 Jahre erstattet?
  • Wird Kindern die Rück­reise erstattet, wenn Erwachsene erkranken?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie

  • Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur dann ausgeschlossen, wenn es vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Kriegs­geschehen beteiligte?
  • Gibt es keine starren Fristen, um das Reise­land zu verlassen, wenn dort über­raschend Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Teil­nahme am Ombuds­verfahren

  • Können Kunden bei Streit mit dem Versicherer gratis das Schlichtungs­verfahren des Ombuds­manns Private Kranken- und Pflege­versicherung (PKV Ombudsmann) nutzen?

Was die Tabelle noch zeigt:

Versicherung gilt unabhängig vom Karten­einsatz

Manchmal greift die Auslands­kranken­versicherung nur dann, wenn die Reise entweder voll­ständig oder mindestens zu 50 Prozent mit der Premium-Kreditkarte bezahlt wurde.

Neben Karten­inhaber weitere Personen versichert

Bei einigen Karten ist der Versicherungs­schutz auf den Karten­inhaber beschränkt. Sind noch weitere Personen versichert, handelt es sich meist um Familien­angehörige, die mit dem Karten­inhaber im gleichen Haushalt leben. Oft gilt der Schutz für die Familien­angehörigen aber nur auf gemein­samen Reisen mit dem Karten­inhaber (weiß-schwarzes Quadrat). Teil­weise gibt es auch Alters­grenzen für den Versicherungs­schutz (siehe Fußnoten).

Keine Selbst­beteiligung

Bei einigen Tarifen ist im Versicherungs­fall eine Selbst­beteiligung vorgesehen. Häufig verlangt der Versicherer dann eine Beteiligung von 100 bis 200 Euro pro Person an den Kosten, manchmal auch mehr.

Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Angelehnt an die Untersuchung von Reiserücktrittsversicherungen vom Mai 2024 haben wir die folgenden Merkmale geprüft:

Reiser­ücktritt

  • Gibt es einen Verzicht auf Selbst­beteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung, eine mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familien­tarifen voll­jährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
  • Wird eine bei Reise­buchung bezahlte Vermitt­lungs­gebühr erstattet?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, Kunden aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnten?
  • Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder Mitreisenden, sondern einer „Risik­operson“ (etwa einem Eltern­teil) etwas zustößt?
  • Gelten als „Risik­opersonen“ neben nahen Angehörigen auch Lebens­partner oder Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
  • Ist die Zahl der von der Police als „Risik­opersonen“ umfassten Mitreisenden beschränkt? Müssen sie beim gleichen Anbieter versichert sein?
  • Zahlt der Anbieter bei Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Impfun­verträglich­keit, Termin für Organspende?
  • Ist klar geregelt, welche Erkrankungen versichert sind?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, dem Kunden die Beweislast voll­ständig zu über­tragen?
  • Verzichtet der Versicherer auf Ausschlüsse für chro­nische psychische Erkrankungen oder medizi­nische Maßnahmen an nicht körper­eigenen Organen oder Hilfs­mitteln (Beispiel: trans­plantierte Niere, Herz­schritt­macher)?
  • Sind pande­mische Erkrankungen wie Covid-19 abge­deckt? Manche Anbieter leisten nicht, wenn eine Pandemie den Schaden auslöste, andere bei Reise­abbruch nur dann nicht, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung vorlag.
  • Zahlt der Versicherer bei der plötzlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, die lange nicht behandelt werden musste?
  • Zahlt er bei Arbeits­platz­verlust oder Antritt einer neuen Stelle?
  • Zahlt er, wenn Versicherte im Reise­zeitraum eine wichtige Prüfung wieder­holen müssen?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Kunden wegen eines erheblichen Schadens an ihrem Eigentum oder dem Eigentum einer Risik­operson die Reise absagen müssen?
  • Zahlt er, wenn Versicherte wegen eines Terror­anschlags stornieren, der sich kurz vor der Reise am Urlaubs­ort oder in dessen Nähe ereignet hat?
  • Zahlt er zusätzliche Anreise­kosten sowie eine Entschädigung für entgangene Reise­leistungen, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten?
  • Zahlt der Versicherer, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und Versicherte daher Zug oder Flug an den Urlaubs­ort verpassen?

Reise­abbruch und -unter­brechung

  • Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unter­brechen muss?
  • Erstattet der Versicherer bei Abbruch in der ersten Reisehälfte den Reise­preis oder entgangene Reise­leistungen voll?
  • Erkennt er mindestens folgende Abbruch­gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Schwanger­schafts­komplikationen, Bruch von Prothesen, Organspende­termin, Schaden am Eigentum (wie Diebstahl), Jobverlust, neuer Job?

Verlängerter Aufenthalt und verspätete Rück­kehr

  • Erstattet der Versicherer zusätzliche Kosten für Rück­reise, Unterkunft und Verpflegung?
  • Erkennt er mindestens folgende Gründe an: schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Prothesenbruch, Schwanger­schafts­komplikationen, Schaden am Eigentum, schwere Erkrankung eines Mitreisenden, Verspätung eines öffent­lichen Verkehrs­mittels um mehr als zwei Stunden?

