
Jahreswechsel. Mit dem neuen Jahr 2023 gibt es in vielen Bereichen Änderungen. © Getty Images/iStockphoto
Entlastungen zum Ausgleich der Inflationsfolgen dürften 2023 für die Menschen spürbarer werden. Für die Sozialversicherungen werden aber viele mehr bezahlen.
Mehr Geld für Familien, neues Bürgergeld
Kindergeld höher. Von den Steueränderungen im neuen Jahr profitieren vor allem Eltern. Sie können mit deutlich mehr Kindergeld als bisher planen. Ab Januar gibt es 250 Euro monatlich für jedes Kind. Das sind für die ersten zwei Kinder je 31 Euro mehr, für das dritte landen 25 Euro mehr auf dem Haushaltskonto. Eine so große Erhöhung des Kindergelds gab es noch nie. Aktuell zahlt die Familienkasse je 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Diese Staffelung fällt ab Januar weg.
Kinderfreibetrag steigt. Alternativ zum Kindergeld steht Eltern der Kinderfreibetrag zu. 2023 steigt er pro Kind und Elternteil von 2 810 Euro auf 3 012 Euro.
Betreuungsfreibetrag. Obendrauf kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1 464 Euro je Elternteil. Damit können Eltern ihr zu versteuerndes Einkommen unterm Strich um bis zu 8 952 Euro senken.
Bürgergeld löst Hartz 4 ab
Einigung. Hartz 4 geht, das Bürgergeld kommt. Lange gab es die Frage, wann und in welcher Form. Mitte November passierte das Gesetz den Bundestag, im Bundesrat wurde es blockiert. Bund und Länder haben dann doch rasch einen Kompromiss gefunden, so dass das Bürgergeld wie geplant ab 1. Januar 2023 gezahlt wird.
Reform. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz der Grundsicherung für Erwerbslose von 449 auf 502 Euro pro Monat steigen. Außerdem können Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld zum Beispiel mehr hinzuverdienen. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hatte, bekommt automatisch mit Beginn des neuen Jahres Bürgergeld.
Neue Grenzwerte bei Steuer und Sozialversicherung
Grundfreibetrag steigt. Die Summe des Einkommens, für das keine Steuern anfallen, steigt 2023 von 10 347 auf 10 908 Euro. Dieser sogenannte Grundfreibetrag sichert ein Einkommen bis zum Existenzminimum. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern bleibt das Doppelte – 21 816 Euro – von Steuern verschont.
Spitzensteuersatz. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt 2023 erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 62 810 Euro statt wie bisher ab 58 597 Euro. Alle, die im Jahr 2023 weniger als 66 915 Euro versteuern müssen, bleiben außerdem vom Solidaritätszuschlag befreit.
Höherer Sparerfreibetrag. Der Pauschbetrag fürs Sparen steigt von 801 Euro auf 1 000 Euro und auf 2 000 Euro für Verheiratete. Von Erträgen aus Zinsen, Dividenden oder gewinnbringenden Wertpapierverkäufen bleibt dadurch mehr steuerfrei.
Mehr Tage im Homeoffice. Für jeden Tag im Homeoffice können Angestellte 5 Euro als Werbungskosten absetzen. Bisher war das für bis zu 120 Tagen im Jahr möglich, was sich auf maximal 600 Euro summierte. Ab 2023 kann die Pauschale für bis zu 200 Tage angesetzt werden. Wer sie voll ausschöpft, spart bis zu 1 000 Euro jährlich. Für Homeoffice-Tage können Angestellte keine Fahrtkosten ansetzen.
Höhere Kosten für Sozialversicherung
Angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2023. Die Werte legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Versicherte Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Gedeckelt. Liegt das Einkommen von Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie nicht mehr Beiträge, denn deren Höhe ist gedeckelt. In die private Krankenversicherung kann künftig nur wechseln, wer mindestens 5 550 Euro im Monat verdient und damit über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2023
Grenzen je Sozialversicherung |
Bruttolohn 2022 (Euro) |
Bruttolohn 2023 (Euro) |
||
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
|
Kranken- und Pflegeversicherung |
||||
Versicherungspflichtgrenze |
5 362,50 |
64 350 |
5 550,00 |
66 600 |
Beitragsbemessungsgrenze |
4 837,50 |
58 050 |
4 987,50 |
59 850 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
||||
Beitragsbemessungsgrenze |
West: 7 050 Ost: 6 750 |
West: 84 600 Ost: 81 000 |
West: 7 300 Ost: 7 100 |
West: 87 600 Ost: 85 200 |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hinzuverdienstgrenze entfällt. Rentnerinnen und Rentner, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen, dürfen ab 2023 unbeschränkt nebenher arbeiten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze coronabedingt auf 46 000 Euro im Jahr erhöht worden, nachdem sie vorher bei nur 6 300 Euro lag. Ab dem neuen Jahr entfällt die Grenze nun komplett.
