- Banken. Das Bundeszentralamt für Steuern wird von den Banken in Deutschland über die freigestellten Zinsen und Dividenden informiert.
- EU. Seit Juli 2005 erhält das deutsche Finanzamt Mitteilungen über die in der EU erzielten Kapitalerträge. Nur Belgien, Luxemburg und Österreich sowie Drittstaaten wie die Schweiz und Monaco behalten vorerst anonym eine Quellensteuer. Österreich muss aber bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Auskünfte erteilen.
- Zoll. Finden Zollbeamte auf Flughäfen und an Grenzen zur Schweiz oder Luxemburg Papiere ausländischer Banken oder über 15 000 Euro Bargeld, melden sie das sofort an das Wohnsitzfinanzamt. Reisende müssen ab dem 15. Juni 2007 bei Ein- und Ausreise innerhalb der EU Beträge ab 10 000 Euro immer deklarieren.
- Internet. Mit Spezialsoftware fahnden Prüfer nach Schwarzgeschäften.
- Geldwäsche. Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler, Einzelhändler und Banken müssen Barzahlungen von mehr als 15 000 Euro melden.
- Betriebsprüfung. Prüfer checken die Buchführung per Software und kontrollieren, ob freie Mitarbeiter und Geschäftspartner Honorare und Provisionen versteuert haben.
- Behörden und Notare. Bau- und Denkmalschutzämter melden genehmigte Bauobjekte an das Finanzamt des Architekten und des Bauherrn. Notare melden Verkäufe von Grundbesitz und GmbH-Anteilen.
- Erbschaft. Nachlassgerichte und inländische Banken (auch Zweigstellen im Nachbarland) informieren über Testament und Vermögen des Verstorbenen. Bei mehr als 250 000 Euro Nachlass oder mehr als 50 000 Euro Kapitalvermögen prüft das Finanzamt, ob korrekt versteuert wurde.
- Telefon. Die Regierung Nordrhein-Westfalens schlägt vor, dass Telefone schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung überwacht werden. Bisher ist das nur bei Kriminalität erlaubt.
- Bankverbindung. Stromanbieter müssen die Bankverbindung ihrer Kunden dem Finanzamt preisgeben (Bundesfinanzhof, Az.VII R 73/98).
Vorherige SeiteUnser Rat
-
- Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer Selbstanzeige lassen sich Schummeleien geraderücken – und Strafen oft vermeiden.
-
- In der Zeit zwischen Studium und Job gibt es vieles zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Bafög und Kindergeld.
-
- Gasabschlag im Dezember, Heizgeld für Rentner, mehr Zulagen für Kinder, etliche Steuererleichterungen: Der Staat hilft. Fest steht nun: Das 49 Euro-Ticket kommt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.