Elementar­ereig­nisse und Feuer am Urlaubs­ort

  • Zählen zu den versicherten Gründen auch Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben oder der Ausbruch von Groß­bränden am Urlaubs­ort? Über­nimmt der Versicherer dann zusätzliche Kosten für die vorzeitige oder verspätete Rück­reise sowie für Unterkunft und Verpflegung?

Teil­nahme am Ombuds­verfahren

Was die Tabelle noch zeigt:

Versicherung gilt unabhängig vom Karten­einsatz

Häufig greift der Versicherungs­schutz nur dann, wenn die Reise entweder voll­ständig oder mindestens zu 50 Prozent mit der Karte bezahlt wurde.

Neben Karten­inhaber weitere Personen versichert

Bei einigen Karten ist der Versicherungs­schutz auf den Karten­inhaber beschränkt. Sind noch weitere Personen versichert, handelt es sich in der Regel um Familien­angehörige, die mit dem Karten­inhaber im gleichen Haushalt leben. Oft gilt der Schutz für Familien­angehörige nur auf gemein­samen Reisen mit dem Karten­inhaber (weiß-schwarzes Quadrat). Teil­weise gibt es auch Alters­grenzen für den Versicherungs­schutz (siehe Fußnoten).

Maximal versicherter Reise­preis

Hier ist angegeben, wie teuer jede einzelne Reise sein darf, damit der Versicherungs­schutz greift. Teil­weise gelten unterschiedliche Versicherungs­summen je Person und je Familie. Bei einigen Karten ist für das gesamte Jahr eine maximale Versicherungs­summe vorgesehen. Dann darf die Summe aller Reisen im Jahr diesen Betrag nicht über­steigen.

Keine Selbst­beteiligung

Bei fast allen Tarifen ist im Versicherungs­fall eine Selbst­beteiligung vorgesehen. Häufig muss der Kunde dann 10 oder 20 Prozent der Storno­gebühren des Reise­ver­anstalters selbst tragen, meist jedoch mindestens 100 Euro pro Person.

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275 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • GoethesGarten am 11.09.2025 um 20:36 Uhr
    ICS nicht mehr in Deutschland

    Das ICS-Privatkundengeschäft wurde in Deutschland beendet. Dort bekommt man keine Kreditkarte mehr.

  • GoethesGarten am 11.09.2025 um 20:17 Uhr
    Achtung, die Barclays-Kreditkarte kostet jetzt!

    Ich erhielt heute eine Mail von der Barclays-Bank, dass die kostenlose Visa-Kreditkarte zukünftig nicht mehr angeboten wird. Man kann kündigen oder zur kostenpflichtigen Karte für 99,- Euro pro Jahr wechseln. Wenn man sich bis 09.10.2025 nicht entscheidet, behält sich Barclays die Kündigung der Karte vor. Unter diesen Umständen werde ich wohl selbst kündigen, weil ich nicht weiß, wie sich eine Kündigung durch die Bank auf meinen Schufa-Score auswirkt. Ich wechsle zur Kreditkarte der Hanseatic-Bank. Die ist NOCH kostenlos.

  • rapp_joachim am 02.08.2025 um 10:32 Uhr
    Hanseatic Bank GenialCard: Rückzahlungsrate

    Bei der GenialCard ist eine (sehr niedrige) Rückzahlungsrate voreingestellt. Das ist mir erst aufgefallen, als ich zum ersten Mal einen größeren Rechnungsbetrag (ca.2.000€) mit der Karte bezahlte. Im Abrechnungsmonat wurde dann lediglich die Rückzahlungsrate von meinem Girokonto abgebucht. Die verbleibende Restschuld wurde mit Zinsen in Höhe von 16% p.a. belastet. Schlussendlich hat mich das ca. 60€ gekostet - sehr ärgerlich!

  • MatthiasSG am 31.07.2025 um 11:07 Uhr
    YUH

    Warum fehlt bisher in den Tests die praktische YUH-App (kostenlose Debitkarte, bis zu 5 Konten in mehreren Währungen, Finanzanlagen) von der PostFinance Bank und der Swissquote Bank in der Schweiz?
    https://www.yuh.com/de

  • amolina am 19.07.2025 um 11:35 Uhr
    Bank Norwegian Visa: Haken

    Ich habe diese Karte seit mehreren Monaten im Einsatz. Mir war wichtig, dass man ein Lastschriftverfahren (LSV) einrichten kann, damit die Rechnungen der Kreditkarte automatisch vom Girokonto abgebucht werden und ich sie nicht manuell überweisen muss.
    Ich sehe folgende Haken bei dieser Karte:
    1) [im finanztest-Bericht erwähnt] Ein LSV kann man erst einrichten, nachdem man zwei Monatsrechnungen manuell überwiesen hat. Es dauert also 2-3 Monate, bis man ein LSV überhaupt einrichten kann. Oder anders gesagt, man hat 2-3 Monate manuelle Arbeit mit der Kreditkarte, bevor man überhaupt ein LSV eingerichtet werden kann.
    2) [nicht erwähnt] Das Einrichten des LSV passiert mittels "tink", eines Finanzdienstleisters. Dabei werden viele persönliche Daten erhoben, ua "Kontonummern, Kontostände, Kontotypen, Kredite, Zinssätze, und andere Informationen". Mir persönlich sind das zu viele Daten, um nur ein banales LSV einzurichten. Ich habe die Einrichtung abgebrochen.