Deutschlandticket, E-Auto-Förderung, Masken im Verbandskasten

Bus und Bahn für 49 Euro. Ab April 2023 soll es für alle dieses Angebot geben. © picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt
Nachfolger für 9-Euro-Ticket. Das Aktionsangebot für 9 Euro aus dem Sommer 2022 wird durch ein dauerhaftes 49-Euro-Ticket abgelöst, geplanter Start: 1. April 2023. Viele Pendler sparen dadurch. Das neue Deutschlandticket kann jeder erwerben und damit bundesweit Busse und Bahnen des Nahverkehrs nutzen. Für viele wird die Nutzung von Bus und Bahn dadurch günstiger. Ein weiterer Vorteil: Wer das 49-Euro-Ticket besitzt und innerhalb von Deutschland Urlaub macht, muss sich am Urlaubsort nicht mehr durch den örtlichen Tarifdschungel kämpfen.
Bahn – kein Ausgleich mehr bei Wetterproblemen. Günstig Bahn fahren ist das eine, pünktlich ankommen das andere: Ab Juni 2023 gelten neue EU-Fahrgastrechte. Dann soll die Bahn keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn außergewöhnliche Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen pünktliches Ankommen oder überhaupt das Ankommen eines Zuges verhinderten. Auch wenn Pandemien oder der Suizid eines Menschen den Bahnverkehr beeinträchtigten, wäre die Bahn dann nicht mehr zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Besser soll es für Bahnreisende mit Fahrrad werden, denn neue oder umgerüstete Züge müssen künftig für mindestens vier Räder eine Mitnahmemöglichkeit vorsehen.
Weniger Förderung für E-Autos. Die Förderung für Elektroautos mit einem Kaufpreis bis 40 000 Euro beträgt 2023 nach 6 000 nur noch 4 500 Euro (+ 2 250 Euro voraussichtlichem Herstellernachlass, 2022: 3 000 Euro), bei E-Autos bis 65 000 Euro statt 5 000 Euro nur noch 3 000 Euro (+ 1 500 Euro voraussichtlicher Herstellernachlass, 2022: 2 500 Euro). Für Plug-In-Hybride, deren Anschaffung bisher mit bis zu 6 750 Euro bezuschusst wurden, entfällt die Förderung komplett.
Führerscheine umtauschen. Im neuen Jahr müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine austauschen. Wer schon einen EU-Scheckkartenführerschein hat, muss nichts unternehmen, sofern dieser nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.
Masken im Verbandskasten. Neu verkaufte Verbandskästen für Autos müssen laut Bundesvereinigung Verbandstoffe und Medicalprodukte (BVMED) gemäß einer neuen DIN-Norm ab 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Hier müssten auch keine Masken dazugelegt werden, sagt der ADAC.
Ernährung und Kosmetik
Mehrwegpflicht in Restaurants und Cafés. Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Mehrwegangebotspflicht. Alle Stellen, die Gerichte und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Bringdienste eingeschlossen, müssen Kundinnen und Kunden neben Einwegkunststoffverpackungen dann auch wiederverwendbare Becher, Schalen und Boxen anbieten. Dafür dürfen sie Pfand verlangen, den sie bei Rückgabe erstatten.
Landwirtschaft. Ab 2023 steigen die Umweltauflagen für Landwirte, wenn sie weiterhin EU-Agrargelder erhalten möchten. Dazu gehören zum Beispiel die Verringerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln und mehr Tierschutz. Die Auflagen gehen auf die „Neue Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) zurück, die den Übergang zu einem nachhaltigen, widerstandsfähigen und modernen europäischen Agrarsektor voranbringen soll.
Neue Höchstgehalte in Lebensmitteln. Für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A, das in bestimmten Lebensmitteln vorkommt, gelten ab dem 1. Januar 2023 strengere Höchstgrenzen für getrocknete Weintrauben, geröstete Kaffeebohnen und löslichen Kaffee. Das Schimmelpilzgift kann sich durch ungünstige Temperaturen und Feuchtigkeit während der Ernte, Lagerung und Weiterverarbeitung bestimmter Lebensmittel bilden. Bei einer Reihe anderer Lebensmittel, darunter Sonnenblumen- und Kürbiskerne, Lakritzwaren und Kakaopulver, werden erstmals Höchstgehalte eingeführt.
Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch. 2023 soll die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch im Supermarkt mit frischem Schweinefleisch starten. Bei verpacktem Fleisch aus dem Kühlregal soll direkt auf der Verpackung oder einem an der Verpackung befestigten Etikett aus einem schwarz umrandeten Aufkleber klar hervorgehen, wie das Tier gehalten wurde: Bio, Auslauf/Freiland, Frischluftstall, Stall+Platz oder nur Stall.
Höhere Auflagen in der Kosmetik
Sicherer im Kosmetikstudio. Für Kosmetikbehandlungen, die mithilfe nicht-ionisierender Strahlung durchgeführt werden – etwa um Körperhaare dauerhaft zu entfernen –, gelten ab 2023 strengere Voraussetzungen: Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die entsprechende Anwendungen anbieten, müssen fachlich geschult sein und dies nachweisen können. So schreibt es die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vor.
Weniger Lichtschutzfilter in Kosmetik. Ab dem 28. Juli 2023 dürfen in Sprays und Produkten zum Sonnenschutz für den ganzen Körper nur noch 2,2 Prozent Benzophenon-3 und Octocrylen eingesetzt werden. Bis dahin sind es 6 Prozent. Die Substanzen, die als Lichtschutzfilter in Sonnencremes und Kosmetikprodukten verwendet werden, stehen im Verdacht, das Hormonsystem zu stören. In Produkten für Lippen und Gesicht sind weiterhin 6 Prozent zulässig.
Blau- und Grün-Pigment in Tattoo-Farben. Ab dem 4. Januar 2023 dürfen die Tattoo-Farbstoffe Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 nicht mehr benutzt werden. Bereits zu Jahresbeginn 2022 waren über 4 000 gefährliche Chemikalien in Tätowierfarbe und Permanent-Make-up EU-weit beschränkt oder verboten worden. Die beiden zusätzlich nicht mehr zulässigen Farben durften wegen fehlender Alternativen noch etwas länger verwendet werden.
Reformen bei Gesundheitsthemen
Notvertretungsrecht der Ehegatten. Ab 2023 dürfen sich Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten auch ohne Vollmacht oder Patientenverfügung gegenseitig vertreten und die Gesundheitsfürsorge übernehmen, wenn der andere Ehegatte infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.
Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben. Für die Krankenkassen ist dies aber nicht bindend. Sie entscheiden je nach individueller Finanzsituation, ob sie ihren Zusatzbeitrag ab Januar ändern.
Elektronische Patientenakte. Ab 2023 tritt die nächste Ausbaustufe inkraft. Mit der persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA) sollen Patientinnen und Patienten nun auch Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborwerte und noch vieles mehr verwalten können. Daten aus genutzten digitalen Gesundheitsanwendungen – sogenannten Apps auf Rezept – können nun auch in der ePA gespeichert werden.
E-Rezept. Ab Sommer 2023 sollen Versicherte die Möglichkeit haben, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke papierlos einzulösen. Der Arzt oder die Ärztin speichert das Rezept in der Telematikinfrastruktur, in der Apotheke müssen die Patienten dann nur ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal stecken. Voraussetzung ist, dass die Patientin und der Patient über eine eGK verfügt.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab dem 1. Januar 2023 ist es für Arbeitnehmende bei Krankheit nicht mehr nötig, die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte die Bescheinigung an die Krankenkasse übermitteln, die diese ab 2023 an den Arbeitgeber weiterleitet.
Elektronischer Kostenvoranschlag beim Augenoptiker. Zum 1. Februar 2023 wird die Verwendung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) auch in der Augenoptik verpflichtend. Der elektronische Kostenvoranschlag soll Prozesse vereinfachen, berichtet das Branchenportal Optikernetz.de.
Strom, Gas, Fernwärme: Preisbremse
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu massiv gestiegenen Energiepreisen geführt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen finanziell entlastet werden.
Maßnahmen. Die hohen Energiekosten sollen durch drei Preisbremsen abgefedert werden. Der Preis für Gas und Fernwärme wird planmäßig ab März 2023 gebremst – rückwirkend vielleicht schon ab Januar 2023. Der Gaspreis soll bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden, der Fernwärmepreis bei 9,5 Cent/kWh. Der Preisdeckel gilt aber nur für 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Energiemenge. So soll ein Anreiz zum Energiesparen bleiben. Auch die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 gelten.
Energiestandard höher, Photovoltaik noch lohnender

Strengere Auflagen. Wer ab 2023 einen Neubau errichtet, muss einen niedrigeren Energiebedarf einhalten. © Getty Images
Verschärfung. Die energetischen Anforderungen an Neubauten steigen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ab 2023 der Jahres-Primärenergiebedarf neu errichteter Häuser nur noch höchstens 55 Prozent von dem des maßgebenden Referenzgebäudes betragen. Bisher waren es 75 Prozent. 2025 soll der Wert auf maximal 40 Prozent sinken.
Förderung. Ab Januar 2023 wechselt außerdem die Verantwortung für die Förderung des Neubaus zum Bauministerium. Das Ministerium erarbeitet derzeit neue Richtlinien für die Neubauförderung. Sie sollen ab 1. März 2023 gelten. Im Jahr 2022 hatte die Regierung die Förderung in ihrer alten Form gestoppt und dann stark reduziert.
Tipp: Wenn Sie Ihr bestehendes Haus energetisch sanieren wollen oder einen Neubau errichten wollen, können Sie staatliche Förderung beantragen.
Geld aus Photovoltaik steuerfrei
Photovoltaikanlage. Alle, die mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdienen, sind ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Das erspart ihnen den Aufwand, ihren Gewinn ermitteln zu müssen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Gebäuden ohne Wohnraum darf die Bruttoleistung allerdings maximal 30 Kilowatt betragen – maßgeblich ist die Spitzenleistung der Anlage unter Testbedingungen. Bei Mehrfamilienhäusern darf die Anlage maximal 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit produzieren.
Mehrere Anlagen. Beim Betrieb mehrerer Anlagen, etwa auf verschiedenen Gebäuden, liegt die maximal erlaubte Leistung bei insgesamt 100 Kilowatt – die Grenze gilt hier pro Steuerzahlerin oder Steuerzahler.
Kleine Solarkraftwerke steuerfrei. Außerdem wird die Lieferung und Installation kleinerer Solarkraftwerke und dazugehöriger Stromspeicher günstiger: Kunden sparen sich künftig die Mehrwertsteuer.
Euro für Kroatien, Kreuzfahrtschiffe begrenzt
Einführung. Am 1. Januar 2023 ersetzt der Euro in Kroatien die Nationalwährung Kuna. Kroatien ist dann der 20. Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der die Gemeinschaftswährung einführt. Zuletzt war 2015 Litauen dem Euro-Raum beigetreten.
Kurs. Der Umstellungskurs steht fest: 1 Euro entspricht 7,53450 Kuna. Bereits seit Anfang September 2022 gibt es eine doppelte Preisauszeichnung in Kuna und Euro. Die 1-Euro-Münze ziert ein Marder (kroatisch: kuna) – eine Reminiszenz an die alte Währung.
Vorteil. Wer künftig in den Adria-Staat fährt, kann nun leichter die Preise vergleichen, Verluste beim Umtausch gibt es nicht mehr.
Weniger Kreuzfahrtschiffe nach Mallorca
Ab 2023 dürfen im Hafen von Palma de Mallorca maximal drei Kreuzfahrtschiffe gleichzeitig liegen. Darauf haben sich die Balearenregierung und der Reedereiverband Clia verständigt. Das macht 101 Kreuzfahrtschiffe weniger als 2022 – und soll das Problem des „Übertourismus“ lösen helfen.
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Ich hoffe Ihr Bild der Neubaubaustelle soll keine Baustelle in Deutschland zeigen. Das aufgestellte Gerüst fände ich sehr bedenklich - besser ein anderes Bild verwenden.
Guter Hinweis auf das Frist Ende. Ich erlaube mir auch noch eine Ergänzung: Wer seinen alten Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, muss im unwahrscheinlichen Fall einer Verkehrskontrolle €10 Strafe zahlen. Ich denke dies sollte sehr viel Druck aus dem nahen Fristende herausnehmen.
Vielen Dank für die umfangreiche Liste, was sich da alles so ändert oder neu kommt. Zu einem Punkt ein Hinweis: Betreffend der Umtauschpflich für alte Führerscheine für die Jahrgänge 1959 bis 1964 wäre es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass dafür im neuen Jahr nur noch sehr wenig Zeit bleibt; genauer bis zum 19. Januar 2023. Da sollten sich die betroffenen Jahrgänge sputen; bei mir hat es vom Antrag bis zum Erhalt des neuen Scheins 6 Wochen gedauert....